ifb1-07-22kommissionsbeschlussreisekosten-geschwrzt-neu
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Reisekosten für das NaFöG Stipendium“
Kommission zur Vergabe von Promotionsstipendien (Elsa-Neumann-Stipendien des Landes Berlin) nach dem Nachwuchsfbrderungsgesetzt (Na FUG) Geschäftsstelle: Freie Universität Berlin, DRS-NaFöG, Hittorfstr. 16,14195 Berlin Bisher durch die Kommission genehmigte Verfahren und Beschlüsse: 3. Reisekosten Auslandsreisen Da die Passage im NaFöG-Gesetz bezüglich der Regelung der Erstattung von Reisekosten für Auslandsreisen für den zu gewährenden Zeitraum hinreichend unscharf formuliert ist, wurde von der Vergabekommission beschlossen, dass fUr Reisen in das Ausland aus dem NaFöG- Budget Reisekosten bis zu 30 Tagen pro Jahr gewährt werden dürfen. Generell ist darauf zu achten, dass in erster Linie nur im Erstantrag schon annoncierte Reisen von den Kosten her übernommen werden. Reisen zu Tagungen etc., die nicht mit einer Präsentation eigener Ergebnisse aus dem Dissertationsprojekt verbunden sind, müssen 1
hinsichtlich der Kosten äußerst restriktivgehandhabt werden. Es können allenfalls die Fahrtkosten, nicht die Unterbringung und Verpflegung und auch nicht die Tagungsgebühren übernommen werden.
Reisen: Ι. Für Auslandsreisen dürfen lediglich 50% der Bundesreisekostengesetz-Sätzefir Auslandsreisen als Zuschuss gewährt werden. z. Bei Tagungs- und Kongressreisen werden nur 50% der Reisekostensätze erstattet, sofern die/der Stipendiat/in einen eigenen Beitrag leistet. Bei einer Teilnahme ohne eigenen Beitrag werden nur Fahrtkosten gewährt. 3. Bei Beantragung von Summer Schools oder Workshops (ohne Zusammenhang mit der Dissertation) können nur Fahrtkosten gewährt werden. 4. DAAD-Aufstockungsstipendien: Übernahme von Fahrtkosten aus dem NaFöG-Budget, falls DAAD diese nicht übernimmt und dies auch bestätigt (z.B. Stipendiat*ín plant 2 x 6 Monate zum Forschungsort zu reisen, vom DAAD werden aber nur 1 x An- bzw. Abreisekosten gewährt).