KP1817407614-20190809113319

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Redaktionsrichtlinie "Heute im Bundestag"

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VOM/14.04.2008

Hib-Handout
Worüber hib berichtet: ..uernesesnensnnnonnnennennnensnennnnnennnnennnnnne nennen 2
1 Über Bundestagsdrucksachen nach dem Vollständigkeitsprinzip .........unsrmenn 2
2. Über Sitzungen der Bundestagsausschüsse:...nannneneernnenenennnnnnnnennnnesnnn anne 2
Wie hib berichtet: ..........0s.us220ernnnnno onen ann nnnnnnnnan nn nennennnen sun nen nennen 3
1. Bundestagsdrucksachen: „.ussr..nanennnnennsnsnnsennnsannensennnnnnennnnennnantnennnnure nenne 3
2. Meldungen aus den Ausschüssen: ...unemeeneeennnonnnnnnnasnunrrn aHEnnsEelünnnnsnsnnusiusägnnn 5
3. Hib-Dienste: zeeennanennanaannennnnnnnnennnnnnnnnnnnnornanennennunnnansnnnunsenneennnnnn ee een nn nannesnnnrer 7
1

Worüber hib berichtet:

1.

Über Bundestagsdrucksachen nach.dem Vollständigkeitsprinzip

a) Gesetzentwürfe der Fraktionen, der Bundesregierung, des Bundesrates
b) Verordnungen der Bundesregierung

c) Anträge der Fraktionen und der Bundesregierung (nicht über Entschließungs-
und Änderungsanträgel)

d) Kleine und Große Anfragen der Fraktionen
e) Antworten der Bundesregierung auf Kleine und Große Anfragen

f) .Unterrichtungen durch die Bundesregierung, den Bundespräsidenten, den
Bundestagspräsidenten oder Parlamentarierdelegationen

DEE 2

Berichte einzelner Ausschüsse (nicht im Zusammenhang mit Beschluss-
empfehlungen; jedoch Berichte gemäß 8 62 der Geschäftsordnung (verzögerte
Beratung eines Beratungsgegenstandes) oder Berichte des Forschungs-
ausschusses zur Technikfolgenabschätzung)

g

Über Sitzungen der Bundestagsausschüsse:

a

et

nichtöffentliche Sitzungen; pro hib-Ausgabe über einen Tagesordnungs-
punkt; ausnahmsweise können auch zwei Tagesordnungspunkte einer Sitzung
berichtet werden, dann aber in getrennten hib-Ausgaben mit kurzem zeit-
lichem Abstand

b) öffentliche Sitzungen wie z. B. öffentliche Anhörungen (bei Anhörungen
wird eine Meldung über den Sitzungsverlauf meist noch während des Verlaufs
der Sitzung veröffentlicht, ca. zwei Stunden nach Sitzungsbeginn; bei
ungünstiger zeitlicher Konstellation, wenn z. B. parallel andere Ausschüsse
nichtöffentlich tagen und über diese berichtet werden soll, besteht die
Möglichkeit, einen freien Mitarbeiter zu beauftragen oder aber zum Sitzungs-
beginn eine so genannte Vorabmeldung zu veröffentlichen, indem die wesent-
lichen Aussagen aus den verfügbaren schriftlichen Stellungnahmen der zur
Anhörung geladenen Sachverständigen entnommen werden.

et
2

Wie hib berichtet:

a

Net

b

nt

c)

Bundestagsdrucksachen:

eine hib-Meldung darf nicht länger als eine DIN-A4-Seite sein. Bei Texten von
über einer halben Seite Länge empfehlen sich Absätze, die aus einer Leerzeile
bestehen. Die Meldungen werden im Agenturstil verfasst. In jeder Meldung ist
die Quelle und die Drucksachen-Nr. zu nennen, bei Antworten der Bundes-
regierung muss auch die fragende Fraktion und die Drucksachen-Nr. der
Anfrage genannt werden. Aussagen in den

Drucksachen, die als „wertend“ empfunden werden können, müssen als solche
gekennzeichnet werden (durch Anführungszeichen oder ausdrücklichen
Hinweis auf den Urheber der Wertung). Das gilt nicht nur für die Opposition,
sondern auch für die Bundesregierung. Eine Aussage muss nicht deswegen
„wahr“ sein, nur weil sie von der Bundesregierung kommt. Im Zweifel gilt:
lieber einmal zuviel den Konjunktiv als einmal zu wenig.

Enthält ein Gesetzentwurf der Bundesregierung angehängt eine Stellung-
nahme des Bundesrates und ggf. auch die Gegenäußerung der Regierung zu
dieser Stellungnahme, so ist auch darüber zu berichten. Haben Stellungnahme
und/oder Gegenäußerung nur geringen Nachrichtenwert bzw. keinerlei
politische Brisarnz, so genügt der bloße Hinweis, dass z. B. der Bundesrat
zahlreiche Änderungswünsche an dem Gesetzentwurf hat und die Regierung
z. B. diese Änderungswünsche überwiegend abgelehnt hat. Bestehen Stellung-
nahme des Bundesrates und/oder Gegenäußerung der Bundesregierung aus
einer eigenen Drucksache mit eigener Drucksachen-Nr., so ist darüber eine
separate Meldung zu verfassen (es sei denn, der zugrunde liegende Gesetz-
entwurf wird in der gleichen hib-Ausgabe vorgestellt; in diesem Fall werden
die Drucksachen zu einer Meldung zusammengefasst). Fehlt es der Stellung-
nahme bzw. Gegenäußerung an nachrichtlichem Gehalt, genügt ein Hinweisen
auf das Vorhandensein dieser Drucksache(n) unter der Rubrik „Im Bundestag
notiert“.

Bei Meldungen über Bundestagsdrucksachen besteht die kursive Dachzeile aus
der Sparte (z. B, Arbeit und Soziales, Bildung und Forschung), nach einem
Schrägstrich folgt die Kategorie (z.B. Gesetzentwurf, Antrag, Unterrichtung,
Kleine Anfrage, Große Anfrage, Antwort ‘auf Große Anfrage, aber: bei
Antworten auf Kleine Anfragen nur „Antwort”). In der Sparte „Bundestags-
nachrichten“ gibt es auch die Kategorie „Statistik“. (Form - siehe Dokument
zuvor)
3

d

um

Die Überschrift darf nur einzeilig sein. Die Spitzmarke lautet in der Regel:
Berlin: (hib/Autorenkürzel in drei Versalien). Hib kennt keine Zwischen-
überschriften. Achtung: Am Donnerstagmorgen in Sitzungswochen kommen
häufig zahlreiche Drucksachen: recht kurzfristig, die am Vormittag schon zur
ersten Lesung auf der Tagesordnung des Plenums stehen. Grundsätzlich gilt:
Vorlagen, die in die Ausschüsse überwiesen werden, müssen vorher schon in
„hib" erschienen sein. Drucksachen, die auf der Tagesordnung stehen, müssen
also mit höchster Priorität bearbeitet und so schnell wie möglich veröffentlicht
werden.

In der Rubrik „Im Bundestag notiert:* (halbfette linksbündige Dachzeile)
können Kurzmeldungen von bis zu drei Sätzen untergebracht werden.
Darunter stehen kursiv die Sparte/Kategorie, wiederum darunter beginnt die
Meldung mit der Spitzmarke. Es können mehrere Kurzmeldungen unter einer
Dachzeile „Im Bundestag notiert:* untereinander gestellt werden, getrennt
jeweils durch verschiedene Kursivzeilen Sparte/Kategorie. In jeder dieser
Meldungen muss ein Schlagwort - unterstrichen sein: (als Blickfang und
Überschriftenersatz). Achtung: Bei der Unterstreichung muss berücksichtigt
werden, dass das Unterstrichene im Internet-Auftritt die Überschrift bildet.
Das Unterstrichene sollte also auch für sich stehen können (keine aus dem
Zusammenhang gerissenen Satzfetzen). Inhaltlich eignen sich dafür z. B.
Meldungen über Parteispenden, außer- und überplanmäßige Ausgaben,
Berichte von Parlamentarierdelegationsreisen, die schon einen längeren
Zeitraum zurückliegen, zum Teil auch sehr kurze Kleine Anfragen oder Druck-
sachen mit äußerst geringem Nachrichtenwert. Auch Berichtigungen können in
dieser Form veröffentlicht werden: Statt „Im Bundestag notiert:“ heißt die
Dachzeile dann „Berichtigung:“, und es wird ein Stichwort unterstrichen.

Finden im Bundestag Wahlen zu Gremien statt, reichen die Fraktionen Wahl-
vorschläge ein, die eine Drucksachen-Nr. enthalten. Formal sind diese wie
Anträge zu behandeln und in „hib* zu veröffentlichen, bevor die Wahl stattge-
funden hat. Die Kategorie lautet „Wahlvorschlag“ bzw. „Wahlvorschläge“. Bei
der Übernahme der Texte in das „Parlament“ ist darauf zu achten, dass die
Perspektive nach der Wahl eingenommen wird. Das heißt, dass es in „hib*
heißt, die xy-Fraktion schlägt den Abgeordneten Z zur Wahl vor; im
„Parlament“ muss es dann aber heißen: Z wurde auf Vorschlag der xy-Fraktion
gewählt.
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2.

a)

b

Bet

c)

Meldungen aus den Ausschüssen:

Hier ist die Dachzeile nicht kursiv, sondern unterstrichen. Sie besteht aus dem
Namen des Ausschusses, bei Berichten über öffentliche Anhörungen wird die
Dachzeile durch den Klammerzusatz (Anhörung) ergänzt. Öffentliche
Sitzungen der Ausschüsse werden in einer eigenen Meldung angekündigt.
Handelt es sich um eine Anhörung, entfällt der Klammerzusatz, da das Wort
„Anhörung“ dann meist in der Hauptüberschrift steht. Anhörungen werden in
der Regel mit einer vollwertigen Meldung angekündigt. Sind nur einzelne
Tagesordnungspunkte einer ansonsten nichtöffentlichen Sitzung öffentlich,
genügt eine „Im Bundestag notiert:"-Meldung.

Ausschussberichte enthalten einen Zeithinweis („am Mittwochvormittag", „am
Montagnachmittag“). Bei der Bearbeitung der hib-Meldung für die
Veröffentlichung im „Parlament“ ist darauf zu achten, dass solche Hinweise
durch das Datum ersetzt werden. Die Namen von Abgeordneten werden nicht
genannt. Aussagen werden den jeweiligen Fraktionen zugeordnet. Handelt es
sich bei einer Meinungsäußerung vermutlich oder erkennbar um eine
Einzelmeinung, die sich mit der Fraktionsmeinung nicht decken muss, kann die
Wendung „aus den Reihen der xy-Fraktion“ verwendet werden. In Aus-
nahmefällen kann der Ausschussvorsitzende namentlich genannt werden,
wenn er sich nicht als Abgeordneter, sondern in seiner Funktion als
Ausschussvorsitzender äußert, etwa indem er ein Beratungsergebnis mit
eigenen Worten noch einmal zusammenfasst. Parlamentarische Staats-
sekretäre und Beamte werden nicht namentlich genannt. Lediglich der Minister
oder externe Gäste/Sachverständige werden namentlich genannt.

Generell ist bei Ausschussberichten darauf zu achten, dass die Meldungen
nicht zu regierungslastig werden. Der Vortrag der Regierung ist meist sehr
faktenreich, was dazu verleitet, alle Informationen transportieren zu wollen.
Dagegen sind die Statements der Fraktionen oft nicht „druckreif“, zu
detailorientiert oder bestehen nur aus Rückfragen an die Regierung. Gibt es
jedoch politische Statements in der Sache, so ist der Schwerpunkt der
Berichterstattung darauf zu legen. Es sollen auch möglichst alle Fraktionen,
die sich geäußert haben, im Bericht zu Wort kommen. Der Regierungsvortrag
braucht dann nur insoweit berücksichtigt zu werden, als er für das Verständnis
der Fraktionsaussagen erforderlich ist.

Wenn möglich, sollte die Meldung mit den Statements der Fraktionen und
nicht mit dern vorangegangenen Regierungsvortrag aufgemacht werden („Wir
sind Parlamentsdienst, kein Regierungsdienst‘). Kommen im Ausschuss
geladene Gäste zu Wort (z. B. ein EU-Kommissar, der Präsident der Bundes-
agentur für Arbeit), so gilt in diesen Fällen nicht die gleiche Zurückhaltung wie
gegenüber der Bundesregierung. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass diese
Gäste sich in einer nichtöffentlichen Sitzung wähnen und oft nicht wissen,
dass berichtet wird. Zur Absicherung empfiehlt es sich, vorab das Ausschuss-
sekretariat zu kontaktieren, ob eine Berichterstattung möglich ist und ob der
Gast über die Berichterstattung informiert werden muss.
5

d} Die Auswahl, über welchen Tagesordnungspunkt welchen Ausschusses er

e

Yun

berichten will, trifft der Redakteur in alleiniger Verantwortung. In der Redak-
tionskonferenz kann der Redakteur aber „umgestimmt“ werden, wenn mehr-
heitlich andere Vorstellungen über die Prioritäten vorhanden : sind. Die
Entscheidung wird anhand der Tagesordnung getroffen. 1. Entscheidung: In
welchen Ausschuss gehe ich (zuerst), wenn zwei Ausschüsse parallel tagen? 2.
Entscheidung: Über welchen Tagesordnungspunkt berichte ich für hib?

Die Tagesordnungen bestehen aus so genannten Selbstbefassungen (Themen,
die sich der Ausschuss zur Beratung selbst gesetzt hat, oftmals mit externen
Gästen), aus federführenden Tagesordnungspunkten (hier: verfasst der
Ausschuss die Beschlussempfehlung für das Plenum), aus Tagesordnungs-
punkten zur Mitberatung (hier wird fediglich ein Votum an einen anderen, den
federführenden Ausschuss abgegeben) und aus der Beratung von EU-Vorlagen
(Richtlinien- und Verordnungsentwürfe, Kommissionsmitteilungen, Entschlies-
sungen des Europäischen Parlaments).

Über Selbstbefassungen soll möglichst berichtet werden, wenn man persönlich
anwesend ist, weil in der Praxis im Nachhinein kaum recherchiert werden
kann;

über federführende Tagesordnungspunkte muss berichtet werden (zumindest
für „Das Parlament“), wenn die Beratung abgeschlossen wird;

über Tagesordnungspunkte zur Mitberatung wird in der Regel nicht berichtet;

über EU-Vorlagen sollte nur dann berichtet werden, wenn es eine längere
Aussprache gegeben hat und man diese selbst mitverfolgt hat oder wenn der
Ausschuss dazu einen Entschließungsantrag einer Fraktion angenommen oder
abgelehnt hat. Im Fall der Annahme eines Entschließungsantrags bedeutet
dies, dass die entsprechende EU-Vorlage auf die Tagesordnung des Plenums
gesetzt werden muss,

Gleiches gilt für Unterrichtungen durch die Bundesregierung. Über sie muss
aus dem Ausschuss nur im Falle einer längeren Aussprache oder bei einem

Votum, das über bloße „Kenntnisnahme hinausgeht, berichtet werden.

War man nicht während der ganzen Sitzung im Ausschuss, so muss am
nächsten Tag im Ausschusssekretariat recherchiert werden, welche feder-
führenden Tagesordnungspunkte der Ausschuss mit welchem Votum abge-
schlossen hat und ob irgendwelche Entschließungen zu EU-Vorlagen oder zu
Unterrichtungen angenommen worden sind. In diesem Fall muss ein (kurzer)
Bericht für das „Parlament“ geschrieben werden. Mangels persönlicher Teil-
nahme beschränkt sich der Bericht meist auf das Abstimmurigsergebnis sowie
ein paar Sätzen zum Inhalt der abgestimmten Vorlage. War man jedoch im
Ausschuss und hat die Diskussion mitverfolgt, darf der Text auch länger
werden.
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f) Für die Veröffentlichung in „hib“ eignen sich vor allem Selbstbefassungen oder
größere Gesetzentwürfe, die abschließend beraten und häufig noch in der
gleichen Woche im Plenum verabschiedet werden sollen. Achtung: Für die
Veröffentlichung im „Parlament“ muss eine solche hib-Meldung überarbeitet
werden, weil an die Stelle der Ausschussperspektive die Plenumsperspektive
rückt. Der Vorspann muss also das Datum des Plenarbeschlusses und auch die
Drucksachen-Nr. der vom federführenden Ausschuss vorgelegten Beschluss-
empfehlung enthalten. Behält man Bestandteile der Ausschussdiskussion im
Text, muss dies kenntlich gemacht werden, weil der Leser ansonsten
annimmt, es handele sich um Aussagen aus dem Plenum. Wenn möglich,
sollte die Pienardebatte mitverfolgt und die Ausschuss-Statements sollten
durch Statements aus dem Plenum ersetzt werden.

Gelegentlich kommt es vor, dass am Montag einer Sitzungswoche eine
öffentliche Anhörung stattfindet, das Gesetz am Mittwoch im Ausschuss ist
und am Freitag im Plenum verabschiedet wird. In solchen Fällen genügt es,
die Anhörung im „Parlament“-Text kurz zu erwähnen, da sie am Freitag „durch
die Ereignisse überholt“ ist.

Hib-Dienste:

Ein Redakteur produziert zusammen mit einer Sekretariatskraft die „hib“. Der
diensthabende Redakteur setzt einen Redaktionsschluss fest. Bis dahin müssen
alle zur Veröffentlichung vorgesehenen hib-Meldungen im Postfach bei Frau
Görrissen liegen. Der Redakteur liest jede Meldung sorgfältig durch, korrigiert
Schreib- und Grammatikfehler, fügt fehlende Drucksachen-Nummern ein, prüft
anhand der Drucksache nach, ob z.B. die Fraktion nicht verwechselt worden ist,
und klärt missverständliche Formulierungen oder Zweifelsfragen mit dem Autor
ab. Bei Überlängen ist er auch zur Kürzung oder Straffung berechtigt. Jeder Autor
fügt seinem Text die Original-Drucksache bei, damit der diensthabende Redakteur
bei Bedarf Dinge im Original nachprüfen kann. Der diensthabende Redakteur gibt
seine eigenen Meldungen einem Kollegen/einer Kollegin zum Gegenlesen, da
grundsätzlich das „Vier-Augen-Prinzip“ gilt.

Der diensthabende Redakteur legt die Reihenfolge der Meldungen fest:
Ausschussberichte vor Drucksachen, „Im Bundestag notiert: immer ganz hinten.
Bei den Drucksachen gilt: Anträge vor Gesetzentwürfen (außer es
handelt sich um Gesetzentwürfe der Fraktionen, die dann. Priorität vor
Anträgen haben), Antworten vor Anfragen, Große Anfragen vor Kleinen
Anfragen, Unterrichtungen und Verordnungen am Schluss.

Gut ist es, auf der ersten Seite zwei Überschriften unterzubringen. Wird eine
ungerade Seite mit Text gerade angefangen, ist zu überlegen, ob gekürzt werden
kann oder ob man eine Seite auf den nächsten hib-Dienst schiebt, um nicht zu
viel leeres Papier zu verschwenden. Der Sekretärin muss die Uhrzeit des
Redaktionsschlusses angegeben werden. Nach dem Ausdruck werden noch
einmal Überschriften und Umläufe kontrolliert, ehe die Freigabe erfolgt.
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