Microsoft Word - 201106_Anlage 7_ Eigentumsgrenzen_modSN.docx

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Richtlinien und Verträge zum Ausbau der Elektromobilität

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Anlage 7 Eigentumsgrenzen zur Stuttgart Netze GmbH für Netzanschlüsse an das öffentliche Niederspannungsnetz Netzanschluss Gemäß den Technischen Anschlussbedingungen Niederspannung (TAB NS) der Stuttgart Netze und § 5 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) beginnt der Netzanschluss an der Abzweigstelle des Niederspannungsnetzes des Netzbetreibers (Netzanschlusspunkt) und verbindet dieses mit der Übergabestelle bzw. dem Hausanschlusskasten. Der Netzanschluss ist Betriebsanlage des Netzbetreibers. Auf die Hausanschlusssicherungen sind unabhängig von Vereinbarungen zur Eigentumsgrenze die Bestimmungen zum Netzanschluss anzuwenden und sind damit Eigentum bzw. Betriebsmittel des Netzbetreibers. Eigentumsgrenze In Bezug auf Netzanschlüsse für Anschlussleistungen bis 156 kW unterscheidet die Stuttgart Netze GmbH grundsätzlich zwei für die Eigentumsabgrenzung relevante Fälle. 1. Die Übergabestelle zur Kundenanlage bilden bei Standardnetzanschlüssen Hausanschlusskästen (HAK) in Gebäuden oder Hausanschlussschränke (HAS) im Freien. Die Eigentumsgrenze befindet sich an den Abgangsklemmen des HAK bzw. der HAS. Der HAK bzw. die HAS befinden sich damit vollständig im Eigentum der Stuttgart Netze. Die ungemessene Hauptleitung, welche den HAK bzw. die HAS verlässt, ist Eigentum des Anschlussnehmers. Der HAK bzw. die HAS beinhaltet keine Kunden bzw. anwendungsspezifischen Betriebsmittel. 2. Anschlussschränke im Freien, welche außerdem die abrechnungsrelevante Zähleinrichtung und ggf. kunden- bzw. anwendungsspezifische Betriebsmittel aufnehmen, stehen im Eigentum des Kunden und dürfen von diesem oder dessen Beauftragten, unter Berücksichtigung der Technischen Mindestanforderungen der Stuttgart Netze und dessen Freigabe, beschafft werden. Die Eigentumsgrenze befindet sich an den Eingangsklemmen (des HAK) innerhalb des Schrankes. Der Anschlussschrank (z.B. Zähleranschlusssäule oder direkt an das öffentliche Niederspannungsnetz angeschlossene Ladesäule), befindet sich im unterhaltspflichtigen Eigentum des Anschlussnehmers. Ausgenommen davon sind nur die Hausanschlusssicherungen, welche sich immer im Eigentum des Netzbetreibers befinden. Für Anschlussschränke im Freien zeigt Abbildung 1 schematisch die Eigentumsverhältnisse. Stand: 06.11.2020                                                                    Seite 1/2
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Anlage 7 Hausanschl ussschrank                                                       Zähl er anschl ussschr ank Über gabebetriebsmittel mit                                                                                ggf. weiter e Hausanschlusssicherungen                                                                                   Funktionsflächen Für anwendung- spezifische Betriebsmittel kWh HAK HS                                                              HS EG                                                             EG EOK                                                                                     EOK Netzanschl ussl eitung     y Ungemessene Hauptl eitung                      Netzanschl ussl eitung     y     Zul eitung Anschl ussnutzeranl age Ladesäul e mit direkten Anschl uss                                                          Legende an das öffentl iche Nieder spannungsnetz blaue Anlagenteile            Eigentum Netzbetreiber anwendung-                                      gr üne Anlagenteile           Eigentum Anschlussnehmer spezifische Betriebsmittel                                  EG - - - - - - -              Eigentumsgrenze kWh HAK                           Hausanschlusskasten EOK                           Erdoberkante HS                            Hausanschlusssicherungen HAK HS d EG EOK y Netzanschl ussl eitung               Zul eitung Anschl ussnutzer anl age Abbildung 1: Schematische und beispielhafte Darstellung von Anschlussschränken im Freien und Eigentumsgrenzen. Stand: 06.11.2020                                                                                         Seite     2/2
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