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127. Sitzung der Unfallkommission             1 Verkehrsunfallkommission Berlin                                          29. April 2022 SenUMVK VI B 4 / UK                                                    Tel.: 030 / 902594▍██ ▍ Protokoll (E ndfassung ) der 127. Sitzung der Straßenverkehrs -Unfallkommission Berlin (UK) am 29. April 2022 Beginn:            09:00 Uhr Ende:              13:00 Uhr Teilnehmer: ████████ ▍– LPD St 14 Verkehr ██████████ – LPD St 14 Verkehr ███████████        ▋ SenUMVK VI B 4 ███████ – SenUMVK VI B 4-9 ████████ – SenUMVK VI B 2 -2 ███████ ▋ SenUMVK VI B 3 █████████ – SenUMVK VI B 3-6 ██████ ▍– SGA Treptow -Köpenick ██████ ▋ SGA Lichtenberg ███████ – SGA Lichtenberg █████████      – SGA Lichtenberg ████████ ▋ SGA Lichtenberg ████████ ▋ Projektsteuerung UK Auf Grund der Covid -19 Pandemie u nd den daraus resultierenden Abstandsregeln wurde die 127. UK-Sitzung als Videokonferenz durchgeführt. TOP 1 – Frankfurter Allee/ Möllendorf fstraße/ Gürtelstraße (Lichtenberg) Unfallanalyse: Der Knotenpunkt Frankfurter Allee/ Möllendorffstraße/ Gürtelstraße belegt in der Dreijahres- karte (3-JKU(P)) 2018 – 2020 aller Knotenpunkte in Berlin den Rang 25 bei Unfällen mit Per- sonenschaden. Die Entwicklung der Unfallzahlen mit Personenschaden im Jahr 2020 wird auf den Rang 236 eingestuft. Der Knotenpunkt wird in der aktuellen 3-JK (2019-2021) als schwere Unfallhäufungsstelle deklariert – 32 U(P) davon 8 U(SP). Im Jahr 2021 wird der Kno- tenpunkt als Massen-UHS gewertet. (Ausführliche Zahlen und Daten zum Unfallgeschehen können der Unfalluntersuchung der Polizei entnommen werden.) SGA Lichtenberg An dem hier behandelten Knotenpunkt werden derzeit durch das SGA keine Planungen durch- geführt. Es existieren Vorentwürfe für eine Neugestaltung des Radweges in der Knotenzufahrt Frankfurter Allee aus Osten kommend mit einer durchgehenden Breite von mindestens 2,0m. Dem Bezirksamt liegen derzeit keine Beschwerden oder Anfragen zum hier betrachteten Kno- tenpunkt vor. Protokoll vom 29. April 2022 Prot127_(Endfassung)
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127. Sitzung der Unfallkommission                           2 Die bezirkliche Straßenunterhaltung hat vor den Knotenpunkt neu zu markieren. Hierbei sollen die Radfurten mit einer Rotunterlegung ausgeführt werden. Neu getroffene Anordnungen kön- nen hierbei mit umgesetzt werden. Quelle - Bild: Fis-Broker Berlin 2022 sowie Karte von OpenStreetMap 2022 (Lizenz: OdBL) SenUMVK VI B Der Knotenpunkt und die daran gebundene Lichtsignalanlage wurden im Jahr 2020 überarbei- tet. Die LSA ist in einem sehr guten aktuellen Zustand und ist mit LED-Signalgebern und einer verkehrsabhängigen Steuerung ausgestattet. Im Zuge der Überarbeitung wurden die Tram- Haltestellen verändert und angepasst. Die Lichtsignalanlage läuft auf Grund der Knotengröße und der Koordinierung in einem Umlauf von 100-110 Sekunden. Da der Knoten bereits hinsichtlich der Leistungsfähigkeit sehr an Grenzen kommt, wurde das Linksabbiegen aus den Nebenrichtungen untersagt. In den Hauptrichtungen gibt es separate Linksabbiegesignale. Die Frankfurter Allee ist bekannt dafür, dass hier in verkehrsschwachen Zeiten die gefahrenen Geschwindigkeiten deutlich zu hoch liegen. Hierdurch kommt es vermehrt zu Rotlichtverstö- ßen an den Lichtsignalanlagen. Darüber hinaus sind die Fahrstreifen zu schmal. Die BVG Tram hat eine Anfrage zu verlängerten Grünphasen gestellt, da ihrer Auffassung nach die Trambeschleunigung nicht ausreichend umgesetzt wurde. Diese Anfrage wurde un- tersucht, eine Vergrößerung der Trameingriffsbereiche in die Lichtsignalanlagensteuerung Protokoll vom 29. April 2022 Prot127_(Endfassung)
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127. Sitzung der Unfallkommission              3 würde die Leistungsfähigkeiten der konkurrierenden Lastrichtungen inkl. der Koordinierung auf der Frankfurter Allee stören und verschlechtern. Die koordinierte Lastrichtung Frankfurter Allee wurde ggü. der Trambeschleunigung höher bewertet. An diesem Knotenpunkt liegen der SenUMVK VI B keine weiteren Anfragen oder Beschwer- den vor. Im Jahr 2019 wurde an dem Knotenpunkt in der Zufahrt Gürtelstraße der „Grünpfeil für Rad- fahrende“ eingeführt und als Feldversuch beobachtet. So können rechtsabbiegenden Radfah- rende entgegen der Signalisierung aus der Gürtelstraße rechts in die Frankfurter Allee einbie- gen. In der Unfallanalyse gibt es für diese Radfahrbeziehungen keine Auffälligkeiten, so dass dieses Schild noch weiter bestehen bleibt. Die vorhandene Markierung wird von der SenUMVK als noch ausreichend bewertet. Das Vor- haben der Straßenunterhaltung, die Markierung zu erneuern, wird begrüßt. Grundlegend ist bekannt, dass durch das angrenzende Einkaufszentrum sehr viele zu Fuß Gehende und Rad- fahrende den Knotenpunkt queren. Ein Rotunterlegen der Radfurten wird befürwortet. Dies ist ohne Anordnung umsetzungsfähig und kann vom Bezirk eigenständig erfolgen. Im Vorfeld die- ser Arbeiten sollte geprüft werden, ob eine Verbreiterung der Radanlagen entsprechend aktu- ell gültigen Richtlinien möglich ist. Durch viele Auffälligkeiten an der Fußgängerfurt über die Ausfahrt Möllendorffstraße wird die Implementierung eines Schutzblinkers am Mast F9 empfohlen. Um Fahrstreifenwechselvorgänge auf der Frankfurter Allee zu reduzieren, wird empfohlen, im Knotennahbereich die Pfeilmarkierungen früher zu beginnen. Es wird vermutet, dass durch Rückstauvorgänge die Pfeile verdeckt sind. Ortsunkundige Kraftfahrer können sich nicht recht- zeitig orientieren und erzeugen so die kritisch bewerteten Fahrstreifenwechsel. Das Vorhaben des SGA, den Radweg in der Knotenzufahrt Frankfurter Allee Ost zu optimie- ren, wird begrüßt. Hierbei sollte untersucht werden, ob die Radwegführung im Knotennahbe- reich früher an die Fahrbahn heran geschwenkt werden kann – dies würde die Sicht auf Rad- fahrende für Abbieger deutlich erhöhen. Polizei Von Seiten des Polizeiabschnittes wird das Rotunterlegen der Radfurten unterstützt. Vor der Umsetzung ist die Optimierung und die Konformität zu den gültigen Richtlinien zu prüfen. Das Heranschwenken der Radfahrenden an die Fahrbahn entlang der Frankfurter Allee wird positiv bewertet. Es wird angemerkt, dass dies für beide Seiten erfolgen sollte. Es sollte eben- falls geprüft werden, den Radfahrenden deutlich vor dem Knotenpunkt bereits auf die Fahr- bahn zu lenken. Dies würde jedoch zu Lasten eines MIV-Fahrstreifens gehen. Die Leistungs- fähigkeit hat eine hohe Priorität. SGA Treptow-Köpenick Das Rotunterlegen der Radfurten wird befürwortet, Es wird hierbei empfohlen mit Epoxidharz- markierungen zu arbeiten. Dies erhöht die Radüberrollbarkeiten. Durch die sehr hohe Ver- kehrsbelastung wäre die normale Beschichtung schnell wieder abgefahren. PS Die Anpassung des Knoteninnenraumes zur Optimierung der Führung der Radfahrenden sollte von einer Schleppkurvenprüfung begleitet werden. Es wird vermutet, dass die Fahrstrei- fenbreiten im Knoteninnenraum grenzwertig eng sind. Die Fahrstreifen entlang der Frankfurter Allee sind sehr schmal ausgeführt. Hierdurch kann es ebenfalls zu den Fahrstreifenwechselunfällen kommen. Eine Optimierung der Breiten geht aber in jeder Variante zu Lasten der Fahrstreifenanzahl und im Folgenden negativ auf die Leistungsfähigkeit. Protokoll vom 29. April 2022 Prot127_(Endfassung)
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127. Sitzung der Unfallkommission             4 Beschluss Sofortmaßnahmen: • SGA: Erneuerung der Markierung inkl. Rotunterlegungen • SenUMVK VI B: Umsetzung eines Schutzblinkers an F9 in der Knotenausfahrt Möl- lendorffstraße Planungsaufgaben: Das SGA wird gebeten, bei der Planung der Radwege entlang der Frankfurter Allee zu prüfen, ob diese früher an die Fahrbahn heran geschwenkt werden können. (PS) - Prüfung des Knoteninnenraumes hinsichtlich der Schleppkurven und einer möglichen Verbreiterung der Radfurten. Der Bezirk wird gebeten die Erneuerung der Markierung erst nach der Planprüfung durch SenUMVK VI B durchzuführen. TOP 2 – Hauptstraße/ Schlichtallee/ Emma Ihrer Straße (Lichtenberg) Unfallanalyse: Der Knotenpunkt Hauptstraße/ Schlichtallee/ Emma Ihrer Straße belegt in der Dreijahres- karte (3-JKU(P)) 2018 – 2020 aller Knotenpunkte in Berlin den Rang 177 bei Unfällen mit Per- sonenschaden. Die Entwicklung der Unfallzahlen mit Personenschaden im Jahr 2020 wird auf den Rang 473 eingestuft. Der Knotenpunkt wird in der aktuellen 3-JK (2019-2021) als schwere-Unfallhäufungsstelle deklariert – 14 U(P) davon keine U(SP). Im Jahr 2021 wird der Knotenpunkt als Massen-UHS gewertet. (Ausführliche Zahlen und Daten zum Unfallgeschehen können der Unfalluntersuchung der Polizei entnommen werden.) SGA Lichtenberg Der Knotenpunkt ist beim SGA im Fokus, da über die angrenzenden Straßenverbindungen Schlichtallee – Emma Ihrer Straße die Radroute Marzahn-Mitte-Innenstadt geführt wird. Ent- sprechend hoch sind die Zahlen der Radfahrenden. Hierbei muss die Schlichtallee auf östli- cher Seite befahren werden. Hier befindet sich hierdurch ein Zweirichtungsradweg. Die Über- führung am Knoten ist für einen Zweirichtungsradweg immer kritisch und bei dem Bezirksamt schon länger in Untersuchung. Die Radfahrenden verstehen im Bestand die Radführung meist nicht und benutzen rechtswidrig die Fußgängerfurt. Eine mögliche Lösung wird mit einem beid- seitigen Radangebot gesehen. Hierzu muss aber die Schlichtallee auf voller Länge grundhaft ausgebaut und angehoben werden. Derzeit befindet sich unter der Bahnbrücke eine Höhen- differenz der beiden Fahrtrichtungen von bis zu 50cm. Eine Querung ist daher im Bestand für Radfahrende nicht möglich. Die Planung und der Ausbau der Schlichtallee wird frühestens ab 2026 gesehen. Für die Überbrückung der Zeit bis zur Umgestaltung wurde die nord-östliche Ecke genauer untersucht. Hier ist deutlich zu wenig Platz für Fußgänger und Radfahrende. Im BA werden derzeit auf diesen Hintergrund Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer geführt. Die Ecke soll gekauft werden, um das Angebot für Rad und Fußgänger zu verbreitern. Ein Zielhorizont ist noch nicht definiert. Genauso wie am Knotenpunkt TOP1 soll auch hier durch die Straßenunterhaltung die Markie- rung erneuert werden. Es ist ebenfalls hier angedacht, die Radfurten zur Verdeutlichung rot zu unterlegen. Eine Umsetzung steht auch hier kurz bevor. Sollten in der UK Änderungen be- schlossen werden so könnten diese ebenfalls gleich mit umgesetzt werden. Protokoll vom 29. April 2022 Prot127_(Endfassung)
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127. Sitzung der Unfallkommission                           5 In den Zufahrten der Hauptstraße werden die zwei Fahrstreifen Geradeaus als notwendig an- gesehen (Staubildung Hauptstraße). Eine Veränderung der Fahrstreifenaufteilungen würde zu Schleichverkehr in umliegenden Wohnquartieren führen und wird nicht befürwortet. Dies wurde im BA schon einmal betrachtet. Quelle - Bild: Fis-Broker Berlin 2022 sowie Karte von OpenStreetMap 2022 (Lizenz: OdBL) SenUMVK VI B Im Jahr 2018 wurde am Knotenpunkt die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht umge- setzt. Seitdem sind keine neuen Planungen hier bekannt. Beschwerden über diesen Knoten- punkt liegen ebenfalls nicht vor. Die Lichtsignalanlage ist mit LED-Signalgebern ausgestattet und verfügt über eine koordinierte ÖPNV-Verkehrsbeeinflussung. Ein Querungsgrün für Fußgänger ist eingerichtet, aber es be- steht der Wunsch einer nahegelegenen Schule, auch kleinere Schülergruppen zu berücksich- tigen. Die am Knotenpunkt vorhandene Radführung ist durch den Zweirichtungsradweg ungewöhn- lich und wird in vielen Fällen durch die Radfahrenden nicht verstanden. Die Radfahrenden nutzen nur bedingt die vorhandenen Furten und sind daher für die Kraftwagenfahrenden schwer zu lokalisieren. Eine bessere Radführung wurde zum Zeitpunkt der Planung nicht ge- sehen. In der Knotenzufahrt Hauptstraße West wurde zu Lasten der Mittelinsel ein separater Links- abbiegefahrstreifen angelegt. Dieser ist zwar zu schmal, wird aber sehr gut angenommen und Protokoll vom 29. April 2022 Prot127_(Endfassung)
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127. Sitzung der Unfallkommission              6 trägt deutlich zur Verkehrssicherheit bei. Eine ähnliche Lösung ist in der Knotenzufahrt Ost auch denkbar und sollte untersucht werden. In der Knotenzufahrt West fehlt ein Zeichen 295 nach StVO zwischen den Fahrstreifen LA und GA. In den Nachtstunden (22-06Uhr) ist entlang der Hauptstraße Tempo 30km/h beschildert. Entlang der Hauptstraße sind keine separaten Radwege oder Streifen vorhanden. Hier ist Geh-/ Radfahrer frei beschildert. Der Radfahrende befährt auch hier vermehrt die Emma Ihrer Straße, um entlang der Spree zu fahren. Alternative Radführungen entlang der Hauptstraße sind ohne größeren Umbau nicht umsetzungsfähig. Die Initiative des Bezirkes zur Rotunterlegung der Radfurten wird positiv befürwortet und sollte schnellstmöglich umgesetzt werden. Vor der Erneuerung der Markierung sollte geprüft wer- den, ob zusätzliche Knoteninnenraummarkierungen aufgebracht werden können, um die Füh- rungen besser zu verdeutlichen – insbesondere für den Linksabbieger von Osten. In der Ausfahrt des Zweirichtungsradweges Schlichtallee befinden sich in den Radstreifen Ge- radeauspfeile. Der Radfahrende in Richtung Süd wird aber über die Schlichtallee geführt. Hier sollte der Pfeil als rechtsabbiegender Pfeil ausgeführt werden. Der Grundstückskauf und der damit verbundene Grunderwerb werden positiv aufgenommen. Dies verbessert die Sichtbeziehungen zwischen Rad und Fußgänger deutlich. Polizei Der Zweirichtungsradweg ist im Polizeiabschnitt schon seit längerem als kritisch bekannt. Eine alternative Lösung wird aber auf Grund der Höhenlage der Schlichtallee nicht gesehen. Ein grundhafter Ausbau sollte durchgeführt werden. Die Vorhaben des Grundstückskaufes inkl. Zaunversetzen werden befürwortet. Ebenso wird die Erneuerung der Markierung gerne gesehen. Einer Rotunterlegung steht von Seiten der Polizei nichts entgegen. SGA Treptow-Köpenick - Keine Anmerkungen - PS Die Radführung aus dem Zweirichtungsradweg ist für die Verkehrsteilnehmer insbesondere Radfahrenden schwer verständlich. Der Umweg querend über die Schlichtallee wird nur be- dingt gefahren. Eine direkte diagonale Lösung sollte untersucht werden. Da bei dieser Führung die Radfahrenden zu allen KFZ-Signalgruppen feindlich sind, sollte eine separate Radphase geplant werden – die Leistungsfähigkeit wird hierdurch deutlich geringer. Eine Schleppkurven- untersuchung sollte zeigen, ob der Linksabbieger Hauptstraße mit dem diagonalen Radfah- renden gleichzeitig geführt werden kann. Das Einrichten eines Linksabbiegefahrstreifens aus Osten kommend zu Lasten der Mittelinsel wird nicht befürwortet. Die Fahrstreifen sind im Bestand schon sehr schmal und ein zusätzli- cher Fahrstreifen kann nur untermaßig eingerichtet werden. Ebenso sind die Mittelinseln im Bestand schon nach aktuellen Richtlinien deutlich zu schmal. Beschluss Sofortmaßnahmen: • SGA: Erneuerung der Markierung inkl. Rotunterlegungen • SenUMVK VI B: Umsetzung einer Knoteninnenraummarkierung insbesondere für den Linksabbieger • SenUMVK VI B: Knotenzufahrt West- zwischen GA und LA Zeichen 295 nach StVO • SenUMVK VI B: Zweirichtungsradweg Zufahrt – der Pfeil ist als Rechtspfeil zu mar- kieren Protokoll vom 29. April 2022 Prot127_(Endfassung)
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127. Sitzung der Unfallkommission             7 Der Grunderwerb des Bezirkes wird positiv bewertet und sollte schnellstmöglich durchgeführt werden. SenUMVK ist bereit, bei der Planung der neu gewonnenen Flächen behilflich zu sein. Top 3 – Aktuelles Geschehen / tödliche Unfälle Unfall VT 4: Britzer Damm / Hannemannstraße Ein aus der Nebenrichtung ausfahrendes Krad wird von einem PKW erfasst. Die Polizei ver- mutet einen Rotlichtverstoß des PKWs. Die betroffene unsignalisierte Ausfahrt befindet sich innerhalb eines signalisierten Knoten- punktes. Diese Zufahrt sollte aus planerischer Sicht mit in die Signalisierung eingebunden werden. An der Zufahrt angrenzend befinden sich Anwohnerstellplätze (<20 Stk.) – das Ver- kehrsaufkommen ist sehr gering und die Kraftfahrer sind ortskundig. Es wird in diesem Fall von einem Einzelversagen ausgegangen. Die LSA ist im Jahr 2004 modernisiert worden. Eine Umplanung ist derzeit nicht angestrebt. Beschluss: - Neumarkierung des Knotenpunktes nach neuen Richtlinien (Haltlinienabstand) - Längere Ausleger an den Signalmasten zur Verbesserung der Signalsicht - Prüfung der Anmeldezeiten der FG an der LSA bis zum Freigabezeitbeginn – es wird vermutet, dass die Wartezeiten überdurchschnittlich hoch sind, was zu Rotlichtverstö- ßen bei den Fußgängern führt. SenUMVK + Alliander Stadtlicht werden gebeten, ein entsprechendes Projekt zu initialisieren. Unfall VT 5: Schlesische Straße / Falckensteinstraße Ein Radfahrer querte die Schlesische Str. von der nordöstlichen Falckensteinstr. in südwestli- cher Richtung, kreuzte dabei die wartenden Kfz. (Kleintransporter) im rechten FS und wurde von einem linksseitig überholenden Pkw erfasst. Die Schlesische Straße ist in diesem betroffenen Bereich sehr breit. Ein Vorbeifahren am Stau oder wartenden Fahrzeugen ist möglich – ebenso besteht ein erhöhter Querungsbedarf, da die Falckensteinstraße als Radverbindung zur Oberbaumbrücke eingerichtet wurde. Die benachbarte FG-LSA ist für ein Queren durch Radfahrende unattraktiv. Es soll durch SenUMVK VI B geprüft werden ob in diesem Bereich eine Mittelinsel eingerichtet werden kann. Diese soll das Queren erleichtern und das am Stau vorbeifahren verhindern. Es sind sehr viele Verkehrszeichen nach StVO aufgestellt. Diese sollten hinsichtlich Bedarf und Notwendigkeit geprüft und ggf. Reduziert werden. Unfall VT 6: FG-LSA Landsberger Allee (Parkplatz LeProm) Ein Fußgänger quert die Straße bei Freigabe der Fußgängerfurt und wird von einem bei Rot- licht durchfahrenden Fahrzeug erfasst. Die Unfallkommission geht von einem Einzelversagen des Fahrzeugführers aus. Die Unfallan- alyse der Lichtsignalanlage zeigt keine Auffälligkeiten. Protokoll vom 29. April 2022 Prot127_(Endfassung)
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127. Sitzung der Unfallkommission            8 Top 4 – Abstimmung der Inhalte der nächsten Sitzungen und Termine Die kommende 128. Unfallkommissionssitzung findet am Freitag, den 20.05.2022 um 09.00 Uhr statt. Es wird Mitte behandelt. • Föhrer Straße / Nordufer / Föhrer Brücke • Gartenstraße / Scheringstraße / Liesenstraße Der Raum bzw. das Medium der Videokonferenz wird den Mitgliedern der UK rechtzeitig be- kannt gegeben. Benötigte Arbeitsmaterialien werden durch die Geschäftsstelle der UK im Vorfeld per E-Mail verschickt. Top 5 – Verschiedenes Hultschiner Damm / Akazien-Bergedorfer Durch die Projektsteuerung wurden zwei Varianten der Signalisierung erstellt. Beide Varianten sind nicht richtlinienkonform umzusetzen. Die zur Verfügung stehende Fläche ist zu gering. Die aufgezeigten Schleppkurven sind um den 15m Bus und den Sattelzug zu ergänzen. Die Beratung wird vertagt, bis die SenUMVK VI B 3 die Varianten analysiert haben. Ein erneu- tes Aufrufen der Örtlichkeit erfolgt in einer der kommenden Sitzungen   in Anwesenheit des betroffenen Bezirkes Marz.-Hell. Ende der UK-Sitzung.              █████████ ▍ Protokoll vom 29. April 2022 Prot127_(Endfassung)
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