VorlufigeInformationenberdieErstattungvonReisekostenanMitgliederfrJahr2019
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Reiskostenerstattungen der MdEP's für Sitzungen außerhalb der EU“
1 Vorläufige Informationen über die Erstattung von Reisekosten an Mitglieder 2 des Europäischen Parlaments für das Jahr 2019 Außerhalb der Union Reisekosten EUR 1 563 770,03 Tagegeld EUR 277 600,00 Hotelunterkunft EUR 201 821,10 Innerhalb der Union 3 Tagegeld EUR 30 861 760,00 Hotelunterkunft EUR 50 204,95 1 Artikel 65 Absatz 4 Buchstabe a der Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments: „Für die Vorlage der nach diesen Durchführungsbestimmungen erforderlichen Belege gelten folgende Fristen: für die Reise- und Aufenthaltskosten: spätestens am 31. Oktober des Kalenderjahres, das auf das Jahr folgt, in dem die betreffende Reise angetreten wurde.“ 2 Am 21. September 2020. 3 Die Hotelunterkunft für die Mehrzahl der Reisen innerhalb der Union ist durch das Tagegeld gedeckt (siehe Artikel 10, 22 und 24 der Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments).