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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Notfallversorgung in den Kreisen Plön und Ostholstein“
23568 Lübeck, den 07.02.2017 Neustraße 2a Telefon: 0451 38978-23, -41, -47 oder -O Telefax: 0451/38978-50 Arbeitsgericht Lübeck Aktenzeichen: 2 BV 9/17 (Bitte bei allen Schreiben angeben und Schriftsätze an das Gericht stets mit je zwei Mehrfertigungen für jede(n) Beteiligte(n) einreichen!) Ihr Zeichen: Arbeitsgericht Lübeck - Neustraße 2a - 23568 Lübeck Übermittlung Sana Kliniken Ostholstein GmbH von Schriftstücken vertr. d. d. Geschäftsführer Klaus Abel und Andre in dem Beschlussverfahren Stoschus . ur . N Mühlenkamp 5 EINGANG |lmit den Beteiligten 23758 Oldenburg 1. Betriebsrat der Sana Kliniken Ostholstein GmbH, Klinik Oldenburg 2. Sana Kliniken Ostholstein GmbH | Daten werden wegen der automatisierten Aktenverwaltung elektronisch gespeichert. 03. Feb. 2017 Sana Kiiniken Ostholstein GmbH Geschäftsführung Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, anliegend erhalten Sie das Sitzungsprotokoll vom 02.02.2017 . Mit freundlichen Grüßen J AN ustizfachang als Urkundsbeamter de
Abschrift , ‚Arbeitsgericht Lübeck - PROTOKOLL ÜBER DIE ÖFFENTLICHE SITZUNG - - Aktenzeichen: 2 BV 9/17 en Lübeck, den 02.02.2017 (Bitte bei allen Schreiben angeben!) Anwesend: Richterin Klauk als Vorsitzendefr) Ehrenamtlicher Richter Dr. Michael Brandt als Beisitzer Ehrenamtliche Richterin Margrit Petersen als Beisitzerin Von der Hinzuziehung eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle wurde abgesehen. Das Protokoll wurde > vorlaung mit Tonträger aufgezeichnet. In.dem Beschlussverfahren 1. Betriebsrat der Sana Kliniken Ostholstein GmbH, Klinik Oldenburg - Astell. - 2: Sana Kliniken Ostholstein GmbH '- Agegn. - sind bei Aufruf erschienen: 1. für. den Antragsteller dessen Vorsitzende, Frau Beate Fleischmann, mit Rechtsanwältin Lüßmann .:. 2. für.die Antragsgegnerseite deren Geschäftsführer, Herr Klaus Abel, mit dem stellvertretenden Personalleiter, Herrn Sönke Arendt, und Rechtsanwalt Dittscher Es findet eine Güteverhandlung unter Erörterung der Sach- und Rechtslage statt. Eine gütliche Einigung scheitert. Im Einverständnis aller Beteiligten wird direkt im Anschluss in den streitigen Anhörungstermin übergegangen. Alle Beteiligten beantragen eine Entscheidung durch die Vorsitzende alleine. - vorgespielt und genehmigt - Der Antragsteller stellt folgende Anträge: .: Der Antragsgegnerin wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 10.000,00 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung aufgegeben, es zu unterlassen, in ihrer Klinik in Oldenburg/Holstein - mit Ausnahme von Notfällen und während eines Arbeitskampfes - für Ärzte oder Pflegepersonal des Bereichs Anästhesie in die Dienstplanung eine Rufbereitschaft aufzunehmen oder Rufbereitschaft anzuordnen, ohne dass der Betriebsrat dem zugestimmt hat oder die ZUSDINMUNG des Betriebsrats durch einen Spiuch ı der Einigungsstelle ersetzt worden ist: Hilfsweise zu1.: 2. Der Antragsgegnerin wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 10.000,00 Euro für jeden Fall. der Zuwiderhandlung untersagt, es - mit Ausnahme von Notfällen und während eines ‚Arbeitskampfes - anzuordnen oder zu dulden, dass Ärzte oder Pflegepersonal des Bereichs Anästhesie während einer für sie angeordneten Rufbereitschaft in der Klinik in Oldenburg/Holstein arbeiten, ohne dass der Betriebsrat dem zugestimmt hat oder die Zustimmung des Betriebsrats durch einen Spruch der Einigungsstelle ersetzt worden ist, mit Ausnahme von Notfällen und während eines Arbeitskampfes. .
3. Der Antragsgegnerin wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 10.000,00 Euro für \ jeden Fall der Zuwiderhandlung aufgegeben, es zu unterlassen, in ihrer Klinik in Oldenburg/Holstein - mit Ausnahme von Notfällen und während eines Arbeitskampfes - für Ärzte des Bereichs Anästhesie in die Dienstplanung einen Spätdienst von montags bis donnerstags 10:00 Uhr bis 18:52 Uhr und freitags von 10:00 Uhr bis 17:02 Uhr aufzunehmen oder dementsprechende Arbeitsschichten anzuordnen, ohne. dass der Betriebsrat dem zugestimmt hat oder die Zustimmung des Betriebsrats durch einen Spruch der.Einigungsstelle ersetzt worden ist. Hilfsweise zu 3.: 4. Der Antragsgegnerin wird es unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 10.000,00 Euro . für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt, es - mit Ausnahme von Notfällen und während eines Arbeitskampfes - anzuordnen oder zu dulden, dass Ärzte des Bereichs Anästhesie in der Klinik in Oldenburg/Holstein in folgenden Arbeitsschichten arbeiten: - montags bis donnerstags von 10:00 Uhr bis 18:52 Uhr und - freitags von 10:00 Uhr bis 17:02 Uhr ohne dass der Betriebsrat dem zugestimmt hat oder die Zustimmung des Betriebsrats durch. einen Spruch der Einigungsstelle ersetzt worden ist, mit Ausnahme von Notfällen und während eines . Arbeitskampfes. Die Antragsgegnerin beantragt, die Anträge zurückzuweisen. Der Sach- und Streitstand wird mit. den Parteien erörtert. Die Antragsgegnerin erklärt: Wir erklären jetzt schon hier den Rechtsmittelverzicht für den Beschluss in. diesem Verfahren. - vorgespielt und genehmigt - In Anwesenheit der Beteiligten wird folgender Beschluss verkündet: 1....Der Antragsgegnerin wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 10.000,00. Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung aufgegeben, es zu unterlassen, in ihrer Klinik in Oldenburg/Holstein - mit Ausnahme von Notfällen oder während eines Arbeitskampfes - für Ärzte oder Pflegepersonal des Bereichs Anästhesie in die Dienstplanung Rufbereitschaft aufzunehmen oder Rufbereitschaft anzuordnen, ohne dass der Betriebsrat dem zugestimmt hat. oder die Zustimmung des Betriebsrats durch einen Spruch der Einigungsstelle ersetzt worden ist. 2. Der Antragsgegnerin wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 10.000,00 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung aufgegeben, es zu unterlassen, in ihrer Klinik in Oldenburg/Holstein - mit Ausnahme von Noffällen oder in Fällen eines Arbeitskampfes - für Ärzte des Bereichs Anästhesie in die Dienstplanung einen Spätdienst von montags bis donnerstags 10:00 Uhr bis 18:52 Uhr und freitags von 10:00 Uhr bis 17:02 Uhr aufzunehmen oder dementsprechende Arbeitsschichten anzuordnen, ohne dass der Betriebsrat dem zugestimmt hat oder die Zustimmung des Betriebsrats durch einen Spruch der Einigungsstelle ersetzt worden ist. Den anwesenden Beteiligten wird der Beschluss kurz begründet. B.u.v.! Der Wert des Streitgegenstands dieses Beschlusses wird festgesetzt auf 5.000,00 € Mr den Antrag zu 1. sowie 5.000,00 € für den Antrag zu 3. D. Vorsitzende: Für die Richtigkeit der Übertragung: Klauk Hansen als Urkundsbeamt.d.Geschäftsstelle