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128. Sitzung der Unfallkommission             1 Verkehrsunfallkommission Berlin                                             20. Mai 2022 SenUMVK VI B 4 / UK                                                     Tel.: 030 / 902594▍██ ▍ Protokoll (E ndfassung ) der 128. Sitzung der Straßenverkehrs -Unfallkommission Berlin (UK) am 20. Mai 2022 Beginn:            09:00 Uhr Ende:              13:00 Uhr Teilnehmer: ████████ ▍▋ LPD St 14 Verkehr ███████ ▋ SenUMVK AL 1 (nur zeitweise) ███████████        ▋ SenUMVK VI B 4 ███████ ▋▍██████████ -7 ███████ ▋ SenUMVK VI B 4-9 ████████ ▋▍███ MVK VI B 2 -2 Herr ███████ – SenUMVK VI B 3-6 Herr ██ ▍▋ SGA Mitte ████████ ▋ Projektsteuerung UK Auf Grund der Covid -19 Pandemie und den daraus resultierenden Abstandsregeln wurde die 127. UK-Sitzung als Videokonferenz durchgeführt. TOP 1 – Föhrer Brücke – Föhrer Straße / Nordufer (Mitte) Unfallanalyse: Der Knotenpunkt Föhrer Brücke – Föhrer Straße / Nordufer belegt in der Dreijahreskarte (3- JKU(P)) 2019 – 2021 aller Knotenpunkte in Berlin den Rang 78 bei Unfällen mit Personen- schaden. Die Entwicklung der Unfallzahlen mit Personenschaden im Jahr 2021 wird auf den Rang 446 eingestuft. Der Knotenpunkt wird in der aktuellen 3-JK (2019-2021) als schwere Unfallhäufungsstelle deklariert – 25 U(P) davon 2 U(SP). Im Jahr 2021 wird der Knotenpunkt als UHS gewertet. (Ausführliche Zahlen und Daten zum Unfallgeschehen können der Unfalluntersuchung der Polizei entnommen werden. Die Ranglistenplätze wurden in der Sitzung abweichend zur ÖUU aktualisiert dargestellt.) SGA Mitte Der Knotenpunkt ist dem SGA bekannt. Es werden derzeit aber keine Planungen durchgeführt. Es ist angedacht die Radschnellverbindung Nordufer zukünftig zu ertüchtigen. Der Uferweg zeigt aber im Bestand noch viele Defizite. Insbesondere auf die Querung der Straße Nordufer für Radfahrende westlich des hier betrachteten Knotenpunktes ist im BA ein besonderes Au- genmerk gerichtet. Diese Querung wird kritisch, wenn der nicht so gewollte Zweirichtungsrad- weg entfallen sollte. Auch hier gibt es noch keine Planungsansätze. Protokoll vom 20. Mai 2022 Prot128_(Endfassung)
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128. Sitzung der Unfallkommission                           2 Quelle - Bild: Fis-Broker Berlin 2022 sowie Karte von OpenStreetMap 2022 (Lizenz: OdBL) SenUMVK VI B Der Zweirichtungsradweg wird in SenUMVK VI B ebenso als kritisch angesehen. Viele Rad- fahrende fahren bereits am hier betrachteten Knotenpunkt in falscher Richtung über die Fuß- gängerfurten, um am Ufer auf den Radweg zu kommen. Es sollte eine Lösung generiert wer- den ohne Zweirichtungsradweg. Die LSA wurde im Jahr 2002 modernisiert. Sie ist noch nicht mit LED ausgerüstet und hat noch Signalgeber mit 10V Halogen-Technik. Die Anbindung an den Verkehrsrechner ist ebenfalls noch nicht modern und basiert noch auf der BEFA15 Schnittstelle. Im Bestand ist die Steue- rung der LSA auf eine Kommunikation mit den Nachbaranlagen im Rahmen einer Koordinie- rung entlang der Föhrer Straße ausgelegt. Besonders die Anlagen auf der Föhrer Brücke müs- sen hinsichtlich der Freigabezeiten kommunizieren. Eine Verkehrsabhängige Steuerung mit MIV und ÖPNV- Eingriffen ist implementiert. Derzeit liegen der SenUMVK VI B diverse Stö- rungen zu den Induktionsschleifen vor. Eine Fehlerbeseitigung ist bereits angemeldet und wird zeitnah durchgeführt. Nach Ruckmeldung durch die Instandhaltungsfirma zu dieser Anlage wird der Mast F4 sehr häufig umgefahren und muss erneuert werden. Die Föhrer Straße lädt in den Nebenzeiten zu schnellem Fahren ein. Nach Aktenlage wurden auf dem Knoten 07-11/2020 und 05/2021 Bauzustände mit veränder- ter Verkehrsführung eingerichtet. Ebenso sind Beschwerden zu überstauten Fahrstreifen Links auf der Föhrer Brücke registriert. Protokoll vom 20. Mai 2022 Prot128_(Endfassung)
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128. Sitzung der Unfallkommission              3 Das Bezirksamt wird gebeten, die Rotunterlegung zu erneuern. Diese ist schon sehr abgefah- ren. In den Knotenzufahrten Föhrer Straße sind die Markierungen zwischen den Fahrstreifen mit Richtungsfestlegung nicht als Zeichen 295 nach StVO ausgeführt. Hier sollte die Markie- rung ebenfalls korrigiert werden. Entsprechende Anordnungen sollten erfolgen. Die Markierung der Radfurten im Knoteninnenraum ist nicht entsprechend den gültigen Regel- plänen ausgeführt und mündet in Richtung Osten noch in den inzwischen gesperrten Radweg. Hier sollte bei einer geplanten Erneuerung der Markierung eine Korrektur erfolgen. Auch hier sollte der Zweirichtungsradweg besonders hervorgehoben und verdeutlicht werden. Um den Zweirichtungsradweg für alle Verkehrsteilnehmer zu verdeutlichen, sollten zusätzliche Pikto- gramme bzw. Richtungspfeile aufgetragen werden. Die Fußgängerfurt über die Föhrer Straße Nord ist sehr weit abgerückt. Für die Verdeutlichung der Konfliktbereiche sollte ein Schutzblinker am Mast F10 installiert werden. In der Zufahrt Nord der Föhrer Straße steht ein Baum direkt im Sichtfeld der Signalgeber. Hier sollte durch das SGA geprüft werden, ob dieser entfallen kann. In dieser Zufahrt scheinen die Fahrstreifenmarkierungen nicht den im Knoteninnenraum realen Fahrkurven zu entsprechen – im mittleren Fahrstreifen Geradeausfahrende ziehen neben abrupt haltenden Rechtsabbie- genden plötzlich nach links. Prüfung der Fahr- und Schleppkurven, ggf. Anpassung der Mar- kierungen. In der Knotenausfahrt Nordufer Ost sind die taktilen Platten breiter als die Fußgängerfurt ver- legt. Dies kann zu Verwirrungen bei den Fußgängern mit Sehschwäche führen. Eine bauliche Anpassung wäre hier erforderlich. Da die Lichtsignalanlage bereits aus dem Jahr 2002 ist, sollte eine Modernisierung angedacht werden. Hierbei sollten zusätzliche Funktionen wie Stauüberwachung auf der Brücke imple- mentiert werden. Ebenso ist im Vorfeld eine Untersuchung vorzusehen, ob eine separate Linksabbiegesignalisierung umsetzungsfähig ist. Ebenso muss die neue Infrastruktur auf den Zweirichtungsradweg ausgerichtet sein oder alternativ eine radfahrerfreundliche Lösung ent- lang des Nordufers generiert werden. Im Nordufer aus Richtung Westen führt der überbreite Fahrstreifen dazu, dass sich Gerade- ausfahrende mal hinter Lins- und mal hinter Rechtsabbiegenden einordnen und ggf. aussche- ren. Es sollte geprüft werden, ob man dies mittels Richtungspfeilen unterbinden kann. Polizei Der im Bestand vorhandene Zweirichtungsradweg wird entsprechend StVO nur als Gehweg – Radfahrer frei beschildert. Dies ist so für Radfahrende nur bedingt verständlich, da die Verhal- tensweisen und die Rechte der Radfahrende von einem baulich angelegten Radweg abwei- chen. Eine gewisse Unsicherheit bei den Radfahrenden ist zu bemerken. Eine Lösung mit Zweirichtungsradweg muss sauber geplant werden. Die Markierung und die Beschilderung müssen nachvollziehbar sein. Die im Bestand gesperrten baulich angelegten Radwege sind in der Zuführung (Markierung) noch vorhanden. Die Radfahrenden werden verunsichert. Die von SenUMVK vorgeschlagenen Schutzblinker für die Furten werden befürwortet. Die in den Zufahrten Nordufer vorhandenen überbreiten Fahrstreifen sind nicht ausreichend markiert. Mit Markierung sind sie aber wahrscheinlich deutlich zu schmal ausgeführt (4,25- 5m). Hier sollte eine neue Lösung mit Markierung angedacht werden. Pfeile können das Ein- ordnen auf den breiten Fahrstreifen erleichtern. PS Eine Modernisierung der Lichtsignalanlage ist zwingend erforderlich. Da diese Umsetzung zeitlich nicht abzuschätzen ist, sollte eine Umgestaltung mit Hilfe von Markierungsmitteln als Sofortlösung erfolgen. Protokoll vom 20. Mai 2022 Prot128_(Endfassung)
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128. Sitzung der Unfallkommission             4 Beschluss Sofortmaßnahmen: • PS: Schleppkurvenprüfung am Knotenpunkt / Knotenpunkt Gestaltung - Knotenin- nenraummarkierung inkl. Z295 zwischen den Fahrstreifen in der Föhrer Straße, Neugestaltung der überbreiten Fahrstreifen im Nordufer • SenUMVK VI B: Umsetzung eines Schutzblinkers an F10 Ausfahrt Föhrer Straße Nord Planungsaufgaben: SenUMVK VI B: Modernisierung der LSA soll schnellstmöglich angestrebt werden. Hierbei ist eine Stauüberwachung auf der Föhrer Brücke zu implementieren. Rad ist entlang der Straße Nordufer Ost auf der Fahrbahn zu führen, da die Radwege baulich in einem schlechten Zustand sind. In diesem Zusammenhang kann vor dem Mast F12 eine Gehwegvorstreckung zur Verkürzung der Räumwege geplant werden. Hierbei sind die taktilen Platten entsprechend der Furt einzukürzen. SGA: der Baum in der Zufahrt Föhrer Straße Nord (vor K6) ist, wenn möglich, zu fällen. Die Mitglieder der UK sprechen sich gegen den Zweirichtungsradweg aus. Eine Lösung ent- lang der Straße Nordufer mit einem Radangebot auf beiden Seiten soll als Vorzugslösung geplant werden. Hierbei ist auf eine geeignete Planung der Querungsstelle Nordufer / Sylter Straße zu achten. Nachtrag: Nach Auskunft von SenUMVK VI B 1 ist an der hier behandelten LSA eine Modernisierung bereits geplant und beauftragt. Eine Lageplanerstellung ist in Arbeit. Sollte ein Lageplan vor- liegen, wird dieser in der Unfallkommission vorgestellt. TOP 2 – Scheringstraße – Liesenstraße / Gartenstraße (Mitte) Unfallanalyse: Der Knotenpunkt Scheringstraße – Liesenstraße / Gartenstraße belegt in der Dreijahreskarte (3-JKU(P)) 2019 – 2021 aller Knotenpunkte in Berlin den Rang 64 bei Unfällen mit Personen- schaden. Die Entwicklung der Unfallzahlen mit Personenschaden im Jahr 2021 wird auf den Rang 709 eingestuft. Der Knotenpunkt wird in der aktuellen 3-JK (2019-2021) als schwere Unfallhäufungsstelle deklariert – 27 U(P) davon 5 U(SP). Im Jahr 2021 wird der Knotenpunkt als UHS gewertet. (Ausführliche Zahlen und Daten zum Unfallgeschehen können der Unfalluntersuchung der Polizei entnommen werden. Die Ranglistenplätze wurden in der Sitzung abweichend zur ÖUU aktualisiert dargestellt.) SGA Mitte Der Knotenpunkt wird im BA derzeit nicht bearbeitet. Es sind keine Planungen angedacht. Die bauliche Knotenausführung in Form eines Kreisverkehrsplatzes lässt auch keine größeren Op- timierungen zu. Protokoll vom 20. Mai 2022 Prot128_(Endfassung)
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128. Sitzung der Unfallkommission                           5 Quelle - Bild: Fis-Broker Berlin 2022 sowie Karte von OpenStreetMap 2022 (Lizenz: OdBL) SenUMVK VI B Dieser Knotenpunkt ist nicht als Kreisverkehrsplatz ausgewiesen. Die bauliche Ausrichtung der Zufahrten könnte den Anschein eines KVP erwecken. Die Kreisfahrbahn ist nur mit Zei- chen 301 nach StVO vorfahrtsberechtigt. Die derzeit vorhandene Markierung lässt auch eine Umwidmung auf Kreisverkehrsplatz nicht zu. Verkehrsrechtlich ist es eine Aneinanderreihung von Einmündungen. In den Nebenrichtungen wird Zeichen 205 nach StVO ausgewiesen. Durch die Radfurten ist eine Orientierung zu den Konfliktflächen möglich. Für eine Optimierung der Vorfahrtsregeln könnten zusätzliche Wartelinien aufgetragen werden. Die Kreisfahrbahn ist besonders breit ausgeführt und erlaubt extrem fahrdynamische Abbiege- und Überholvorgänge. Die vorhandenen Radfahrbereiche sind schwer ersichtlich und werden permanent durch den MIV mitbenutzt. Eine farbliche Gestaltung der Radanlagen mit Rot / Grün-Unterlegung wäre hier zielführend, ebenso eine Einengung der „Kreisfahrbahn“ sowie bauliche „Schikanen“, die ein Abbiegen mit angepasster Geschwindigkeit erzwingen. Da ins- besondere die Liesenstraße und die Gartenstraße von Norden tangentiale Zufahrten bilden, sollte der Ausrundungsradius der Zufahrt auch hier (z.B. durch überfahrbare Klebeelemente) angepasst werden. Hierzu sollte jedoch im Vorfeld der Maßnahme eine Prüfung und ggf. Sa- nierung der Asphaltdeckschicht erfolgen. Protokoll vom 20. Mai 2022 Prot128_(Endfassung)
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128. Sitzung der Unfallkommission             6 Ein Teil der Fahrbahn befindet sich unter den Bahnbrücken, wo die meisten Querungen durch Zufußgehende stattzufinden scheinen. Hier wird eine nicht ausreichende Beleuchtung in der Nacht und auch am Tage vermutet. Eine Prüfung der Beleuchtung und der Lichtverhältnisse sollte durchgeführt werden. Eine im Anschluss erfolgende Ertüchtigung oder eine Aktivierung der Beleuchtung auch am Tag könnte umgesetzt werden. PS Der Knoten sollte mit kostengünstigen Mitteln der Markierung optimiert werden. Eine Anleh- nung an das Projekt Moritzplatz in Kreuzberg ist zu sehen und möglich. Am Moritzplatz wurden mit Hilfe von Markierungen eindeutige Fahrbereiche für MIV und Radfahrende geschaffen. Polizei Die Kreisfahrbahn liegt in einer deutlichen Senke. Alle zuführenden Straßen weisen ein Gefälle hin zum Knotenpunkt auf. Hierdurch sind die feststellbaren Geschwindigkeiten in den zufüh- renden Straßen deutlich erhöht. Eine Reduzierung der Querschnitte auch in den Zufahrten könnte optisch eine Einengung erzeugen, was sich auch auf die Geschwindigkeiten auswirken kann. Die Querung der Fußgänger ist am gesamten Knotenpunkt nur sehr hintergründig behandelt. Baulich ausgeführte Querungsstellen mit guter Sicht auf die Konfliktströme sind nicht vorhan- den. Eine Berücksichtigung bei einer kommenden Umgestaltung, wenn auch nur mit Markie- rung, sollte erfolgen. Insbesondere sind die Sichtbeziehungen auf mögliche Fußgänger zu prüfen – es wird vermutet, dass diese häufig hinter den Säulen der Bahnbrücken auftreten. Ebenso sind wilde Querungen der Fußgänger über den Mittelplatz anhand von „Trampelwe- gen“ ersichtlich und sollten vermieden werden. Die Geschwindigkeit und die Sicht auf die bevorrechtigte Straße könnte in den Zufahrten eben- falls durch Z206 und dazugehörige Haltlinien verbessert werden. Dies könnte bis zur Lösungs- findung als umsetzungsfähige Sofortlösung kommuniziert werden. Die Übertragung der Lösung Moritzplatz auf diesen Knoten ist denkbar und könnte nach Um- setzung positive Effekte aufweisen. Ein Lösungsansatz sollte zumindest zeichnerisch aufge- tragen und beraten werden. Beschluss Die Übertragung der Lösung Moritzplatz ist denkbar sollte aber im Vorfeld durch eine fun- dierte Vorher- Nachher-Untersuchung bewertet werden. Sollten sich hier deutlich positive Ef- fekte nachweisen lassen so könnte durch die PS ein Entwurf der Markierung erfolgen. Dieser Entwurf ist dann in einer der kommenden UK-Sitzung vorzustellen. Die Vorher-Nachher Analyse wird für die Sitzung Juli 2022 angesetzt. Die Polizei wird gebeten, eine entsprechende Auswertung und Unterlage zu erstellen. Sofortmaßnahmen: • SGA: Prüfen der Asphalt-Oberfläche hinsichtlich großflächiger Neumarkierungen und ggf. Erneuerung von Deckschichten • SenUMVK: Prüfung der Beleuchtung ggf. Ertüchtigung unter den Bahnbrücken • SenUMVK VI B: Anordnung und Aufbringen von Wartelinien als Verdeutlichung der Zeichen 205 nach StVO (Alternativ: Zeichen 206 und Haltlinien) Protokoll vom 20. Mai 2022 Prot128_(Endfassung)
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128. Sitzung der Unfallkommission             7 TOP 3 – Markstr./ Reginhardstr. - Ungarnstr. (Louise-Schroeder-Platz) (Mitte) Wiedervorlage der UHS: 2014 08 004 – Umsetzung der Maßnahmen im 1.Qu. 2018 Unfallanalyse 2022: Der Knotenpunkt Markstr./ Reginhardstr. - Ungarnstr. (Louise-Schroeder-Platz) belegt in der Dreijahreskarte (3-JKU(P)) 2019 – 2021 aller Knotenpunkte in Berlin den Rang 4 bei Unfällen mit Personenschaden. Die Entwicklung der Unfallzahlen mit Personenschaden im Jahr 2021 wird auf den Rang 53 eingestuft. Der Knotenpunkt wird in der aktuellen 3-JK (2019-2021) als schwere-Unfallhäufungsstelle deklariert – 52 U(P) davon 10 U(SP). Im Jahr 2021 wird der Kno- tenpunkt als Massen-UHS gewertet. (Ausführliche Zahlen und Daten zum Unfallgeschehen können der Unfalluntersuchung 2022 der Polizei entnommen werden. Die Ranglistenplätze wurden in der Sitzung abweichend zur ÖUU aktualisiert dargestellt.) SGA Mitte Der Knotenpunkt wurde entsprechend der Anordnungen im Jahr 2018 umgestaltet und eine Mittelinsel baulich eingefügt. Seitdem sind keine weiteren Umsetzungen oder Planungen durchgeführt worden. SenUMVK VI B Die Umsetzung der Mittelinsel wurde als Kompromiss und Sofortlösung angeordnet. Eine vollständige Signalisierung des Knotenpunktes wurde auch in den letzten Sitzungen zu die- sem Knotenpunkt beraten. Die aktuellen Unfallzahlen zeigen, dass eine Signalisierung des Knotenpunktes zwingend erfolgen muss. Beschluss Vollständige Signalisierung des Knotenpunktes unter Beachtung der Nachbaranlage See- straße – Osloer Straße / Marktstraße – Reinickendorfer Straße. Hier muss zwingend eine Abstimmung der Freigabezeiten (Meldungsübertragung / Kommunikation) und eine Stau- raumüberwachung implementiert werden. Als Grundlage für die Planung sind durch die UK zeitnah aktuelle Verkehrsdaten zu erheben. Eine Verkehrserhebung muss bestellt werden. Das SGA wird gebeten, die Grundstückseigentumsrechte im Nahbereich des betrachteten Knotenpunktes darzulegen, um ggf. eine Verbreiterung oder fahrdynamische Optimierung von Zu- und Abfahrten im Entwurf zu ermöglichen. Die Projektsteuerung wird gebeten, einen Rotentwurf als Grundlage zur Aufgabenstellung zu erstellen. Top 4 – Aktuelles Geschehen / tödliche Unfälle Unfall VT 7: Hermannstraße / Boddinstraße Ein linksabbiegender PKW erfasst ein entgegenkommendes Krad mit deutlich erhöhter Ge- schwindigkeit (Unfallzeit: 01:30Uhr). Es wird hier von einem Sonderereignis ausgegangen – durch die UK werden keine Maßnahmen beschlossen. Protokoll vom 20. Mai 2022 Prot128_(Endfassung)
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128. Sitzung der Unfallkommission             8 Die Polizei wird gebeten, in diesem Bereich eine vermehrte Geschwindigkeitsüberwachung zu tätigen. Alternativ kann die Aufstellung einer AVÜK in diesem Bereich der Hermannstraße eine Beruhigung des Verkehrs in den Lastnebenzeiten erwirken. Top 5 – Abstimmung der Inhalte der nächsten Sitzungen und Termine Die kommende 129. Unfallkommissionssitzung findet am Freitag, den 17.06.2022 um 09.00 Uhr statt. Es wird Steglitz-Zehlendorf behandelt. • Hindenburgdamm / Augustastraße / Klingsorstraße • Drakestraße / Finckensteinallee / Goerzallee / Hindenburgdamm / Königsberger Str. Der Raum bzw. das Medium der Videokonferenz wird den Mitgliedern der UK rechtzeitig be- kannt gegeben. Benötigte Arbeitsmaterialien werden durch die Geschäftsstelle der UK im Vorfeld per E-Mail verschickt. Top 6 – Verschiedenes Frankfurter Allee / Gürtelstraße - Möllendorffstraße Durch die Projektsteuerung wurdeeine Variante der Optimierung der Radfurt Süd-Nord er- stellt. Die Versendung der Unterlage erfolgte zu kurzfristig vor der Sitzung, eine Einarbeitung war nicht mehr möglich. Die Beratung wird vertagt. Ende der UK-Sitzung.              █████████ ▍ Protokoll vom 20. Mai 2022 Prot128_(Endfassung)
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