LEAProtokoll2019-11-22_geschwrzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Protokolle der LEA-Sitzungen im Schuljahr 2019/20

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Sitzungsprotokoll                                                  Seite: 1 von 2 Ort:                                                                  Rotes Rathaus Datum:                                                                22.11.2019 Uhrzeit / Dauer:                                                      19:30 - 23:05 Uhr 1        Beschlussfassung über die Protokollführung, Gäste, die Tagesordnung und Verabschiedung von Sitzungsprotokollen .............................................................1 2        Stand, Möglichkeiten und Umsetzung des Digitalpaketes für Berlin .....................1 3        Schulbibliotheken und Digitalpakt .........................................................................2 4        Anträge ................................................................................................................2 5        Verschiedenes .....................................................................................................2 1       Beschlussfassung über die Protokollführung, Gäste, die Tagesordnung und Verabschiedung von Sitzungsprotokollen Die TO wird angepasst, da einer der Referent*innen früher gehen muss. Die anwesenden Gäste werden vom Plenum bestätigt. Gastreferent*innen: Anja Tempelhoff, SenBJF, Dr. Martin Lützelberger, multiprofessioneller Akteur, Jakob Chamonn, Projektleiter beim Forum Digitalisierung, ehem. Schulleiter 2       Stand, Möglichkeiten und Umsetzung des Digitalpaketes für Berlin Frau Tempelhoff stellt die Prozesse zur Umsetzung des Digitalpaktes vor (Präsentation siehe Anlage). •    Technischer Bereich der Schulunterstützung ist seit 2016/17 extern vergeben. Weiterhin gibt es eine pädagogische Betreuung durch Lehrkräfte mit Abordnungsstunden (0,5 Wochenstunden/142 SchülerInnen). •    Es gibt 70 ITAB´s, die je einen Tag/Woche freigestellt werden und an den Schulen tätig werden. •    Es gibt insgesamt 800 Schulen. Die Bedarfe werden festgestellt. Zeitschiene muss bis 2024 abgeschlossen sein. •    Es ist im Rahmen des Digitalpakts lediglich IT-Infrastruktur förderfähig. Weitere betroffene Infrastruktur, die durch die Maßnahmen tangiert wird (Amok-, Strom etc.) ist im Budget in der Regel nicht inbegriffen. •    Die Budgets für verschiedene Schularten sind unterschiedlich. Jede Schule erhält einen Sockelbetrag von 100.000 Euro plus 330€/Schüler*in. •    Es ist nicht davon auszugehen, dass alle Schulen vollumfänglich technisch ausgestattet werden. Ziel ist vorerst eine Standardisierung der Netzausstattung. Dr. Martin Lützelberger (Medienberatung, Netzwerkkoordination). Themen: Zeitgemäße Bildung (Neue Bildungsziele im Sinne der Digitalstrategie), neue Kompetenzen, Shift vom wissens- zum kompetenzbasierten Lernen. Berät Schulkollegien und Schulleitungen, initiiert Projekte vor Ort und Fortbildungen auch unter Einbindung von Studierenden. Der digitale Stand der Schulen ist nicht gut. Oft fehlt technisches Wissen, die Tragweite der Änderungen der Digitalisierung wird oft nicht erfasst, es gibt selten schlüssige Medienkonzepte, da es hier auch wenig zentrale Unterstützung durch SenBJF gibt. Präsentation siehe Anlage Jacob Chammon, ehem. Schulleiter, https://www.forumbd.de/ Präsentation siehe Anlage. erstellt:             , Pankow
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Sitzungsprotokoll                         Seite: 2 von 2 3       Schulbibliotheken und Digitalpakt Zu Gast: Jana Haase, stellvertretende Vorsitzende und Ute Heller, Vorstand in der Arbeitsgemeinschaft Schulbibliotheken e. V.". 60% der Schulen haben eine Bibliothek, diese werden meist nicht durch Fachkräfte geleitet. Die Bibliothek sollte Medienzentrum und "emotionales Zentrum" einer Schule sein. Begegnungsort, notenfreier Ort, technische Ausstattung ist das A&O, der Digitalpakt kann hier eine wichtige Stütze sein. Digitalpakt und der Doppelhaushalt 20/21 sollen genutzt werden. Im Landeshaushalt sind Mittel für die Bibliotheksförderung vorgesehen. Die Bibliothekssoftware soll weiterentwickelt werden. Die Präsentation wird der Anlage beigefügt. 4       Anträge Antrag                      „Politische Bildung an den Schulen stärken und die Digitalisierung zur Grundlage der Rahmenlehrpläne machen“ Antrag wird vertragt, überarbeitet, auf zwei Anträge gesplittet und erneut vorgelegt (siehe Anlage) Antrag                         „Klimaschutz aktiv an den Schulen ermöglichen, Klimaschutzbeauftragte*r an jeder Schule!“ Die Eilbedürftigkeit wird von der Antragstellerin begründet und durch den LEA bestätigt. Antragstellerin stellt den Antrag vor und begründet diesen. Der Antrag wird nach Debatte in einer geänderten Fassung mehrheitlich angenommen. (siehe Anlage) 5       Verschiedenes restliche Tagesordnung wird aus zeitlichen Gründen vertagt Nächste Sitzung am 13.12.2019, Sitzungsthema: • Lehrkräftebedarf und dessen Deckung durch die Universitäten, Fragen zum Lehrkräfte- Studium Zu Gast: Steffen Krach, Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung • außerdem Weihnachtssitzung mit Weihnachtsfeier und Ehrungen erstellt:           , Pankow
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Landeselternausschuss Berlin bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Bernhard-Weiß-Str. 6 10178 Berlin-Mitte U+S Alexanderplatz Landeselternausschuss Berlin Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie  Bernhard-Weiß-Str. 6  D-10178 Berlin An die Vorsitzender      Norman Heise Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz                                     Geschäftsstelle   Andrea Schreiber Zimmer            5A09 nachrichtlich:                                                                           Telefon           030 90227 5684 Bildungspolitische Sprecher*innen im Abgeordnetenhaus                                    Zentrale  intern 030 90227 50 50  9227 Fax               030 90227 6104 E-Mail            LEA@senbjf.berlin.de – Internet          www.leaberlin.de Datum             27.11.2019 Beschluss vom 22.11.2019 Klimaschutz aktiv an den Schulen ermöglichen – Klimaschutzbeauftragte*r für jede Berliner Schule! Der Landeselternausschuss hat auf seiner Sitzung am 22. November 2019 folgenden Beschluss gefasst: – Der Landeselternausschuss fordert im Sinne des KMK-Beschlusses zur Bildung für nachhaltige Entwick- lung vom 17.03.2017 die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, sowie die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auf, dafür Sorge zu tragen, dass an jeder Berliner Schule ein*e Kli- maschutzbeauftragte*r ernannt und tätig werden kann, die zudem durch einen zu gründenden Klima- ausschuss unterstützt wird. Der Klimaausschuss soll entsprechend §78, Abs. 2 Schulgesetz eingesetzt werden. Die/Der Klimaschutzbeauftragte kann sowohl dem pädagogischen, dem haustechnischen, wie auch dem verwaltungstechnischen Personal zugeordnet werden und sollte folgende Aufgaben überneh- men: •     Schnittstelle für alle Klimaschutzangelegenheiten an der Schule •     Bestandsaufnahme des Energieverbrauches zusammen mit kompetenten Energieberatern (z.B. über die Berliner Energieagentur (BEA) •     Multiplikator für die Schulgemeinschaft bezüglich eines klimaschonenden Nutzerverhaltens •     Energiesparprojekte begleiten, wie zum Beispiel das „Fifty/Fifty Modell“ (http://www.fifty- fifty.eu) •     Überwachung der Klimaschutzmaßnahmen an der Schule – •     Dokumentation und Information für die Schulgemeinschaft Dafür müssen insbesondere folgende Voraussetzungen seitens der Verwaltung und der zuständigen Bezirksämter geschaffen werden: • Organisation und Vernetzung der Schulen mit Energieberatern • Übernahme der Maßnahmen durch die zuständige Behörde (Bezirks- oder Landesebene), die durch die Energieberatung festgestellt wurde und die nicht von Schulseite her umgesetzt wer- den kann (bspw. Austausch der Heizungsanlage), sofern sie nicht schon bereits im Sanierungs- fahrplan für die betreffende Schule aufgenommen wurden
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—2— • Benennung von Ansprechpartnern für den/die Klimaschutzbeauftragte*n sowohl auf der Be- zirks- wie auch auf der Landesebene • Ausstattung der Klimaschutzbeauftragten mit notwendigen Rechten und Befugnissen • Vernetzung der Klimaschutzbeauftragten untereinander um Wissenstransfer zu ermöglichen und höhere Effizienz zu erreichen. Für diesen Austausch muss die Bereitstellung der notwendi- gen digitalen Kommunikationsmittel, Plattformen übernommen werden • Energiesparprogramm „Fifty/Fifty“ landesweit ermöglichen und dessen Integration in die Ver- waltungsstrukturen • Organisation und Angebot von erforderlichen Weiterbildungsmaßnahmen, Materialien etc. • Freistellung von ca. 1-2 Stunden pro Woche in der Anfangsphase oder zusätzliche Vergütung für den Mehraufwand
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