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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Rechtsvorschriften für Berufsschulen während Covid-19

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Richtlinie zur Erstellung einer Hausarbeit zur praktischen Prüfung im
Bildungsgang staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter
Erzieher für O bis 10 Jährige für das Schuljahr 2019/2020

1 Zielstellung

2 Formulierung des Themas

3 Inhaltliche und methodische Anforderungen
3.1 Qualitätskriterien
3.2 Struktur und Inhalt

4 Formale Anforderungen

4.1 Qualitätsanforderungen

4.2 Struktur/Aufbau

4.3 Umfang

4.4 Layout

Beratung/Begleitung der Hausarbeit

Abgabe der Hausarbeit

Eidesstattliche Erklärung

Bewertungskriterien

Kolloquium

9.1 Vortrag

9.2 Reflexion

10 Anlagen

von u
1

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Richtlinie zur Erstellung einer Hausarbeit Fachrichtung Sozialpädagogik

1 Zielstellung

Im aktuellen Schuljahr 2019/2020 ergeben sich aus der Corona-Krise spezielle
Bedingungen für die Prüfungsgestaltung in den sozialpädagogischen Bildungsgängen.
Diese sind rechtlich wie folgt gefasst:

8 26 der Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung an der Höheren
Berufsfachschule zur Staatlich anerkannten Erzieherin für 0- bis 10-Jährige und zum
Staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige (Erzieherinnen und Erzieher für O-
bis 10-Jährige - Höhere Berufsfachschulverordnung - ErzO-10HBFSVO M-V) vom 27.
Juni 2017 in der aktuell gültigen Fassung:

(3) Die Regelungen des & 26 gelten mit der Maßgabe, dass statt der
Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Tätigkeiten im Sinne des $
26 Absatz 2 eine schriftliche Hausarbeit erstellt sowie ein einstündiges
Kolloquium absolviert werden muss.

(2) Das Kolloquium besteht zu gleichen Teilen aus einem die schriftliche
Hausarbeit vorstellenden Vortrag und einer dazu stattfindenden Reflexion.

(3) Der Inhalt der schriftlichen Hausarbeit sowie der Prüfung im Weiteren wird
mit Erwartungshorizont und Bewertungskriterien für alle Prüfungsausschüsse
durch die zuständige Schulbehörde festgelegt und den Schulen bekannt
gegeben

(4) Schriftliche Hausarbeit und Kolloquium werden gesondert benotet, wobei
das Kolloquium doppelt zu gewichten ist. Um die gesamte praktische Prüfung
zu bestehen, muss das Kolloquium mindestens mit „ausreichend“ bestanden
sein.

Aufgrund dieser rechtlichen Änderungen wird in dieser Richtline dargelegt, unter
welchen inhaltlichen und formalen Qualitätsansprüchen die zur Prüfung gehörende
Hausarbeit und das Kolloquium absolviert werden.

In der Hausarbeit soll unter Anwendung geeigneter Arbeitsmethoden eine
sozialpädagogische Aufgabenstellung modulübergreifend selbstständig bearbeitet
werden. Dabei finden sowohl die im theoretischen Unterricht als auch in der
fachpraktischen und praktischen Ausbildung erworbene Kenntnisse Berücksichtigung.

Die sozialpädagogische Aufgabenstellung meint die Bearbeitung einer komplexen
Frage oder These, die sich aus einer Problemstellung/einer Beobachtung/einer
Situation ergibt. Hierbei muss der Bezug zu einer konkreten Handlungssituation in
einem der Arbeitsfelder bestehen und nachvollziehbar sein. Dies können z.B.
Interaktionen mit einzelnen Kindern/Jugendlichen oder Gruppen, im Team, mit Eltern
oder anderen sorgeberechtigen Personen oder mit Institutionen in einem
sozialpädagogischen Arbeitsfeld sein. Die schriftliche Auseinandersetzung mit der
Handlungssituation steht also im Zentrum der Hausarbeit und wird modulübergreifend
und mit den theoretischen Inhalten des Themas bearbeitet.
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Richtlinie zur Erstellung einer Hausarbeit Fachrichtung Sozialpädagogik

Mit der modulübergreifenden Bearbeitung der Fragestellung ist gemeint, dass
fachliche Inhalte mehrerer Module des Rahmenplans bei der Auseinandersetzung
berücksichtigt werden. Die Prüflinge setzen ihren Schwerpunkt selbst. Der Bezug zur
Reflexion der eigenen beruflichen Identität (Modul 1) ist herzustellen.

Bei der Bearbeitung der Fragestellung sind theoretische und fachpraktische Inhalte zu
verknüpfen und daraus Schlussfolgerungen abzuleiten und zu formulieren.

2 Formulierung des Themas

Die durch den Prüfling vorgeschlagenen Themen der Hausarbeit werden durch die
zuständige Lehrkraft in Absprache mit dem Prüfling vergeben. Inhaltlich sind folgende
Themenbereiche zulässig:

Beispiel A: Kasuistik/ Fallarbeit

Ein Kind/Jugendlicher wird zum Ausgangspunkt pädagogischer Auseinandersetzung.

Beispiel B: Situation aus der Praxis

Eine relevante (erlebte) Situation aus der Praxis wird zum Ausgangspunkt
theoretischer Auseinandersetzung.

Beispiel C: Fachwissenschaftliche Auseinandersetzung/ Fragestellung

Eine Fragestellung oder ein Thema mit inhaltlichem Bezug zu einem Arbeitsfeld wird
zum Ausgangspunkt für die Auseinandersetzung mit der vorgefundenen (erlebten)
Praxis (aktuell oder aus einem vergangenen Praktikum).

Der Titel der Hausarbeit darf nicht mehr als 120 Zeichen umfassen.

3 Inhaltliche und methodische Anforderungen

3.1 Qualitätskriterien

Die folgenden Qualitätskriterien sind beim Schreiben der Hausarbeit zu
berücksichtigen:

- Das Thema/die Fragestellung und das Erkenntnisinteresse sind klar formuliert

und erkennbar.
- Die berufliche Handlungssituation steht im Mittelpunkt der Auseinandersetzung.

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Richtlinie zur Erstellung einer Hausarbeit Fachrichtung Sozialpädagogik

- Die Gliederung der Hausarbeit ist übersichtlich und sachlich klar strukturiert.

- Übergänge zwischen einzelnen Kapiteln sind aufeinander bezogen.

- Wissen und Verstehen werden erkennbar, relevante fachliche Begriffe und
Inhalte sind unter Anwendung der Fachsprache/Fachterminologie und
entsprechender theoretischer Bezüge deutlich dargestellt und differenziert
erläutert.

- Das Thema/die Fragestellung wird selbständig bearbeitet — das heisst,
relevante Informationen werden zusammengetragen, theoretische Bezüge
werden hergestellt, Aspekte werden hinterfragt und Schlussfolgerungen werden
gezogen.

- Zwischen übernommenen Daten und Fakten sowie der eigenen persönlichen
Meinung bzw. Wertung wird deutlich unterschieden.

- Das Thema/die Fragestellung wird nach wissenschaftlichen Standards
bearbeitet — die genutzte Literatur wird in entsprechender Weise benannt und
das Quellenverzeichnis entsprechend geführt. Die Zitation im Verlauf der Arbeit
erfolgt transparent, vollständig und in einem einheitlichen Stil.

- Neben der Literaturarbeit können auch weitere Formen der
Informationsgewinnung Anwendung finden. Eine systematische, methodisch
begründete Erhebungs- und Auswertungsweise muss jedoch im Verlauf der
Arbeit ersichtlich sein.

- Die Relevanz der Erkenntnisse für das eigene Handlungsfeld wird deutlich.

3.2 Struktur und Inhalt

Die dem Themaj/der Fragestellung zugehörigen Inhalte sind in einer sachlich logischen
Folge in der Hausarbeit abgebildet. Diese Struktur zeigt sich in der Gestaltung der
Überschriften und der systematischen Beantwortung der Leitfrage.

Einleitung

Im ersten Abschnitt der Hausarbeit wird das eigene Erkenntnisinteresse an dem
Thema/der Fragestellung dargestellt. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Arbeit werden
aufgeführt und dem Leser/der Leserin wird das methodische Vorgehen erläutert.

Hauptteil

Das zur Bearbeitung des Themas/der Fragestellung erarbeitete Wissen wird
dargestellt und mit Literatur unterlegt. Die Kapitel sollen inhaltlich aufeinander
aufbauen und fortlaufend Bezug zur These/leitfrage der Hausarbeit herstellen. In den
Kapiteln kann beschrieben, erläutert und argumentiert werden, Überblicke können
gegeben werden oder Schlussfolgerungen dargestellt.

Theoretische Grundlagen werden aufgeführt, Begriffsbestimmungen werden
vorgenommen und auf fachpraktische Erfahrungen und Erkenntnisse bezogen. Die
fachlichen Inhalte sind deutlich erkennbar, differenziert dargestellt und nachvollziehbar
begründet.

Persönliche Meinung oder Wertung ist im Hauptteil nicht vorhanden.

Schlussteil
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Hier wird das Wesentliche der fachlichen Auseinandersetzung mit der
Fragestellung/dem Thema in reflektierender Form dargestellt. Die Erkenntnisse der
einzelnen Kapitel werden zusammengefasst, der Zusammenhang zur
Fragestellungzum Thema wird sachlogisch dargestellt und der eigene
Erkenntnisgewinn wird beschrieben. Folgende Fragen können hierbei berücksichtigt
werden:

- Welche Erkenntnis habe ich gewonnen?

- Welche Lösungen (z.B. für Problembeschreibungen) wurden gefunden?

- Welche Fragen sind ungeklärt oder im Rahmen dieser Hausarbeit nicht
beantwortbar?

- Welche Schlussfolgerungen lassen sich aus den Erkenntnissen für die
Handlungspraxis im Arbeitsfeld ableiten?

4 Formale Anforderungen
4.1  Qualitätsanforderungen
Die Form der Hausarbeit entspricht folgenden formalen Anforderungen:

- Der Aufbau und das Layout entsprechen den in dieser Richtlinie angegebenen
Anforderungen.

- Fremde, in der Hausarbeit festgehaltene Gedanken, Zitate, Texte,
Darstellungen werden entsprechend gekennzeichnet und als solche
ausgewiesen nach APA-Standard, siehe Anhang 2).

- Die Hausarbeit entspricht den grammatikalisch und orthografisch geforderten
Standards der deutschen Sprache.

4.2  Struktur/Aufbau
Folgende Bestandteile sind in der genannten Reihenfolge in der Hausarbeit enthalten:

- Titelblatt (mit Namen und Thema/Fragestellung sowie Namen der begleitenden
Lehrkraft)

- Inhaltsverzeichnis (mit Seitenzahlen)

- Einleitung

- Hauptteil

- Schlussteil

-  Literatur- und Quellenverzeichnis

-  Eidesstattliche Erklärung (Muster siehe Anhang)

- ggf. Anhang (Bilder, Materialien)

4.3 Umfang

Der Umfang der Hausarbeit umfasst inklusive Einleitung, Hauptteil und Schlussteil
mindestens 15 und maximal 25 Seiten. Hinzu kommen Titelblatt, Inhaltsverzeichnis,
Literatur- und Quellenverzeichnis sowie ggf. der Anhang.
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4.4 Layout

Das Layout der Hausarbeit soll den folgenden Standards entsprechen:
Format DIN A4, maschinenschriftlich (PC)
Druck ein seitig und fortlaufend beschrieben
Schriftart Arial

Schriftgröße laufender Text: 12 pt

Fußnoten sowie Kopf- und Fußzeile: 11 pt
Überschriften: fett und/oder größer als 12 pt
(je nachdem, wie viele verschiedene Unter-
Überschriften differenziert werden sollen)
Zeilenabstand laufender Text: 1,5-fach
Fußnoten: einfach
Ausrichtung Blocksatz mit Silbentrennung
Seitenränder oberer Rand: 3cm
unterer Rand: 3cm
linker Rand: 3cm
rechter Rand: 3cm
Seitennummerierung ab der Einleitung fortlaufend, in arabischen Ziffern,
Seite 1 der Arbeit ist die Titelseite
Zitation und Quellenverzeichnis Zitationsregeln nach APA verwenden!

Kurzbelege zu den wörtlichen und sinngemäßen
Zitaten direkt im Anschluss an die Zitate in den Text
einfügen. In die Fußnoten können Anmerkungen,
Erklärungen u. ä., aber nach Möglichkeit keine
Kurzbelege!

Kurzbeleg bedeutet: Name des Autors,
Erscheinungsjahr der Quelle, Angabe der
Seitenzahl(en).

Quellenverzeichnis: auch hier APA-Regeln beachten

Quellenverzeichnis alphabetisch ordnen

5 Beratung/ Begleitung der Hausarbeit

Der Prüfling unterbreitet der Lehrkraft im Rahmen einer Konsultation zwei
Themenvorschläge, von denen die Lehrkraft letztlich einen auswählt. Das so
ausgewählte Thema der schriftlichen Hausarbeit wird dem Prüfling schriftlich mitgeteilt.

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Ab dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Zusage beginnt der
Bearbeitungszeitraum von vier Wochen. Während dieser vier Wochen begleitet die
Lehrkraft den Prüfling im Umfang der vorgesehenen und in den Verordnungen
formulierten Praxisbegleitungszeit. Der Prüfling bittet bedarfsgerecht um
Konsultationen. Die Konsultation kann persönlich oder per Mail erfolgen. Der Prüfling
hat Anspruch auf Rückmeldung zur Literaturauswahl, Beratung zu Arbeitsmethoden,
und Feedback zu einer Leseprobe im Umfang von max. 2 Seiten der Hausarbeit. Der
Prüfling dokumentiert die Konsultationen in Form eines Ergebnisprotokolls (Anlage 1)
und reicht diese im Anhang der Hausarbeit ein.

6 Abgabe der Hausarbeit

Die Hausarbeit wird in zweifach gedruckter und gehefteter Form und/oder in
entsprechend digitaler Form (PDF) zum vorgegebenen Termin im Sekretariat
abgegeben.

7 Eidesstattliche Erklärung

Die eidesstattliche Erklärung dient der Nachweisführung, dass die Hausarbeit
selbständig erarbeitet wurde. Hier muss versichert werden, dass alle fremdgenutzten
Quellen auch aufgeführt wurden.

Als Täuschungsversuch gilt, wenn Zitate, fremde Texte oder Bilder nicht als solche
ausgewiesen und in der Hausarbeit gekennzeichnet und im Literatur- und
Quellenverzeichnis aufgeführt wurden. Wird eine Täuschungsversuch festgestellt, gilt
die Prüfung als nicht bestanden.

8 Bewertungskriterien

Im Anhang werden die Bewertungskriterien für die Hausarbeit ausgeführt und dienen
der Orientierung.

9 Kolloquium

Das Kolloquium findet vor einem Fachprüfungsausschuss gemäß 8 15 (2) FSVOSoz
M-V statt. Es besteht aus einem die Hausarbeit darstellenden Vortrag und der
Reflexion. Die für die Bewertung zugrunde gelegten Kriterien sind im Anhang
aufgeführt. Schulinterne begriffliche Anpassungen sind vorgesehen und zulässig.

8.1 Vortrag

Im Vortrag sollen die Motivation für die Bearbeitung des Themas, die in der Hausarbeit
vollzogenen Arbeitsschritte sowie die gewonnenen Erkenntnisse dargestellt werden.
Außerdem sollen Reflexionen zur eigenen Arbeitsweise erkennbar sein. Methodisch
und in der Struktur des Vortrages können die Bewertungskriterien Orientierung geben.
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8.2 Reflexion

In der Reflexion wird sowohl der Arbeitsprozess als auch das Thema/die Fragestellung
der Hausarbeit im Gespräch evaluiert werden. Hierbei werden Nachfragen durch die
Prüfer gestellt, Erläuterungen durch den Prüfling gegeben und in einem kollegialen
Gespräch mit dem Prüfling der Arbeitsprozess nachvollzogen. Zur Bewertung werden
die Bewertungskriterien herangezogen.

10 Anlagen

Anlage 1 Protokollbogen der Beratung innerhalb der Begleitung der Hausarbeit
Anlage 2 Muster Eidesstattliche Erklärung

Anlage 3 Bewertungskriterien der Hausarbeit

Anlage 4 Bewertungskriterien des Kollogquiums
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Anlage 1 Protokollbogen der Beratung innerhalb der Begleitung der
Hausarbeit

1. Der Prüfling protokolliert die durchgeführten Beratungsgespräche durch Eintrag der
Termine und einige Stichworte zum Inhalt des jeweiligen Beratungsgesprächs.

3. Der Protokollbogen wird zusammen mit der Hausarbeit und dem Gutachten
archiviert.

Prüfling:

Betreuende Lehrkraft: Frau/Herr

Kurzprotokoll:
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Anlage 2  Zitations- und Belegregeln (nach APA-Style)

1 Zitation/Kurzbelege im Text und unmittelbar nach dem Zitat

Indirektes/Sinngemäßes Zitat: Bei indirekten Zitaten fasst man die gelesenen Inhalte
mit eigenen Worten zusammen. Zitat (vgl. Familienname des Autors,
Erscheinungsjahr, S. Seite).

Direktes/Wiörtliches Zitat: Wenn man direkt zitiert — also Textteile wortwörtlich aus der
Quelle entnimmt — muss neben der Angabe des Nachnamens und der Quelle
zusätzlich auch die Seite angegeben werden, auf der sich die zitierte Textstelle
befindet. „Zitat“ (Familienname des Autors, Erscheinungsjahr, S. Seite).

Beispiele:
Indirekt/sinngemäß

Nach Ansicht von Bonfadelli (2004, S. 19) können in Bezug auf Medienwirkungen drei
Phasen des Kommunikationsprozesses unterschieden werden: die präkommunikative
Phase, die kommunikative Phase und die postkommunikative Phase.

In der Medienwirkungsforschung werden in der Regel drei Phasen des
Kommunikationsprozesses — die präkommunikative Phase, die kommunikative Phase
und die postkommunikative Phase - unterschieden (vgl. Bonfadelli, 2004, S. 19).

Wäörtliches Zitat

„Mit Gesundheitsförderung und Prävention werden zwei sich ergänzende,
gleichwertige Arbeitsweisen bezeichnet, Gesundheitsförderung ist auf die Stärkung
von Wohlbefinden und Gesundheit ausgerichtet, Prävention auf die Verhinderung von
Krankheiten (bzw. von Unfällen)“ (Gutzwiller, Wydler & Jeanneret, 1996, S. 191).

Hinweis:

Ein direktes/wörtliches Zitat muss formal und inhaltlich übernommen werden. Bei
Hervorhebungen im Originalzitat wird am Ende des Kurzbeleges ein entsprechender
Vermerk angeführt (Familienname des Autors, Erscheinungsjahr, S. Seite,
Hervorhebung. im Original).

Falls kein Erscheinungsjahr genannt wird, wird anstatt der Jahreszahl „o.J.“
geschrieben.

Bei mehreren Veröffentlichungen einer Autorin/ eines Autors im gleichen Jahr wird die
Reihenfolge entsprechend der Zitation im Text mit alphabethischer Zählung versehen:
Beispiel (Mitchell, 2003a, S. 120), (Mitchell, 2003b, S. 30.)

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