Borschemich3.AbschnittKonzeptm.Plan
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Rückbaukonzepte Garzweiler II“
WwE [rm RWE Power 25.06.2014 Abt. PEO-U Ortslage Borschemich, Stadt Erkelenz RÜCKBAUKONZEPT, dritter Abschnitt, Stand Juni 2014 Der Handlungsrahmen zum Rückbau von Umsiedlungsorten zeigt die grundsätzliche Herangehensweise auf. In Abhängigkeit von der bergbaulichen Inanspruchnahme, dem Besitzübergang und dem Leerstandes der Anwesen, der Entwicklung des Ortsbildes und der Verkehrssicherheit werden die nächsten Rückbauabschnitte jeweils jährlich von RWE Power benannt und mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Der Rückbau erfolgt anschließend nach Einholung der Abbruchgenehmigungen. I. Rahmenbedingungen ° „Handlungsrahmen für die Erarbeitung von Konzepten zum Rückbau von Umsiedlungsorten“ vom 10.11.2008 * „Handlungsrahmen für Pflege-, Rückschnitt- und Rodungsarbeiten im Zuge des tagebaubedingten Rückbaus von Ortschaften“ vom 08.10.2009 ®e Umsiedlungszeitraum 2006-2015 gemeinsame Umsiedlung gemäß Braunkohlenplan „Umsiedlung Borschemich“ vom 16.02.2005 e Erwerbs- und Nutzungssituation 95 % erworben von 229 Anwesen davon rd. 85 % an RWE Power übergeben und leerstehend ® Rückbauzeitraum Ende 2012 - ca. 2017 Der Rückbau der Ortslage Borschemich erfolgt kontinuierlich seit Herbst 2012. Es ist nach jetziger Planung vorgesehen, den Großteil der ca. 229 Anwesen, einschl. Restberäumung (Infrastruktur etc.) bis ca. Ende 2017 abzubrechen. Eine genaue zeitliche Planung ist jährlich je nach Leerstand und örtlicher Situation festzulegen. ® Denkmalschutz - Eingetragene Baudenkmäler in Borschemich: Wohnhaus, St. Martinusstr.2, Denkmalnummer 25 Wohnhaus Haus Paland, St. Martinusstr.9, Denkmalnummer 26 Grabsteine, Kreuzwegstation, auf Friedhof, Alter Kirchweg, Denkmalnummer 55 Kath. Pfarrkirche St. Martin, Denkmalnummer 56 Kreuzwegstationen hinter kath. Kirche St. Martin, Denkmalnummer 57 Ehemaliges Kloster, Marienstiftstr. 9, Denkmalnummer 59 Wohnhaus, Marienstiftstr. 10, Denkmalnummer 60 Wegekreuz, Ecke Marienstiftstr./St. Martinusstr., Denkmalnummer 61 Wohnhaus, Marienstiftstr. 23, Denkmalnummer 62 m... VORWEG GEHEN A 1/4
RWE ZA Wegekreuz, Ecke St. Martinusstr./ Otzenrather Str. Wohnhaus, St. Martinusstr.13, Denkmalnummer 64 Hofanlage ( Backsteinhof), St. Martinusstr. 53, Denkmalnummer 65 Hofanlage ( Backsteinhof), St. Martinusstr. 26, Denkmalnummer 66 Hofanlage ( Backsteinhof), Schöffenstr. 1, Denkmalnummer 67 Hofanlage ( Backsteinhof), Schöffenstr. 5, Denkmalnummer 68 - Eingetragene Bodendenkmäler in Borschmich: Friedhof, Flur 13, Parzelle 16, Bodendenkmal Nr. 16a Haus Paland, Flur 14, Parzelle 40, Bodendenkmal Nr. 22a Bei Baudenkmälern wird in Verbindung mit der Erstellung des Abbruchantrages eine denkmalgerechte Dokumentation, in Abstimmung mit der Fachbehörde, erarbeitet und eingereicht. Bei Bodendenkmälern erfolgt entsprechend Denkmalschutzgesetz mit der zuständigen Denkmalbehörde eine Abstimmung über Zeitraum und technische Abwicklung eventuell notwendiger Grabungen. Die Denkmalpfleger werden bedarfsgerecht in die Vorbereitung und Durchführung der Abbruchmaßnahmen eingebunden und können im Vorfeld bzw. im Zuge dieser Arbeiten entsprechende Untersuchungen ausführen. ®e Abbruchgenehmigungen Einholen der Abbruchgenehmigung für Anwesen bei der Stadt Erkelenz. Die Abbruchanträge, abgestimmt auf die jeweiligen Rückbauabschnitte, werden zeitlich gebündelt eingereicht. (Sammelabbruchanträge). °e Baumschutzsatzung Eine Baumschutzsatzung der Stadt Erkelenz existiert nicht. e Artenschutz Im Jahr 2013 wurde im Rahmen eines Sonderbetriebsplanverfahrens ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für den Tagebau Garzweiler den zuständigen Behörden vorgelegt, im Zuge dessen die artenschutzrechtlichen Belange für die Fortführung des Tagebaus bis zum genehmigten Abbaustand 2030 umfassend berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang erfolgt auch die Konzeption möglicher CEF- und FCS-Maßnahmen für die im Vorfeld vorhandenen Fortpflanzungs- und Ruhestätte artenschutzrechtlich relevanter Arten. Hierin werden auch die artenschutzrechtlich relevanten Siedlungsstrukturen in der Ortschaft Borschemich entsprechend berücksichtigt. Die kontinuierliche ökologische Begleitung während der Rückbauarbeiten erfolgt durch das Kölner Büro für Faunistik. ® Bergbauliche Inanspruchnahme vorr. 2016 ®e Betriebliche Vorfeldmaßnahmen Erforderliche betriebliche Maßnahmen wie z.B. Leitungs- und Brunnenbau, Erkundungsbohrungen und Pegel setzen, sind nach Abstimmungen mit den Behörden möglich. Dieses erfolgt unter Rücksichtnahme der im Ort lebenden Menschen und VORWEG GEHEN h 2/4
RW u En wird frühzeitig durch Kontaktaufnahme mit den Bewohnern in räumlicher Nähe zu den erforderlichen Maßnahmen durch RWE Power bekanntgegeben. ® Örtliche Verhältnisse a) Ortsbilderhalt/Sicherungen Für die leerstehenden Anwesen erfolgt regelmäßig eine Grundstückspflege (Grünarbeiten in Vorgärten u. Gärten) durch RWE Power, Vom Bürgerbeirat wurden örtliche Kontaktpersonen benannt, mit der RWE Power einen regelmäßigen Austausch über Anliegen der Bewohner und Vorkommnisse im Ort pflegt. Zur Vermeidung von Vandalismus und Einbruchsdelikte sowie Ablagerung von Fremdabfällen werden geeignete Maßnahmen durchgeführt (z.B. Bestreifung durch den Werkschutz). Durch einen regelmäßigen Rückschnitt von Anpflanzungen (gem. „Handlungsrahmen für Pflege-, Rückschnitt- und Rodungsarbeiten im Zuge des tagebaubedingten Rückbaus von Ortschaften“ vom 08.10.2009) auf den unbewohnten Anwesen wird die Einsichtnahme auf diese Grundstücke verbessert. Verkehrssicherungspflicht - vereinzelt zerstörte Scheiben werden herausgenommen, Tür- bzw. Fensteröffnungen entsprechend gesichert (Plattenware, Mauerwerk) - regelmäßige Begehung leerstehender Anwesen b) Sicherheitswesen/Bestreifung Die Bestreifung erfolgt durch den betriebseigenen Werkschutz. Die Bestreifungszeiten und - intensitäten werden nach den örtlichen Erfordernissen und äußeren Gegebenheiten (Sommer- Winterzeit etc.) regelmäßig durch unsere Fachabteilung überprüft und ggf. angepasst. Bedarfsgerecht wird die Bestreifung durch einen externen Sicherheitsdienst unterstützt. Darüber hinaus werden Fenster — und Türöffnungen leerstehender Anwesen nach der Übernahme unter Berücksichtigung des Ortsbildes gesichert, damit ein Zerstören von Fenstern und Türen und ein Eindringen in die Gebäude möglichst vermieden werden kann. Dies wird durch ein Herunterlassen von Rollläden oder Verschließen der Öffnungen mit Spanplatten bzw. Mauerwerk unter Berücksichtigung des Ortsbildes erfolgen. Zudem kann es sinnvoll sein, durch zeitgerechten Abbruch leerstehender Anwesen dem Vandalismus vorzubeugen und dadurch ein besseres Sicherheitsempfinden der anliegenden Bewohner zu erzielen. IE. Ablauf des ortsspezifischen Rückbaus (Grundstücksberäumungen, Rodungen und Abbrüche) ® Rückbau baulicher Anlagen erfolgt sukzessive in mehreren Rückbauabschnitten, orientiert sich an den Leerständen, dem Ortsbild, der Verkehrssicherheit und dem Gemeinschaftsleben im Ort und unter Berücksichtigung der Belange der noch bewohnten Anwesen. Der dritte Rückbauabschnitt umfasst ca. 47 Anwesen. (s.Anlage Plan). Es wird momentan davon ausgegangen dass die im Plan dargestellten „Optionsanwesen“ ebenfalls im Zuge des 3. Rückbauabschnittes VORWEG GEHEN bu 3/4
RWE zurückgehant wird. Hierhei spielt eine entscheidende Rolle, dass die vertraglich fixierten Übergabetermine von den Eigentümern eingehalten werden. * Die Aushubgruben werden mit geeignetem Bodenmaterial verfüllt bzw. in Ortsrandlagen mit dem anstehenden Gelände beigezogen und eingesät. ® Zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange ist für Borschemich das Kölner Büro für Faunistik mit einer ökologischen Baustellenbegleitung beauftragt. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen geschützter Tierarten werden vorbereitend und begleitend zu den Rückbauarbeiten Begehungen der Anwesen durchgeführt. Sollten Brutansiedlungen an Gebäuden erkannt werden, werden die Arbeiten bis zu deren Abschluss ausgesetzt « Die dem Rückbau der baulichen Anlagen vorlaufende Beräumung von Aufwuchs auf deu Anwesen des dritten Rückbauabschnittes erfolgt in der Rodungsperiode 01.10.2014-28.02.2015. Im Anschluss an die Beräumung des Aufwuchses erfolgt nach jeweiliger Freigabe durch das Kölner Büro für Faunistik der Abbruch der Einzelobjekte und baulichen Anlagen. Die Rodung der im Rückbauplan ausgewiesenen großflächigen Anpflanzungen erfolgt in den dem bergbaulichen Inanspruchnahmejahr vorlaufenden zwei Rodungsperioden. ® Das bei den Rodungen anfallende Restholz wird aufgemietet und dann geschreddert. Diese Mieten werden — entsprechend der üblichen Praxis in anderen holzverarbeitenden Betrieben oder Kompostierwerken der Region — möglichst unverzüglich weiterverarbeitet (Schredderung), um im Sommer eine Brut europäischer Vogelarten bzw. im Herbst die Ansiedlung von Tieren zur Überwinterung auszuschließen. Wenn aus unvorhersehbaren Gründen (Witterung etc.) Mieten während der Brutzeit und im Herbst länger als drei Wochen ungestört liegen bleiben, wird entsprechend der Vorgehensweise im abgestimmten Handlungsrahmen vom 10.11.2008 verfahren. Darüber hinaus sind die Mitarbeiter der Unternehmen angewiesen, auf auffälliges Verhalten von Tieren, insbesondere Vögeln, zu achten, um rechtzeitig eine Gefährdung zu erkennen. In diesem Fall wird das Material erst nach Klärung durch Fachleute weiter verarbeitet, oder im Falle von unerwarteten Bruten bis zu deren Abschluss liegen gelassen. e Boden und Baudenkmäler Im dritten Rückbauabschnitt befinden sich folgende eingetragene Baudenkmäler: Hofanlage ( Backsteinhof), St. Martinusstr. 26, Denkmalnummer 66 Wohnhaus, St. Martinusstr.13, Denkmalnummer 64 RWE Power hat für die Erarbeitung der denkmalgerechten Dokumentationen Herrn Dr. Peter Staatz beauftragt. Die Dokumentationen werden vor bzw. im Zuge der Abbruchantragstellung der zuständigen Denkmalbehörde übergeben. Bodendenkmäler sind im zweiten Rückbauabschnitt nicht vorhanden. + Verkehrsführung Zu der bestehenden Straßenverkehrsführung im Ort besteht kein Handlungsbedarf. [2 VORWEG GEHEN 4/4
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