Amtlich AB-II
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Richtlinien und Verträge zum Ausbau der Elektromobilität“
Rubrik: Amtliche Bekanntmachungen 28 · Amtliche Bekanntmachungen Stuttgarter Amtsblatt · Nr. 24 · 12. Juni 2020 Richtlinie für Ladepunktbetreiber und Investoren Anlage 1 der Rahmenkonzeption „Ladeinfrastruktur für E-Mobilität“ im öffentlichen Raum vom 24. Juli 2019 Hier: Neuvergabe von Bestandsstandorten muss die Gewähr bieten, die beantragten Ladepunkte im nen maximal sechs Monaten (also in begründeten Aus- Nach Beschluss vom 14. Mai 2020 Falle eines Zuschlages tatsächlich auch betreiben zu können, nahmefällen bis spätestens 30.6.2021) den Wechsel der und dies durch den Nachweis von Referenzprojekten bele- Hardware vorzunehmen. A. Einleitung und Hintergrund gen. Reine „Platzhalter-Bewerbungen“ ohne Chance auf Rea- ▶ Es steht der EnBW frei, die Investitionen in den Netzan- Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert die Elektromobilität, lisierung sind nicht zulässig. schluss für einen angemessenen Restwert an den Nach- indem sie private Investoren beim Aufbau und Betrieb von Anfragen können ab dem 15.6.2020 an die Landeshauptstadt folger zu veräußern. Als angemessen kann insbesondere Ladesäulen im öffentlichen Raum unterstützt. Insbesondere Stuttgart gestellt werden. Sie sind zu richten an: der Restwert nach AfA-Tabelle für den Wirtschaszweig stellt sie hierfür Flächen im öffentlichen Raum zur Verfü- Landeshauptstadt Stuttgart, „Energie und Wasserversorgung“ gelten, wonach Nieder- gung. Interessierte Ladepunktbetreiber können diese Flä- Koordinierungsstelle Elektromobilität, spannungskabel über einen Zeitraum von 25 Jahren abge- chen nutzen, um in öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur Marktplatz 1, schrieben werden. (LIS) zu investieren und die entsprechende Förderung des 70173 Stuttgart ▶ Anzustreben ist von allen Beteiligten ein Wechsel der Bundes oder ggf. des Landes Baden-Württemberg zusätzlich E-Mail: Poststelle.eMobilitaet@stuttgart.de Hardware möglichst zeitnah zum 31.12.2020, bestenfalls in Anspruch zu nehmen. De-Mail: post@stuttgart.de-mail.de bereits deutlich vorher. Dies liegt auch in den Anforderun- Um die Vergabe der Flächen transparent und diskriminie- gen des Eichrechts begründet, die einen Wechsel der rungsfrei zu gestalten und das Genehmigungsverfahren zu Im Zeitraum vom 15.6.2020 bis zum 29.6.2020 (Datum des Hardware unumgänglich machen. strukturieren, hat die Landeshauptstadt Stuttgart ein allge- Poststempels) gelten Anfragen von mehreren Antragstellern ▶ Bis zum Betreiberwechsel am jeweiligen Standort darf die mein gültiges Konzept entwickelt. Der Aufbau der öffentli- für den gleichen Standort als zeitgleich eingegangen. In die- EnBW die Stationen weiter betreiben. Umgekehrt steht es chen Ladeinfrastruktur soll gesamtheitlich und strategisch sem Fall fließt in die Auswahl mit ein, ob seitens der Antrag- der EnBW nach 31.12.2020 frei, die Ladesäule bis zum erfolgen. steller die folgenden Kriterien erfüllt sind (was im gegebenen Übergabezeitpunkt stillzulegen, wenn dies eichrechtlich Fall auf Anfrage nachzuweisen ist): erforderlich ist. Ziel ist dabei, die Ausfallzeiten für die Diese Richtlinie gibt die Schritte und die technischen wie Nutzer so gering wie möglich zu halten und eine größt- rechtlichen Details für interessierte Ladepunktbetreiber vor. 1. Roamingfähigkeit mit den im Gebiet der LHS verbreiteten mögliche Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Allgemein und bezüglich Begriffsdefinitionen wird auf die Roamingsystemen (Intercharge / Hubject). ▶ Findet bis 30.6.2021 kein Wechsel der Hardware statt, ist Ladesäulenverordnung („Verordnung über technische Min- 2. Der Ladepunktbetreiber erhebt im Zuge des Roamings ein die EnBW laut Vertrag zum kompletten Rückbau der La- destanforderungen an den sicheren und interoperablen Auf- maximales Zugangsentgelt (je kWh) in Höhe seines eige- destation inklusive Netzanschluss verpflichtet. Der Ein- bau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten nen Endkundenpreises. Sollte der Ladepunktbetreiber tritt dieses Falls soll allerdings nach Möglichkeit überall für Elektromobile“, kurz LSV) in der jeweils geltenden Fas- keinen eigenen Endkundenpreis festlegen, so wird der vermieden werden, da er für alle Beteiligten mit unnöti- sung verwiesen. Preis des ad-hoc-Ladens als Grundlage für das maximale gen Mehrkosten und Personalaufwand verbunden wäre. Zugangsentgelt herangezogen. Anwendungsfall: Neuvergabe von Bestandsstandorten 3. Nachweis eines Betriebskonzeptes, das durchgehende Er- Alter und neuer Gestattungsnehmer einigen sich binnen ma- Zwischen 2012 und 2019 wurden in den Förderprojekten ALIS reichbarkeit (telefonisch oder per Mail) im Störungsfall und ximal eines weiteren Kalendermonats nach Gesprächsauf- (Aufbau Ladeinfrastruktur Stuttgart und Region), LIS (Ladein- Zugriff aus der Ferne (Remotefähigkeit) gewährleistet. nahme über Zeitplan und Modalitäten des Hardwarewech- frastruktur Stuttgart und Region) und LIS 2.0 pilotha Lade- 4. Störungsbehebung durch Service-Mitarbeiter vor Ort sels und geben diesen dem Netzbetreiber (Stuttgart Netze säulen im Stadtgebiet Stuttgart aufgestellt und getestet. Dies werktags von 8–17 Uhr; Reaktionszeit für die Störungsbe- GmbH) zur Kenntnis. Der neue Investor legt den abgestimm- wurde unterstützt durch Fördermittel des Bundesministeri- hebung in diesem Zeitraum: 8 Zeitstunden. Leistungsum- ten Umrüstplan der Landeshauptstadt Stuttgart, Koordinie- ums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Ministe- fang der Störungsbehebung (Second-Level-Support): rungsstelle Elektromobilität vor. Dies gilt auch bei Personeni- riums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg. – Festlegung eines verantwortlichen Ansprechpartners dentität von altem und neuem Gestattungsnehmer. Bei etwa- Konsortialpartner, Gestattungsnehmer und alleiniger Betrei- – Vor Ort: Funktionsprüfung, Fehleridentifikation, Schutz- igen Schwierigkeiten, eine Einigung über einen Umrüstplan ber der Ladepunkte in diesen Projekten ist die EnBW. Heute maßnahmen zu erzielen, ist die Landehauptstadt rechtzeitig einzubinden. sind durch die genannten Förderprojekte rund 200 öffentlich – Schnellbehebung mit Standard-Hilfsmaterial oder Au- zugängliche AC Ladesäulen und vier öffentlich zugängliche ßerbetriebnahme zu Reparaturzwecken und Bereitstel- Wird nach Fristablauf und einmaliger Erinnerung auch bin- DC Schnellladestationen im gesamten Stadtgebiet in Betrieb. len einer Interimslademöglichkeit nen 10 Arbeitstagen keine abgestimmter Umrüstplan vorge- – Bereitstellung eines Ersatzgerätes und / oder einer Inte- legt, behält sich die Landeshauptstadt Stuttgart vor, die Zu- Gegenstand dieser Ausschreibung zur Neuvergabe der Be- rimslademöglichkeit (AC-seitig) vor Ort. sagen zu widerrufen und die betroffenen Standorte neu zu standsstandorte sind hiervon die in Anlage 1 und Anlage 2 5. Bei Anfragen zu einem der Standorte aus Anlage 2 wird vergeben. Dies gilt nicht, wenn der neue Investor die Verzö- aufgeführten insgesamt 145 Normalladestandorte, die sich ein zusätzliches Kriterium gewertet: Absicht des Inves- gerung nachweislich nicht zu vertreten hat. auf Flächen im Besitz der Landehauptstadt Stuttgart befin- tors, den Standort von einem auf zwei Ladepunkte zu er- den und für einen Betrieb über weitere 8 Jahre grundsätzlich weitern und hierfür die Kosten der verlegten Beschilde- Wurde ein Umrüstplan vorgelegt und seitens der Landes- in Frage kommen. Der bestehende Gestattungsvertrag für rung und des ggf. erweiterten Netzanschlusses zu tragen. hauptstadt positiv bewertet, kann der Investor formlos einen diese Standorte endet zum 31.12.2020. Sie werden daher für offiziellen Antrag für die Errichtung von Ladeinfrastruktur den Zeitraum ab 1.1.2021 angeboten. Für jedes der 4 bzw. 5 Kriterien wird bei Erfüllung 1 Punkt an den aufgeführten Standorten an die Landeshauptstadt vergeben. Bei konkurrierenden Anfragen erhält derjenige Stuttgart stellen. Bewerber mit der höchsten Punktzahl den Zuschlag. Bei B. Schritte zum Beantragen einer Gestattung für den Betrieb Punktgleichheit entscheidet das Losverfahren über die Aus- 4. Interne Genehmigung, Abschluss Gestattungsvertrag eines bestehenden Normalladestandorts im öffentlichen wahl des Bewerbers. Dabei wird jeder Standort einzeln aus- Da es sich um die Neuvergabe von Bestandsstandorte handelt, Raum. gelost (kleinstmögliches Los). entfallen einige Verfahrensschritte, die bei neuen Standorten nötig wären. Auf eine gemeinsame Ortsbegehung, eine ver- 1. Anfrage Ab dem 29.6.2020 (Datum des Poststempels) gilt das Prioritäts- waltungsinterne Standortprüfung, eine Anhörung des zustän- Die genannten 145 Normalladestandorte aus den Anlagen 1 prinzip: Die Anfragen werden nach dem zeitlichen Eingang digen Bezirksbeirates und eine erneute Genehmigungspla- und 2 sind für den Zeitraum ab 1.1.2021 verfügbar. Interes- geprü und bei Vorliegen aller Voraussetzungen vergeben. nung mit Verkehrszeichenplan kann im Regelfall bei Stand- sierte Ladepunktbetreiber können in den gängigen Online- orten aus Anlage 1 verzichtet werden. Bei Standorten aus portalen Informationen zu den Standorten erhalten. Die be- 2. Prüfung des Antrags, Entscheidung und Rückmeldung Anlage 2 ist ein Verkehrszeichenplan (Beschilderungsplan) stehenden Ladestationen sind u.a. hier aufgeführt: www.emo Nach Eingang der Anfrage des Investors prü die Landes- vorzulegen, aus dem sich die Erweiterung um einen zusätzli- bil-region-stuttgart.de/öffentliche-ladestationen.html hauptstadt Stuttgart diese. Bei Vorliegen mehrerer Anfragen chen Ladepunkt und hierfür notwendigen Stellplatz ergibt. für den gleichen Stadtteil fragt sie die Erfüllung der Kriterien Auf der städtischen Homepage sind in einer interaktiven zur Bepunktung ab (s.o.) und teilt das Ergebnis des Auswahl- Bei Vorliegen aller Voraussetzungen wird die Genehmigung Karte darüber hinaus auch die jeweils geplanten neuen und und Losverfahrens mit. für den Betrieb der Ladesäulen an den beantragten Standor- zusätzlichen Standorte zu erkennen. Die Karte ist verlinkt ten ab 1.1.2021 erteilt, und es wird ein Gestattungsvertrag unter www.stuttgart.de/elektromobilitaet/richtlinie-ladesaeu Für jeden Standort, der im ausgeführten Verfahren einen Zu- geschlossen. Mit der Unterzeichnung des Gestattungsvertra- len. Neue Standorte sind jedoch nicht Gegenstand dieser Aus- schlag erhalten hat, nehmen die Investoren binnen eines Ka- ges durch beide Seiten erfolgt die finale Freigabe zum Aufbau schreibung, auf sie wird nur nachrichtlich hingewiesen. lendermonats nach Mitteilung Kontakt mit dem bisherigen der Ladesäule. Gestattungsnehmer, der Energie Baden-Württemberg AG Investoren, die an einem bestimmten bestehenden und in (EnBW) auf. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner werden Danach vereinbart der Investor den Wechsel des Netzan- den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Standort ab 1.1.2021 eine hierfür durch die Landeshauptstadt übermittelt. Die Kon- schlusses beim Netzbetreiber durch die notwendigen Anmel- Ladesäule betreiben möchten, stellen hierzu eine Anfrage an taktaufnahme soll dazu dienen, zeitliche, technische und de- und Inbetriebsetzungsformulare, die Landeshauptstadt die Landeshauptstadt Stuttgart. Dazu sind folgende Informa- wirtschaliche Details des Ladeinfrastruktur-Wechsels am Stuttgart als Eigentümer der Flächen stimmt diesem zu. Die tionen anzugeben: Standort zu besprechen. zur Verfügung stehende Anschlussleistung bzw. Absicherung am Übergabepunkt bleibt unverändert. ▶ Angaben zum Antragsteller (= Investor) 3. Umrüstplan zum Austausch der Ladeinfrastruktur ▶ Verweis auf Referenzprojekte (bereits betriebene Lade- Formal endet die Gestattung des bisherigen Gestattungsneh- Der Investor holt, falls für den Hardwarewechsel notwendig, punkte) mers (EnBW) zum 31.12.2020, die neue Gestattung beginnt die „Genehmigung von Baustellen und Arbeitsstellen“ ein. ▶ Angaben zum Betreiber der Ladesäule (falls Antragsteller zum 1.1.2021. Tatsächlich lässt sich ein Wechsel der techni- Auf § 45, Abs. 6 StVO wird verwiesen. Die Straßenverkehrsbe- und Ladepunktbetreiber zwei Parteien sein sollten, wo- schen Infrastruktur jedoch nicht exakt zeitgleich an allen 145 hörde (Amt für Öffentliche Ordnung) prü den Antrag zur von im Regelfall nicht auszugehen ist) Standorten vornehmen. Daher sind Gespräche zwischen al- Einrichtung einer Baustelle. Die Anordnung erfolgt nach An- Für jeden Standort einzeln ist anzugeben: tem und neuem Gestattungsnehmer notwendig. Hierfür gel- hörung. ▶ Adresse des Standorts („Ort“ aus Anlage 1 und 2) ten folgende Rahmenbedingungen: ▶ Informationen über die geplante Ladestation, z.B. Art der ▶ Die EnBW wird zum Vertragsende zunächst nicht ver- Ladeeinrichtung, Anzahl Ladepunkte, Leistung, voraus- pflichtet, auch die Fundamente und elektrischen Kabel C. Schritte nach der Genehmigung des Standortes sichtliche Abmessungen der Ladeeinrichtung (Netzanschluss) der jeweiligen Standorte zu beseitigen. Durch einen Antragsteller können mehrere Standorte im Vielmehr wird ihr eingeräumt, am jeweiligen Standort 1. Aufstellen der Ladestation gleichen Verfahren beantragt werden. Der Antragsteller mit dem jeweils nachfolgenden Ladepunktbetreiber bin- Nach Freigabe der Baustelleneinrichtung (falls notwendig)
Rubrik: Amtliche Bekanntmachungen Stuttgarter Amtsblatt · Nr. 24 · 12. Juni 2020 Amtliche Bekanntmachungen · 29 darf der Investor die Ladestation gemäß Umrüstplan aufbau- und die Anzahl der Ladevorgänge. Dieser Bericht ist für alle 2. Anforderungen an die Ladeinfrastruktur en. Parallel wird von der Landeshauptstadt Stuttgart die Be- im Stadtgebiet betriebenen Ladepunkte im ersten Quartal Die Ladestation wird von jedem Investor in eigener Verant- schilderung an dem Standort vorgenommen. Die Kosten hier- (spätestens 31.3. des jeweiligen Jahres) für das jeweilige Vor- wortung aufgestellt. Investor und Betreiber haben für die für trägt der Investor. Bei der Errichtung der StVO-Beschilde- jahr bei der obigen Postanschri einzureichen. Erfüllung der jeweils geltenden Bestimmungen für die Lade- rung kann es vorübergehend betriebsbedingt dazu kommen, Der Investor weist dabei in geeigneter Form nach, dass an infrastruktur Sorge zu tragen. Insbesondere gelten folgende dass die Ladestation bereits errichtet, aber noch nicht ausrei- den Ladepunkten zertifizierter Ökostrom abgegeben wurde. Verordnungen: chend beschildert ist. Dies ist durch den Investor hinzuneh- men. Da es sich um Bestandsstandorte handelt, ist bei den ▶ Ladesäulenverordnung LSV Standorten aus Anlage 1 davon auszugehen, dass bereits aus- D. Sonstige rechtliche und technische Vorgaben für die Lade- www.gesetze-im-internet.de/lsv/index.html reichende Beschilderung vorhanden ist. Bei Standorten aus punkte ▶ Technische Anschlussbedingungen TAB des Netzbetrei- Anlage 2 ist gemäß Verkehrszeichenplan (s.o.) im Regelfall für bers die Erweiterung um einen zusätzlichen Ladepunkt mindes- 1. Genehmigungsgrundlage und Sondernutzungserlaubnis www.stuttgart-netze.de/partner/services/technische-an tens ein Schild neu zu setzen. Nach der Bauordnung sind Ladesäulen nicht genehmi- schlussbedingungen/ gungspflichtig. Es handelt sich im Grundsatz um Automa- Die Markierung der Fläche mit Piktogramm (nach § 39, Abs. ten, deren Errichtung formell verfahrensfrei ist. Für die 3. Tarifmodell und Bezahlsystem an der Ladesäule 10 StVO, Beispiel siehe unten) wird vom Investor beauragt, Errichtung der Ladesäule auf einer öffentlichen Fläche ist Die Ladesäulenverordnung regelt den diskriminierungsfreien dieser trägt auch die Kosten dafür. Sie ist an allen Standorten allerdings eine Sondernutzungserlaubnis auf vertraglicher Zugang zu den öffentlich zugänglichen Ladepunkten. Die Lan- der Anlagen 1 und Anlage 2 bisher nicht vorhanden und neu Grundlage erforderlich. Daher wird für das Aufstellen einer deshauptstadt Stuttgart macht keine über die bundesweite vorzunehmen. Ladesäule ein Vertrag zwischen dem Investor als Gestat- Regulierung hinausgehenden Vorgaben bezüglich verwende- tungsnehmer und der Landeshauptstadt Stuttgart geschlos- tem Bezahlsystem oder Tarifmodell. Über die Preisfindung sen. Auf das Erheben einer Sondernutzungsgebühr wird kann und wird der freie Markt entscheiden. Auf die bestehen- dabei verzichtet. Bis auf Weiteres wird davon ausgegangen, den Vorgaben des Eichrechts, der Preisangabenverordnung, dass die Errichtung der Ladeinfrastruktur überwiegend im des Wucherverbotes und anderer einschlägiger Regularien öffentlichen Interesse liegt. Verwaltungsgebühren sowie wird hingewiesen. Alle Betreiber von Ladepunkten sollen dar- Bei der Neuvergabe von Bestandsstandorten wird der Wechsel Gebühren, die unmittelbar mit der Errichtung der Lade- über hinaus in geeigneter Weise (insb. durch Roaming-Verein- des Betreibers, der Hardware und ggf. Zähler frühzeitig mit punkte zusammenhängen (wie die Gebühr für die Ausnah- barungen mit Intercharge / Hubject) Interoperabilität zwischen dem Netzbetreiber abgestimmt. Etwaige betriebliche Kosten megenehmigung und die Anordnung der Baumaßnahme) den einzelnen im Stadtgebiet Stuttgart verbreiteten Bezahlsys- für das Umklemmen werden vom Netzbetreiber in Rechnung werden seitens der Landeshauptstadt Stuttgart vom Inves- temen (Ladekarten, Lade-Apps etc.) herstellen. Details hierzu gestellt. Eine Kopie des Anmelde- und Inbetriebsetzungsfor- tor voll erhoben. regeln ggf. die entsprechenden Gestattungsverträge. mular ist zu übersenden an folgende Postanschri: Landeshauptstadt Stuttgart, Der Betrieb der Ladesäule wird für eine Laufzeit von zu- 4. Stromlieferung Koordinierungsstelle Elektromobilität, nächst 8 Jahren für Normalladeinfrastruktur gewährt. Die In jedem Ladepunkt befindet sich ein Stromzähler. Die Lade- Marktplatz 1, Landeshauptstadt Stuttgart behält sich eine Absenkung der säule gilt als Endverbraucher – es herrscht freie Anbieter- 70173 Stuttgart Laufzeit auf 6 Jahre für Normalladeinfrastruktur in späteren wahl für den Ladesäulenbetreiber für den Bezug des Stroms. E-Mail: Poststelle.eMobilitaet@stuttgart.de Verträgen ohne erneuten Gremienbeschluss ausdrücklich Zwingende Vorgabe ist jedoch, dass ausschließlich zertifizier- De-Mail: post@stuttgart.de-mail.de vor, da die Marktentwicklung in Richtung kürzerer Amortisa- ter Öko-Strom abgegeben wird. tionszeiten geht. Ausschlaggebend sind die Vereinbarungen 2. Regelbetrieb und Regelungen in den jeweiligen Verträgen. In diesen wer- Inkratreten Der Investor verpflichtet sich zu einem jährlichen Bericht den auch Details zur Endschasregelung und möglichen Ver- Diese Richtlinie tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im über die zum jeweiligen Ladepunkt abgegebene Strommenge tragsverlängerungen getroffen. Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart in Kra Anlage 1: Folgende Ladesäulen im Bestand (112 Stück) werden ab 1.1.2021 zum Betrieb am gleichen Ort ausgeschrieben: Stadtbezirk Stadtteil LP Ort Stadtbezirk Stadtteil LP Ort Mitte Ob. Schlossgarten 2 Olgastr. 32 Bad Cannstatt Im Geiger 2 Beskidenstraße 9 Mitte Ob. Schlossgarten 2 Urbanstr. 20 (Archivstraße) Bad Cannstatt Neckarvorstadt 2 Aachener Straße 50 Mitte Rathaus 2 Hauptstätter Straße 67 Bad Cannstatt Burgholzhof 2 Mahatma-Gandhi-Str. 3 Mitte Kernerviertel 2 Kernerplatz Bad Cannstatt Sommerrain 2 Sommerrainstraße 95 Mitte Kernerviertel 2 Urbanstraße 99 Bad Cannstatt Steinhaldenfeld 2 Steinhaldenstraße 165 Mitte Dobel 2 Alexanderstraße 42 Birkach Birkach-Süd 2 Welfenstraße/Birkenhofstraße 4 Mitte Heusteigviertel 2 Wilhelmstraße 7 Botnang Botnang-Nord 2 Leharstr. 4 Nord Relenberg 2 Herdweg 51 Botnang Botnang-Ost 2 Regerstraße 23 Nord Relenberg 2 Wiederholdstr. 2 Degerloch Degerloch 2 Albstraße 81 a Nord Relenberg 2 Panoramastraße 33 Degerloch Haigst 2 Figarostraße 20 / Rienzistraße Nord Lenzhalde 2 Feuerbacher Heide 8 Degerloch Hoffeld 2 Hoffeldstraße 193 Nord Killesberg 2 Feuerbacher Weg 123 Feuerbach Feuerbach-Ost 2 Affalterstraße 3 / 9 Nord Killesberg 2 Stresemannstraße 6 Feuerbach Bahnhof Feuerbach 2 Stuttgarter Straße 46 Nord Nordbahnhof 2 Nordbahnhofstraße 62 Feuerbach Feuerbach-Mitte 2 Wilhelm-Geiger-Platz 10 Nord Auf der Prag 2 Rosensteinstraße 14 Feuerbach Lehmberg/Föhrich 1 Fichtelbergstraße 36 Nord Mönchhalde 2 Helfferichstraße 5 Feuerbach Lehmberg/Föhrich 2 Weilimdorfer Straße 77 Ost Gänsheide 2 Gänsheidestraße 36 Feuerbach Lehmberg/Föhrich 2 Stuttgarter Straße 176 Ost Uhlandshöhe 2 Wagenburgstraße 26-28 Feuerbach Hohe Warte 2 Hohewartstraße 95 Ost Stöckach 2 Hackstraße 33 Hedelfingen Hedelfingen 2 Amstetter Straße 26 Ost Ostheim 2 Urachstr. 1 (Haußmannstraße 80) Möhringen Möhringen-Nord 2 Balinger Straße 55 Ost Ostheim 2 Schönbühlstraße 88 Möhringen Möhringen-Mitte 2 Vaihinger Str. 86 Ost Ostheim 2 Raitelsbergstraße 42 Möhringen Möhringen-Mitte 2 Probststraße 37-39 Ost Gaisburg 2 Hornbergstraße 77 Möhringen Möhringen-Ost 2 Salzäckerstr. 4 Ost Gaisburg 2 Comburgstraße 30 Möhringen Sonnenberg 2 Kremmlerstr. 8 a Ost Gablenberg 2 Gablenberger Hauptst. 103 Mühlhausen Mühlhausen 2 Revaler Straße 3 / Baltenstraße Süd Bopser 2 Etzelstraße 29 Mühlhausen Mönchfeld 2 Hechtstraße 27 Süd Lehen 2 Fangelsbachstr. 7 Mühlhausen Hofen 2 Kapellenweg 2 Süd Karlshöhe 2 Schickhardtstraße 57 Mühlhausen Neugereut 2 Flamingoweg 33 Süd Karlshöhe 2 Hohenstaufenstraße 18 / Arminstr. Münster Münster 2 Freibergstraße 43 Süd Heslach 2 Beerstraße 2 Obertürkheim Obertürkheim 2 Göppinger Straße 21 Süd Heslach 2 Karl-Kloß-Str. 34 Obertürkheim Obertürkheim 2 Augsburger Straße 581 Süd Heslach 2 Möhringer Str. 47 (bei Mathäus Kirche) Obertürkheim Uhlbach 2 Uhlbacher Platz 5 (neben WC) West Kräherwald 2 Zeppelinstraße 81 Plieningen Plieningen 2 Paracelsusstr. 81 West Kräherwald 2 Zeppelinstraße 156 Plieningen Plieningen 2 Filderhauptstraße 36 West Kräherwald 2 Rücketstraße 7 Plieningen Steckfeld 2 Steckfeldstr. 31 West Hölderlinplatz 2 Hölderlinplatz 5 Plieningen Steckfeld 2 Osumstraße 1 West Rosenberg 2 Johannesstraße 53 Sillenbuch Sillenbuch 2 Spaichinger Straße 17 West Feuersee 2 Reinsburgstraße 40 Sillenbuch Heumaden 2 Pfenningäcker 94 (P+R Heumaden) West Feuersee 2 Hasenbergstraße 54 Sillenbuch Heumaden 2 Korianderstraße 35 West Feuersee 2 Feuerseeplatz 13 Sillenbuch Riedenberg 2 Melonenstraße 42 West Rotebühl 2 Vogelsangstr. 31 / Schwabstraße 48 Stammheim Stammheim-Süd 2 Marco-Polo-Weg 8 West Rotebühl 2 Seyfferstraße 33 Stammheim Stammheim-Mitte 2 Kornwestheimer Straße 25 West Rotebühl 2 Hasenbergsteige 3 / Reinsburgstr. 53 a Untertürkheim Flohberg 2 Bertramstraße 13 West Vogelsang 2 Spittastraße 4 Untertürkheim Untertürkheim 2 Arlbergstraße 38 West Hasenberg 2 Reinsburgstraße 209 Vaihingen Vaihingen-Mitte 2 Seerosenstraße 7 Bad Cannstatt Cannstatt-Mitte 2 König-Karl-Straße 43 Vaihingen Höhenrand 2 Möhringer Landstraße 77 Bad Cannstatt Seelberg 2 Taubenheimstraße 60 Vaihingen Rosental 2 Rosentalstraße 4 Bad Cannstatt Winterhalde 2 Beuthener Straße 3 Vaihingen Rosental 2 Vollmoellerstraße 17 B Bad Cannstatt Wasen 2 Mercedesstraße 105 Vaihingen Lauchäcker 2 Meluner Straße 4 Bad Cannstatt Im Geiger 2 Nürnbergerstraße 106 Vaihingen Rohr 2 Supperstraße 28
Rubrik: Amtliche Bekanntmachungen 30 · Amtliche Bekanntmachungen Stuttgarter Amtsblatt · Nr. 24 · 12. Juni 2020 Stadtbezirk Stadtteil LP Ort Stadtbezirk Stadtteil LP Ort Vaihingen Rohr 2 Dürrlewangstraße 36 Weilimdorf Giebel 2 Ernst-Reuter-Platz 4 Wangen Wangen 2 Warthäuserstraße 5 Weilimdorf Wolfbusch 2 Spechtweg 40 Wangen Wangen 2 Inselstraße 33 Zuffenhausen Zuf. Am Stadtpark 2 Morsestraße 4 Weilimdorf Weilimdorf 2 Solitudestraße 197 Zuffenhausen Zuf. Mitte 2 Unterländerstraße 61 Weilimdorf Weilimdorf-Nord 2 Mittlerer Pfad 27 Zuffenhausen Zuf. Hohenstein 2 Suevenstraße 17 Weilimdorf Giebel 2 Giebelstraße 30 Zuffenhausen Rot 2 Schozacher Straße 34 Hinweis: die Station in der Fichtelbergstraße 36, Stadtteil Lehmberg/Föhrich, Bezirk Feuerbach, verfügt nur über einen Ladepunkt. Dort ist auch nach der Neuvergabe aufgrund der Lage in einer Kurve auch weiterhin nur der Betrieb eines Ladepunktes möglich. Anlage 2: Folgende Ladesäulen im Bestand (33 Stück) mit nur einem Ladepunkt werden ab 1.1.2021 am gleichen Standort neu ausgeschrieben. Sie können und sollen im Zuge der Auswechslung der Ladesäulen-Hardware auf dann zwei Ladepunkte erweitert werden. Stadtbezirk Stadtteil LP Ort Stadtbezirk Stadtteil LP Ort Nord Weißenhof 1 Wilhelm-Blos-Str. 59 / Friedrich Ebert Str. Sillenbuch Heumaden 1 Bernsteinstraße 143 / Kemnaterstr. Süd Kaltental 1 Böblinger Str. 510 (U-Bahn Engelboldstr.) Stammheim Stammheim-Süd 1 Nobileweg 6 Bad Cannstatt Muckensturm 1 Ferdinand-Hanauer-Straße 10 Stammheim Stammheim-Mitte 1 Sonatenweg 3 Bad Cannstatt Altenburg 1 Auf der Altenburg 13 Untertürkheim Gehrenwald 1 Gehrenwaldstraße 5 Bad Cannstatt Hallschlag 1 Rostocker Straße 27 Untertürkheim Untertürkheim 1 Wallmerstraße 115 Bad Cannstatt Birkenäcker 1 Wetzlarer Str. 10 Untertürkheim Untertürkheim 1 Augsburger Straße 460 Birkach Birkach-Nord 1 Erisdorfer Straße 60 Vaihingen Österfeld 1 Paradiesstraße 1 Birkach Schönberg 1 Schönbergstraße 1 Vaihingen Heerstraße 1 Holzhauser Straße 10 Botnang Botnang-Süd 1 Vaihinger Landstr. 83 Vaihingen Rohr 1 Steigstraße 1 Botnang Botnang-Süd 1 Lindpaintnerstraße 22 Vaihingen Dürrlewang 1 Lambertweg 36 Degerloch Waldau 1 Hainbuchenweg 32 Weilimdorf Weilimdorf 1 Niersteiner Straße 1 / Landauer Straße Feuerbach Feuerbacher Tal 1 Wildensteinstraße 21 Weilimdorf Weilimdorf 1 Kaiserslauterer Straße 6 Hedelfingen Rohracker 1 Rohrackerstraße 178 Weilimdorf Weilimdorf 1 Deidesheimer Straße 46 Möhringen Möhringen-Süd 1 Schneewittchenweg 31 (Friedhof) Weilimdorf Weilimdorf-Nord 1 Ingersheimerstraße 12 Möhringen Möhringen-Ost 1 Salzäckerstr. 51 Zuffenhausen Rot 1 Rotweg 170 Sillenbuch Sillenbuch 1 Rankestraße 54 Zuffenhausen Zazenhausen 1 Blankensteinstraße 14 Sillenbuch Sillenbuch 1 Mendelsohnstraße 92