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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Rechtsvorschriften für Berufsschulen während Covid-19“
Richtlinie zur Erstellung einer Hausarbeit zur praktischen Prüfung im Bildungsgang staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher für O bis 10 Jährige für das Schuljahr 2019/2020 1 Zielstellung 2 Formulierung des Themas 3 Inhaltliche und methodische Anforderungen 3.1 Qualitätskriterien 3.2 Struktur und Inhalt 4 Formale Anforderungen 4.1 Qualitätsanforderungen 4.2 Struktur/Aufbau 4.3 Umfang 4.4 Layout Beratung/Begleitung der Hausarbeit Abgabe der Hausarbeit Eidesstattliche Erklärung Bewertungskriterien Kolloquium 9.1 Vortrag 9.2 Reflexion 10 Anlagen von u
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Richtlinie zur Erstellung einer Hausarbeit Fachrichtung Sozialpädagogik 1 Zielstellung Im aktuellen Schuljahr 2019/2020 ergeben sich aus der Corona-Krise spezielle Bedingungen für die Prüfungsgestaltung in den sozialpädagogischen Bildungsgängen. Diese sind rechtlich wie folgt gefasst: 8 26 der Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung an der Höheren Berufsfachschule zur Staatlich anerkannten Erzieherin für 0- bis 10-Jährige und zum Staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige (Erzieherinnen und Erzieher für O- bis 10-Jährige - Höhere Berufsfachschulverordnung - ErzO-10HBFSVO M-V) vom 27. Juni 2017 in der aktuell gültigen Fassung: (3) Die Regelungen des & 26 gelten mit der Maßgabe, dass statt der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Tätigkeiten im Sinne des $ 26 Absatz 2 eine schriftliche Hausarbeit erstellt sowie ein einstündiges Kolloquium absolviert werden muss. (2) Das Kolloquium besteht zu gleichen Teilen aus einem die schriftliche Hausarbeit vorstellenden Vortrag und einer dazu stattfindenden Reflexion. (3) Der Inhalt der schriftlichen Hausarbeit sowie der Prüfung im Weiteren wird mit Erwartungshorizont und Bewertungskriterien für alle Prüfungsausschüsse durch die zuständige Schulbehörde festgelegt und den Schulen bekannt gegeben (4) Schriftliche Hausarbeit und Kolloquium werden gesondert benotet, wobei das Kolloquium doppelt zu gewichten ist. Um die gesamte praktische Prüfung zu bestehen, muss das Kolloquium mindestens mit „ausreichend“ bestanden sein. Aufgrund dieser rechtlichen Änderungen wird in dieser Richtline dargelegt, unter welchen inhaltlichen und formalen Qualitätsansprüchen die zur Prüfung gehörende Hausarbeit und das Kolloquium absolviert werden. In der Hausarbeit soll unter Anwendung geeigneter Arbeitsmethoden eine sozialpädagogische Aufgabenstellung modulübergreifend selbstständig bearbeitet werden. Dabei finden sowohl die im theoretischen Unterricht als auch in der fachpraktischen und praktischen Ausbildung erworbene Kenntnisse Berücksichtigung. Die sozialpädagogische Aufgabenstellung meint die Bearbeitung einer komplexen Frage oder These, die sich aus einer Problemstellung/einer Beobachtung/einer Situation ergibt. Hierbei muss der Bezug zu einer konkreten Handlungssituation in einem der Arbeitsfelder bestehen und nachvollziehbar sein. Dies können z.B. Interaktionen mit einzelnen Kindern/Jugendlichen oder Gruppen, im Team, mit Eltern oder anderen sorgeberechtigen Personen oder mit Institutionen in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld sein. Die schriftliche Auseinandersetzung mit der Handlungssituation steht also im Zentrum der Hausarbeit und wird modulübergreifend und mit den theoretischen Inhalten des Themas bearbeitet.
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Richtlinie zur Erstellung einer Hausarbeit Fachrichtung Sozialpädagogik Mit der modulübergreifenden Bearbeitung der Fragestellung ist gemeint, dass fachliche Inhalte mehrerer Module des Rahmenplans bei der Auseinandersetzung berücksichtigt werden. Die Prüflinge setzen ihren Schwerpunkt selbst. Der Bezug zur Reflexion der eigenen beruflichen Identität (Modul 1) ist herzustellen. Bei der Bearbeitung der Fragestellung sind theoretische und fachpraktische Inhalte zu verknüpfen und daraus Schlussfolgerungen abzuleiten und zu formulieren. 2 Formulierung des Themas Die durch den Prüfling vorgeschlagenen Themen der Hausarbeit werden durch die zuständige Lehrkraft in Absprache mit dem Prüfling vergeben. Inhaltlich sind folgende Themenbereiche zulässig: Beispiel A: Kasuistik/ Fallarbeit Ein Kind/Jugendlicher wird zum Ausgangspunkt pädagogischer Auseinandersetzung. Beispiel B: Situation aus der Praxis Eine relevante (erlebte) Situation aus der Praxis wird zum Ausgangspunkt theoretischer Auseinandersetzung. Beispiel C: Fachwissenschaftliche Auseinandersetzung/ Fragestellung Eine Fragestellung oder ein Thema mit inhaltlichem Bezug zu einem Arbeitsfeld wird zum Ausgangspunkt für die Auseinandersetzung mit der vorgefundenen (erlebten) Praxis (aktuell oder aus einem vergangenen Praktikum). Der Titel der Hausarbeit darf nicht mehr als 120 Zeichen umfassen. 3 Inhaltliche und methodische Anforderungen 3.1 Qualitätskriterien Die folgenden Qualitätskriterien sind beim Schreiben der Hausarbeit zu berücksichtigen: - Das Thema/die Fragestellung und das Erkenntnisinteresse sind klar formuliert und erkennbar. - Die berufliche Handlungssituation steht im Mittelpunkt der Auseinandersetzung. 3
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Richtlinie zur Erstellung einer Hausarbeit Fachrichtung Sozialpädagogik - Die Gliederung der Hausarbeit ist übersichtlich und sachlich klar strukturiert. - Übergänge zwischen einzelnen Kapiteln sind aufeinander bezogen. - Wissen und Verstehen werden erkennbar, relevante fachliche Begriffe und Inhalte sind unter Anwendung der Fachsprache/Fachterminologie und entsprechender theoretischer Bezüge deutlich dargestellt und differenziert erläutert. - Das Thema/die Fragestellung wird selbständig bearbeitet — das heisst, relevante Informationen werden zusammengetragen, theoretische Bezüge werden hergestellt, Aspekte werden hinterfragt und Schlussfolgerungen werden gezogen. - Zwischen übernommenen Daten und Fakten sowie der eigenen persönlichen Meinung bzw. Wertung wird deutlich unterschieden. - Das Thema/die Fragestellung wird nach wissenschaftlichen Standards bearbeitet — die genutzte Literatur wird in entsprechender Weise benannt und das Quellenverzeichnis entsprechend geführt. Die Zitation im Verlauf der Arbeit erfolgt transparent, vollständig und in einem einheitlichen Stil. - Neben der Literaturarbeit können auch weitere Formen der Informationsgewinnung Anwendung finden. Eine systematische, methodisch begründete Erhebungs- und Auswertungsweise muss jedoch im Verlauf der Arbeit ersichtlich sein. - Die Relevanz der Erkenntnisse für das eigene Handlungsfeld wird deutlich. 3.2 Struktur und Inhalt Die dem Themaj/der Fragestellung zugehörigen Inhalte sind in einer sachlich logischen Folge in der Hausarbeit abgebildet. Diese Struktur zeigt sich in der Gestaltung der Überschriften und der systematischen Beantwortung der Leitfrage. Einleitung Im ersten Abschnitt der Hausarbeit wird das eigene Erkenntnisinteresse an dem Thema/der Fragestellung dargestellt. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Arbeit werden aufgeführt und dem Leser/der Leserin wird das methodische Vorgehen erläutert. Hauptteil Das zur Bearbeitung des Themas/der Fragestellung erarbeitete Wissen wird dargestellt und mit Literatur unterlegt. Die Kapitel sollen inhaltlich aufeinander aufbauen und fortlaufend Bezug zur These/leitfrage der Hausarbeit herstellen. In den Kapiteln kann beschrieben, erläutert und argumentiert werden, Überblicke können gegeben werden oder Schlussfolgerungen dargestellt. Theoretische Grundlagen werden aufgeführt, Begriffsbestimmungen werden vorgenommen und auf fachpraktische Erfahrungen und Erkenntnisse bezogen. Die fachlichen Inhalte sind deutlich erkennbar, differenziert dargestellt und nachvollziehbar begründet. Persönliche Meinung oder Wertung ist im Hauptteil nicht vorhanden. Schlussteil
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Richtlinie zur Erstellung einer Hausarbeit Fachrichtung Sozialpädagogik Hier wird das Wesentliche der fachlichen Auseinandersetzung mit der Fragestellung/dem Thema in reflektierender Form dargestellt. Die Erkenntnisse der einzelnen Kapitel werden zusammengefasst, der Zusammenhang zur Fragestellungzum Thema wird sachlogisch dargestellt und der eigene Erkenntnisgewinn wird beschrieben. Folgende Fragen können hierbei berücksichtigt werden: - Welche Erkenntnis habe ich gewonnen? - Welche Lösungen (z.B. für Problembeschreibungen) wurden gefunden? - Welche Fragen sind ungeklärt oder im Rahmen dieser Hausarbeit nicht beantwortbar? - Welche Schlussfolgerungen lassen sich aus den Erkenntnissen für die Handlungspraxis im Arbeitsfeld ableiten? 4 Formale Anforderungen 4.1 Qualitätsanforderungen Die Form der Hausarbeit entspricht folgenden formalen Anforderungen: - Der Aufbau und das Layout entsprechen den in dieser Richtlinie angegebenen Anforderungen. - Fremde, in der Hausarbeit festgehaltene Gedanken, Zitate, Texte, Darstellungen werden entsprechend gekennzeichnet und als solche ausgewiesen nach APA-Standard, siehe Anhang 2). - Die Hausarbeit entspricht den grammatikalisch und orthografisch geforderten Standards der deutschen Sprache. 4.2 Struktur/Aufbau Folgende Bestandteile sind in der genannten Reihenfolge in der Hausarbeit enthalten: - Titelblatt (mit Namen und Thema/Fragestellung sowie Namen der begleitenden Lehrkraft) - Inhaltsverzeichnis (mit Seitenzahlen) - Einleitung - Hauptteil - Schlussteil - Literatur- und Quellenverzeichnis - Eidesstattliche Erklärung (Muster siehe Anhang) - ggf. Anhang (Bilder, Materialien) 4.3 Umfang Der Umfang der Hausarbeit umfasst inklusive Einleitung, Hauptteil und Schlussteil mindestens 15 und maximal 25 Seiten. Hinzu kommen Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Literatur- und Quellenverzeichnis sowie ggf. der Anhang.
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Richtlinie zur Erstellung einer Hausarbeit Fachrichtung Sozialpädagogik 4.4 Layout Das Layout der Hausarbeit soll den folgenden Standards entsprechen: Format DIN A4, maschinenschriftlich (PC) Druck ein seitig und fortlaufend beschrieben Schriftart Arial Schriftgröße laufender Text: 12 pt Fußnoten sowie Kopf- und Fußzeile: 11 pt Überschriften: fett und/oder größer als 12 pt (je nachdem, wie viele verschiedene Unter- Überschriften differenziert werden sollen) Zeilenabstand laufender Text: 1,5-fach Fußnoten: einfach Ausrichtung Blocksatz mit Silbentrennung Seitenränder oberer Rand: 3cm unterer Rand: 3cm linker Rand: 3cm rechter Rand: 3cm Seitennummerierung ab der Einleitung fortlaufend, in arabischen Ziffern, Seite 1 der Arbeit ist die Titelseite Zitation und Quellenverzeichnis Zitationsregeln nach APA verwenden! Kurzbelege zu den wörtlichen und sinngemäßen Zitaten direkt im Anschluss an die Zitate in den Text einfügen. In die Fußnoten können Anmerkungen, Erklärungen u. ä., aber nach Möglichkeit keine Kurzbelege! Kurzbeleg bedeutet: Name des Autors, Erscheinungsjahr der Quelle, Angabe der Seitenzahl(en). Quellenverzeichnis: auch hier APA-Regeln beachten Quellenverzeichnis alphabetisch ordnen 5 Beratung/ Begleitung der Hausarbeit Der Prüfling unterbreitet der Lehrkraft im Rahmen einer Konsultation zwei Themenvorschläge, von denen die Lehrkraft letztlich einen auswählt. Das so ausgewählte Thema der schriftlichen Hausarbeit wird dem Prüfling schriftlich mitgeteilt. 6
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Richtlinie zur Erstellung einer Hausarbeit Fachrichtung Sozialpädagogik Ab dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Zusage beginnt der Bearbeitungszeitraum von vier Wochen. Während dieser vier Wochen begleitet die Lehrkraft den Prüfling im Umfang der vorgesehenen und in den Verordnungen formulierten Praxisbegleitungszeit. Der Prüfling bittet bedarfsgerecht um Konsultationen. Die Konsultation kann persönlich oder per Mail erfolgen. Der Prüfling hat Anspruch auf Rückmeldung zur Literaturauswahl, Beratung zu Arbeitsmethoden, und Feedback zu einer Leseprobe im Umfang von max. 2 Seiten der Hausarbeit. Der Prüfling dokumentiert die Konsultationen in Form eines Ergebnisprotokolls (Anlage 1) und reicht diese im Anhang der Hausarbeit ein. 6 Abgabe der Hausarbeit Die Hausarbeit wird in zweifach gedruckter und gehefteter Form und/oder in entsprechend digitaler Form (PDF) zum vorgegebenen Termin im Sekretariat abgegeben. 7 Eidesstattliche Erklärung Die eidesstattliche Erklärung dient der Nachweisführung, dass die Hausarbeit selbständig erarbeitet wurde. Hier muss versichert werden, dass alle fremdgenutzten Quellen auch aufgeführt wurden. Als Täuschungsversuch gilt, wenn Zitate, fremde Texte oder Bilder nicht als solche ausgewiesen und in der Hausarbeit gekennzeichnet und im Literatur- und Quellenverzeichnis aufgeführt wurden. Wird eine Täuschungsversuch festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden. 8 Bewertungskriterien Im Anhang werden die Bewertungskriterien für die Hausarbeit ausgeführt und dienen der Orientierung. 9 Kolloquium Das Kolloquium findet vor einem Fachprüfungsausschuss gemäß 8 15 (2) FSVOSoz M-V statt. Es besteht aus einem die Hausarbeit darstellenden Vortrag und der Reflexion. Die für die Bewertung zugrunde gelegten Kriterien sind im Anhang aufgeführt. Schulinterne begriffliche Anpassungen sind vorgesehen und zulässig. 8.1 Vortrag Im Vortrag sollen die Motivation für die Bearbeitung des Themas, die in der Hausarbeit vollzogenen Arbeitsschritte sowie die gewonnenen Erkenntnisse dargestellt werden. Außerdem sollen Reflexionen zur eigenen Arbeitsweise erkennbar sein. Methodisch und in der Struktur des Vortrages können die Bewertungskriterien Orientierung geben.
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Richtlinie zur Erstellung einer Hausarbeit Fachrichtung Sozialpädagogik 8.2 Reflexion In der Reflexion wird sowohl der Arbeitsprozess als auch das Thema/die Fragestellung der Hausarbeit im Gespräch evaluiert werden. Hierbei werden Nachfragen durch die Prüfer gestellt, Erläuterungen durch den Prüfling gegeben und in einem kollegialen Gespräch mit dem Prüfling der Arbeitsprozess nachvollzogen. Zur Bewertung werden die Bewertungskriterien herangezogen. 10 Anlagen Anlage 1 Protokollbogen der Beratung innerhalb der Begleitung der Hausarbeit Anlage 2 Muster Eidesstattliche Erklärung Anlage 3 Bewertungskriterien der Hausarbeit Anlage 4 Bewertungskriterien des Kollogquiums
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Richtlinie zur Erstellung einer Hausarbeit Fachrichtung Sozialpädagogik Anlage 1 Protokollbogen der Beratung innerhalb der Begleitung der Hausarbeit 1. Der Prüfling protokolliert die durchgeführten Beratungsgespräche durch Eintrag der Termine und einige Stichworte zum Inhalt des jeweiligen Beratungsgesprächs. 3. Der Protokollbogen wird zusammen mit der Hausarbeit und dem Gutachten archiviert. Prüfling: Betreuende Lehrkraft: Frau/Herr Kurzprotokoll:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Richtlinie zur Erstellung einer Hausarbeit Fachrichtung Sozialpädagogik Anlage 2 Zitations- und Belegregeln (nach APA-Style) 1 Zitation/Kurzbelege im Text und unmittelbar nach dem Zitat Indirektes/Sinngemäßes Zitat: Bei indirekten Zitaten fasst man die gelesenen Inhalte mit eigenen Worten zusammen. Zitat (vgl. Familienname des Autors, Erscheinungsjahr, S. Seite). Direktes/Wiörtliches Zitat: Wenn man direkt zitiert — also Textteile wortwörtlich aus der Quelle entnimmt — muss neben der Angabe des Nachnamens und der Quelle zusätzlich auch die Seite angegeben werden, auf der sich die zitierte Textstelle befindet. „Zitat“ (Familienname des Autors, Erscheinungsjahr, S. Seite). Beispiele: Indirekt/sinngemäß Nach Ansicht von Bonfadelli (2004, S. 19) können in Bezug auf Medienwirkungen drei Phasen des Kommunikationsprozesses unterschieden werden: die präkommunikative Phase, die kommunikative Phase und die postkommunikative Phase. In der Medienwirkungsforschung werden in der Regel drei Phasen des Kommunikationsprozesses — die präkommunikative Phase, die kommunikative Phase und die postkommunikative Phase - unterschieden (vgl. Bonfadelli, 2004, S. 19). Wäörtliches Zitat „Mit Gesundheitsförderung und Prävention werden zwei sich ergänzende, gleichwertige Arbeitsweisen bezeichnet, Gesundheitsförderung ist auf die Stärkung von Wohlbefinden und Gesundheit ausgerichtet, Prävention auf die Verhinderung von Krankheiten (bzw. von Unfällen)“ (Gutzwiller, Wydler & Jeanneret, 1996, S. 191). Hinweis: Ein direktes/wörtliches Zitat muss formal und inhaltlich übernommen werden. Bei Hervorhebungen im Originalzitat wird am Ende des Kurzbeleges ein entsprechender Vermerk angeführt (Familienname des Autors, Erscheinungsjahr, S. Seite, Hervorhebung. im Original). Falls kein Erscheinungsjahr genannt wird, wird anstatt der Jahreszahl „o.J.“ geschrieben. Bei mehreren Veröffentlichungen einer Autorin/ eines Autors im gleichen Jahr wird die Reihenfolge entsprechend der Zitation im Text mit alphabethischer Zählung versehen: Beispiel (Mitchell, 2003a, S. 120), (Mitchell, 2003b, S. 30.) 10