Notification14April_Redacted_Ares20202062635.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Notifizierungsschreiben zu Grenzkontrollen

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Ref. Ares(2020)2062635 - 15/04/2020 Ref. Ares(2020)2310167 - 30/04/2020
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Sehr geehrter Herr Vizepräsident,

wir haben auf europäischer und auf nationaler Ebene zahlreiche Maßnahmen zur Eindäm-
mung der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) ergriffen. Allerdings ist die weitere,
teils dynamische Ausbreitung des Virus in Deutschland und Europa noch lange nicht ein-
gedämmt und wir müssen auf allen Ebenen an unseren Anstrengungen festhalten.

Vor diesem Hintergrund begrüße ich, dass die Europäische Kommission die Schengen-
Staaten und die Schengen-assoziierten Staaten in ihrer Mitteilung vom 8. April 2020 (KOM
(2020) 148 final) gebeten hat, die Beschränkungen bei der Einreise in den erweiterten EU-
Raum für einen Zeitraum von weiteren 30 Tagen bis zum 15. Mai 2020 zu verlängern. Ich
teile die Einschätzung, dass wir weitere Zeit benötigen, um die Pandemie erfolgreich und
nachhaltig zu bekämpfen.

Daher ist es auch notwendig, dass ich in Anknüpfung an meine Schreiben vom 15., 19.
und 25. März 2020 mit Wirkung zum 15. April 2020 die temporären land- und luftseitigen
Binnengrenzkontrollen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Dänemark, Ita-
lien und Spanien sowie im seeseitigen Schiffsverkehr zu Dänemark für einen Zeitraum von
weiteren 20 Tagen nach Maßgabe des Artikels 28 der Verordnung (EU) 2016/399 (Schen-
gener Grenzkodex) verlängere. Auf die in den genannten Schreiben dargelegten Gründe
nehme ich ergänzend Bezug. Der Sicherstellung eines möglichst unbeeinträchtigten grenz-
überschreitenden Güter- und Warenverkehrs kommt dabei unverändert eine zentrale Be-
deutung zu.

Darüber hinaus können wir nach dem 11. Mai 2020 auch aus migrations- und sicherheits-
politischen Gründen noch nicht auf Binnengrenzkontrollen an der Landgrenze zu Öster-
reich und die rechtlichen Möglichkeiten des Schengener Grenzkodex verzichten. Der durch
die derzeitige Pandemielage beschleunigte Rückgang der Anzahl unerlaubter Einreisen an
der deutsch-österreichischen Landgrenze kann nicht über die unverändert höchst fragile
Situation an der Grenze zwischen der Türkei und Griechenland und das fortbestehende
illegale Migrationspotential auf der Balkanroute hinwegtäuschen. Daher habe ich die vo-
rübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichi-
schen Landgrenze mit Wirkung zum 12. Mai 2020 für einen sechsmonatigen Zeitraum auf
Grundlage der Art. 25 bis 27 des Schengener Grenzkodex neu angeordnet. Auf meine
bisherigen Schreiben in der Angelegenheit nehme ich ergänzend Bezug.
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Seien Sie versichert, dass es mein festes Bestreben bleibt, zu grenzkontrollfreien Binnen-
grenzen zurückzukehren, sofern dies migrations- und sicherheitspolitisch vertretbar ist.

Mit freundlichen Grüßen
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