Immerath2.AbschnittKonzeptm.Plan
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Rückbaukonzepte Garzweiler II“
Ww mm m 3 RWE Power 18.06.2014 Abt. PEO-U Ortslage Immerath, Stadt Erkelenz RÜCKBAUKONZEPT zum Rückbau von Einzelanwesen in Immerath 2014/15 Bereits seit 01.07.2006 findet die Umsiedlung der Ortslage Immerath statt. Zwischenzeitlich ist der Anteil an Leerständen von Anwesen sehr hoch. In den letzten Jahren sind immer häufiger Einbrüche und die damit verbundenen Zerstörungen dieser Häuser zu verzeichnen. Die Sicherheitslage, insbesondere die Verkehrssicherheit hat sich, insbesondere auf Anwesen in Alleinlagen bzw. am Ortsrand, deutlich verschlechtert. Getragen von der Zustimmung aus der Bevölkerung plant RWE Power im Jahr 2015 mit dem vorzeitigen Rückbau dieser besonders gefährdeten Anwesen. I. Rahmenbedingungen « „Handlungsrahmen für die Erarbeitung von Konzepten zum Rückbau von Umsiedlungsorten“ vom 10.11.2008 * „Handiungsrahmen für Pflege-, Rückschnitt- und Rodungsarbeiten im Zuge des tagebaubedingten Rückbaus von Ortschaften“ vom 08.10.2009 e Umsiedlungszeitraum 2006-2017 gemeinsame Umsiedlung gemäß Braunkohlenplan „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath‘“ vom 16.02.2005 ®e Erwerbs- und Nutzungssituation ca. 96 % erworben von 337 Anwesen davon rd. 80 % an RWE Power übergeben und leerstehend ® Abbruchgenehmigungen Das Einholen der Abbruchgenehmigung erfolgt bei der Stadt Erkelenz. Die Abbruchanträge werden gebündelt beantragt. (Sammelabbruchanträge). e Baumschutzsatzung Eine Baumschutzsatzung der Stadt Erkelenz existiert nicht. ® Artenschutz Im Jahr 2013 wurde im Rahmen eines Sonderbetriebsplanverfahrens ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für den Tagebau Garzweiler den zuständigen Behörden vorgelegt, im Zuge dessen die artenschutzrechtlichen Belange für die Fortführung des Tagebaus bis zum genehmigten Abbaustand 2030 umfassend berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang erfolgt auch die Konzeption möglicher CEF- und FCS-Maßnahmen für die im Vorfeld vorhandenen Fortpflanzungs- und Ruhestätte artenschutzrechtlich relevanter Arten, Hierin werden auch die artenschutzrechtlich relevanten Siedlungsstrukturen in der Ortschaft VORWES GEHEN k 172
Ww AO 0 nm _—— Immerath entsprechend berücksichtigt. Die kontinuierliche ökologische Begleitung während der Rückbauarbeiten erfolgt durch das Kölner Büro für Faunistik. II. Ablauf des Ortslagenrückbaus (Rodungen und Abbrüche) ° Der Rückbau (Oktober 2014- ca. September 2015) umfasst 40 Wohnanwesen, einen Gartenbaubetrieb sowie die Hauptgebäude von Krankenhaus und Kloster (s. Anlage Plan). e Die Aushubgruben werden mit geeignetem Bodenmaterial verfüllt bzw. in Ortsrandlagen mit dem anstehenden Gelände beigezogen und abschließend eingesät. ®e Zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange ist für Immerath das Kölner Büro für Faunistik mit einer ökologischen Baustellenbegleitung beauftragt. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen geschützter Tierarten werden vorbereitend und begleitend zu den Rückbauarbeiten Begehungen der Anwesen durchgeführt. Sollten Brutansiedlungen an Gebäuden erkannt werden, werden die Arbeiten bis zu deren Abschluss ausgesetzt * Diedem Abriss der baulichen Anlagen vorlaufende Beräumung und Entfernung von Aufwuchs auf den Anwesen erfolgt in der Rodungsperiode 01.10.2014-28.02.2015. Im Anschluss an die Beräumung des Aufwuchses erfolgt nach jeweiliger Freigabe durch das Kölner Büro für Faunistik der Abbruch der baulichen Anlagen. « Das bei den Rodungen anfallende Restholz wird aufgemietet und dann geschreddert. Diese Mieten werden — entsprechend der üblichen Praxis in anderen holzverarbeitenden Betrieben oder Kompostierwerken der Region — möglichst unverzüglich weiterverarbeitet (Schredderung), um im Sommer eine Brut europäischer Vogelarten auszuschließen. Wenn aus unvorhersehbaren Gründen (Witterung etc.) Mieten während der Brutzeit länger als drei Wochen ungestört liegen bleiben, wird entsprechend der Vorgehensweise im abgestimmten Handlungsrahmen vom 10.11.2008 verfahren. Darüber hinaus sind die Mitarbeiter der Unternehmen angewiesen, auf auffälliges Verhalten von Tieren, insbesondere Vögeln, zu achten, um rechtzeitig eine Gefährdung zu erkennen. In diesem Fall wird das Material erst nach Klärung durch Fachleute weiter verarbeitet, oder im Falle von unerwarteten Bruten bis zu deren Abschluss liegen gelassen. « Boden und Baudenkmäler Keines der Anwesen steht unter Denkmalschutz. «e Verkehrsführung . Es besteht kein Handlungsbedarf hinsichtlich einer Änderung der bestehenden kN VORWEG cenen 2/2
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