SMFC-B-Jo-321072809070003

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Schreiben zur Rückgabe von nicht benötigtem COVID-19-Impfstoff

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AR Bundesministerium | Abgegangen

für Gesundheit

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| 26, Juli 2021 a

Bundesministerium für Gesundheit, 53107 Bonn Dr Thomas Steffen
Staatssekretär

HAUSANSCHRIFT Rochusstraße 1, 53123 Bonn
POSTANSCHRIFT 53107 Bonn

Amtschefinnen und Amtschefs
der Gesundheitsministerien der Länder
TEL +49 (0)228 99 441-1030
FAX +49 (0)228 99 441-4903
E-MAIL st@bmg.bund.de

Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien Bonn, K Juli 2021

Sehr.geehrte Kolleginnen und Kollegen,

nach dem Beschluss der 94. Gesundheitsministerkonferenz vom 19. Juli 2021 sollen COVID-
19-Impfstoffdosen, die in der nationalen Impfkampagne nicht mehr zum Einsatz kommen
und deren Lagerhaltung eine Weitergabe an Drittstaaten im Rahmen von Spenden zulassen,

an das zentrale Lager des Bundes zurückgeführt werden. Lassen Sie mich hierzu die folgenden

Hinweise geben:

In Umsetzung des Beschlusses dürfen nur solche Impfstoffe zurückgegeben werden, die im
direkten Verantwortungsbereich der Länder liegen. Nur so kann die pharmazeutische Quali-
tät, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der COVID-19-Impfstoffe unter Einhaltung der erfor-
derlichen Lagerungs- und Transportbedingungen sichergestellt werden. Dabei sollten die zu-
rückzuführenden COVID-19-Impfstoffe noch mindestens 2 Monate haltbar sein. Impfstoffe,
die im Sinne der flexiblen und pragmatischen (Um-)Verteilungsmöglichkeiten gemäß der All-
gemeinverfügung zwischen den verschiedenen Leistungserbringern in den Impfzentren la-

gern, sowie Impfstoffe aus Arztpraxen bzw. von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sollen

nicht an den Bund zurückgeführt werden.

Die Rückführung der COVID-19-Impfstoffe wird durch den Bund in zwei Teilprozessen orga-

nisiert.

Als erstes werden COVID-19-Impfstoffe der Hersteller AstraZeneca und Johnson&Johnson an
den Bund zurückgegeben, die in den Verteilzentren gelagert werden und diese seit der Liefe-

rung durch den Bund nicht verlassen haben. In einem zweiten Schritt können auch COVID-
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19-Impfstoffe aus Impfzentren, die im Verteilzentrum durch das Land zentriert wurden, zu-
rückgegeben werden. Eine entsprechende Rückgabe der Impfstoffe der Hersteller BioNTech

und Moderna könnte in Absprache zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

In beiden Fällen ist eine schriftliche Bestätigung des Landes über die kontinuierliche und un-
eingeschränkte Einhaltung der in der Zulassung für die längstmögliche Haltbarkeitsdauer des
jeweiligen Impfstoffs vorgegebenen Lagerungs- und Transportbedingungen erforderlich:

e COVID-19 Vaccine Janssen® (Janssen-Cilag International): -25 °C bis -15 °C

«e Vaxzevria® (AstraZeneca): 2°C bis 8°C

Zur Organisation bitte ich Sie das beigefügte Formular zur „Rückgabe der zentral beschafften

COVID-19-Impfstoffe aus den Verteilzentren der Länder“ von dem Verteilzentrum des jewei-

ligen Landes auszufüllen und vorab ar zum 9. August 2021

zu senden, damit das Bundesministerium für Gesundheit bzw. die Bundeswehr den Prozess

 

der Rückführung koordinieren kann. Die Übermittlung eines Formulars zur Rückgabe der
zentral beschafften COVID-19-Impfstoffe aus den Impfzentren der Länder und die Abfrage

hierzu erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Impfstoffe werden vom Bund bei den Verteilzentren abgeholt. Über das Abholdatum wird

das jeweilige Verteilzentrum gesondert informiert.

Impfstoffe mit ablaufender Haltbarkeit/ abgelaufenem Verfalldatum

Eine Anwendung bzw. Weitergabe an Drittstaaten verfallener COVID-19-Impfstoffe ist auf-
grund der derzeitigen ausreichenden Verfügbarkeit haltbarer Produkte und vor dem Hinter-
grund fehlender Daten, die eine ausreichende Wirksamkeit über das Verfallsdatum hinaus be-
legen, nicht angezeigt. Daher bitte ich Sie, COVID-19-Impfstoffe nach Ablauf des Verfallda-

tums fachgerecht zu entsorgen.

Mit freundlichen Grüßen

n@L-
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Datum:

Rückgabe der zentral beschafften COVID-19-Impfstoffe aus den Verteilzentren der Länder

Kontaktdaten des Absenders (Verteilzentrum):

Name Ansprechpartner:

 

Adresse Verteilzentrum:

 

Informationen zu den zurückzugebenden COVID-19-Impfstoffen:

a. Vaxzevria® - (COVID-19 Vaccine AstraZeneca) (AstraZeneca)

 

 

Anzahl der Packungen (ä 10 vials Chargennummer | Lagertemperatur | Verfalldatum

 

 

 

 

 

\ - 8 Dosen) |
| | |
|
|

 

 

| Anzahl der Packungen (ä 10 vials
- 10 Dosen) .

Chargennummer Lagertemperatur | Verfalldatum

 

 

 

 

 

|
|
|
|
3

Datum:

b. COVID-19-Vaccine Janssen® (J&J)

 

_ Anzahl der Packungen (ä 10 vials) | Chargennummer | Lagertemperatur | Verfalldatum |
|

 

 

 

 

 

 

 

 

Anzahl der Packungen (420 vials) | Chargennummer Lagertemperatur | Verfalldatum

en

————— |

 

 

 

 

Erklärung
Hiermit bestätige ich, dass die an die Bundeswehr zurückzugebenden o.g. COVID-19-Impfstoffe
noch mindestens 2 Monate nach dem vom Zulassungsinhaber angegebenen Verfalldatum halt-

bar sind und jederzeit ordnungsgemäß im Verteilzentrum des Landes

 

unter den für die Sicherstellung der pharmazeutischen Qualität erforderlichen Bedingungen ge-
lagert wurden (Bedingungen der längst möglichen Haltbarkeitsdauer) sowie alle vials ungenutzt
und unbeschädigt zurückgegeben werden. Zudem bestätige ich, dass die Impfstoffe seit der An-

lieferung durch die Bundeswehr das Verteilzentrum nicht verlassen haben.

Ort, Datum:

 

Unterschrift:
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