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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Schriftverkehr zur Berufung von Claudia Kemfert in den Sachverständigenrat für Umweltfragen“
AS.CO. Bundesministerium für Umwelt. Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Ministerbüro-Vorlage Berlin, 17. Juni 2015 Referat GI1 G11-46011/2 Durchwahl; 2230/2213 RefL.: RDir Dr. Ma 04, Aug. 2065 Ref: ORR'in Dr. Anders re BI PN a Alf Sb.: TB’e von Ma ' N ! 4 \ Frau Ministerin 2) dar Valle über Abdrucke Fa Frau PStin Zara zer Suter Herrn PSt Pronold ! le def Referat KP \ gı 6 Gleichstellungsbeaufträgte BA m Alle Abteilungsteitungen Referat zu 1 = Fri Herrn Staatssekretär Flasba Herrn Staatssekretär Adler Herrn Abteilungsleiter Z rg & Herrn Abteilungsleiter & 226. I re Herrn UnterabteilungSleiter G I ne / 2 a Ban 24 UNI 2015 0 Mar Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) | 2325 Neuberufung der Ratsmitglieder zum 1. Juli 2016 (Ratsperiode 2016-2020) Hinweis: Die Vorlage ist wegen sensibler Personalfragen absolut vertraulich und rein BMUB- intern zu behandeln. I. Votum » Kenntnisnahme » Billigung der Vorschläge zur Vorgehensweise und des Zeitplans u (N ) an. Sac gralt \ or 49 m 1. 7. 20 0060 die Mitglieder des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) neu zu rufung erfolgt durch die Bundesumweltministerin nach Zustimmung durch die ne uns (Kabinettbeschluss) für die Dauer von vier Jahren, Eine (auch mehrmalige) Wiederberufung der Ratsmitglieder ist möglich, u
Derzeit gehören dem SRU folgende Mitglieder an (Kurzbiografien in Anlage 1}: . Ingenieurwissenschaften/Verfahrenstechnik: Prof. Dr.-Ing. Martin Faulstich, Clausthal (Vorsitzender) Wirtschaftswissenschaften: Prof. Dr. rer. oec. Karin Holm-Müller, Bonn (stellv. Vorsitz.) Energie-/Ressourcenwirtschaft: Prof, Dr.-Ing, Harald Bradke, Karlsruhe Rechtswissenschaften: Prof. Dr. jur. Christian Calliess, Berlin Chemie/Toxikologie: Prof. Dr. med. dent. Heidi Foth, Halle-Wittenberg Naturschutz/Ökologie: Prof, Dr. rer. nat, Manfred Niekisch, Frankfurt/Main Politik- und Sozialwissenschaften: Prof. Dr. phil. Miranda Schreurs, Berlin . ee 8 u 2 9 Frau Prof, Foth ist seit 2004 Ratsmitglied, Herr Prof. Faulstich ist seit 2006 Ratsmitglied, wurde 2008 von den Mitgliedern zum Vorsitzenden gewählt und 2012 bestätigt. Prof. Bradke wurde 2012 in den Rat berufen. Alle weiteren derzeitigen Ratsmitglieder wurden 2008 neu berufen. mn Die stellvertretende Vorsitzende, Frau Prof. Holm-Müller, steht für eine Wiederberufung nicht zur Verfügung. Anlässlich eines Gesprächs mit Herrn ALG am 13.05.2015 erklärte auch der SRU-Vorsitzende Prof, Faulstich, dass er seine Tätigkeit für den SRU beenden wolle, signalisierte allerdings, dass er sich einer Wiederberufung nicht gänzlich verschließe. Die anderen fünf Ratsmitglieder haben Herrn Faulstich wiederum signalisiert, dass sie für eine weitere Beru- fungsperiode bereitstehen würden. Der SRU ist an den qua Einrichtungserlass (Anlage 2) begründeten Auftrag gebunden, Situation und Entwicklungstendenzen der Umwelt darzulegen und alle umweltpolitisch Verantwortlichen sowie die Öffentlichkeit mit Blick auf die Vermeidung bzw. Beseitigung von Fehlentwicklungen zu beraten. Er ist in seiner Tätigkeit unabhängig, solite sich in der Qualität seiner Beratung aber durch eine ausgeprägte Anschlussfähigkeit an die Umweltpolitik auszeichnen. Der SRU hat sich seit seiner Gründung im Jahr 1972 einen hervorragenden Ruf auf dem Ge- biet der wissenschaftlichen Beratung der Bundesregierung zu umweltpolitischen Fragestel- _ lungen erarbeitet, hierfür lassen sich zahlreiche Beispiele benennen (Anlage 3). Weitere Hintergrundinformationen zum SRU finden sich in Anlage 4. IL, Stellungnahme/ Vorschlag zur Vorgehensweise Das Verfahren der Neuberufung.liegt in der Zuständigkeit des BMUB und ist unmittelbar zu star- ten, um Kabinettsentscheidung und Berufung der neuen/alten Ratsmitglieder zum 1. Juli 2016 zu gewährleisten (s.a. Zeitplan Anlage 5). Der Vorsitzende des SRU wird aus dem Kreis der Mit- glieder nach der Berufung selbst bestimmt.
a. Ziel der Neuberufung sollte eine komplette Neubesetzung des SRU sein, d.h. aller sie- ben Mitgliedssitze. Gründe hierfür sind: « Fünf der sieben Ratsmitglieder sind zur Wiederberufung bereit, sechs Ratsmitglieder Sind jedoch bereits zwei volle Berufungsperioden oder länger im Amt, Lediglich ein Mitglied (Herr Bradke) ist erst seit 2012 aktiv, Die durchschnittliche Amtszeit seit 1972 beträgt 6 Jahre. Ein Mitglied nach 8, 10 oder gar 12 Jahren nicht wieder zu be- rufen, ist daher per se kein ungewöhnlicher Vorgang, im Falle von Herrn Bradke durchaus fachlich begründbar. x « Ein Wechsel der eingespielten Zusammensetzung, auch im Sinne eines „Generatio- nenwechseis“, ist für ein wissenschaftliches Gremium von Zeit zu Zeit durchaus sinn- voll und fruchtbar. Da der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende als wichti- ge Kernkräfte des SRU nicht mehr zur Verfügung stehen, ist in jedem Falle eine star- ke interne Dynamik zu erwarten und ein Umbruch gegeben. Eine komplette Neubesetzung fand im Jahr 2000 statt, dieser neue Rat erwies sich nach relativ kurzer Zeit als sehr produktiv: Bereits im Jahr 2002 erschienen ein neues Hauptgutachten („Für eine neue Vorreiterrolie”) und ein Sondergütachten („Für eine Stärkung und Neuorientierung des Naturschutzes“) mit großer Resonanz. « Die derzeit im Rat vertretenen Fachrichtungen sollten dem mittelfristigen umweltpoli- tischen Beratungsbedarf im Allgemeinen und dem Beratungsbedarf des BMUB im Be- sonderen stärker angepasst werden. Konkret besteht der Anpassungsbedarf o durch die voraussichtlichen Schwerpunkte des mittel- und langfristig orientierten Integrierten Umweltprogramms (Gesunde Lebensbedingungen, Intakte Natur, Umweltverträgliches Wirtschaften, Nachhaltige Siedlungs- und Mobilitätsentwick- Jung, Europäisch und global nachhaltiges Handeln), o durch die stärkeren gesellschaftlichen Bezüge und Herausforderungen der Um- weltpolitik und die damit notwendigen Fragen gesellschaftlichen Wandels, sozialer Gerechtigkeit, demokratischer Partizipation und wirtschaftlicher Wohlstandskon- zepte sowie o durch die neue Konfiguration des BMUB, die grundsatzpolitische, stadtentwick- Jungs-, wohn- und baupolitische Aspekte der Umweltpolitik verstärkt. Hieraus ist eine veränderte fachliche Schwerpunktsetzung bzw. neue fachliche Impul- se, eine ausgewogenere Mischung aus Natur-, Sozial- und Geistes- bzw. Kulturwis- senschaften, eine Betonung von Kompetenzen der systemischen Betrachtung und von Transformationswissen abzuleiten, * Auch mit Blick auf den Beratungscharakter solite vor dem Hintergrund einer immer stärker strategie- und systemorientierten Umweltpolitik strategische und konzeptio- nelle Kompetenzen bei der Auswahl und Zusammensetzung noch stärker betont wer- den. Auch hier ist das Integrierte Umweltprogramm mit seinen grundiegenden Leitli- nien ein relevanter Referenzrahmen.
-4- E » Eine nur teilweise Neuberufung ist nach unserer fachlichen Einschätzung schwer be- gründbar und dürfte aufgrund der Personalkonstellationen mindestens ebenso zu Irri- tationen führen wie eine komplette Neuberufüng, die dann allerdings die Weiterarbeit der im Rat verbleibenden Mitglieder negativ beeinflussen dürften. b. Weitere Leitlinien für Vorschläge und Auswahl sollten sein: « Die Ratssitze sollten mit unabhängigen Persönlichkeiten besetzt werden, die sich durch folgende Eigenschaften auszeichnen: o hohe fachliche Qualifikation und Reputation, o hohe Kompetenz zur interdisziplinären Zusammenarbeit, o ausgeprägte Fähigkeit, Wissen für die Politikberatung geeignet aufbereiten und. kommunizieren zu können und o großes Interesse an politischer Gestaltung. « Mindestens ein Mitglied sollte bereits vergleichbare Kommissions- bzw. Beiratserfah- rung mitbringen, um die zügige Arbeitsfähigkeit des neuen SRU zu befördern und den bei einer vollständigen Neubesetzung nicht unbeträchtlichen Einfluss der SRU- Geschäftsstelle und deren z. T. langjährige Mitarbeiter kontrollieren zu können. Ins- gesamt sollten die Kandidatinnen und Kandidaten jedoch nicht durch zu viele andere Funktionen daran gehindert sein, sich stark persönlich in die interdisziplinäre Zusam- menarbeit und die politische Beratung einzubringen. « Gegeneinander abgewogen werden sollten daher v.a. langjährige Erfahrung/hohe Reputation einerseits und dynamisches Aufstreben/starke Motivation, sich über eine Tätigkeit im SRU zu profilieren, andererseits, \ » Der Frauenanteil im Gremium sollte für die Ratsperiode 2016-2020 nach Möglichkeit auf 50 % erhöht werden. Das BMUB würde durch diese Maßnahme eine entspre- chende Forderung des Bundesgremienbesetzungsgesetzes (BGremBG) bereits vor dem Stichtag erfüllen (weitere Informationen in Anlage 6). c. Weiteres Vorgehen E Ein umgehendes Signal zur Haltung des BMUB in der Frage der Neuberufung wird von den Ratsmitgliedern erwartet, einige Mitglieder des SRU sind auf eine Abberufung vermutlich nicht eingestellt, Eine Entscheidung -über die Grundlinie teilweise vs. komplette Neubeset- zung Ist daher möglichst umgehend zu treffen und zu kommunizieren.
Um den insbesondere durch eine vollständige Neubesetzung zu erwartenden Fragen und ggfs. Irritationen im Rat selbst und auch in der Öffentlichkeit angemessen begegnen zu kön- nen, solite der Neuberufungsprozess durch eine vorausschauende Kommunikationsstrategie I gestützt werden. Die Gleichstellungsbeauftragte und Referat Z II 1 haben mitgezeichnet., A } E Bo. (P Mayer-Res Dr. Anders Anlagen Biografien der derzeitigen Ratsmitglieder Einrichtungserlass für den SRU (2005) Höhepunkte der Politikberatung durch den SRU . Hintergrundinformationen zum SRU Zeitplan Neuberufungsverfahren 2016 Vorgaben des Bundesgremienbesetzungsgesetzes (BGremBG) onaunn
Anlage 1 Biografien der derzeitigen SRU-Ratsmitglieder Prof. Dr. Martin Faulstich (Vorsitzender) ist seit dem 1. Januar 2013 Professor für Umwelt- und Energietechnik an der Technischen Univer- sität Clausthal und Geschäftsführer des Clausthaler Umwelttechnik- Instituts CUTEC. Von 2003 bis 2012 war er Inhaber des Lehrstuhls für Rohstoff- und Energietechnologie an der Technischen Universität Mün- chen und als solcher Gründungsdirektor des Wissenschaftszentrums in Straubing. Von 2000 bis 2012 war er wissenschaftlicher Leiter des ATZ Entwicklungszentrums in Sylzbach-Rosenberg, welches technische Ver- fahren in den Bereichen Energie, Rohstoffe und Werkstoffe bis zur Marktrelfe entwickelt. Zuvor hatte er an der TU München eine Professur für Abfallbehandlung und Reststoffverwer- tung Inne. Schwerpunkte seiner Arbeit waren Strategien für eine nachhaltige Industriegesell- schaft, insbesondere die Steigerung der: Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft, Recycling von Metallen und Phosphor sowie Verfahren zur Erzeugung mit regenerativen Kohlenwasser- stoffen und Wasserstoff für industrielle und kommunale Infrastrukturen. Prof. Dr. Karin Holm-Müller (stv. Vorsitzende) ist seit 1999 Profes- sorin für Ressourcen- und Umweltökonomik an der landwirtschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilheims-Universität Bonn. Prof. Holm-Müller ist im SRU für die ökonomische Analyse von Umweltfragen zuständig. Einen Schwerpunkt ihrer Arbeiten bildet die Forschung über ‚ = die Auswirkungen flächenbezogener Agrar- und Umweltpolitiken. Hier- RAN zu gehören z. B. Agrarumweltpragramme, die Eingriffsregelung und der Politikbereich „Nachwachsende Rohstoffe, Weitere zentrale Themen sind der Einsatz ökonomischer Instrumente zum Artenschutz und die Bewertung von Umweltgütern. In die- sem Zusammenhang Ist sie auch Mitglied im Beirat von „Naturkapital Deutschland”. Prof. Dr.-Ing. Harald Bradke ist seit Januar 2012 Leiter des Compe- tence Centers Energietechnolögien und Energiesysteme Im Fraunhofer Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung. Zuvor war er seit 1996 Leiter des Competence Centers Energiepolitik und Energiesyste- me, nächdem er von 1993 bis 1996 Leiter der Forschungsgruppe Ener: gie und stellvertretender Leiter der Abteilung Energie. und Umwelt an \ Fraunhofer ISI war. Seit 1999 hat er einen Lehrauftrag für Energiewirtschaft an der Universität Kassel und ist dort seit 2010 Honorarprofessor. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen in Untersuchungen zur technologischen und wirtschaftlichen Entwicklung von Energietechnologien sowie zur Analysen von Kosten ünd Potentialen der rationellen Energienützung in Industrie und Gewerbe, die in.den letzten Jahren durch die
-2 - wissenschaftliche Begleitung der Identifizierung und Umsetzung von Energieeffizienzmaß- nahmen in mehreren Hundert Betrieben empirisch untermauert werden. Prof. Dr. Christian Calliess ist seit dem Sommersemester 2008 In- nr u aa für öffentliches Recht und Europarecht am Fach- ft der Freien Universität Berlin. Zuvor war er rn an E Universität Göttingen und Direktor des dortigen Insti- tuts für Völker- und Europarecht sowie des Instituts für Landwirt- schaftsrecht. Prof. Calliess forscht schwerpunktmäßig in den Bereichen Europa-, Verfassungs- und Umweltrecht. Er ist u. a. Mitherausgeber eines Kommentars zum Europarecht, in dessen Rahmen er die Bestimmungen zum europäi- schen Umweltrecht kommentiert. Umweltrechtliche Fragestellungen zwischen den Vorgaben der EU einerseits und den mitgliedstaatlichen Handlungsspielräumen andererseits beschäfti- gen ihn immer wieder. Aktuelle Stichwörter sind insoweit die Felnstaubproblematik, die Vor- gaben des integrierten Umweltschutzes oder die Verkehrspolitik. Im Rahmen seiner Schrift "Rechtsstaat und Umweltstaat" befasste er sich intensiv mit dem verfassungsrechtlichen Ausgleich zwischen Wirtschaftsfreiheit und Umweltschutz. ! Prof. Dr. Heidi Foth ist seit 1995 Direktorin des Instituts für Umwelt- toxikologie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Zwischen 2001 und 2010 war sie Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für To- xikologie und wirkt derzeit im Vorstand der International Union of To- xicology (IUTOX). Sie hat Aufgaben in verschiedenen Expertengrernien N der Arzneimittelzulassung (BfArM) sowie der Chemikalienbewertung en I (BUA, GDCh) an der Bewertung und Erstellung von Stoffdossiers wahr- genommen. Ihre Aufgabenfelder im SRU sind Gesundheit, Arzneimittel, Risiken, Chemikali- enwirkung, Toxikologie und Ökotoxikologie. Sie sieht ihren Schwerpunkt in den kommenden Jahren vor allem in der Beurteilung der Risiken chemischer Stoffe für Mensch und Umwelt. Prof. Dr. Manfred Niekisch ist seit März 2008 Direktor des Frankfur- ter Zoos und seit Juli 2010 zudem Professor für „Internationalen Na- turschutz” an. der-Goethe-Universität -Frankfurt.-Von- 1998 bis 2008 hatte er die gleichnamige Professur an der Universität Greifswald inne und nimmt zudem seit vielen Jahren Lehräufträge zum Naturschutz u.a. an den Universitäten Hanoi/Vietnam und in Spanien wahr. Ehren- amtlich ist er in zahlreichen Funktionen tätig, so z. B. als Vizepräsident der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt und Präsident der Gesellschaft für Tropenökologie sowie im Beirat von National Geographic. Die wissenschaftlichen Inhalte seiner Arbeit liegen insbesondere In Strategien und Instrumenten zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressour- cen, speziell zum Schutz der Biodiversität. Geografische Schwerpunkte hat Prof. Niekisch in
-3- Europa, Südamerika und in Vietnam. Von 2000 bis 2008 wär er auch während der maximal möglichen zwei Amtszeiten als Regional Councillor der Weltnaturschutzunion IUCN tätig, Prof. Dr. Miranda Schreurs ist seit 2007 Leiterin de Forschungs- d Professorin fü lei wissenschaft an der FU Berlin. Sie war zuvor Dozentin der Universität von Maryland und ist weiterhin Gastdozentin der University of Ma- tyland Law School. Schwerpunkte ihrer Arbeit liegen in den Bereichen der vergleichenden Analyse internationaler politischer Systeme, Um- u welt- und Energiepolitik sowie der Rolle von Zivilgesellschaft, Regie- rungen und wirtschaftlichen Akteuren. Sie widmet sich vor allem Aspekten des Klimawandels sowie der Luft- und Meeresverschmutzung, erneuerbaren Energien und Energieeffizienz so- wie umweltpolitischen Bewegungen und Parteien. Prof. Schreurs untersucht außerdem Fra- ‚gen der ökologischen Sicherheit und der regionalen Kooperation. Sie ist seit 2011 Vorsitzen- de des europälschen Netzwerkes der Umwelt-und Nachhaltigkeitsräte (EEAC). Ihre regiona- len Schwerpunkte sind neben Deutschland und Europa Japan und China, Ost-Asien und Nordamerika.
Seite 662 GMBI 2005 ' Aula 2 ‚ Nr3i Bundesministerium für Umwelt, ‚Naturschutz und Reaktorsicherheit Erlass über die Einrichtung eines Sachverständigenrates für Umweltfragen bei dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Vom 1. März 2005 $1 } H Zur periodischen Begutachrüng der Umweltsimation und Ummwelchedingungen der Bundesrepublik Deusschland und zur Erleichterung der Urteilsbildung bei Allen umwel politisch verantwortlichen Instanzen sowie in der Öffent- ae wird ein Sachverständigenrat für Umweltfragen ge- ildet. ö $2 {1} Der Sachyerständigenrer für Umweleragen besteht aus sieben Mitgliedern, die über besondere wissenschaftliche Kennınisse und Erfahrungen im Umweltschutz verfügen , müssen. “ (2} Die Mitglieder des Sachverständigenrares für Um- weltiragen dürten weder der Regierung oder einer geserz- gebenden Körperschaft des Bundes nder eines Landes noch’ . gem öffentlichen Dienst des Bundes, eines Landes oder einer sonstigen juristischen Person des öffentlichen Rechts, es sei denn 21s Hochschullehrer oder -Iehrerin oder als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin eines wissenschaftlichen Instieuts, ange- hören.-Sie dürfen ferner nicht Repräsentant oder Repräsen- tantin eines Wirtschaftsverbandes oder einer Arbeitgebar- oder Arbeitnehmerorpanisation sein oder zu diesen in einem ständigen Diense- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis ste- hen; sie dürfen auch nicht während des letzten Jahres vor der Berufung zum Mitglied des Sachverständigenrates für Um- weltfragen eine derarüge Stellung innegehabt haben, 83 f Der Sachverständigenrat für Umweltteagen soll die je- weilge Situarion der Umwelt und deren Entwicklungs- tendenzen darstellen. Er soll Fehlenrwicklungen und: Mög- lichkeiten zu.deren- Vermeidung oder zu deren Beseitigung ‚aufzeigen. $4 Der Sachverständigenrat für Umweltfragen ist nur an den durch diesen Erlass begründeten Auftrag gebunden und in seiner Täugkeit unabhängig. $5 Der Sachverständigenrat für Umweltfragen gibt während der Abfassung seiner Gutschten den jewäls fachlich be- troffenen Bundesministerien oder ihren Beauftragten Gele- genheit, zu wesentlichen sich aus seinem Auftrag ergebenden „ Fragen Stellung zu nehmen. $6 Der Sachverständigenrat für Urweltfregen kann zu einzelnen Berarungsihemen Behörden des Bundes und der Länder hören’'sowie Sachverständigen, insbesondere Vertre- vern und Vertreterinnen von Organisationen der Wirtschaft ' und der Umweltverbände, Gelegenheit zur Äußerung geben. 87 (1) Der Sachverständigenrar für Umweltfragen erscamer alle vien Jahre ein Gutachten und leiter cs der Bundesregie- sung jeweils im Monat Mai zu. Das Gutachten wird vom Sachverständigenrat für Umweltfragen veröffentlicht. . {2) Der Sachverständigenrat für Umweldiragen erstarter zu Einzelfragen zusätzliche Gütachten oder gibr Stellung- nahmen ab. Des Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit kann den Sachverständigenrar für Umweltfragen ‚mit.der Erstattung weiterer Gutachten oder Stellungnskmen beauftragen. Der Sachverständigenrat für Umwehfragen Teiget Gutschten oder Stellungnahmen nach Satz 1 und 2 dem Bundesministerium für Umwelc, Na- turschurz und Reaktorsicherheit zu. . $8 {1} Die Mitglieder des Sachverständigenrazes für Um- welrfragen werden vom Bundesministerium für Umwehs, - Narurschutz und Reaktossicherheit nach Zusimmung des Bundeskabinetts für-die Dauer von vier Jahren berufen, Da- bei wird auf.die gleichberechtigre Teilhabe von Frauen und Männern nach. Maflgabe des Bundesgremienbeserzungs- geserzes hingewirkt. Wiederberufung ist möglich. (2) Die Mitglieder können jederzeit schriftlich dem Bun- desministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktor- sicherheit gegenüber ihr Ausscheiden aus dem Rat erklären. (3) Scheider ein Mitglied vorzeitig aus, so wird ein neues Mitglied für die Dauer der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds berufen; Wiederberufung ist möglich. 89 (1) Der Sachverständigenrat für Ummwelrfragen wähle io geheimer Wahl aus seiner Mitte einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende für die Dauer von vier Jahren. Wiederwahl ist möglich. ° (2) Der Sachverständigenrat für Umweltfragen gibt sich eine Geschäftsordnung. Sie bedarf der Genehmigung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheir. , {3) Vertritt eine Minderheit bei der Abfassung der Gur- -achten zu einzelnen Fragemeine abweichende Auffassung, so bar sie die Möglichkeit, diese in den Gutichten zum Aus- druck zu bringen, g:10 Der Sachverständigenrat für Umweltfragen wird bei der Durchführung seiner Arbeit von einer Geschäftsstäile un- terstütze. ä . ’ ’ Nitpiliewutechtmekrolog.de
Nr. 31 GMEI2S $11 " Die Mitglieder des Sachverständigenrates für Umwek- fragen und die Angehörigen der Geschäftsstelle sind zur- Verschwiegenheit über die Beratungen und die vom Sach- versländigenrat als vertraulich bezeichneten Beratungs- unterlagen verpflichter. Die Pflicht zur Verschwiegenheit bezieht sich auch auf Informationen, die dem Sachverstän- digenrar' gegeben und als vertraulich bezeichnet werden. s2 {I} Die Mitglieder des Sachverständigenrates für Um- weltfragen erhalten eine pauschale Entschädigung sowie Ersatz ihrlr Reisekosten. Diese werden vom Bundesminis- terium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium desInnern und dem Bundesministeriumm der Finanzen festgesetzt. (2) Die Kosten des Sachverständigenrates für Gun fragen wägt der Bund. g23- 1) Im Hinblick auf den in $7 Abs. I neu ı geregelten Ter- min für die Zuleitung des Gutachtens an die Bundesregie- rung kann das Bundesministerium für Umwelt, Naturschusz und Reakrorsicherheit die bei- Inkrafttreren dieses Erlasses laufenden Berufungsperioden der Mitglieder des Sächver- stindigenrates ohne Zustimmung des Bundeikabinerts bis zum 30. 6.2008 verlängern. 514, Der Erlass über die Einrichtung eines Rates von Sach- verständigen für Umweltfragen bei dem Bundesminister für Umwelt, Narurschutz und Reskiorsicherheir vom 10. Au- gurlEN (GMBI 1990, Nr. 32, 5,831) wird hiermir aufge- = j Berlin, den 1. März 2005 GH -4601072 Dar Bundesminister für Umwelt, ' Narurschurz und Rexktorsicherkeit JArgen Trinin Intpsilweonu. ohlmakrolog.de GMBI 2005,5.682 . Seite 563