Fortführungserlass praktische Prüfungen Sozialpädagogik

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Rechtsvorschriften für Berufsschulen während Covid-19

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Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern D-19048 Schwerin                                              bearbeitet von: Dr. Lena Irmler Telefon: 0385 / 588-7667 Berufliche Schulen des Landes Mecklenburg-                                                  AZ: VII-322-00000-2018/068-022 E-Mail: L.Irmler@bm.mv-regierung.de Vorpommern Schwerin, 20.05.2020 Hinweise zur Durchführung praktischer Prüfungen aufgrund der Verordnung zur Änderung von Regelungen zur Leistungsbewertung und anderer, insbesondere prüfungsrechtlicher Regelungen aus Anlass der SARS-CoV-2-Pandemie im Bereich der beruflichen Bildung - Fortschreibung Sehr geehrte Schulleitung, ich komme zurück auf den Einführungserlass zur Verordnung zur Änderung von Regelungen zur Leistungsbewertung und anderer, insbesondere prüfungsrechtlicher Regelungen aus Anlass der SARS-CoV-2-Pandemie im Bereich der beruflichen Bildung vom 30.04.2020 und möchte Ihnen mit dem vorliegenden Schreiben ergänzende Hinweise zum Umgang mit den durch die Verordnung zur Änderung von Regelungen zur Leistungsbewertung und anderer, insbesondere prüfungsrechtlicher Regelungen aus Anlass der SARS-CoV-2-Pandemie im Bereich der beruflichen Bildung geänderten Regelungen geben. Mit der genannten Verordnung ist § 39 a in die Fachschulverordnung Sozialwesen eingefügt worden. Die Regelung sieht in Absatz 5 vor, dass der Inhalt der schriftlichen Hausarbeit           sowie        der      Prüfung          im     Weiteren           mit     Erwartungshorizont                   und Bewertungskriterien für alle Prüfungsausschüsse durch die zuständige Schulbehörde 9700019109770 Hausanschrift:                                  Postanschrift:                                   Telefon: +49 385 588-0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft           Ministerium für Bildung, Wissenschaft            Telefax: +49 385 588-7082 und Kultur Mecklenburg-Vorpommern               und Kultur Mecklenburg-Vorpommern                poststelle@bm.mv-regierung.de Werderstr. 124 · D-19055 Schwerin               D-19048 Schwerin                                 www.bm.regierung-mv.de Allgemeine Datenschutzinformationen: Der telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern ist mit der Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen ggf. mitgeteilten personenbezogenen Daten verbunden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der Europäischen Union in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V). Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.regierung- mv.de/Landesregierung/bm/Ministerium/Datenschutzhinweise.
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festgelegt und den Schulen bekannt gegeben werden. Dies ist zum einen mit dem oben benannten Einführungserlass geschehen, zum anderen mit meinem Schreiben vom 04.05.2020. Diese Schreiben ergänzend möchte ich folgende Hinweise geben: Im    Hinblick  auf  Prüflinge   der  Abschlussprüfung   zu  staatlich  anerkannten Erzieher/innen und staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger/innen, die ihre formale, schriftliche Vorarbeit innerhalb der praktischen Prüfung bereits vor Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung von Regelungen zur Leistungsbewertung und anderer, insbesondere prüfungsrechtlicher Regelungen aus Anlass der SARS- CoV-2-Pandemie im Bereich der beruflichen Bildung eingereicht haben, gilt folgendes: Den Prüflingen werden die schriftlichen Vorarbeiten wieder ausgegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der zu erstellenden Hausarbeit verläuft grundsätzlich wie im 48. Hinweisschreiben vom 30.04.2020 vorgesehen. Ausdrücklich hinweisen möchte ich darauf, dass das Thema der Praktischen Prüfung bzw. der schriftlichen Vorarbeit (gemäß 2 B der Richtlinie zur Erstellung einer Hausarbeit zur praktischen Prüfung im Bildungsgang staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher für das Schuljahr 2019/2020) auch Thema der Hausarbeit sein kann. Bitte informieren Sie die von diesen Änderungen betroffenen Prüflinge umgehend von diesen Neuerungen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Lena Irmler -2-
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