BerichtAfG2021-10-18SicherdurchHerbstundWinter2.0

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Papier „Sicher durch Herbst und Winter 2.0“

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BMG / 18. Oktober 2021 Sicher durch Herbst und Winter 2.0 - ein Update zum Bericht vom 02. August 2021 Hintergrund: Der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages hat erbeten, dass das BMG zur „Halbzeit“ der dreimonatigen Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach §5 Infektionsschutzgesetzes einen aktualisierten Bericht zur Lage vorlegt. Dies erfolgt hiermit: Deutschland befindet sich aktuell in der Übergangsphase vom pandemischen in ein endemisches Geschehen. Die Dauer dieses Übergangs lässt sich zeitlich nicht auf eine Kalenderwoche genau bestimmen. Entscheidend ist es, eine ausreichende Immuni- tät in der Bevölkerung zu erreichen, mit der vom Infektionsgeschehen keine das Ge- sundheitssystem überfordernde Belastung mehr ausgeht und gleichzeitig diejenigen zu schützen, für die bisher kein ausreichender Schutz durch Impfungen zur Verfügung steht Angesichts der nun über eineinhalb Jahre andauernden Belastung des Personals im Ge- sundheitssystem bedarf es hier besonderer Achtsamkeit aller. Seit dem 27. Dezember 2020 wird in Deutschland geimpft. Nach fast 110 Millionen verabreichten Impfungen in Deutschland sind laut der RKI-Meldestatistik fast 69 Prozent der Bevölkerung mindestens einmal geimpft und zwei Drittel haben einen voll- ständigen Impfschutz. Von der besonders gefährdeten Altersgruppe der Über-60-Jähri- gen sind mittlerweile fast 85 Prozent vollständig geimpft. Vier von fünf Erwachsenen sind laut RKI-Meldedaten mindestens einmal geimpft und über 44 Prozent der 12-17- Jährigen. Repräsentative Umfragen des RKI (COVIMO-Studie) legen nahe, dass die Zahl der tat- sächlichen Impfungen in Deutschland bis zu fünf Prozentpunkten höher liegt als die Zahl der von den Leistungserbringern ans RKI gemeldeten Impfungen. Somit kann laut RKI davon ausgegangen werden, dass bis zu 85 Prozent der Erwachsenen in Deutsch- land mindestens einmal geimpft sind und mehr als 81 Prozent der Erwachsenen über einen vollen Impfschutz verfügen. Das ist ein großer Erfolg der bisherigen Impfkampagne. Aktuell sind in Deutschland somit aber noch etwa zehn Millionen Erwachsene sowie 2,5 Millionen 12-17-Jährige und 9,2 Millionen Kinder unter 12 Jahren, für die es bisher noch keinen zugelassenen Impfstoff gibt, ungeimpft. Das sind insgesamt ca. 21,7 Millionen un- geimpfte Personen in Deutschland. Modellierungen des RKI zeigen, dass es für die Belastung des Gesundheitswesens (Hos- pitalisierungen, Intensivbelegung, etc.) einen entscheidenden Unterschied macht, wenn die Impfquote bei den Über-60-Jährigen möglichst bei über 90 Prozent und bei den zwölf- bis 59-Jährigen möglichst bei über 75 Prozent liegt. Für die Über-60-Jährigen ist diese Zielmarke auf Basis der COVIMO-Studie nahezu erreicht. Bei den zwölf-bis 59-Jäh- rigen sind aktuell 74,7 Prozent mindestens einmal und 74,2 Prozent vollständig geimpft. Dabei ist zu beachten, dass die erreichten Impfquoten der einzelnen Bundesländer enorme Unterschiede aufweisen. Insbesondere für die Länder mit niedrigeren Impf- quoten droht für Herbst und Winter eine Infektionsdynamik, die zu einer regionalen
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starken Belastung oder sogar Überlastung des Gesundheitswesens führen kann und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch wird. Für diese Regionen sind bei Bedarf durch die zu- ständigen Behörden rechtzeitig entsprechende regionale Maßnahmen zu ergreifen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat seit Ende September bereits mehrere Emp- fehlungen für Personengruppen abgegeben, für die eine 3. Impfung zur Optimierung des Impfschutzes sinnvoll ist. Durch diese Empfehlungen bestätigt die STIKO auf wissen- schaftlicher Grundlage im Wesentlichen die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonfe- renz (GMK) vom 2. und 9. August sowie vom 6. September und vom 11. Oktober 2021, durch die Auffrischimpfungen ermöglicht und inzwischen von über 1,2 Millionen Men- schen in Anspruch genommen wurden. Neben SARS-CoV-2 gilt es jetzt auch andere Erreger wieder stärker im Blick zu behalten: Die Monate des anstehenden Herbst und Winter sind herausfordernd, da in diesen Jah- reszeiten das menschliche Immunsystem stärker belastet ist als in den Sommermona- ten, da sich witterungsbedingt deutlich mehr Menschen in Innenräumen aufhalten und begegnen und in diesen Monaten respiratorische Erkrankungen wie z.B. die Grippe ganz generell deutlich häufiger auftreten. Dennoch geben uns die bisher erreichten Impfquoten mit Blick auf COVID-19 mehr Sicherheit für Herbst und Winter und machen es somit möglich, mit den we- nigen bereits bestehenden Beschränkungen in die nächsten Monate zu gehen. Im Kern geht es für Herbst und Winter um die Beibehaltung von zwei Basis-Maßnah- men: 1. Die weitere Einhaltung der AHA+L-Regeln überall dort, wo viele Personen, de- ren jeweiliger Immunitäts- oder Teststatus nicht bekannt ist, in geschlosse- nen Räumen zusammentreffen. Dies gilt insbesondere für das Tragen der medi- zinischen Schutzmaske in allen Bereichen des öffentlichen Personenverkehrs und dem Einzelhandel. 2. Die Einhaltung der 3G-Regel (3G: geimpft, genesen oder getestet) als Vorausset- zung für den Zutritt zu oder die Teilnahme an bestimmten Dienstleistungen oder Ereignissen (Innengastronomie, Hotelübernachtungen, bestimmte köper- nahe Dienstleistungen, Sport im Innenbereich, Veranstaltungen im Innenraum sowie Großveranstaltungen drinnen oder draußen). Die Zugangsoption einer 2G-Regelung (2G: geimpft oder genesen) bei gleichzeitigem Wegfall anderer Beschränkungen, wie Abstand, eingeschränkter Teilnehmerzahl etc.), wie sie einige Länder für bestimmte Veranstaltungen vorsehen, macht Sinn und sollte unbedingt beibehalten und idealerweise einheitlich in allen Ländern umgesetzt werden. Bezüglich der Notwendigkeit von Quarantäne-Maßnahmen, von seriellen Testungen an Schulen, in Kitas und weiteren Gemeinschaftseinrichtungen sowie von Schutzmaßnah- men in Schulen und Kitas sowie Pflege- und Altenheimen sind die Ausführungen in dem BMG-Papier „Sicher durch Herbst und Winter – jetzt die Vorbereitungen treffen“ vom 02. August 2021 weiterhin gültig.
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Sofern sich keine neue Corona-Virus-Variante in Deutschland und Europa verbreitet, bei der die Wirkung des Impfstoffs stark oder vollständig eingeschränkt wird, sind weiter- gehende bundesweite Beschränkungen nicht notwendig. Dies ist im Vergleich zu den drastischen und freiheitseinschränkenden Maßnah- men der zurückliegenden Infektionswellen im letzten Winter eine Botschaft, die Zuversicht gibt und Mut macht. Auf dem Weg in eine „neue Normalität“ in größt- möglicher Sicherheit ist das eine wichtige Wegmarke. Das RKI schätzt das Risiko durch das SARS-CoV-2-Virus für geimpfte Personen als moderat ein. Auch wenn – wie beschrieben – weiterhin die bestehenden o. g. Schutz- maßnahmen notwendig sind: Die epidemische Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kann am 25. November 2021 als bundesweite Aus- nahmeregelung auslaufen und damit beendet werden. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob und wie die gesetzlichen Grundlagen nach § 28a IfSG für die Umsetzung der o. g. Basis-Maßnahmen durch Länder und Kommunen soweit und solange die konkrete Gefahr der Ausbreitung von COVID-19 weiter besteht, unabhängig von der Feststellung der epidemischen Lage nationaler Tragweite erhalten werden können und müssen. Einen Überblick dazu hat das BMG den eine mögliche künf- tige Regierungskoalition verhandelnden Parteien und Fraktionen übersandt. Mit dem Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite zum 25. No- vember 2021 wird ein seit dem 28. März 2020 und damit mithin seit fast 19 Mona- ten bestehender Ausnahmezustand beendet. Der nunmehr erreichte Fortschritt der Impfkampagne macht diesen Schritt möglich.
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