SchriftverkehrBMBF-DSWTeil5-2
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende“
Von: Schwertfeger, Bettina /415 & rs erBesug Ce: ; Below von, Susanne /415; Maelzer, Moritz /415; Evers, Tom /415; Thielemann, Annika /415 Betreff: Unsere heutige TelKo um 11 Uhr Datum: Anlagen: Lieber Her vielen Dank für den fruchtbaren Austausch. Herr Wagner und | konnten im Nachgang noch weitere offene Fragen klären. Ich füge Ihnen hier die - wie besprochen - überarbeitete Ausfüllhilfe bei sowie Formulierungen für die Information an die Studierenden (berücksichtigt/nicht berücksichtigt) und ein kurzes Memo unseres Gesprächs. Die Dokumente sind ganz unten an diese Mail angehängt. Zu Ihrer Frage, wer Einsichtsrechte in das IT-Tool erhalten sollte, kann ich Ihnen heute mitteilen, dass dies aus dem BMBF sein werden: . Herr Schüller » Herr Greisler ° Aus 415: Frau von Below, Herr Mälzer, Herr Tom Evers, Frau Annika Thielemann und ich o Herr Wagner Beste Grüße, Bettina Schwertfeger Memo - TK am 11.06.2020 - 11 Uhr bis 12.40 Uhr MD TN BMBF: Schwertfeger, von Below, Wagner 1. Rückmeictun -> Die Termine 15.06. (Start Online-Antragstool) und 25.06. (Start Online-Bearbeitungstool) werden weiterhin bestätigt. Heute soll es möglich sein, die Antragsmaske zur Probe anzuschauen und sich durch die Felder zu clicken. Ab wie viel Uhr das Antragstool am 15.06. bundesweit einsatzfähig ist, ist noch offen; DSW nennt „mittags“ als Zeitfenster und meldet sich vor Veröffentlichung der Pressemitteilung bei BMBF. Die Pressemitteilung befindet sich in der Abstimmung, die Kommunikation dazu erfolgt von LS 21 (Pressereferat) mit (OS. 2. Englische Fassung der FAQ in Langfassung (Für > BMBF hat diese vom Sprachendienst erhalten und wird im nächsten Schritt die Homepage-FAQ, die zuletzt Freitag 05.06. aktualisiert wurden, erweitern. 3. _ Hotline-> BMBF informiert über den erfolgreichen Start der Hotline am 09.06.
4. Einzelfragen der STW -> BMBF (Hr. Wagner) erhält derzeit eine Reihe von Fragen der Studenten- und Studierendenwerke (STW) und klärt diese. Eine aktuelle Frage aus] zu Asylrecht u.a. wird von DSW aufgenommen. (Ist erfolgt im Laufe des Tages.) 5. Visual für Startpage -> BMBF informiert, dass dies erfolgreich fertiggestellt und bereits von Hr. Evers mit aogestimmt ist. 6. Datenschutz -> DSW informiert, dass es datenschutzrechtliche Fragen derzeit final kläre. 7. _Ausfüllhilfe -> Die von BMBF am 10.06. übermittelte Ausfüllhilfe/ Hinweise zur Durchführung der Überbrückungshilfe wird besprochen zu den Einzelthemen: - _Nachlieferung von Unterlagen (geklärt: dies ist möglich und die Nachforderungen!/- lieferungen sollen im IT-Tool gespeichert werden können) - „kursorische Prüfung“ bei auffälligen Kontobewegungen, die von Anfang an durch Bearb.in den STW vorgesehen und verabredet war: DSW bittet aufgrund von Fragen der STW um Hinweise zu Prüfungsumfang und -pflicht; DSW schlägt eine feste Höhe vor (bspw. Kontobewegungen über 1.200 oder 1.300 Euro werden als auffällig bewertet und schließen einen Antrag aus); dieser Vorschlag wird diskutiert und im Ergebnis abgelehnt. Vereinbart ist eine kursorische Prüfung mit Fokus auf Auffälligkeiten ab dem 27.05. (Bekanntwerden der 500 Euro-Grenze), die von Regelmäßigkeiten abweicht, die sich i.ü. aus den eingereichten Kontoauszügen feststellen lassen. BMBF übermittelt einen Textvorschlag, der dem telefonisch Besprochenen und im Konsens Vereinbarten entspricht (s. Anlage d. Mail). Bei Auffälligkeiten können die STW Nachforderungen erbeten und (s.o.) diese im Tool hinterlegt werden. - _Schwärzungen in den eingereichten Unterlagen: Kontoauszüge mit Schwärzungen gelten nicht als lückenlos i.S.d. Nebenbestimmungen. (s. Text mit Kommentar in der Anl. der Mail) - Überweisung des Zuschusses erfolgt nur auf das eigene dt, Konto des Antragstellers/der Antragstellerin (Konsens) 8. _Musterschreiben für Mitteilungen -> BMBF hat am Morgen eine Stellungnahme zum Textentwurf des DSW gesendet. Diese wird besprochen, kleinere Änderungen werden im Konsens vereinbart. Vereinbart als weiteres Verfahren: BMBF sendet eine aktualisierte Textfassung (s. Anlage d. Mail); DSW meldet sich ggf. per Mail im Änderungsmodus, Klärung bilateral - falls notwendig zwischen Hr. und Hr. Waoner. 9. IT-Tool und Leserechte -> BMBF übermittelt noch heute die Namen derjenigen, die ein Leserecht erhalten sollen. (Ist in der Übermittlungsmail des Memos enthalten.) Hinweise zur Überbrückungshilfe („Ausfüllhilfe“) Mitteilung an Studierende (Antrag berücksichtigt/nicht berücksichtigt)
Entwurf DSW für Mitteilung an Studierende über das Ergebnis der Antragsprüfung durch STW Hier: Rückmeldung BMBF nach Telefonkonferenz mit DSW am 11.06.2020 Betr.: Antrag auf Überbrückungshilfe Antragsnummer Sehr geehrtelr ... Ihr Antrag auf Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen vom ... wurde . Haste + —teider Hegattr entschieden. geprüft und bearbeitet. Aufgrund Ihrer Angaben werden Ihnen zeitnah .._ € [ggf \st hier der nach 4.4. der Richtlinie gewünschte geringere Betrag aus der Antragsmaske zu übertragen] Überbrückungshilfe auf Ihr Konto überwiesen. Sollte Ihre pandemiebedingte, akute Notlage fortbestehen können Sie auch im nächsten Monat einen Antrag stellen. Nähere Informationen finden Sie hier: LIN Kommentiert [SB/1]: Darf nur für Juni und Juli 2020 erscheinen. Kommentiert [SB/2]: Bitte LINK zu FAQ einfügen, in denen erleichterte Einreichung des Folgeantrags dargestellt wird. Für Ihr weiteres Studium wünschen wir Ihnen viel Erfolg. Bleiben Sie gesund. 3 alternative/ggf. kumulative Textbausteine] Aufgrund Ihrer Angaben können Sie bei der Überbrückungshilfe für Studierende nicht berücksichtigt werden. - Ihre Unterlagen waren leider nicht vollständig und/oder nicht lesbar hochgeladen. Auch auf Nachforderung hin fehlen wesentliche für den Antrag notwendige Unterlagen. [Hiermit sind unvollständige oder nicht lesbare Unterlagen erfasst.) - Eine pandemiebedingte Notlage i.S.d. Richtlinien zur Durchführung der Überbrückungshilfe für Studierende wurde nicht nachgewiesen. [Hiermit sind erfasst: (1) auffällige Kontobewegungen, insbesondere seit 27.05.2020, die auch auf Nachforderung hin nicht nachvollziehbar erläutert werden konnten; (2) fehlender Nachweis, dass das Einkommen aus Erwerbstätigkeit pandemiebedingt erheblich gemindert wurde; (3) fehlender Nachweis, dass das Einkommen aus Famillenunterstützung pandemiebedingt erheblich gemindert wurde Auch bei (2) und (3) kann auf Nachforderung nachvollziehbare Erläuterung nachgereicht werden.] - _Ihrtatsächlicher Kontostand besteht - abweichend von Ihrer Angabe - in einer Höhe, die nach den Richtlinien keine besonders akute, pandemiebedingte Notlage nachweist. [Hiermit ist ein Kontostand ab 500 Euro erfasst] Kommentiert [SB/3]: Bitte einfügen. Kommentiert [SB/4]: Darf nur für Juni und Juli 2020 erscheinen. Kommentiert [SB/5]: Bitte LINK zu FAQ einfügen, in denen erleichterte Einreichung des Folgeantrags dargestellt wird. Gemäß Nr. 1.3 der Richtlinien besteht kein Anspruch auf Gewährung von Überbrückungshilfe. Dies hatten Sie bei Antragstellung bestätigt. Die Richtlinien können Sie unter LINK einsehen. Sollten Sie die Voraussetzungen im nächsten Monat erfüllen, können Sie einen neuen Antrag stellen. Nähere Informationen finden Sie hier; LINK
Entwurf DSW für Mitteilung an Studierende über das Ergebnis der Antragsprüfung durch STW Hier: Rückmeldung BMBF nach Telefonkonferenz mit DSW am 11.06.2020 Für Ihr weiteres Studium wünschen wir Ihnen viel Erfolg. Als Alternative zur Überbrückungshilfe möchten wir Sie auf die verschiedenen finanziellen Unterstützungsangebote des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für Studierende hinweisen. LINK Bleiben Sie gesund. __—{ kommentiert [SB/6]; Bitte LINK einfügen zu BAföG, KfW-Unterstützungsmöglichkeiten u.a. Mit freundlichen Grüßen LA. ueberbrückungshilfe-studierende@STW.... [muss von der Mailadresse des STW stammen] Herzliche Grüße
Hinweise für die Bearbeitung von Anträgen zur Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen Die Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Überbrückungshilfe werden in den Richtlinien zur Durchführung der Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen (Richtlinien), die Teil des Zuwendungsbescheides sind, getroffen. Folgende Hinweise sollen die Überbrückungshilfe näher erläutern und Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der Überbrückungshilfe geben. Für welche Studierenden ist diese Überbrückungshilfe gedacht, was sind die Voraussetzungen? Mit dieser Hilfe soll denjenigen Studierenden geholfen werden, die sich nachweislich in einer pandemiebedingten akuten Notlage befinden und unmittelbar Hilfe benötigen. Einen Antrag können Studierende stellen, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland eingeschrieben und nicht beurlaubt sind. Dies schließt ausländische Studierende ein. Nicht antragsberechtigt sind Studierende, die im Rahmen eines Arbeits-/ Dienstverhältnisses studieren, zum Beispiel an Verwaltungsfachhochschulen oder Bundeswehrhochschulen; Studierende im berufsbegleitenden oder dualen Studium, Gasthörer/-innen und-sowie Studierende an staatlich nicht anerkannten Hochschulen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Überbrückungshilfe besteht nicht. Was ist die Überbrückungshilfe und wieviel kann ausgezahlt werden? Studierende, die die Voraussetzungen erfüllen, können einen Zuschuss zwischen 100 bis 500 €-Euro pro Monat bekommen. $ie-Hierzu können sie Anträge für die Monate Juni, Juli und August 2020 stellen, für jeden Monat ist ein neuer Antrag zu stellen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Kontostand zum Zeitpunkt der Antragstellung und wird wie folgt berechnet: weniger als 100,00 € 500,00 € zwischen 100,00 € und 199,00 € 400,00 € zwischen 200,00 € und 299,00 € 300,00 € zwischen 300,00 € und 399,00 € 200,00 € zwischen 400,00 € und 499,00 € 100,00 € => Kommentiert [SvB/1]: Ist dieser Satz vollständig? Ggfs ; vorher durch ‚ersetzen?
Antragsfristen Anträge können bis zum letzten Tag eines Monats gestellt werden; der Antrag wird dann für den beantragten Monat geprüft (Beispiel: Antrag geht am 31. Juli 2020 ein, er gilt dann für den Juli 2020 und wird nur für diesen Monat geprüft und - bei Erfüllung der Voraussetzungen und je nach Prüfergebnis - in der jeweiligen Höhe gezahlt). Antragsstellung Anträge werden über das Online-Portal www.überbrückungshilfe-studierende.de gestellt; jedes Studenten- oder Studierendenwerk (STW) verfügt in diesem Online-Tool über Einsichtsrechte für Anträge der Studierenden in seinem Zuständigkeitsbereich. Das STW prüft den Antrag eigenverantwortlich und teilt dem/ der Studierenden mit, ob und wann er/ sie wieviel Überbrückungshilfe erhält. hwärzun in.den für die Antragsbegründung erforderli ilen nterlagen rech Kommentiert [WS/2]: Hinweis: Schwärzungen von Angaben in Personalausweisen, die nicht zur Identifikation notwendig sind, sind zulässig und werden z. B. von Datenschutzbeauftragten empfohlen. Deshalb bezieht sich der Absatz nur auf antragsbegründende Unterlagen. icht dem An 'h einer lückenlosen Dok, ntation. D rechend können solc nterlagen dem Online-P m arauf hi iesen werden, sind An Unt, n entha zuleh Welche Unterlagen müssen online eingereicht werden? ® Die Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2020; e der Personalausweis oder einen gleichwertigen Identitätsnachweis, zum Beispiel Reisepass mit Meldebescheinigung; e eine Bankverbindung in Deutschland; e die Erklärung, dass für den Monat, in welchem diese Überbrückungshilfe beantragt wird, keine weitere pandemiebezogene Unterstützung beantragt wurde (zum Beispiel von Notfonds, Stiftungen oder Fördervereinen) bzw. aus bereits gestellten keine weiteren Hilfen erwartet wird (Hinweis: Die abzugebende Erklärung bezieht sich ausschließlich auf
e die Erklärung, warum sich der/ die Studierende in einer pandemiebedingten Notlage befindet, eventuell belegt mit den entsprechenden Dokumenten: Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den früheren Arbeitgeber; Selbsterklärung zum Wegfall der bisherigen Erwerbstätigkeit, oder eine Selbsterklärung, dass Unterhaltszahlungen © © 3 a ® 3, g 2. 5 fa z & ® = 5 3 u, 3 a ®_die Kontoauszüge aller Konten seit Februar oder März 2020, abhängig vom letzten Eingang Hhrer-der Einkünfte des/der Studierenden Formatiert: Unterstrichen
® eine Selbsterklärung des/der Studierenden, dass mit einem erfolgreichen Abschluss Hares-des Studiums zu rechnen ist. Welche Unterlagen sind mit einem Wiederholungsantrag einzureichen? e Die Erklärung, dass für den aktuellen Monat, in welchem die Überbrückungshilfe beantragt wird, keine weitere pandemiebezogene Unterstützung beantragt wurde (zum Beispiel von Notfonds, Stiftungen oder Fördervereinen) bzw. aus bereits gestellten keine weiteren Hilfen erwartet werden ® ein aktueller Kontoauszug. Auszahlung der Mittel, Mittelabruf durch die Studierenden- und Studentenwerke Die Anträge werden grundsätzlich nach dem Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen Unterlagen beim jeweiligen Studierenden ederStudentenwerkSTW- bearbeitet. Zusagen bzw. Absagen werden nach Abschluss der Prüfung automatisch generiert. Nach Erhalt einer Zusage soll der Zuschuss innerhalb einer Woche auf dem Konto des/ der Studierenden eingehen. Die Mittel des Bundes für die Auszahlung bewilligter Zuschüsse können aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung grundsätzlich einmal pro Woche über das System „profi-online“ abgerufen werden. Es wird empfohlen, den ersten Mittelabruf am 19.06.2020 auf Basis der Zahl der seit Beginn der Antragseinreichung eingegangenen Anträge zu tätigen. Damit wird sichergestellt, dass die Auszahlung von Zuschüssen ab dem 25.06.2020 möglich ist. Danach sollte sich der Mittelabruf nach dem jeweils aktuellen Stand eingereichter, bearbeiteter und bewilligter Anträge richten und grundsätzlich wöchentlich erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die vom BMBF den Stueierenden—und-StudentenwerkensT\W zur Verfügung gestellten Mittel sowohl die Zuschüsse an Studierende; als auch die Verwaltungspauschale i. H. v. 25 € (netto) für den Verwaltungsaufwand je bearbeitetem Antrag enthalten. Sofern Sie im Rahmen Kommentiert [SB/3]: Vereinbart in TelKo 11.06.: Hochladen und Speichern nachgereichter Unterlagen im IT- Tool wird ermöglicht.
der Abrechnung die Verwaltungspauschale in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie dies bei der Auszahlung der Zuschüsse berücksichtigen. Für den Fall, dass die Verteilung der Mittel entsprechend der tatsächlichen Nachfrage zwischen den einzelnen Studierenden nd StudentenwerkenSTW angepasst werden muss, wird das DSW dies mit den betroffenen Studenten und StudtierendenwerkenSTW abstimmen. Die Umverteilung der Mittel betrifft ausschließlich nicht verbrauchte bzw. nicht per Antragstellung gebundene Finanzmittel. Verwendungsnachweis der Studierenden- und Studentenwerke nach Abschluss der Überbrückungshilfe Der Verwendungsnachweis zur Zuwendung des Bundes an die Studierenden—und StudenterwerkeSTW ist nach dem vorgesehenen Absehluss-Enden? der Überbrückungshilfe nach dem 30.09.2020 an das BMBF zu übersenden und besteht aus zwei Teilen: Dem Sachbericht und dem zahlenmäßigen Nachweis. Der Sachbericht soll Auskunft über die Anzahl der eingegangen, der bearbeiteten Anträge und der ausgezahlten Zuschüsse sowie die Inanspruchnahme der Verwaltungspauschale geben. Zudem soll bestätigt werden, dass das vom DSW bereitgestellte IT-Tool zur Bearbeitung der Anträge genutzt und wie das Verfahren zur Auszahlung der Zuschüsse gestaltet wurde (z. B. Hinweis auf Vier-Augen- Prinzip, wenn dieses angewandt wurde, o. ä.), da dieses Verfahren nicht Bestandteil des bundeseinheitlichen IT-Tools ist. Bei Entscheidungen über Anträge, bei denen Unterlagen nachgefordert werden, gerügtes;ist diese Nachforderung im IT-Tool er zu dokumentieren und evtl. nachgereichte rlagen hochzuladen. Der zahlenmäßige Nachweis soll eine tabellarische Übersicht aller ausgezahlten Zuschüsse im Einzelnen (mit jeweiliger Antrags-ID, jeweiligem Datum des Antrags, Datum und Höhe der Auszahlung) sowie der Summe der insgesamt? in Anspruch genommenen Verwaltungspauschale durch jedes Studierenden- oder Studentenwerk enthalten. Die genannten Daten zu den Zuschüssen sind im IT-Tool enthalten und können aus diesem für die Verwendungsnachweise generiert werden. Diese aus dem IT-Tool generierten Übersichten können Grundlage für mögliche Stichproben im Rahmen der VN-Prüfung durch das BMBF sein. Die Daten werden dabei anonymisiert aufgeführt, Namen der Zuschussempfänger werden nicht an das BMBF übermittelt. Was passiert mit den digitalen Antragsunterlagen nach Abschluss der Überbrückungshilfe? Alle mit den Anträgen im Zusammenhang stehenden Dokumente (Antragsunterlagen gem. 5.4 der ichtlinien bis auf die Kopien der P\ weise oder gleichwertiger Identitätsnachwei Nachforderungen, Zahlungsbelege etc.) sind nach Vorlage der Verwendungsnachweise fünf Jahre aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Kommentiert [WS/4]: Nach Telefonat mit Herrn dazugekommen, da im Falle einer Prüfung eine rdnung einzelner Fälle möglich sein muss, BMBF aber keine Namen übermittelt haben möchte.
Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. Zu diesem Zweck werden nach Abschluss der Überbrückungshilfe alle im IT-Tool gespeicherten Daten und Dokumente? elektronisch an das jeweils zuständige Studierenden- oder Studentenwerk übermittelt. Da die Daten ausschließlich in elektronischer Form gespeichert sind, reicht es aus, diese jeßlieh-in rein digitaler Form au wahren. Es EEE an Unterstrichen muss allerdings sichergestellt werden, dass der Zugang zu diesen Daten vor Ort für das BMBF oder x Formatiert: Unterstrichen Formatiert: Unterstrichen Formatiert: Unterstrichen Kommentiert [WS/5]: Ve wollte hier wissen, wie die Daten vor Ort gespeichert werden sollen. Ich möchte das ungern alles vorgeben, wir kennen die Bedingungen bei den STW nicht. Ich kann mir allerdings vorstellen, dass man die Daten z. B. auf Festplatten, die nicht am Netz angeschlossen sind und regelmäßig gesichert werden, abspeichert. andere Prüfungseinrichtungen innerhalb der Aufbewahrungsfrist jederzeit möglich ist, N