Amtlich AB-II

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Richtlinien und Verträge zum Ausbau der Elektromobilität

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Rubrik: Amtliche Bekanntmachungen 28 · Amtliche Bekanntmachungen Stuttgarter Amtsblatt · Nr. 24 · 12. Juni 2020 Richtlinie für Ladepunktbetreiber und Investoren Anlage 1 der Rahmenkonzeption „Ladeinfrastruktur für E-Mobilität“ im öffentlichen Raum vom 24. Juli 2019 Hier: Neuvergabe von Bestandsstandorten                        muss die Gewähr bieten, die beantragten Ladepunkte im                nen maximal sechs Monaten (also in begründeten Aus- Nach Beschluss vom 14. Mai 2020                                Falle eines Zuschlages tatsächlich auch betreiben zu können,         nahmefällen bis spätestens 30.6.2021) den Wechsel der und dies durch den Nachweis von Referenzprojekten bele-              Hardware vorzunehmen. A. Einleitung und Hintergrund                                  gen. Reine „Platzhalter-Bewerbungen“ ohne Chance auf Rea-        ▶   Es steht der EnBW frei, die Investitionen in den Netzan- Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert die Elektromobilität,   lisierung sind nicht zulässig.                                       schluss für einen angemessenen Restwert an den Nach- indem sie private Investoren beim Aufbau und Betrieb von       Anfragen können ab dem 15.6.2020 an die Landeshauptstadt             folger zu veräußern. Als angemessen kann insbesondere Ladesäulen im öffentlichen Raum unterstützt. Insbesondere      Stuttgart gestellt werden. Sie sind zu richten an:                   der Restwert nach AfA-Tabelle für den Wirtschaszweig stellt sie hierfür Flächen im öffentlichen Raum zur Verfü-     Landeshauptstadt Stuttgart,                                          „Energie und Wasserversorgung“ gelten, wonach Nieder- gung. Interessierte Ladepunktbetreiber können diese Flä-       Koordinierungsstelle Elektromobilität,                               spannungskabel über einen Zeitraum von 25 Jahren abge- chen nutzen, um in öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur    Marktplatz 1,                                                        schrieben werden. (LIS) zu investieren und die entsprechende Förderung des       70173 Stuttgart                                                  ▶   Anzustreben ist von allen Beteiligten ein Wechsel der Bundes oder ggf. des Landes Baden-Württemberg zusätzlich       E-Mail: Poststelle.eMobilitaet@stuttgart.de                          Hardware möglichst zeitnah zum 31.12.2020, bestenfalls in Anspruch zu nehmen.                                         De-Mail: post@stuttgart.de-mail.de                                   bereits deutlich vorher. Dies liegt auch in den Anforderun- Um die Vergabe der Flächen transparent und diskriminie-                                                                             gen des Eichrechts begründet, die einen Wechsel der rungsfrei zu gestalten und das Genehmigungsverfahren zu        Im Zeitraum vom 15.6.2020 bis zum 29.6.2020 (Datum des               Hardware unumgänglich machen. strukturieren, hat die Landeshauptstadt Stuttgart ein allge-   Poststempels) gelten Anfragen von mehreren Antragstellern        ▶   Bis zum Betreiberwechsel am jeweiligen Standort darf die mein gültiges Konzept entwickelt. Der Aufbau der öffentli-     für den gleichen Standort als zeitgleich eingegangen. In die-        EnBW die Stationen weiter betreiben. Umgekehrt steht es chen Ladeinfrastruktur soll gesamtheitlich und strategisch     sem Fall fließt in die Auswahl mit ein, ob seitens der Antrag-        der EnBW nach 31.12.2020 frei, die Ladesäule bis zum erfolgen.                                                      steller die folgenden Kriterien erfüllt sind (was im gegebenen       Übergabezeitpunkt stillzulegen, wenn dies eichrechtlich Fall auf Anfrage nachzuweisen ist):                                  erforderlich ist. Ziel ist dabei, die Ausfallzeiten für die Diese Richtlinie gibt die Schritte und die technischen wie                                                                          Nutzer so gering wie möglich zu halten und eine größt- rechtlichen Details für interessierte Ladepunktbetreiber vor.  1. Roamingfähigkeit mit den im Gebiet der LHS verbreiteten           mögliche Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Allgemein und bezüglich Begriffsdefinitionen wird auf die           Roamingsystemen (Intercharge / Hubject).                     ▶   Findet bis 30.6.2021 kein Wechsel der Hardware statt, ist Ladesäulenverordnung („Verordnung über technische Min-         2. Der Ladepunktbetreiber erhebt im Zuge des Roamings ein            die EnBW laut Vertrag zum kompletten Rückbau der La- destanforderungen an den sicheren und interoperablen Auf-          maximales Zugangsentgelt (je kWh) in Höhe seines eige-           destation inklusive Netzanschluss verpflichtet. Der Ein- bau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten            nen Endkundenpreises. Sollte der Ladepunktbetreiber              tritt dieses Falls soll allerdings nach Möglichkeit überall für Elektromobile“, kurz LSV) in der jeweils geltenden Fas-        keinen eigenen Endkundenpreis festlegen, so wird der             vermieden werden, da er für alle Beteiligten mit unnöti- sung verwiesen.                                                    Preis des ad-hoc-Ladens als Grundlage für das maximale           gen Mehrkosten und Personalaufwand verbunden wäre. Zugangsentgelt herangezogen. Anwendungsfall: Neuvergabe von Bestandsstandorten              3. Nachweis eines Betriebskonzeptes, das durchgehende Er-        Alter und neuer Gestattungsnehmer einigen sich binnen ma- Zwischen 2012 und 2019 wurden in den Förderprojekten ALIS          reichbarkeit (telefonisch oder per Mail) im Störungsfall und ximal eines weiteren Kalendermonats nach Gesprächsauf- (Aufbau Ladeinfrastruktur Stuttgart und Region), LIS (Ladein-      Zugriff aus der Ferne (Remotefähigkeit) gewährleistet.       nahme über Zeitplan und Modalitäten des Hardwarewech- frastruktur Stuttgart und Region) und LIS 2.0 pilotha Lade-   4. Störungsbehebung durch Service-Mitarbeiter vor Ort            sels und geben diesen dem Netzbetreiber (Stuttgart Netze säulen im Stadtgebiet Stuttgart aufgestellt und getestet. Dies      werktags von 8–17 Uhr; Reaktionszeit für die Störungsbe-    GmbH) zur Kenntnis. Der neue Investor legt den abgestimm- wurde unterstützt durch Fördermittel des Bundesministeri-           hebung in diesem Zeitraum: 8 Zeitstunden. Leistungsum-      ten Umrüstplan der Landeshauptstadt Stuttgart, Koordinie- ums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Ministe-         fang der Störungsbehebung (Second-Level-Support):           rungsstelle Elektromobilität vor. Dies gilt auch bei Personeni- riums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg.             – Festlegung eines verantwortlichen Ansprechpartners         dentität von altem und neuem Gestattungsnehmer. Bei etwa- Konsortialpartner, Gestattungsnehmer und alleiniger Betrei-        – Vor Ort: Funktionsprüfung, Fehleridentifikation, Schutz-    igen Schwierigkeiten, eine Einigung über einen Umrüstplan ber der Ladepunkte in diesen Projekten ist die EnBW. Heute           maßnahmen                                                  zu erzielen, ist die Landehauptstadt rechtzeitig einzubinden. sind durch die genannten Förderprojekte rund 200 öffentlich        – Schnellbehebung mit Standard-Hilfsmaterial oder Au- zugängliche AC Ladesäulen und vier öffentlich zugängliche            ßerbetriebnahme zu Reparaturzwecken und Bereitstel-        Wird nach Fristablauf und einmaliger Erinnerung auch bin- DC Schnellladestationen im gesamten Stadtgebiet in Betrieb.          len einer Interimslademöglichkeit                          nen 10 Arbeitstagen keine abgestimmter Umrüstplan vorge- – Bereitstellung eines Ersatzgerätes und / oder einer Inte-  legt, behält sich die Landeshauptstadt Stuttgart vor, die Zu- Gegenstand dieser Ausschreibung zur Neuvergabe der Be-               rimslademöglichkeit (AC-seitig) vor Ort.                   sagen zu widerrufen und die betroffenen Standorte neu zu standsstandorte sind hiervon die in Anlage 1 und Anlage 2      5. Bei Anfragen zu einem der Standorte aus Anlage 2 wird         vergeben. Dies gilt nicht, wenn der neue Investor die Verzö- aufgeführten insgesamt 145 Normalladestandorte, die sich           ein zusätzliches Kriterium gewertet: Absicht des Inves-      gerung nachweislich nicht zu vertreten hat. auf Flächen im Besitz der Landehauptstadt Stuttgart befin-          tors, den Standort von einem auf zwei Ladepunkte zu er- den und für einen Betrieb über weitere 8 Jahre grundsätzlich       weitern und hierfür die Kosten der verlegten Beschilde-      Wurde ein Umrüstplan vorgelegt und seitens der Landes- in Frage kommen. Der bestehende Gestattungsvertrag für             rung und des ggf. erweiterten Netzanschlusses zu tragen.     hauptstadt positiv bewertet, kann der Investor formlos einen diese Standorte endet zum 31.12.2020. Sie werden daher für                                                                      offiziellen Antrag für die Errichtung von Ladeinfrastruktur den Zeitraum ab 1.1.2021 angeboten.                            Für jedes der 4 bzw. 5 Kriterien wird bei Erfüllung 1 Punkt      an den aufgeführten Standorten an die Landeshauptstadt vergeben. Bei konkurrierenden Anfragen erhält derjenige          Stuttgart stellen. Bewerber mit der höchsten Punktzahl den Zuschlag. Bei B. Schritte zum Beantragen einer Gestattung für den Betrieb    Punktgleichheit entscheidet das Losverfahren über die Aus-       4. Interne Genehmigung, Abschluss Gestattungsvertrag eines bestehenden Normalladestandorts im öffentlichen          wahl des Bewerbers. Dabei wird jeder Standort einzeln aus-       Da es sich um die Neuvergabe von Bestandsstandorte handelt, Raum.                                                          gelost (kleinstmögliches Los).                                   entfallen einige Verfahrensschritte, die bei neuen Standorten nötig wären. Auf eine gemeinsame Ortsbegehung, eine ver- 1. Anfrage                                                     Ab dem 29.6.2020 (Datum des Poststempels) gilt das Prioritäts-   waltungsinterne Standortprüfung, eine Anhörung des zustän- Die genannten 145 Normalladestandorte aus den Anlagen 1        prinzip: Die Anfragen werden nach dem zeitlichen Eingang         digen Bezirksbeirates und eine erneute Genehmigungspla- und 2 sind für den Zeitraum ab 1.1.2021 verfügbar. Interes-    geprü und bei Vorliegen aller Voraussetzungen vergeben.         nung mit Verkehrszeichenplan kann im Regelfall bei Stand- sierte Ladepunktbetreiber können in den gängigen Online-                                                                        orten aus Anlage 1 verzichtet werden. Bei Standorten aus portalen Informationen zu den Standorten erhalten. Die be-     2. Prüfung des Antrags, Entscheidung und Rückmeldung             Anlage 2 ist ein Verkehrszeichenplan (Beschilderungsplan) stehenden Ladestationen sind u.a. hier aufgeführt: www.emo     Nach Eingang der Anfrage des Investors prü die Landes-          vorzulegen, aus dem sich die Erweiterung um einen zusätzli- bil-region-stuttgart.de/öffentliche-ladestationen.html         hauptstadt Stuttgart diese. Bei Vorliegen mehrerer Anfragen      chen Ladepunkt und hierfür notwendigen Stellplatz ergibt. für den gleichen Stadtteil fragt sie die Erfüllung der Kriterien Auf der städtischen Homepage sind in einer interaktiven        zur Bepunktung ab (s.o.) und teilt das Ergebnis des Auswahl-     Bei Vorliegen aller Voraussetzungen wird die Genehmigung Karte darüber hinaus auch die jeweils geplanten neuen und      und Losverfahrens mit.                                           für den Betrieb der Ladesäulen an den beantragten Standor- zusätzlichen Standorte zu erkennen. Die Karte ist verlinkt                                                                      ten ab 1.1.2021 erteilt, und es wird ein Gestattungsvertrag unter www.stuttgart.de/elektromobilitaet/richtlinie-ladesaeu   Für jeden Standort, der im ausgeführten Verfahren einen Zu-      geschlossen. Mit der Unterzeichnung des Gestattungsvertra- len. Neue Standorte sind jedoch nicht Gegenstand dieser Aus-   schlag erhalten hat, nehmen die Investoren binnen eines Ka-      ges durch beide Seiten erfolgt die finale Freigabe zum Aufbau schreibung, auf sie wird nur nachrichtlich hingewiesen.        lendermonats nach Mitteilung Kontakt mit dem bisherigen          der Ladesäule. Gestattungsnehmer, der Energie Baden-Württemberg AG Investoren, die an einem bestimmten bestehenden und in         (EnBW) auf. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner werden          Danach vereinbart der Investor den Wechsel des Netzan- den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Standort ab 1.1.2021 eine     hierfür durch die Landeshauptstadt übermittelt. Die Kon-         schlusses beim Netzbetreiber durch die notwendigen Anmel- Ladesäule betreiben möchten, stellen hierzu eine Anfrage an    taktaufnahme soll dazu dienen, zeitliche, technische und         de- und Inbetriebsetzungsformulare, die Landeshauptstadt die Landeshauptstadt Stuttgart. Dazu sind folgende Informa-    wirtschaliche Details des Ladeinfrastruktur-Wechsels am         Stuttgart als Eigentümer der Flächen stimmt diesem zu. Die tionen anzugeben:                                              Standort zu besprechen.                                          zur Verfügung stehende Anschlussleistung bzw. Absicherung am Übergabepunkt bleibt unverändert. ▶ Angaben zum Antragsteller (= Investor)                       3. Umrüstplan zum Austausch der Ladeinfrastruktur ▶ Verweis auf Referenzprojekte (bereits betriebene Lade-       Formal endet die Gestattung des bisherigen Gestattungsneh-       Der Investor holt, falls für den Hardwarewechsel notwendig, punkte)                                                    mers (EnBW) zum 31.12.2020, die neue Gestattung beginnt          die „Genehmigung von Baustellen und Arbeitsstellen“ ein. ▶ Angaben zum Betreiber der Ladesäule (falls Antragsteller     zum 1.1.2021. Tatsächlich lässt sich ein Wechsel der techni-     Auf § 45, Abs. 6 StVO wird verwiesen. Die Straßenverkehrsbe- und Ladepunktbetreiber zwei Parteien sein sollten, wo-     schen Infrastruktur jedoch nicht exakt zeitgleich an allen 145   hörde (Amt für Öffentliche Ordnung) prü den Antrag zur von im Regelfall nicht auszugehen ist)                     Standorten vornehmen. Daher sind Gespräche zwischen al-          Einrichtung einer Baustelle. Die Anordnung erfolgt nach An- Für jeden Standort einzeln ist anzugeben:                      tem und neuem Gestattungsnehmer notwendig. Hierfür gel-          hörung. ▶ Adresse des Standorts („Ort“ aus Anlage 1 und 2)             ten folgende Rahmenbedingungen: ▶ Informationen über die geplante Ladestation, z.B. Art der    ▶ Die EnBW wird zum Vertragsende zunächst nicht ver- Ladeeinrichtung, Anzahl Ladepunkte, Leistung, voraus-          pflichtet, auch die Fundamente und elektrischen Kabel         C. Schritte nach der Genehmigung des Standortes sichtliche Abmessungen der Ladeeinrichtung                     (Netzanschluss) der jeweiligen Standorte zu beseitigen. Durch einen Antragsteller können mehrere Standorte im              Vielmehr wird ihr eingeräumt, am jeweiligen Standort         1. Aufstellen der Ladestation gleichen Verfahren beantragt werden. Der Antragsteller             mit dem jeweils nachfolgenden Ladepunktbetreiber bin-        Nach Freigabe der Baustelleneinrichtung (falls notwendig)
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Rubrik: Amtliche Bekanntmachungen Stuttgarter Amtsblatt · Nr. 24 · 12. Juni 2020 Amtliche Bekanntmachungen · 29 darf der Investor die Ladestation gemäß Umrüstplan aufbau-           und die Anzahl der Ladevorgänge. Dieser Bericht ist für alle        2. Anforderungen an die Ladeinfrastruktur en. Parallel wird von der Landeshauptstadt Stuttgart die Be-         im Stadtgebiet betriebenen Ladepunkte im ersten Quartal             Die Ladestation wird von jedem Investor in eigener Verant- schilderung an dem Standort vorgenommen. Die Kosten hier-            (spätestens 31.3. des jeweiligen Jahres) für das jeweilige Vor-     wortung aufgestellt. Investor und Betreiber haben für die für trägt der Investor. Bei der Errichtung der StVO-Beschilde-       jahr bei der obigen Postanschri einzureichen.                      Erfüllung der jeweils geltenden Bestimmungen für die Lade- rung kann es vorübergehend betriebsbedingt dazu kommen,              Der Investor weist dabei in geeigneter Form nach, dass an           infrastruktur Sorge zu tragen. Insbesondere gelten folgende dass die Ladestation bereits errichtet, aber noch nicht ausrei-      den Ladepunkten zertifizierter Ökostrom abgegeben wurde.             Verordnungen: chend beschildert ist. Dies ist durch den Investor hinzuneh- men. Da es sich um Bestandsstandorte handelt, ist bei den                                                                                ▶ Ladesäulenverordnung LSV Standorten aus Anlage 1 davon auszugehen, dass bereits aus-          D. Sonstige rechtliche und technische Vorgaben für die Lade-            www.gesetze-im-internet.de/lsv/index.html reichende Beschilderung vorhanden ist. Bei Standorten aus               punkte                                                           ▶ Technische Anschlussbedingungen TAB des Netzbetrei- Anlage 2 ist gemäß Verkehrszeichenplan (s.o.) im Regelfall für                                                                               bers die Erweiterung um einen zusätzlichen Ladepunkt mindes-              1. Genehmigungsgrundlage und Sondernutzungserlaubnis                    www.stuttgart-netze.de/partner/services/technische-an tens ein Schild neu zu setzen.                                       Nach der Bauordnung sind Ladesäulen nicht genehmi-                      schlussbedingungen/ gungspflichtig. Es handelt sich im Grundsatz um Automa- Die Markierung der Fläche mit Piktogramm (nach § 39, Abs.            ten, deren Errichtung formell verfahrensfrei ist. Für die           3. Tarifmodell und Bezahlsystem an der Ladesäule 10 StVO, Beispiel siehe unten) wird vom Investor beauragt,          Errichtung der Ladesäule auf einer öffentlichen Fläche ist          Die Ladesäulenverordnung regelt den diskriminierungsfreien dieser trägt auch die Kosten dafür. Sie ist an allen Standorten      allerdings eine Sondernutzungserlaubnis auf vertraglicher           Zugang zu den öffentlich zugänglichen Ladepunkten. Die Lan- der Anlagen 1 und Anlage 2 bisher nicht vorhanden und neu            Grundlage erforderlich. Daher wird für das Aufstellen einer         deshauptstadt Stuttgart macht keine über die bundesweite vorzunehmen.                                                         Ladesäule ein Vertrag zwischen dem Investor als Gestat-             Regulierung hinausgehenden Vorgaben bezüglich verwende- tungsnehmer und der Landeshauptstadt Stuttgart geschlos-            tem Bezahlsystem oder Tarifmodell. Über die Preisfindung sen. Auf das Erheben einer Sondernutzungsgebühr wird                kann und wird der freie Markt entscheiden. Auf die bestehen- dabei verzichtet. Bis auf Weiteres wird davon ausgegangen,          den Vorgaben des Eichrechts, der Preisangabenverordnung, dass die Errichtung der Ladeinfrastruktur überwiegend im            des Wucherverbotes und anderer einschlägiger Regularien öffentlichen Interesse liegt. Verwaltungsgebühren sowie             wird hingewiesen. Alle Betreiber von Ladepunkten sollen dar- Bei der Neuvergabe von Bestandsstandorten wird der Wechsel           Gebühren, die unmittelbar mit der Errichtung der Lade-              über hinaus in geeigneter Weise (insb. durch Roaming-Verein- des Betreibers, der Hardware und ggf. Zähler frühzeitig mit          punkte zusammenhängen (wie die Gebühr für die Ausnah-               barungen mit Intercharge / Hubject) Interoperabilität zwischen dem Netzbetreiber abgestimmt. Etwaige betriebliche Kosten            megenehmigung und die Anordnung der Baumaßnahme)                    den einzelnen im Stadtgebiet Stuttgart verbreiteten Bezahlsys- für das Umklemmen werden vom Netzbetreiber in Rechnung               werden seitens der Landeshauptstadt Stuttgart vom Inves-            temen (Ladekarten, Lade-Apps etc.) herstellen. Details hierzu gestellt. Eine Kopie des Anmelde- und Inbetriebsetzungsfor-          tor voll erhoben.                                                   regeln ggf. die entsprechenden Gestattungsverträge. mular ist zu übersenden an folgende Postanschri: Landeshauptstadt Stuttgart,                                          Der Betrieb der Ladesäule wird für eine Laufzeit von zu-            4. Stromlieferung Koordinierungsstelle Elektromobilität,                               nächst 8 Jahren für Normalladeinfrastruktur gewährt. Die            In jedem Ladepunkt befindet sich ein Stromzähler. Die Lade- Marktplatz 1,                                                        Landeshauptstadt Stuttgart behält sich eine Absenkung der           säule gilt als Endverbraucher – es herrscht freie Anbieter- 70173 Stuttgart                                                      Laufzeit auf 6 Jahre für Normalladeinfrastruktur in späteren        wahl für den Ladesäulenbetreiber für den Bezug des Stroms. E-Mail: Poststelle.eMobilitaet@stuttgart.de                          Verträgen ohne erneuten Gremienbeschluss ausdrücklich               Zwingende Vorgabe ist jedoch, dass ausschließlich zertifizier- De-Mail: post@stuttgart.de-mail.de                                   vor, da die Marktentwicklung in Richtung kürzerer Amortisa-         ter Öko-Strom abgegeben wird. tionszeiten geht. Ausschlaggebend sind die Vereinbarungen 2. Regelbetrieb                                                      und Regelungen in den jeweiligen Verträgen. In diesen wer-          Inkratreten Der Investor verpflichtet sich zu einem jährlichen Bericht            den auch Details zur Endschasregelung und möglichen Ver-           Diese Richtlinie tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im über die zum jeweiligen Ladepunkt abgegebene Strommenge              tragsverlängerungen getroffen.                                      Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart in Kra Anlage 1: Folgende Ladesäulen im Bestand (112 Stück) werden ab 1.1.2021 zum Betrieb am gleichen Ort ausgeschrieben: Stadtbezirk         Stadtteil               LP         Ort                                              Stadtbezirk         Stadtteil               LP         Ort Mitte               Ob. Schlossgarten            2     Olgastr. 32                                      Bad Cannstatt       Im Geiger                    2     Beskidenstraße 9 Mitte               Ob. Schlossgarten            2     Urbanstr. 20 (Archivstraße)                      Bad Cannstatt       Neckarvorstadt               2     Aachener Straße 50 Mitte               Rathaus                      2     Hauptstätter Straße 67                           Bad Cannstatt       Burgholzhof                  2     Mahatma-Gandhi-Str. 3 Mitte               Kernerviertel                2     Kernerplatz                                      Bad Cannstatt       Sommerrain                   2     Sommerrainstraße 95 Mitte               Kernerviertel                2     Urbanstraße 99                                   Bad Cannstatt       Steinhaldenfeld              2     Steinhaldenstraße 165 Mitte               Dobel                        2     Alexanderstraße 42                               Birkach             Birkach-Süd                  2     Welfenstraße/Birkenhofstraße 4 Mitte               Heusteigviertel              2     Wilhelmstraße 7                                  Botnang             Botnang-Nord                 2     Leharstr. 4 Nord                Relenberg                    2     Herdweg 51                                       Botnang             Botnang-Ost                  2     Regerstraße 23 Nord                Relenberg                    2     Wiederholdstr. 2                                 Degerloch           Degerloch                    2     Albstraße 81 a Nord                Relenberg                    2     Panoramastraße 33                                Degerloch           Haigst                       2     Figarostraße 20 / Rienzistraße Nord                Lenzhalde                    2     Feuerbacher Heide 8                              Degerloch           Hoffeld                      2     Hoffeldstraße 193 Nord                Killesberg                   2     Feuerbacher Weg 123                              Feuerbach           Feuerbach-Ost                2     Affalterstraße 3 / 9 Nord                Killesberg                   2     Stresemannstraße 6                               Feuerbach           Bahnhof Feuerbach            2     Stuttgarter Straße 46 Nord                Nordbahnhof                  2     Nordbahnhofstraße 62                             Feuerbach           Feuerbach-Mitte              2     Wilhelm-Geiger-Platz 10 Nord                Auf der Prag                 2     Rosensteinstraße 14                              Feuerbach           Lehmberg/Föhrich             1     Fichtelbergstraße 36 Nord                Mönchhalde                   2     Helfferichstraße 5                               Feuerbach           Lehmberg/Föhrich             2     Weilimdorfer Straße 77 Ost                 Gänsheide                    2     Gänsheidestraße 36                               Feuerbach           Lehmberg/Föhrich             2     Stuttgarter Straße 176 Ost                 Uhlandshöhe                  2     Wagenburgstraße 26-28                            Feuerbach           Hohe Warte                   2     Hohewartstraße 95 Ost                 Stöckach                     2     Hackstraße 33                                    Hedelfingen          Hedelfingen                   2     Amstetter Straße 26 Ost                 Ostheim                      2     Urachstr. 1 (Haußmannstraße 80)                  Möhringen           Möhringen-Nord               2     Balinger Straße 55 Ost                 Ostheim                      2     Schönbühlstraße 88                               Möhringen           Möhringen-Mitte              2     Vaihinger Str. 86 Ost                 Ostheim                      2     Raitelsbergstraße 42                             Möhringen           Möhringen-Mitte              2     Probststraße 37-39 Ost                 Gaisburg                     2     Hornbergstraße 77                                Möhringen           Möhringen-Ost                2     Salzäckerstr. 4 Ost                 Gaisburg                     2     Comburgstraße 30                                 Möhringen           Sonnenberg                   2     Kremmlerstr. 8 a Ost                 Gablenberg                   2     Gablenberger Hauptst. 103                        Mühlhausen          Mühlhausen                   2     Revaler Straße 3 / Baltenstraße Süd                 Bopser                       2     Etzelstraße 29                                   Mühlhausen          Mönchfeld                    2     Hechtstraße 27 Süd                 Lehen                        2     Fangelsbachstr. 7                                Mühlhausen          Hofen                        2     Kapellenweg 2 Süd                 Karlshöhe                    2     Schickhardtstraße 57                             Mühlhausen          Neugereut                    2     Flamingoweg 33 Süd                 Karlshöhe                    2     Hohenstaufenstraße 18 / Arminstr.                Münster             Münster                      2     Freibergstraße 43 Süd                 Heslach                      2     Beerstraße 2                                     Obertürkheim        Obertürkheim                 2     Göppinger Straße 21 Süd                 Heslach                      2     Karl-Kloß-Str. 34                                Obertürkheim        Obertürkheim                 2     Augsburger Straße 581 Süd                 Heslach                      2     Möhringer Str. 47 (bei Mathäus Kirche)           Obertürkheim        Uhlbach                      2     Uhlbacher Platz 5 (neben WC) West                Kräherwald                   2     Zeppelinstraße 81                                Plieningen          Plieningen                   2     Paracelsusstr. 81 West                Kräherwald                   2     Zeppelinstraße 156                               Plieningen          Plieningen                   2     Filderhauptstraße 36 West                Kräherwald                   2     Rücketstraße 7                                   Plieningen          Steckfeld                    2     Steckfeldstr. 31 West                Hölderlinplatz               2     Hölderlinplatz 5                                 Plieningen          Steckfeld                    2     Osumstraße 1 West                Rosenberg                    2     Johannesstraße 53                                Sillenbuch          Sillenbuch                   2     Spaichinger Straße 17 West                Feuersee                     2     Reinsburgstraße 40                               Sillenbuch          Heumaden                     2     Pfenningäcker 94 (P+R Heumaden) West                Feuersee                     2     Hasenbergstraße 54                               Sillenbuch          Heumaden                     2     Korianderstraße 35 West                Feuersee                     2     Feuerseeplatz 13                                 Sillenbuch          Riedenberg                   2     Melonenstraße 42 West                Rotebühl                     2     Vogelsangstr. 31 / Schwabstraße 48               Stammheim           Stammheim-Süd                2     Marco-Polo-Weg 8 West                Rotebühl                     2     Seyfferstraße 33                                 Stammheim           Stammheim-Mitte              2     Kornwestheimer Straße 25 West                Rotebühl                     2     Hasenbergsteige 3 / Reinsburgstr. 53 a           Untertürkheim       Flohberg                     2     Bertramstraße 13 West                Vogelsang                    2     Spittastraße 4                                   Untertürkheim       Untertürkheim                2     Arlbergstraße 38 West                Hasenberg                    2     Reinsburgstraße 209                              Vaihingen           Vaihingen-Mitte              2     Seerosenstraße 7 Bad Cannstatt       Cannstatt-Mitte              2     König-Karl-Straße 43                             Vaihingen           Höhenrand                    2     Möhringer Landstraße 77 Bad Cannstatt       Seelberg                     2     Taubenheimstraße 60                              Vaihingen           Rosental                     2     Rosentalstraße 4 Bad Cannstatt       Winterhalde                  2     Beuthener Straße 3                               Vaihingen           Rosental                     2     Vollmoellerstraße 17 B Bad Cannstatt       Wasen                        2     Mercedesstraße 105                               Vaihingen           Lauchäcker                   2     Meluner Straße 4 Bad Cannstatt       Im Geiger                    2     Nürnbergerstraße 106                             Vaihingen           Rohr                         2     Supperstraße 28
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Rubrik: Amtliche Bekanntmachungen 30 · Amtliche Bekanntmachungen Stuttgarter Amtsblatt · Nr. 24 · 12. Juni 2020 Stadtbezirk        Stadtteil              LP         Ort                                         Stadtbezirk       Stadtteil             LP        Ort Vaihingen          Rohr                       2      Dürrlewangstraße 36                         Weilimdorf        Giebel                    2     Ernst-Reuter-Platz 4 Wangen             Wangen                     2      Warthäuserstraße 5                          Weilimdorf        Wolfbusch                 2     Spechtweg 40 Wangen             Wangen                     2      Inselstraße 33                              Zuffenhausen      Zuf. Am Stadtpark         2     Morsestraße 4 Weilimdorf         Weilimdorf                 2      Solitudestraße 197                          Zuffenhausen      Zuf. Mitte                2     Unterländerstraße 61 Weilimdorf         Weilimdorf-Nord            2      Mittlerer Pfad 27                           Zuffenhausen      Zuf. Hohenstein           2     Suevenstraße 17 Weilimdorf         Giebel                     2      Giebelstraße 30                             Zuffenhausen      Rot                       2     Schozacher Straße 34 Hinweis: die Station in der Fichtelbergstraße 36, Stadtteil Lehmberg/Föhrich, Bezirk Feuerbach, verfügt nur über einen Ladepunkt. Dort ist auch nach der Neuvergabe aufgrund der Lage in einer Kurve auch weiterhin nur der Betrieb eines Ladepunktes möglich. Anlage 2: Folgende Ladesäulen im Bestand (33 Stück) mit nur einem Ladepunkt werden ab 1.1.2021 am gleichen Standort neu ausgeschrieben. Sie können und sollen im Zuge der Auswechslung der Ladesäulen-Hardware auf dann zwei Ladepunkte erweitert werden. Stadtbezirk        Stadtteil              LP         Ort                                         Stadtbezirk       Stadtteil             LP       Ort Nord               Weißenhof                  1      Wilhelm-Blos-Str. 59 / Friedrich Ebert Str. Sillenbuch        Heumaden                  1    Bernsteinstraße 143 / Kemnaterstr. Süd                Kaltental                  1      Böblinger Str. 510 (U-Bahn Engelboldstr.)   Stammheim         Stammheim-Süd             1    Nobileweg 6 Bad Cannstatt      Muckensturm                1      Ferdinand-Hanauer-Straße 10                 Stammheim         Stammheim-Mitte           1    Sonatenweg 3 Bad Cannstatt      Altenburg                  1      Auf der Altenburg 13                        Untertürkheim     Gehrenwald                1    Gehrenwaldstraße 5 Bad Cannstatt      Hallschlag                 1      Rostocker Straße 27                         Untertürkheim     Untertürkheim             1    Wallmerstraße 115 Bad Cannstatt      Birkenäcker                1      Wetzlarer Str. 10                           Untertürkheim     Untertürkheim             1    Augsburger Straße 460 Birkach            Birkach-Nord               1      Erisdorfer Straße 60                        Vaihingen         Österfeld                 1    Paradiesstraße 1 Birkach            Schönberg                  1      Schönbergstraße 1                           Vaihingen         Heerstraße                1    Holzhauser Straße 10 Botnang            Botnang-Süd                1      Vaihinger Landstr. 83                       Vaihingen         Rohr                      1    Steigstraße 1 Botnang            Botnang-Süd                1      Lindpaintnerstraße 22                       Vaihingen         Dürrlewang                1    Lambertweg 36 Degerloch          Waldau                     1      Hainbuchenweg 32                            Weilimdorf        Weilimdorf                1     Niersteiner Straße 1 / Landauer Straße Feuerbach          Feuerbacher Tal            1      Wildensteinstraße 21                        Weilimdorf        Weilimdorf                1     Kaiserslauterer Straße 6 Hedelfingen         Rohracker                  1      Rohrackerstraße 178                         Weilimdorf        Weilimdorf                1    Deidesheimer Straße 46 Möhringen          Möhringen-Süd              1      Schneewittchenweg 31 (Friedhof)             Weilimdorf        Weilimdorf-Nord           1     Ingersheimerstraße 12 Möhringen          Möhringen-Ost              1      Salzäckerstr. 51                            Zuffenhausen      Rot                       1    Rotweg 170 Sillenbuch         Sillenbuch                 1      Rankestraße 54                              Zuffenhausen      Zazenhausen               1    Blankensteinstraße 14 Sillenbuch         Sillenbuch                 1      Mendelsohnstraße 92
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