SchriftverkehrBMBF-DSWTeil2RL

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende

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Below von, Susanne /415
ce: N na /415; Maelzer, Morkz /415; Haase. Arıin

Betreff: AW: Beschwerde eines Studierenden Überbrückungshilfe
Datum: Donnerstag, 2. Juli 2020 17:08:00

Lieber Herr

vielen Dank für die Übersendung des Einzelfalles aus dem Zuständigkeitsbereich des Stw

Dies ist ein wirklich bedauerlicher Fall.
Wie Sie bereits feststellen, sind die Richtlinien der Überbrückungshilfe sehr klar und der Studierende
fällt leider nicht in die Gruppe der Anspruchsberechtigten.

Von anderen Studierenden- und Studentenwerken hören wir, dass es für vergleichbare Fälle einen
Härtefallfonds gibt, mit dem Studierenden in solchen Fällen geholfen werden kann. Vielleicht gibt es
so etwas ja auch beim Stw Ü - oder einen Förderverein an der Universität? Ggfs. gibt es
auch Stiftungen oder andere Unterstützungsmöglichkeiten.

Wir wünschen dem S und dem Studierenden von ganzem Herzen, dass vor Ort eine
Lösung für ihn gefunden werden kann!

Mit besten Grüßen

Susanne v. Below
Dr. Susanne von Below

Referat 415 - Hochschul- und Wissenschaftsforschung

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Kapelle-Ufer 1, 10117 Berlin | Postanschrift: 11055 Berlin
Tel.: +49 30 18 57-5233 | Fax: +49 30 18 57-85233 | Susanne .Below@bmbf.bund.de

www.bmbf.de | www.twitter.com/bmbf_bund | www.facebook.com/bmbf.de |
ww.in mbf.bund

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im
BMBF können Sie der Datenschutzerklärung auf www.bmbf.de entnehmen.

Von: Es: centenwerke.de>

Gesendet: Mittwoch, 1. Juli 2020 17:01

An: Below von, Susanne /415 <Susanne.Below@bmbf.bund.de>

Cc: Schwertfeger, Bettina /415 <Bettina.Schwertfeger@bmbf.bund.de>; Maelzer, Moritz /415
<Moritz.Maelzer@bmbf.bund.de>;

Betreff: WG: Beschwerde eines Studierenden Überbrückungshilfe

Liebe Frau.von Below,

der berühmte Einzelfall... Ich will Ihnen nicht jeden nun vorlegen, aber vielleicht wäre es Ihnen
möglich, der Kollegin > Studierendenwerk fl Und mir zu diesem
speziellen Fall eine Antwort des BMBF zukommen zu lassen, die dann an diesen Studenten
weitergeleitet werden kann?

Besten Dank schon jetzt und viele Grüße
1

Von: Schwertfeger, Bettina /415 [mailto:Bettina.Schwertfeger@bmbf.bund.de]

Gesendet: Donnerstag, 2. Juli 2020 22:49

Cc: Below von, Susanne /415 <Susanne.Below@bmbf.bund.de>; Haase, Armin /415
<Armin.Haase@bmbf.bund.de>; Thielemann, Annika /415
<Annika,Thielemann@bmbf.bund.de>; Maelzer, Moritz /415 <Moritz.Maelzer@bmbf.bund.de>;

@Studentenwerke.de>
Betreff: WG: BMBF-FAQ

Lieber ü

Sie hatten mir gestern hinsichtlich einer Formulierung in unseren FAQ geschrieben. Frau von Below
steht dazu bereits mit Ihrem Team im Austausch und wir stimmen gern eine neue Formulierung ab.
Lediglich klarstellend möchte ich ergänzen: Die gesamte, in unseren FAQ abrufbare Antwort beruht
auf einem Vorschlag von Herrn den wir exakt so übernommen haben, wie er uns vom ihm
übermittelt wurde.

Zudem bitte ich Sie in zwei Angelegenheiten um Unterstützung:

Es gibt weiterhin Studenten-/Studierendenwerke (STW), die keine Mittel abgerufen oder erst
einen Mittelabruf getätigt haben. Wir hatten für den 2. Mittelabruf gemeinsam den 29.6. als sinnvoll
identifziert.

Vielleicht könnte das DSW bei den betreffenden STW, die ich unten und in der anl. Tabelle nenne,
nachfassen?

Meine zweite Bitte betrifft die öffentliche Debatte zu den abgelehnten Anträgen:

In den sozialen Medien werden seit Start der Antragsbearbeitung (d.h. auch der Ablehnungen) die
(angeblichen) Vorgaben des BMBF sehr stark kritisiert. Wir beide wissen, dass DSW und BMBF die
Ausfüllhinweise über einen wochenlangen Zeitraum hinweg intensiv diskutiert haben und BMBF-
Position war, den STW Ermessen einzuräumen — und Sie als Dachverband der STW eine sehr
detaillierte Regelung vorgezogen und letztlich auch gegenüber uns durchgesetzt haben. Nun
beschweren sich öffentlich auch einzelne STW. Es gibt einzelne Sachbearbeiter, die dies auf Twitter
posten.

Ich bitte Sie, die STW von der Regelung zu überzeugen, die DSW maßgeblich gestaltet hat, und
weitere Tweets o.ä. zu vermeiden.

Zudem würde ich Sie bitten, klarzustellen, dass die 14seitigen Hinweise, die uns Herr

heute Abend gesendet hat, ohne Abstimmung mit uns verfasst wurden. Ich habe das Papier heute
zum ersten Mal gesehen.

Als Zuwendungsempfänger entscheiden die STW, wie in dem Papier zurecht steht, nach eigenem
Ermessen: sie können sich also interne Regeln geben - allerdings darf dies nicht in der Öffentlichkeit
als zu rigides Regelwerk dargestellt werden, das vom BMBF vorgegeben wurde.

Falls wir inhaltliche Vorschläge zu dem Papier haben (zur Übereinstimmung mit Nebenbestimmungen
und Ausfüllhinweisen), schlage ich vor, dass wir das auf kurzem Dienstweg mit Herrn
klären.

Last but not least füge ich rein vorsorglich die bereits mit Hr. gg und Hr. Bell gestern
besprochene Bitte an, dass in den ablehnenden Mails nicht mehr die BMBF-Mailadresse angegeben
wird und auch in sonstigen Mails o.ä. (der STW) nicht mehr per se auf die BMBF-Mailadresse oder —
Hotline verwiesen wird, da diese weder zu Einzelanträgen noch zum IT-Tool und technischen Fragen
Antworten geben kann.

Schon jetzt herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Beste Grüße,
Bettina Schwertfeger
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Gesendet: Mittwoch, 1. Juli 2020 17:38

An: Schwertfeger, Bettina /415 <Bettina.Schwertfeger@bmbf.bund.de>

Cc: Below von, Susanne /415 <Susanne.Below@bmbf.bund.de>; Maelzer, Moritz /415

<Moritz. lzer@bmbf. d.de>; @studentenwerke.de>;
@Studentenwerke.de>

BEER 11: > EEE no...

Queen werke.

@studentenwerke.de>; Greisler, Peter /41

<Peter.Greisler@bmbf. .d

Betreff: BMBF-FAQ

    
   
 
 
   

     

Liebe Frau Schwertfeger,

bei der Durchsicht der FAQ des BMBF ist uns bzw. den Studentenwerken etwas aufgefallen, was
nicht so vereinbart war und personell durch die Studentenwerke auch nicht haltbar ist.

Zu der Frage: „Warum wurde mein Antrag abgelehnt?“ lautet die Antwort:

„Es tut uns leid, wenn Ihrem Antrag auf Überbrückungshilfe nicht entsprochen werden kann. Sie
dürfen davon ausgehen, dass Ihr Antrag gründlich und nach bundesweit einheitlichen Vorgaben
geprüft wurde, wobei das Vier-Augen-Prinzip gilt: Mindestens zwei Menschen haben sich die
Bearbeitung Ihres Online-Antrags angesehen und sind beide übereingekommen, ihn nicht
genehmigen zu können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es nicht möglich ist, individuelle,
für jeden Antrag passende Ablehnungsgründe zu kommunizieren. Sollte Ihre pandemiebedingte
Notlage weiterbestehen, stellen Sie bitte für Juli 2020 erneut einen Antrag. “

Hier wird durchgängig ein ‚Vier-Augen-Prinzip suggeriert, was nicht so verabredet und auch nicht
leistbar ist. Die Studentenwerke prüfen sehr sorgfältig nach pflichtgemäßem Ermessen, die
Bearbeitungsdauer beträgt nach bisherigen Erkenntnissen rund 40 Minuten pro Antrag (nicht
zuletzt aufgrund der mangelnden Güte der eingereichten Unterlagen. Soll das Vier-Augen-Prinzip
angewandt werden, können entsprechend nur erheblich weniger Anträge bearbeitet werden.

Da ich davon ausgehe, dass einer Bearbeitungsverzögerung nicht im Sinne des BMBF, bitte ich

daher um Streichung des meines Erachtens vom Aussagegehalt auch überflüssigen Halbsatzes:
„wobei das vVier-Augen-Prinzip gilt: Mindestens zwei Menschen haben sich die Bearbeitung Ihres

Online-Antrags angesehen und sind beide übereingekommen, ihn nicht genehmigen zu können. “.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsches Studentenwerk
Monbijouplatz 11
10178 Berlin

   

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BEE a studentenwerke.de
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Von: Schwertfeger, Bettina /415

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Cc: 415; Haase, Armin /415; Thielemann, Annika /415; Maelzer, Moritz /415;
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Betreff: AW: BMBF-FAQ

Datum: Freitag, 3. Juli 2020 18:43:59

Anlagen: image001.jpg

Lieber Herr

wir schauen uns die Fallkonstellation, die Sie schildern, an. Herr te auch schon
Einzelfälle an uns herangetragen. Und zum Vier-Augen-Prinzip klären wir eine Textänderung.
Beste Grüße,

Bettina Schwertfeger

Tl nn
Gesendet: Freitag, 3. Juli 2020 17:53

An: Schwertfeger, Bettina /415 <Bettina.Schwertfeger@bmbf.bund.de>

Cc: Below von, Susanne /415 <Susanne.Below@bmbf.bund.de>; Haase, Armin /415
<Armin.Haase@bmbf.bund.de>; Thielemann, Annika /415
<Annika.Thielemann@bmbf.bund.de>; Maelzer, Moritz /415 <Moritz.Maelzer@bmbf.bund.de>;
N

VE 9 5: ucentenwerke.e> 9 St centenwerke.de>;
u S stucentenwerke.de>

Betreff: Aw: BMBF-FAQ

Liebe Frau Schwertfeger,
danke für die Rückmeldung.

Hinsichtlich der Ausfüllhinweise müssen Sie mich missverstanden haben. Das ‚leider nicht
operational’ bezog sich auf die Version vor der grundlegenden Überarbeitung durch uns.

Ich habe aber noch einen anderen Punkt, den Herr Mälzer gegenüber Frau |
angesprochen hat. Es geht um eine erneute Antragstellung im Folgemonat, solange der Antrag
des Vormonats noch nicht abschließend bearbeitet ist und ggf. Dokumente nachgeliefert werden
müssen. Die Lösung der aufgeworfenen technischen Probleme wie ‚Nachladen nicht möglich bei
Folgemonatsantragstellung‘ haben wir mit heute besprochen, sie wird in den nächsten
Tagen erfolgen.

Ich sehe hier aber ein grundsätzliches Problem, zu dem sich das BMBF verhalten und klarstellen
müsste: Nach der Richtlinie soll die Überbrückungshilfe in einer Pandemiebedingten Notlage
dazu dienen, einen finanziellen Engpass von Studierenden zu überbrücken und diesen
ermöglichen, sich eine andere Finanzierung zu erschließen. Mit Gewährung und Auszahlung ist
die Notlage im Grunde zunächst vorübergehend behoben, da sich nun mehr als 500 Euro auf
dem Konto finden müssten; auch müssen Antragsteller erklären, dass sie keine Förderung
erwarten, was sie bei nicht abgeschlossenen Anträgen nicht wahrheitsgemäß können. Erst bei
erneuter, nachzuweisender Notlage kann in den Folgemonaten jeweils ein neuer Antrag gestellt
werden, sofern es zwischenzeitlich nicht gelingt, diesen (erneuten) finanziellen Engpass durch
einen Alternativjob, über eine BAföG-Finanzierung oder auch über einen Studienkredit zu
beheben.
6

Insofern kann im Grunde bei einem laufenden, noch nicht abgeschlossenen Antrag vom
Prozessablauf her kein neuer Antrag gestellt werden. Falls aus Ihrer Sicht doch, wäre es sinnvoll,
wenn die STW zur Beschleunigung des Verfahrens gleich beide Anträge in einem Vorgang
bearbeiten, die Studierenden würden dann allerdings anstelle max. 500 Euro bis zu 1000 Euro
erhalten können. Ich gehe bislang davon aus, dass dies vom BMBF nicht gewollt ist. Daher sollte
das BMBF entsprechend kommunizieren, dass ein Folgeantrag erst nach Abschluss des
vorangegangenen Antrags gestellt werden kann.

Abschließend bitte ich noch einmal darum, den Passus zum Vier-Augen-Prinzip in den FAQ zu
streichen.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsches Studentenwerk
Monbijouplatz 11
10178 Berlin

   

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Von: Schwertfeger, Bettina /415 <Bettina.Schwertfeger@bmbf.bund.de>
Gesendet: Freitag, 3. Juli 2020 13:44

 
 

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Cc: Below von, Susanne /415 <Susanne.Below@bmbf.bund.de>; Haase, Armin /415
<Armin.Haase@bmbf.bund.de>; Thielemann, Annika /415

<Annika.Thielemann@bmbf.bund.de>; Maelzer, Moritz /415 <Moritz.Maelzer@bmbf.bund.de>;
@studentenwerke.de>;

BE 5: Sentenwerke.cc>: EN © Su ce ntenwerke.ce>;

studentenwerke.de>

  
 

Betreff: AW: BMBF-FAQ

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vielen Dank für Ihre rasche Antwort und vielen Dank, dass Sie zum Mittelabruf nochmal auf die
genannten Studentenwerke zugehen wollen.

In der Webex-Konferenz diese Woche hatte Frau von Below dem DSW ausdrücklich gedankt für die
Leistung. Ich wiederhole dies gern und freue mich, wenn Sie unseren herzlichen Dank an alle
Beteiligten weiter geben können. Es ist in sehr kurzer Zeit ein ansprechendes und sehr ansehnliches

Tool geschaffen worden, dass viele Tausende Anträge annimmt und die Schnelligkeit der
Bearbeitung durch die STW vor Ort ist wirklich beeindruckend. Wir haben schon vereinzelt
7

Rückmeldungen erhalten, dass STW überlegen, ob und wie sie das Tool für ihre bestehenden
Härtefallfonds einsetzen — das wäre eine überzeugende Resonanz und überaus nachhaltige
Nutzung. Insofern danken wir den STW und Ihnen als DSW und würdigen die Mammutleistungen, die
Sie in der Geschäftsstelle erbringen für die Corona-Überbrückungshilfe! \

Wenn die Aufgaben zu viel sind für die Geschäftsstelle, können Sie — wie in den Gesprächen vor
Antragstellung besprochen — gern mehr unterstützendes Personal einstellen und einen
Aufstockungsantrag stellen. Frau Thielemann ist hierzu die richtige Ansprechpartnerin.

Wir nehmen Ihr Angebot zur ggf. weiteren Abstimmung der Checkliste mit Herrn | sen an.
Ein wenig schade erscheint mir, dass Sie die Ausfüllhinweise „leider nicht als operational“ bewerten,
nachdem wir den Text zwei Wochen lang mit Herrn un < Herrn fl intensiv diskutiert
und komplett verändert haben. Denn natürlich hätten wir Sie gern unterstützt und die
Zusammenarbeit zu den Details der Ausfüllhinweise verlief aus unserer Wahrnehmung zwischen
Herr Und Hermn vvagner konstruktiv und hervorragend.

Beste Grüße,
Bettina Schwertfeger

vor: ET >; ..::<< >>
Gesendet: Freitag, 3. Juli 2020 03:13

An: Schwertfeger, Bettina /415 <Bettina.Schwertfeger@bmbf .de>

Cc: Below von, Susanne /415 <Susanne.Below@bmbf.bund.de>; Haase, Armin /415
<Armin.Ha mbf.bund.de>; Thielemann, Annika /415

<Annika.Thielemann@bmbf.bund.de>; Maelzer, Moritz /415 <Moritz.Maelzer@bmbf.bund.de>;

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studentenwerke.de
Betreff: AW: BMBF-FAQ

Liebe Frau Schwertfeger,

vielen Dank für Ihre Mail, auf die ich gerne nachfolgend antworte.

e Zur Unterstützung in Not geratener Studierender hatte das DSW - wie auch die
Bundesländer — ursprünglich eine vorübergehende Öffnung des BAföG vorgeschlagen.
Dieser Vorschlag wurde von der Leitung des BMBF nicht aufgenommen, vielmehr
fokussierte diese auf eine Darlehenslösung. Ende April verständigten sich die
Regierungsparteien dann auf eine Zuschusslösung, die dem Wunsch der Länder und des
kleineren Koalitionspartners folgend über die Studentenwerke umgesetzt werden sollte. Um
den in Not geratenen Studierenden eine Unterstützung angedeihen zu lassen, hat sich das
DSW daraufhin bereit erklärt, die Zuschusslösung gemeinsam in Abstimmung mit den
Studentenwerken umzusetzen, ohne für die Tätigkeit ein entsprechendes Entgelt verlangen
zu wollen. Die beantragte Halbtagsstelle für Projektsteuerungsaufgaben wurde daher nur
auf ausdrücklichen Wunsch des BMBF beantragt.

e Ihr Hinweis, dass wir gegenüber dem BMBF die für die Ausfüllhilfe zugrundeliegende
Richtlinie durchgesetzt hätten, ist nicht zutreffend. Ich hatte bereits in meiner mail vom
20.5. deutlich gemacht, dass ich unrichtige Absicherungsvermerke Ihres Referats nicht
akzeptiere. Ich hatte damals auf Richtigstellung verzichtet, um nicht unnötige Zeit für
Nebenkriegsschauplätze zu verschwenden; da ich Ihre heutige mail aber wiederum vom
Duktus der Absicherung geleitet wahrnehme, füge ich den Vermerk mit unseren damaligen
richtigstellenden Anmerkungen nun für Ihre Akten bei. Aus diesen wird sehr wohl
ersichtlich, wie sehr die Vorgaben des BMBF hinsichtlich Bedürftigkeitsprüfung, gestuften
Zahlbeträgen, ausführlicher Kontenprüfung etc. ihren Niederschlag fanden. Insofern würde
die Ihrerseits gewünschte Klarstellung gegenüber den Studentenwerken nicht der Realität
gerecht, zumal wir ihnen als autonome Einrichtungen auch keine Äußerungen untersagen
können.

e _ Zutreffend ist, dass das DSW, obwohl nichtzuständig, in Wahrnehmung der originären
Aufgaben Ihres Referats die Ausfüllhilfe zu 90% in Umsetzungshinweise umarbeiten musste.
8

Dies war erforderlich, weil sich die Vorlage des BMBF leider nicht als operational erwies.
Zudem hätte das von Ihnen nun favorisierte Einräumen eines großen Ermessens auch die
von den Studentenwerken gewünschte Haftungsbeschränkung erfordert, die Sie ja
insbesondere unter Hinweis auf das geringe Ermessen der Studentenwerke zuvor abgelehnt
hatten.

e _ Die Ihnen heute übersandten 14seitigen Hinweise stellen daher eine weitere Arbeitshilfe für
die Bearbeiter/innen in den Studentenwerken und konkretisieren sowohl die Richtlinie als
auch die Ausfüllhinweise. Auch dies wäre eine vom BMBF zu erledigende Aufgabe gewesen,
damit eine weitgehend bundeseinheitliche sichere und zügige Bearbeitung möglich ist.
Gerne können Sie sich dazu mit Herrn austauschen.

e _ Letztlich hatte sich das Referat verpflichtet, für die Beratung der Antragsteller eine Hotline
bei einzurichten, die offensichtlich deutlich überfordert zu sein scheint. Die
Protessionalisierung der dort tätigen Berater obliegt dem BMBF; wobei Sie auf die vom
DSW kontinuierlich weiterentwickelten technischen und inhaltlichen Hinweise zurückgreifen
können.

e Angesichts der offensichtlichen Überforderung von BEER: das DSW zudem - wie
bereits mitgeteilt - in erheblichem Umfang freiwillig und unentgeltlich aus Beitragsmitteln
der Studentenwerke finanziertes Personal eingesetzt, um den Nachfrageansturm der
Studierenden gerecht zu werden — obwohl das nicht aus der Zuwendung an das DSW

  

gedeckt ist.

e Für besonders bedauerlich halte ich, dass es das Referat bislang nicht einmal für nötig
erachtet hat zu würdigen, in welcher Rekordzeit und das DSW ein funktionsfähiges
Bearbeitungstool für die Überbrückungshilfe des entwickelt haben. Stattdessen

werden wir kontinuierlich mit weiteren Forderungen konfrontiert, die im Grunde in Ihren
Aufgabenbereich fallen.

e Direkte, einzelnen Mitarbeitern in den.Studentenwerken zuzuordnende Zitate und

Äußerungen in den sozialen Medien sind mir nicht bekannt, sondern nur Aussagen Dritter,
die angeblich die Mitarbeiter der Studentenwerke zitieren. Derartige Aussagen Dritter wird
man kaum unterbinden können, zudem kann ich nur noch einmal darauf hinweisen, dass
das DSW als Verband keine Weisungsbefugnis gegenüber seinen Mitgliedern hat.

e _\Wasunseren Wunsch zur Änderung des Passus der FAQ betrifft, so ist wohl zutreffend, dass
der Vorschlag von | kommt, uns aber weiterhin an einer Änderung gelegen ist.
Frau von Below kann das gerne mit den Kolleg/innen im DSW abstimmen.

e _ Hinsichtlich der Mittelabrufe können wir gerne noch einmal auf die Studentenwerke
zugehen, einige haben uns aber signalisiert, dass sie zur Vermeidung von Strafzinsen die
Abrufe sukzessive angehen wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsches Studentenwerk
Monbijouplatz 11
10178 Berlin

En
zn
BEE 1:0.
BE ostudentenwerke.de

   

cid:image001.jpg@01D5164A.03643EF0

—

[2]
9

An:

Ce: Schwertfeger, Bettina /415; Thielemann, Annika /415; Maxin, Falko /411; Greisier, Peter /41: gg
Betreff: AW: Dringende Bitten zur ei Klarstellungen zur au.

Datum: Montag, 6. Juli 2020 13:24:27

Anlagen i j

 

Liebe Frau von Below,

danke für Ihre Antwort an Herr

Leider kann ich Ihrer Argumentation nicht folgen und sehe da auch keinen Diskussionbedarf.

In der Richtlinie findet sich kein Punkt 7, vielmehr heißt es dafür in Ziffer 5.3:

Es ist nur eine Antragstellung für jeden Monat zulässig. Anträge, die auf Grund
unvollständiger Angaben oder sonstiger formaler Mängel zurückgewiesen werden,
bleiben hierbei unberücksichtigt. Als unvollständig gelten Anträge, in denen im Sinne
dieser Richtlinien erforderliche Dokumente fehlen und daher nicht entschieden werden
können.

Anderes ist bei einem derartigen Massengeschäft auch gar nicht leistbar, zumal die Studierenden
die Möglichkeit haben, sehr komfortabel die Uploads zu überprüfen und zu ändern, bevor sie
den Antrag versenden.

Zudem sind mit der Formulierung in Ziffer 5.3 der Richtlinie Nachforderungen im Grunde

ausgeschlossen. Präzisierend heißt es in Ziffer 7 der Ausfüllhilfen: Im Ausnahmefall wird die
r jtig sein. Dazu gibt es aber ein einfaches Verfahren,

das Ihren Aufwand möglichst minimieren soll.

In der Ausfüllhilfe wird explizit die Ausnahme und nicht die Regel betont. Bislang wurde rund
46% der Anträge entsprochen, bei 21% werden Nachforderungen gestellt und nur ein Drittel der
Anträge ist bislang abgelehnt worden. Eine derartige Ablehnungsquote ist nicht sonderlich hoch,
und bei über 21% Nachforderungen kann nicht von einer Ausnahme gesprochen werden.

Angesichts dieser Zahlen sollte das BMBF eher Gelassenheit an den Tag legen. Ihr Haus wollte
explizit nur die Bedürftigen fördern, daher ist auch mit Ablehnungen zu rechnen. Andernfalls
hätte man jedem bedürftigem Studierenden ohne großen Aufwand einen Fixbetrag von dreimal
500 Euro zukommen können zulassen. Ich sehe daher zu diesem Punkt keinen Diskussionsbedarf,
sondern vielmehr einen Änderungsbedarf im Hinblick auf Ihre FAQ, da hierin entgegen der
Richtlinie und der Ausfüllhilfe suggeriert wird, es würde grundsätzlich nachgefragt: Wenn
eingereichte Dokumente unvollständig oder fehlerhaft sind, bittet das Studierenden- oder
Studentenwerk im Rahmen der Bearbeitung bei Unklarheiten um weitere Dokumente oder
Ergänzungen; diese können dann innerhalb einer bestimmten Frist nachgereicht werden.
Dass eine derartige Formulierung dem Frust der Studierenden Vorschub leistet, liegt auf der
Hand.

In diesem Kontext wurde mir aus den Studentenwerken folgende Äußerung (u

mitgeteilt: ....
Telefonisch habe ich nach der Ablehnung direkt bei der Überbrückungshilfe des

Bundesministeriums für are an und ade tan ee und dort wurde mir we"
10

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