Layout 1

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Richtlinien und Verträge zum Ausbau der Elektromobilität

/ 2
PDF herunterladen
Stuttgarter Amtsblatt · Nr. 33/34 · 15. August 2019 Amtliche Bekanntmachungen · 19 Richtlinie für Ladepunktbetreiber und Investoren Anlage 1 der Rahmenkonzeption „Ladeinfrastruktur für E-Mobilität“ im öffentlichen Raum vom 24. Juli 2019 A. Einleitung und Hintergrund                                   2. Der Ladepunktbetreiber erhebt im Zuge des Roamings ein         tionen in der Standort-Checkliste klärt die Landeshauptstadt Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert die Elektromobilität,       maximales Zugangsentgelt (je kWh) in Höhe seines eige-         Stuttgart intern offene und zur Entscheidung anstehende indem sie private Investoren beim Aufbau und Betrieb von           nen Endkundenpreises. Sollte der Ladepunktbetreiber kei-       Fragen, bewertet den Standort abschließend und gibt dem Ladesäulen im öffentlichen Raum unterstützt. Insbesondere          nen eigenen Endkundenpreis festlegen, so wird der Preis        Investor verbindlich Antwort, ob am gewünschten Standort stellt sie hierfür Flächen im öffentlichen Raum zur Verfü-         des ad-hoc-Ladens als Grundlage für das maximale Zu-           eine Ladesäule grundsätzlich errichtet werden kann. Womög- gung. Interessierte Ladepunktbetreiber können diese Flä-           gangsentgelt herangezogen.                                     lich bietet sie Hilfestellung beim Ausräumen von Nutzungs- chen nutzen, um in öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur     3. Nachweis eines Betriebskonzeptes, das durchgehende Er-         konflikten (beispielsweise wird eine geeignete Verlegung zu investieren und die entsprechende Förderung des Bundes          reichbarkeit (telefonisch oder per Mail) im Störungsfall und   vorgeschlagen, falls Denkmalschutzbelange berührt sind). oder ggf. des Landes Baden-Württemberg zusätzlich in An-           Zugriff aus der Ferne (Remotefähigkeit) gewährleistet. spruch zu nehmen.                                               4. Störungsbehebung durch Service-Mitarbeiter vor Ort werk-       Antragstellung Um die Vergabe der Flächen transparent und diskriminie-            tags von 8–17 Uhr; Reaktionszeit für die Störungsbehebung      Bei positiver Bewertung kann der Investor einen offiziellen rungsfrei zu gestalten und das Genehmigungsverfahren zu            in diesem Zeitraum: 8 Zeitstunden. Leistungsumfang der         Antrag für die Errichtung von Ladeinfrastruktur am Standort strukturieren, hat die Landeshauptstadt Stuttgart ein allge-       Störungsbehebung (Second-Level-Support):                       an die Landeshauptstadt Stuttgart stellen. Ein entsprechen- mein gültiges Konzept entwickelt. Der Aufbau der öffentlichen      – Festlegung eines verantwortlichen Ansprechpartners           des Formular und weitere Angaben mit den Detailvorgaben Ladeinfrastruktur soll gesamtheitlich und strategisch erfolgen.    – Vor Ort: Funktionsprüfung, Fehleridentifikation, Schutz-     z.B. für die StVO-konforme Beschilderung werden zur Verfü- Diese Richtlinie gibt die Schritte und die technischen wie           maßnahmen                                                    gung gestellt. rechtlichen Details für interessierte Ladepunktbetreiber vor.      – Schnellbehebung mit Standard-Hilfsmaterial oder Au-          Dem förmlichen Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: Allgemein und bezüglich Begriffsdefinitionen wird auf die            ßerbetriebnahme zu Reparaturzwecken und Bereitstel-          ▶ Fotos des Standortes mit Ladesäulen-Dummy zur Veran- Ladesäulenverordnung („Verordnung über technische Min-               len einer Interimslademöglichkeit                               schaulichung der realen Abmessungen der verwendeten destanforderungen an den sicheren und interoperablen Auf-          – Bereitstellung eines Ersatzgerätes und/oder einer Interims-     Hardware. bau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten              lademöglichkeit (AC-seitig) vor Ort.                         ▶ Lagepläne mit genau eingezeichnetem Standort (Maßstab für Elektromobile“, kurz LSV) in der jeweils geltenden Fas-                                                                          1:250). sung verwiesen.                                                 Für jedes der 4 Kriterien wird bei Erfüllung 1 Punkt vergeben.    ▶ Verkehrszeichenplan (Beschilderungsplan) (mit vorheriger Bei konkurrierenden Anfragen erhält derjenige Bewerber               Berücksichtigung anderer Leistungsträger und der techni- mit der höchsten Punktzahl den Zuschlag. Bei Punktgleich-            schen Realisierbarkeit durch den Antragsteller) B. Schritte zum Beantragen eines Standortes für Normalladen     heit entscheidet das Losverfahren über die Auswahl des Be-        ▶ Leitungspläne (über den Netzbetreiber) im öffentlichen Raum.                                       werbers im jeweiligen Stadtteil. Dabei wird jeder Standort        Der Investor sendet den Antrag an oben angegebene Postan- Für das Beantragen und Errichten einer Normalladesäule          einzeln ausgelost (nicht auf Stadtteilebene gelost).              schrift. sind mehrere Schritte seitens des Investors und seitens der     Wird die Gesamtzahl der verfügbaren Standorte in einem Verwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart erforderlich.         Stadtteil nicht überschritten, werden als „gleicher Standort“     Interne Genehmigung solche Wunschstandorte gewertet, die weniger als 200 Meter        Der Antrag des Investors wird intern geprüft. Der betroffene Anfrage                                                         voneinander entfernt liegen. In diesem Fall wird die Landes-      Bezirksbeirat wird über die Planung informiert und ange- Die Landeshauptstadt Stuttgart weist insgesamt 500 mögliche     hauptstadt Stuttgart mit den Antragstellern das Gespräch su-      hört. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen wird der Antrag ge- Standorte für Normalladeinfrastruktur im öffentlichen Raum      chen und auf eine Anpassung der Wunschstandorte hinwir-           nehmigt. Der Investor erhält in diesem Falle eine positive aus. Rund 200 dieser Standorte sind bereits aus früheren Pro-   ken, so dass alle interessierten Bewerber zum Zuge kommen         Antwort von der Landeshauptstadt Stuttgart. Mit der Unter- jekten belegt. Rund 300 dieser Standorte sind zum Inkrafttre-   können. Kommt eine Einigung über eine Anpassung der               zeichnung des Gestattungsvertrages durch beide Seiten er- ten dieser Richtlinie noch verfügbar. Interessierte Ladepunkt-  Wunschstandorte nicht zustande, entscheidet das Losverfah-        folgt die finale Freigabe zum Aufbau der Ladesäule. betreiber können auf einer interaktiven Karte die jeweils frei- ren über die Auswahl des Bewerbers an den jeweiligen              Danach beantragt der Investor einen Netzanschluss beim en und verfügbaren Standorte für eine Ladesäule in einem        Wunschstandorten.                                                 Netzbetreiber, die Landeshauptstadt Stuttgart als Eigentümer Stadtteil in Stuttgart erkennen. Die Karte ist verlinkt unter                                                                     der Flächen stimmt diesem zu. Die Voranfrage beim Netzbe- www.stuttgart.de/elektromobilitaet/richtlinie-ladesaeulen.      Ab dem 28.9.2019 (Datum des Poststempels) gilt das Priori-        treiber kann auch bereits parallel zum Antrag auf Genehmi- tätsprinzip: Die Standorte innerhalb der jeweiligen Stadtteile    gung der Ladesäule gestellt werden. Der Investor kann sich so Dort ist die Anzahl der verfügbaren Standorte je Stadtteil      werden nach dem zeitlichen Eingang der Anfragen geprüft           einen Überblick über die zu erwartenden Netzanschlusskosten auch als PDF hinterlegt. Dabei ist als Standortvorgabe nur je-  und bei Vorliegen aller Voraussetzungen vergeben.                 verschaffen. Er handelt dabei auf eigenes Risiko. Für die Stadt- weils einer der 152 Stadtteile definiert. Die stadtteil-genaue                                                                    verwaltung entsteht keine Schadensersatzpflicht, falls der Auswahl kann von den Investoren im Sinne eines Wunsch-          Prüfung des Antrags                                               Wunschstandort im Genehmigungsverfahren abgelehnt wird. Standortes getroffen werden. Investoren, die an einem be-       Nach Eingang der Anfrage des Investors prüft die Landes-          Nach Freigabe holt der Investor die „Genehmigung von Bau- stimmten Standort eine Ladesäule errichten möchten, stellen     hauptstadt Stuttgart, ob der gewünschte Standort für eine La-     stellen und Arbeitsstellen“ ein. Auf § 45, Abs. 6 StVO wird ver- hierzu eine Anfrage an die Landeshauptstadt Stuttgart. Dazu     desäule grundsätzlich verfügbar ist. Sie gibt dem Bewerber        wiesen. Die Straßenverkehrsbehörde (Amt für Öffentliche sind folgende Informationen anzugeben:                          Rückmeldung über die Verfügbarkeit. Die Zusage über die Ver-      Ordnung) prüft den Antrag zur Einrichtung einer Baustelle. fügbarkeit gilt auf Ebene des jeweiligen Stadtteiles. Bei Vorlie- Die Anordnung erfolgt nach Anhörung. ▶ Angaben zum Antragsteller (= Investor)                        gen mehrerer Anfragen für den gleichen Stadtteil (s.o.) fragt ▶ Verweis auf Referenzprojekte (bereits betriebene Lade-        sie die Erfüllung der Kriterien zur Bepunktung ab und teilt punkte)                                                      ggf. das Ergebnis des Auswahl- und Losverfahrens mit. Für je-     C. Schritte nach der Genehmigung des Standortes ▶ Angaben zum Betreiber der Ladesäule (falls Antragsteller      den Standort, der im ausgeführten Verfahren einen Zuschlag und Ladepunktbetreiber zwei Parteien sein sollten, wovon     erhalten hat, melden die Investoren binnen eines Kalender-        1. Aufstellen der Ladestation im Regelfall nicht auszugehen ist)                           monats straßenzug-genaue Wunschstandorte innerhalb des            Nach Freigabe der Baustelleneinrichtung darf der Investor Für jeden Standort einzeln ist anzugeben:                       jeweiligen Stadtteiles. Sie übermitteln diese jeweils durch ei-   die Ladestation aufbauen. Parallel wird von der Landes- ▶ Favorisierter Standort (innerhalb eines Stadtteiles mög-      nen Kartenausschnitt des Standortes (Maßstab 1:1.000) an o.g.     hauptstadt Stuttgart die Beschilderung an dem Standort vor- lichst genau zu benennen)                                    Adresse. Unterbleibt diese Anmeldung von Wunschstandor-           genommen. Die Kosten hierfür trägt der Investor. Bei der Er- ▶ Informationen über die geplante Ladestation, z.B. Art der     ten, und findet nach Fristablauf und einmaliger Erinnerung        richtung der StVO-Beschilderung kann es vorübergehend be- Ladeeinrichtung, Anzahl Ladepunkte, Leistung, voraus-        auch binnen 10 Arbeitstagen keine Anmeldung derselben             triebsbedingt dazu kommen, dass die Ladestation bereits er- sichtliche Abmessungen der Ladeeinrichtung                   statt, behält sich die Landeshauptstadt Stuttgart vor, die Zu-    richtet, aber noch nicht ausreichend beschildert ist. Dies ist Durch einen Antragsteller können mehrere Standorte im glei-     sagen zu widerrufen und die Standorte neu zu vergeben.            durch den Investor hinzunehmen chen Verfahren beantragt werden, jedoch nicht mehr als 200                                                                        . Standorte auf einmal. Der Antragsteller muss die Gewähr bie-    Ortsbegehung                                                      Die Markierung der Fläche mit Piktogramm (nach § 39, Abs. ten, die beantragten Ladepunkte im Falle eines Zuschlages tat-  Die interne Überprüfung und Bewertung der Wunschstand-            10 StVO, Beispiel siehe unten) wird vom Investor beauftragt, sächlich auch betreiben zu können, und dies durch den Nach-     orte im Ämterumlauf kann mehrere Monate in Anspruch               dieser trägt auch die Kosten dafür. weis von Referenzprojekten belegen. Reine „Platzhalter-Be-      nehmen. Die Landeshauptstadt Stuttgart lädt den Investor werbungen“ ohne Chance auf Realisierung sind nicht zulässig.    nach dieser grundsätzlichen Prüfung des Standortes zu einer Anfragen können ab dem 16.8.2019 an die Landeshauptstadt        gemeinsamen Ortsbegehung. Bei diesem Termin wird ge- Stuttgart gestellt werden. Sie sind zu richten an:              meinsam mit Vertretern der städtischen Ämter und ggf. ex-         Der Netzbetreiber legt den Stromanschluss an die Ladesäule an Landeshauptstadt Stuttgart,                                     ternen Akteuren (z.B. Netzbetreiber, Anwohnerinitiativen)         und protokolliert die Inbetriebnahme. Eine Kopie des Inbetrieb- Koordinierungsstelle Elektromobilität,                          der Standort begutachtet und die Eignung für den Aufbau ei-       nahmeprotokolls ist zu übersenden an folgende Postanschrift: Marktplatz 1,                                                   ner Ladeeinrichtung geprüft. Dazu wird durch die Landes-          Landeshauptstadt Stuttgart, 70173 Stuttgart                                                 hauptstadt Stuttgart für jeden Standort eine Checkliste aus-      Koordinierungsstelle Elektromobilität, E-Mail: Poststelle.eMobilitaet@stuttgart.de                     gefüllt, um beispielsweise die Zugänglichkeit des Ortes, die      Marktplatz 1, 70173 Stuttgart De-Mail: post@stuttgart.de-mail.de                              Parkraumsituation, die stadträumliche Gestaltung, die Gege-       E-Mail: Poststelle.eMobilitaet@stuttgart.de benheiten der Abwasser- und Stromleitungen sowie ggf. kon-        De-Mail: post@stuttgart.de-mail.de Im Zeitraum vom 16.8.2019 bis zum 27.9.2019 (Datum des          kurrierender Belange des Denkmalschutzes und Naturschut-          Schließlich meldet der Investor die neuen Ladepunkte an die Poststempels) gelten Anfragen von mehreren Antragstellern       zes etc. zu prüfen. Auf eine ausreichende verbleibende Geh-       Bundesnetzagentur. für den gleichen Standort als zeitgleich eingegangen. Als       wegbreite von 2,50 m wird geachtet. In der Regel sind die „gleicher Standort“ werden die Anfragen innerhalb eines         Standorte im Straßenraum unterzubringen.                          2. Regelbetrieb Stadtteiles gewertet, wenn die Anzahl der insgesamt neu be-                                                                       Der Investor verpflichtet sich zu einem jährlichen Bericht antragten Standorte im jeweiligen Stadtteil höher liegt als die In Ausnahmesituationen und wenn die ausreichende Geh-             über die zum jeweiligen Ladepunkt abgegebene Strommenge Anzahl der noch verfügbaren Standorte. In diesem Fall fließt    wegbreite zur Verfügung steht, können die Standorte auch          und die Anzahl der Ladevorgänge. Dieser Bericht ist für alle in die Auswahl mit ein, ob seitens der Antragsteller die fol-   auf dem Gehweg angeordnet werden. Durch einen verwal-             im Stadtgebiet betriebenen Ladepunkte im ersten Quartal genden Kriterien erfüllt sind (was im gegebenen Fall auf An-    tungsinternen Leitfaden werden Einheitlichkeit und Ver-           (spätestens 31.03. des jeweiligen Jahres) für das jeweilige Vor- frage nachzuweisen ist):                                        gleichbarkeit bei den Ortsbegehungen sichergestellt.              jahr bei der obigen Postanschrift einzureichen. Der Investor weist dabei in geeigneter Form nach, dass an 1. Roamingfähigkeit mit den im Gebiet der LHS verbreiteten      Evaluierung des Standorts                                         den Ladepunkten zertifizierter Ökostrom abgegeben wurde. Roamingsystemen (Intercharge/Hubject).                       Aufgrund der Ergebnisse der Ortsbegehung und der Informa-                                               Fortsetzung auf Seite 20
1

20 · Amtliche Bekanntmachungen Stuttgarter Amtsblatt · Nr. 33/34 · 15. August 2019 D. Sonstige rechtliche und technische Vorgaben für die Lade-  Verträgen ohne erneuten Gremienbeschluss ausdrücklich           en Zugang zu den öffentlich zugänglichen Ladepunkten. Die punkte                                                     vor, da die Marktentwicklung in Richtung kürzerer Amortisa-     Landeshauptstadt Stuttgart macht keine über die bundeswei- tionszeiten geht. Ausschlaggebend sind die Vereinbarungen       te Regulierung hinausgehenden Vorgaben bezüglich verwen- 1. Genehmigungsgrundlage und Sondernutzungserlaubnis          und Regelungen in den jeweiligen Verträgen. In diesen wer-      detem Bezahlsystem oder Tarifmodell. Über die Preisfindung Nach der Bauordnung sind Ladesäulen nicht genehmigungs-       den auch Details zur Endschaftsregelung und möglichen Ver-      kann und wird der freie Markt entscheiden. Auf die bestehen- pflichtig. Es handelt sich im Grundsatz um Automaten, deren   tragsverlängerungen getroffen.                                  den Vorgaben des Eichrechts, der Preisangabenverordnung, Errichtung formell verfahrensfrei ist. Für die Errichtung der                                                                 des Wucherverbotes und anderer einschlägiger Regularien Ladesäule auf einer öffentlichen Fläche ist allerdings eine   2. Anforderungen an die Ladeinfrastruktur                       wird hingewiesen. Alle Betreiber von Ladepunkten sollen da- Sondernutzungserlaubnis auf vertraglicher Grundlage erfor-    Die Ladestation wird von jedem Investor in eigener Verant-      rüber hinaus in geeigneter Weise (insb. durch Roaming-Ver- derlich. Daher wird für das Aufstellen einer Ladesäule ein    wortung aufgestellt. Investor und Betreiber haben für die Er-   einbarungen mit Intercharge/Hubject) Interoperabilität zwi- Vertrag zwischen dem Investor als Gestattungsnehmer und       füllung der jeweils geltenden Bestimmungen für die Ladein-      schen den einzelnen im Stadtgebiet Stuttgart verbreiteten der Landeshauptstadt Stuttgart geschlossen. Auf das Erheben   frastruktur Sorge zu tragen. Insbesondere gelten folgende       Bezahlsystemen (Ladekarten, Lade-Apps etc.) herstellen. De- einer Sondernutzungsgebühr wird dabei verzichtet. Bis auf     Verordnungen:                                                   tails hierzu regeln ggf. die entsprechenden Gestattungsver- Weiteres wird davon ausgegangen, dass die Errichtung der                                                                      träge. Ladeinfrastruktur überwiegend im öffentlichen Interesse       ▶ Ladesäulenverordnung LSV liegt. Verwaltungsgebühren sowie Gebühren, die unmittelbar       www.gesetze-im-internet.de/lsv/index.html                    4. Stromlieferung mit der Errichtung der Ladepunkte zusammenhängen (wie         ▶ Technische Anschlussbedingungen TAB des Netzbetreibers        In jedem Ladepunkt befindet sich ein Stromzähler. Die Lade- die Gebühr für die Ausnahmegenehmigung und die Anord-            www.stuttgart-netze.de/partner/services/technische-anschluss säule gilt als Endverbraucher – es herrscht freie Anbieter- nung der Baumaßnahme) werden seitens der Landeshaupt-            bedingungen/                                                 wahl für den Ladesäulenbetreiber für den Bezug des Stroms. stadt Stuttgart vom Investor voll erhoben.                                                                                    Zwingende Vorgabe ist jedoch, dass ausschließlich zertifizier- Bei Errichtung im Straßenraum ist außerdem auf einen deut-      ter Öko-Strom abgegeben wird. Der Betrieb der Ladesäule wird für eine Laufzeit von zu-      lich erkennbaren Anfahrschutz zu achten. nächst 8 Jahren für Normalladeinfrastruktur gewährt. Die                                                                      Inkrafttreten Landeshauptstadt Stuttgart behält sich eine Absenkung der     3. Tarifmodell und Bezahlsystem an der Ladesäule                Diese Richtlinie tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Laufzeit auf 6 Jahre für Normalladeinfrastruktur in späteren  Die Ladesäulenverordnung regelt den diskriminierungsfrei-       Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart in Kraft
2