Borschemich3.AbschnittKonzeptm.Plan

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Rückbaukonzepte Garzweiler II

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RWE Power 25.06.2014
Abt. PEO-U

Ortslage Borschemich, Stadt Erkelenz

RÜCKBAUKONZEPT, dritter Abschnitt, Stand Juni 2014

Der Handlungsrahmen zum Rückbau von Umsiedlungsorten zeigt die grundsätzliche
Herangehensweise auf. In Abhängigkeit von der bergbaulichen Inanspruchnahme, dem
Besitzübergang und dem Leerstandes der Anwesen, der Entwicklung des Ortsbildes und der
Verkehrssicherheit werden die nächsten Rückbauabschnitte jeweils jährlich von RWE Power
benannt und mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Der Rückbau erfolgt anschließend
nach Einholung der Abbruchgenehmigungen.

I. Rahmenbedingungen

° „Handlungsrahmen für die Erarbeitung von Konzepten zum Rückbau von
Umsiedlungsorten“ vom 10.11.2008

* „Handlungsrahmen für Pflege-, Rückschnitt- und Rodungsarbeiten im Zuge des
tagebaubedingten Rückbaus von Ortschaften“ vom 08.10.2009

®e Umsiedlungszeitraum
2006-2015 gemeinsame Umsiedlung gemäß Braunkohlenplan „Umsiedlung
Borschemich“ vom 16.02.2005

e Erwerbs- und Nutzungssituation
95 % erworben von 229 Anwesen
davon rd. 85 % an RWE Power übergeben und leerstehend

® Rückbauzeitraum
Ende 2012 - ca. 2017
Der Rückbau der Ortslage Borschemich erfolgt kontinuierlich seit Herbst 2012. Es ist
nach jetziger Planung vorgesehen, den Großteil der ca. 229 Anwesen, einschl.
Restberäumung (Infrastruktur etc.) bis ca. Ende 2017 abzubrechen. Eine genaue
zeitliche Planung ist jährlich je nach Leerstand und örtlicher Situation festzulegen.

® Denkmalschutz
- Eingetragene Baudenkmäler in Borschemich:

Wohnhaus, St. Martinusstr.2, Denkmalnummer 25

Wohnhaus Haus Paland, St. Martinusstr.9, Denkmalnummer 26

Grabsteine, Kreuzwegstation, auf Friedhof, Alter Kirchweg, Denkmalnummer 55
Kath. Pfarrkirche St. Martin, Denkmalnummer 56

Kreuzwegstationen hinter kath. Kirche St. Martin, Denkmalnummer 57
Ehemaliges Kloster, Marienstiftstr. 9, Denkmalnummer 59

Wohnhaus, Marienstiftstr. 10, Denkmalnummer 60

Wegekreuz, Ecke Marienstiftstr./St. Martinusstr., Denkmalnummer 61
Wohnhaus, Marienstiftstr. 23, Denkmalnummer 62

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Wegekreuz, Ecke St. Martinusstr./ Otzenrather Str.

Wohnhaus, St. Martinusstr.13, Denkmalnummer 64

Hofanlage ( Backsteinhof), St. Martinusstr. 53, Denkmalnummer 65
Hofanlage ( Backsteinhof), St. Martinusstr. 26, Denkmalnummer 66
Hofanlage ( Backsteinhof), Schöffenstr. 1, Denkmalnummer 67
Hofanlage ( Backsteinhof), Schöffenstr. 5, Denkmalnummer 68

- Eingetragene Bodendenkmäler in Borschmich:

Friedhof, Flur 13, Parzelle 16, Bodendenkmal Nr. 16a
Haus Paland, Flur 14, Parzelle 40, Bodendenkmal Nr. 22a

Bei Baudenkmälern wird in Verbindung mit der Erstellung des Abbruchantrages eine
denkmalgerechte Dokumentation, in Abstimmung mit der Fachbehörde, erarbeitet und
eingereicht.

Bei Bodendenkmälern erfolgt entsprechend Denkmalschutzgesetz mit der
zuständigen Denkmalbehörde eine Abstimmung über Zeitraum und technische
Abwicklung eventuell notwendiger Grabungen.

Die Denkmalpfleger werden bedarfsgerecht in die Vorbereitung und Durchführung der
Abbruchmaßnahmen eingebunden und können im Vorfeld bzw. im Zuge dieser
Arbeiten entsprechende Untersuchungen ausführen.

®e Abbruchgenehmigungen
Einholen der Abbruchgenehmigung für Anwesen bei der Stadt Erkelenz.
Die Abbruchanträge, abgestimmt auf die jeweiligen Rückbauabschnitte, werden
zeitlich gebündelt eingereicht. (Sammelabbruchanträge).

°e Baumschutzsatzung
Eine Baumschutzsatzung der Stadt Erkelenz existiert nicht.

e Artenschutz
Im Jahr 2013 wurde im Rahmen eines Sonderbetriebsplanverfahrens ein
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für den Tagebau Garzweiler den zuständigen
Behörden vorgelegt, im Zuge dessen die artenschutzrechtlichen Belange für die
Fortführung des Tagebaus bis zum genehmigten Abbaustand 2030 umfassend
berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang erfolgt auch die Konzeption
möglicher CEF- und FCS-Maßnahmen für die im Vorfeld vorhandenen
Fortpflanzungs- und Ruhestätte artenschutzrechtlich relevanter Arten. Hierin werden
auch die artenschutzrechtlich relevanten Siedlungsstrukturen in der Ortschaft
Borschemich entsprechend berücksichtigt. Die kontinuierliche ökologische Begleitung
während der Rückbauarbeiten erfolgt durch das Kölner Büro für Faunistik.

® Bergbauliche Inanspruchnahme
vorr. 2016

®e Betriebliche Vorfeldmaßnahmen
Erforderliche betriebliche Maßnahmen wie z.B. Leitungs- und Brunnenbau,
Erkundungsbohrungen und Pegel setzen, sind nach Abstimmungen mit den Behörden
möglich. Dieses erfolgt unter Rücksichtnahme der im Ort lebenden Menschen und

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wird frühzeitig durch Kontaktaufnahme mit den Bewohnern in räumlicher Nähe zu
den erforderlichen Maßnahmen durch RWE Power bekanntgegeben.

® Örtliche Verhältnisse

a) Ortsbilderhalt/Sicherungen

Für die leerstehenden Anwesen erfolgt regelmäßig eine Grundstückspflege
(Grünarbeiten in Vorgärten u. Gärten) durch RWE Power, Vom Bürgerbeirat
wurden örtliche Kontaktpersonen benannt, mit der RWE Power einen regelmäßigen
Austausch über Anliegen der Bewohner und Vorkommnisse im Ort pflegt. Zur
Vermeidung von Vandalismus und Einbruchsdelikte sowie Ablagerung von
Fremdabfällen werden geeignete Maßnahmen durchgeführt (z.B. Bestreifung durch
den Werkschutz). Durch einen regelmäßigen Rückschnitt von Anpflanzungen
(gem. „Handlungsrahmen für Pflege-, Rückschnitt- und Rodungsarbeiten im Zuge
des tagebaubedingten Rückbaus von Ortschaften“ vom 08.10.2009) auf den
unbewohnten Anwesen wird die Einsichtnahme auf diese Grundstücke verbessert.

Verkehrssicherungspflicht
- vereinzelt zerstörte Scheiben werden herausgenommen,

Tür- bzw. Fensteröffnungen entsprechend gesichert (Plattenware, Mauerwerk)
- regelmäßige Begehung leerstehender Anwesen

b) Sicherheitswesen/Bestreifung
Die Bestreifung erfolgt durch den betriebseigenen Werkschutz. Die
Bestreifungszeiten und - intensitäten werden nach den örtlichen Erfordernissen
und äußeren Gegebenheiten (Sommer- Winterzeit etc.) regelmäßig durch unsere
Fachabteilung überprüft und ggf. angepasst. Bedarfsgerecht wird die Bestreifung
durch einen externen Sicherheitsdienst unterstützt.

Darüber hinaus werden Fenster — und Türöffnungen leerstehender Anwesen nach
der Übernahme unter Berücksichtigung des Ortsbildes gesichert, damit ein
Zerstören von Fenstern und Türen und ein Eindringen in die Gebäude möglichst
vermieden werden kann. Dies wird durch ein Herunterlassen von Rollläden oder
Verschließen der Öffnungen mit Spanplatten bzw. Mauerwerk unter
Berücksichtigung des Ortsbildes erfolgen. Zudem kann es sinnvoll sein, durch
zeitgerechten Abbruch leerstehender Anwesen dem Vandalismus vorzubeugen und
dadurch ein besseres Sicherheitsempfinden der anliegenden Bewohner zu erzielen.

IE. Ablauf des ortsspezifischen Rückbaus (Grundstücksberäumungen, Rodungen und
Abbrüche)

® Rückbau baulicher Anlagen erfolgt sukzessive in mehreren Rückbauabschnitten,
orientiert sich an den Leerständen, dem Ortsbild, der Verkehrssicherheit und dem
Gemeinschaftsleben im Ort und unter Berücksichtigung der Belange der noch
bewohnten Anwesen.

Der dritte Rückbauabschnitt umfasst ca. 47 Anwesen. (s.Anlage Plan). Es wird
momentan davon ausgegangen dass die im Plan dargestellten „Optionsanwesen“
ebenfalls im Zuge des 3. Rückbauabschnittes

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zurückgehant wird. Hierhei spielt eine entscheidende Rolle, dass die vertraglich

fixierten Übergabetermine von den Eigentümern eingehalten werden.

* Die Aushubgruben werden mit geeignetem Bodenmaterial verfüllt bzw. in
Ortsrandlagen mit dem anstehenden Gelände beigezogen und eingesät.

® Zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange ist für Borschemich das Kölner
Büro für Faunistik mit einer ökologischen Baustellenbegleitung beauftragt. Zur
Vermeidung von Beeinträchtigungen geschützter Tierarten werden vorbereitend und
begleitend zu den Rückbauarbeiten Begehungen der Anwesen durchgeführt. Sollten
Brutansiedlungen an Gebäuden erkannt werden, werden die Arbeiten bis zu deren
Abschluss ausgesetzt

« Die dem Rückbau der baulichen Anlagen vorlaufende Beräumung von Aufwuchs auf
deu Anwesen des dritten Rückbauabschnittes erfolgt in der Rodungsperiode
01.10.2014-28.02.2015. Im Anschluss an die Beräumung des Aufwuchses erfolgt nach
jeweiliger Freigabe durch das Kölner Büro für Faunistik der Abbruch der
Einzelobjekte und baulichen Anlagen. Die Rodung der im Rückbauplan
ausgewiesenen großflächigen Anpflanzungen erfolgt in den dem bergbaulichen
Inanspruchnahmejahr vorlaufenden zwei Rodungsperioden.

® Das bei den Rodungen anfallende Restholz wird aufgemietet und dann geschreddert.
Diese Mieten werden — entsprechend der üblichen Praxis in anderen
holzverarbeitenden Betrieben oder Kompostierwerken der Region — möglichst
unverzüglich weiterverarbeitet (Schredderung), um im Sommer eine Brut europäischer
Vogelarten bzw. im Herbst die Ansiedlung von Tieren zur Überwinterung
auszuschließen.
Wenn aus unvorhersehbaren Gründen (Witterung etc.) Mieten während der Brutzeit
und im Herbst länger als drei Wochen ungestört liegen bleiben, wird entsprechend der
Vorgehensweise im abgestimmten Handlungsrahmen vom 10.11.2008 verfahren.
Darüber hinaus sind die Mitarbeiter der Unternehmen angewiesen, auf auffälliges
Verhalten von Tieren, insbesondere Vögeln, zu achten, um rechtzeitig eine
Gefährdung zu erkennen. In diesem Fall wird das Material erst nach Klärung durch
Fachleute weiter verarbeitet, oder im Falle von unerwarteten Bruten bis zu deren
Abschluss liegen gelassen.

e Boden und Baudenkmäler
Im dritten Rückbauabschnitt befinden sich folgende eingetragene Baudenkmäler:
Hofanlage ( Backsteinhof), St. Martinusstr. 26, Denkmalnummer 66
Wohnhaus, St. Martinusstr.13, Denkmalnummer 64
RWE Power hat für die Erarbeitung der denkmalgerechten Dokumentationen Herrn
Dr. Peter Staatz beauftragt. Die Dokumentationen werden vor bzw. im Zuge der
Abbruchantragstellung der zuständigen Denkmalbehörde übergeben.

Bodendenkmäler sind im zweiten Rückbauabschnitt nicht vorhanden.

 

+ Verkehrsführung
Zu der bestehenden Straßenverkehrsführung im Ort besteht kein Handlungsbedarf.

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