Immerath2.AbschnittKonzeptm.Plan

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Rückbaukonzepte Garzweiler II

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RWE Power 18.06.2014
Abt. PEO-U

Ortslage Immerath, Stadt Erkelenz

RÜCKBAUKONZEPT zum Rückbau von Einzelanwesen in Immerath 2014/15

Bereits seit 01.07.2006 findet die Umsiedlung der Ortslage Immerath statt. Zwischenzeitlich
ist der Anteil an Leerständen von Anwesen sehr hoch. In den letzten Jahren sind immer
häufiger Einbrüche und die damit verbundenen Zerstörungen dieser Häuser zu verzeichnen.
Die Sicherheitslage, insbesondere die Verkehrssicherheit hat sich, insbesondere auf Anwesen
in Alleinlagen bzw. am Ortsrand, deutlich verschlechtert. Getragen von der Zustimmung aus
der Bevölkerung plant RWE Power im Jahr 2015 mit dem vorzeitigen Rückbau dieser
besonders gefährdeten Anwesen.

I. Rahmenbedingungen

« „Handlungsrahmen für die Erarbeitung von Konzepten zum Rückbau von
Umsiedlungsorten“ vom 10.11.2008

* „Handiungsrahmen für Pflege-, Rückschnitt- und Rodungsarbeiten im Zuge des
tagebaubedingten Rückbaus von Ortschaften“ vom 08.10.2009

e Umsiedlungszeitraum
2006-2017 gemeinsame Umsiedlung gemäß Braunkohlenplan „Umsiedlung
Immerath-Pesch-Lützerath‘“ vom 16.02.2005

®e Erwerbs- und Nutzungssituation
ca. 96 % erworben von 337 Anwesen
davon rd. 80 % an RWE Power übergeben und leerstehend

® Abbruchgenehmigungen
Das Einholen der Abbruchgenehmigung erfolgt bei der Stadt Erkelenz. Die
Abbruchanträge werden gebündelt beantragt. (Sammelabbruchanträge).

e Baumschutzsatzung
Eine Baumschutzsatzung der Stadt Erkelenz existiert nicht.

® Artenschutz
Im Jahr 2013 wurde im Rahmen eines Sonderbetriebsplanverfahrens ein
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für den Tagebau Garzweiler den zuständigen
Behörden vorgelegt, im Zuge dessen die artenschutzrechtlichen Belange für die
Fortführung des Tagebaus bis zum genehmigten Abbaustand 2030 umfassend
berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang erfolgt auch die Konzeption
möglicher CEF- und FCS-Maßnahmen für die im Vorfeld vorhandenen
Fortpflanzungs- und Ruhestätte artenschutzrechtlich relevanter Arten, Hierin werden
auch die artenschutzrechtlich relevanten Siedlungsstrukturen in der Ortschaft

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Immerath entsprechend berücksichtigt. Die kontinuierliche ökologische Begleitung
während der Rückbauarbeiten erfolgt durch das Kölner Büro für Faunistik.

II. Ablauf des Ortslagenrückbaus (Rodungen und Abbrüche)

° Der Rückbau (Oktober 2014- ca. September 2015) umfasst 40 Wohnanwesen, einen
Gartenbaubetrieb sowie die Hauptgebäude von Krankenhaus und Kloster (s. Anlage
Plan).

e Die Aushubgruben werden mit geeignetem Bodenmaterial verfüllt bzw. in
Ortsrandlagen mit dem anstehenden Gelände beigezogen und abschließend eingesät.

®e Zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange ist für Immerath das Kölner
Büro für Faunistik mit einer ökologischen Baustellenbegleitung beauftragt. Zur
Vermeidung von Beeinträchtigungen geschützter Tierarten werden vorbereitend und
begleitend zu den Rückbauarbeiten Begehungen der Anwesen durchgeführt. Sollten
Brutansiedlungen an Gebäuden erkannt werden, werden die Arbeiten bis zu deren
Abschluss ausgesetzt

* Diedem Abriss der baulichen Anlagen vorlaufende Beräumung und Entfernung von
Aufwuchs auf den Anwesen erfolgt in der Rodungsperiode 01.10.2014-28.02.2015.
Im Anschluss an die Beräumung des Aufwuchses erfolgt nach jeweiliger Freigabe
durch das Kölner Büro für Faunistik der Abbruch der baulichen Anlagen.

« Das bei den Rodungen anfallende Restholz wird aufgemietet und dann geschreddert.
Diese Mieten werden — entsprechend der üblichen Praxis in anderen
holzverarbeitenden Betrieben oder Kompostierwerken der Region — möglichst
unverzüglich weiterverarbeitet (Schredderung), um im Sommer eine Brut europäischer
Vogelarten auszuschließen. Wenn aus unvorhersehbaren Gründen (Witterung etc.)
Mieten während der Brutzeit länger als drei Wochen ungestört liegen bleiben, wird
entsprechend der Vorgehensweise im abgestimmten Handlungsrahmen vom
10.11.2008 verfahren. Darüber hinaus sind die Mitarbeiter der Unternehmen
angewiesen, auf auffälliges Verhalten von Tieren, insbesondere Vögeln, zu achten, um
rechtzeitig eine Gefährdung zu erkennen. In diesem Fall wird das Material erst nach
Klärung durch Fachleute weiter verarbeitet, oder im Falle von unerwarteten Bruten bis
zu deren Abschluss liegen gelassen.

« Boden und Baudenkmäler
Keines der Anwesen steht unter Denkmalschutz.

«e Verkehrsführung .
Es besteht kein Handlungsbedarf hinsichtlich einer Änderung der bestehenden

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