e-mail-20220221

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Schriftverkehr von Herrn Adenauer und Landratsamt

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Von: Adenauer, S. <S.Adenauer@kreis-guetersloh.de> Gesendet: Montag, 21. Februar 2022 07:51 An: Kreis Gütersloh (alle Mitarbeiter) <V_alle@kreis-guetersloh.de> Betreff: MA-Info zu Verschwiegenheitspflichten Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, aus gegebenem Anlass darf ich Sie nochmals eindringlich darauf hinweisen, dass Sie als Beschäftigte des Kreises Gütersloh zur Verschwiegenheit über alle dienstlichen Belange des Kreises und Ihres Arbeitsbereiches verpflichtet sind. Das bedeutet u.a., dass es Ihnen untersagt ist, dienstliche Informationen, Unterlagen, Schriftstücke u.ä. an Dritte oder auch die Presse herauszugeben, soweit dazu keine ausdrückliche Genehmigung durch Dienstanweisungen oder Vorgesetzte vorliegt. Ich habe daher die Bitte und klare Erwartung, dass Sie diese Verpflichtung uneingeschränkt beachten. Entsprechendes von mir festgestelltes Fehlverhalten werde ich konsequent sanktionieren. Ihr S.-G. Adenauer
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