Anlage

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ressortbericht: TOP 38 b) der 150. Sitzung des Innenausschuss

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B ER IC H T SB O G EN gemäß Anlage zu § 6 Absatz 2 EUZBBG und Ziffer II. 3. der Anlage zu § 9 EUZBLG Ressort/Referat:     BMWi, VIA3                     Datum:      9. Oktober 2017 Referatsleiterin/    Dr. Jungbluth                  Telefon:    -7290 Referatsleiter: Bearbeiterin/        Dr. Nielandt                   Telefon:    -6165 Bearbeiter: abgestimmt mit:      BMJV, BMI, BMFSFJ, BMVI,       Telefax: AA, BKM MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE Thema: PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRT- SCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUS- SCHUSS DER REGIONEN Umgang mit illegalen Online-Inhalten Mehr Verantwortung für Online-Plattformen Sachgebiet:                        Telemedienrecht Ratsdok.-Nummer:                   12879/17 KOM-Nummer:                        KOM(2017) 555 endgültig Nummer des interinstitutionellen Dos- siers: Nummer der Bundesrats- drucksache: Nachweis der Zulässigkeit für europäische Regelungen: (Prüfung der Rechtsgrundlage) Subsidiaritätsprüfung : Verhältnismäßigkeitsprüfung: Zielsetzung:                       Die Mitteilung zielt darauf ab, die Umsetzung bewährter Praktiken für die Vorbeugung, für die Erkennung und Entfernung illegaler Inhalte und für die Sperrung des Zu- gangs zu solchen Inhalten zu erleichtern und zu intensi- vieren, damit eine wirksame Entfernung rechtswidriger Inhalte, eine größere Transparenz und der Schutz der Grundrechte im Online-Umfeld sichergestellt werden. Au- ßerdem soll sie den Plattformen mehr Klarheit über ihre
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-2- Haftung geben, wenn sie proaktiv tätig werden, um illega- le Inhalte zu erkennen, zu entfernen oder zu sperren. Inhaltliche Schwerpunkte:   Diese Mitteilung enthält eine Reihe von Leitlinien und Grundsätzen dafür, wie Online-Plattformen in Zusam- menarbeit mit nationalen Behörden, Mitgliedstaaten und anderen Beteiligten die Bekämpfung illegaler Online- Inhalte nach Ansicht der Kommission verstärken sollten. Zentrale Aussagen sind,  Dass die Hinweise in dieser Mitteilung das geltende Recht unberührt lassen  Mehr Verantwortung der Online-Plattformen für den Umgang mit den bei ihnen gespeicherten Inhalten  Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusam- menarbeit mit Behörden und sog. Trusted Flagger Programmen  Pro-aktive Nutzung automatisierter Erkennungs- und Filtertechnologien ohne Verlust der Haftungs- privilegierung  Aufbau und Nutzung Plattform-übergreifender Da- tenbanken zwecks Identifizierung illegaler Inhalte  Leicht zugängliche und benutzerfreundliche Mel- demechanismen und Differenzierung zwischen ver- schiedenen Inhalten  KOM schließt rechtlich verbindliche Maßnahmen in Zukunft nicht aus Politische Bedeutung:       mittel Was ist das besondere deut- Förderung des Europäischen Binnenmarktes durch einen sche Interesse?             Ansatz auf EU-Ebene, der die E-Commerce-Richtlinie ergänzt und dabei – vor dem Hintergrund, dass bestimm- te Inhalte im Lichte der Meinungs- und Informationsfrei- heit betrachtet werden müssen – zwischen den unter- schiedlichen Kategorien von rechtswidrigen Inhalten diffe- renziert. Mehr Klarheit für Online-Plattformen beim Umgang mit rechtswidrigen Inhalten und daraus erwachsenden Haf- tungsrisiken; dabei zugleich Hilfestellung für soziale Netz- werke bei der Einhaltung der bußgeldbewehrten Compli- ancestandards nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz für den Umgang mit Nutzerbeschwerden. bisherige Position des      Der Bundestag hat mit seinem Entschließungsantrag vom Deutschen Bundestages:      2. Juni 2016 zum 2. TMGÄndG die Bundesregierung auf- gefordert, sich für EU-weit einheitliche Notice & Action
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-3- Verfahren auf EU-Ebene einzusetzen. Position des Bundesrates: Position des Europäischen Parlaments: Meinungsstand im Rat: Verfahrensstand:              Mitteilung wurde am 28. September 2017 erlassen. KOM (Stand der Befassung)         will den Dialog mit Interessenvertretern fortsetzen und den Fortschritt überwachen. Sie hat rechtlich verbindliche Folgemaßnahmen nicht ausgeschlossen. Die Arbeiten sollen bis Mai 2018 abgeschlossen werden. Finanzielle Auswirkungen:     keine Zeitplan für die Behandlung im a) Bundesrat: b) Europäische n Parlament: c) Rat:
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