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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Stand des Regierungsvorhabens „Bundesstiftung industrielles Welterbe“

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Bundesstiftung indust- rielles Welterbe                   Bundestiftung Baukultur Ausgangslage Um das Kulturerbe unserer historischen Industriebauten nachhaltig zu sichern, zugänglich zu machen und unter ökologischen Aspekten weiterzuentwickeln, wurde im Koalitionsvertrag 2021 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / chenden Dachorganisation hatten die sieben Welterbestätten in Deutschland angestoßen. Ziel war es u. a., einen einheitlichen Ansprechpartner für den Bund zu definieren und eine Wissensplattform für die Förderung und den Erhalt von Industriekultur zu schaffen, die einen nationalen und internationalen Austausch sachorientiert und zielgerichtet ermöglichen. Die Bundesstiftung Baukultur und ihre Bezüge zur Industriekultur Das industrielle Erbe und die Ingenieurbaukunst bei Industriebauwerken sind zentrale Be- standteile der Baukultur und Vermittlungsaufgabe der Bundesstiftung Baukultur. Sie ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts, die mit Gesetz vom 17. Dezember 2006 gegründet wurde. Seit 2007 tritt die Bundesstiftung Baukultur als kompetente Einrichtung für Baukultur ein. Da- für verankert sie auf nationaler Ebene das Thema Baukultur in der Gesellschaft und vermit- telt seine Bedeutung innerhalb der Fachwelt, der Politik und gegenüber der allgemeinen Öf- fentlichkeit. Die Bundesstiftung Baukultur erarbeitet alle zwei Jahre einen thematischen Bau- kulturbericht, der sich an das Bundeskabinett richtet und im Bundestag sowie auf Länder- ebene und im Bundesrat zur Debatte steht. Er gilt als Statusbericht über das Planen und Bauen in Deutschland und enthält Positionen, Projektbeispiele, Umfrageergebnisse und Er- kenntnisse aus Gesprächen mit Expertinnen und Experten. Das erarbeitete Wissen mündet in konkreten Handlungsempfehlungen an die Politik sowie an alle, die am Planen und Bauen beteiligt sind. Zudem fungiert die Stiftung als Plattform, die durch Veranstaltungen, Publikati- onen und Kooperationen das öffentliche Gespräch über Baukultur fördert sowie bestehende Netzwerke erweitert und festigt. Konkret weist die Arbeit der Stiftung diverse Bezüge zur Industriebaukultur und zum Erhalt ihres baulichen Erbes auf. So legte die Bundesstiftung im Europäischen Kulturerbejahr 2018 Bestand                                                       - Hier und an anderer Stelle gibt es eine eingeübte Zusammenarbeit zwischen der Bundesstiftung Baukultur und ICOMOS als Berater-Organisation der UNESCO gemäß der Welterbekonvention von 1972. Die Bun- desstiftung ist außerdem Mitglied im Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK) und wirkte an diversen Kongressen zu Kulturerbefragen mit, u. a. auch am internationalen am 14. und 15. Oktober 2021 auf der Zeche Zollverein. Im Rahmen des Kongresses wurde die Bundesförderung für das
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industrielle Welterbe gefordert. Diese Verlautbarung war u. a. Grundlage für den Vorstoß im Koalitionsvertrag. Besuche von Industriedenkmälern im Rahmen der jährlichen Baukultur-Sommerreise liegen ebenso im Aufgabenzuschnitt der Bundesstiftung Baukultur, wie die Einbindung in die Aus- kammer. Zudem beheimatet die Bundesstiftung Baukultur die Geschäftsstelle des Brücken- beirates Hamburg mit dem Ziel, Vorbild für andere Regionen zu sein. Gegenstand dieser Ar- beit ist die Betreuung eines Expertengremiums, welches sich mit der Erhaltung und Erneue- rung von Eisenbahnbrücken befasst. Dabei sind Bahnbrücken ein wichtiges Elemente der Industriebaukultur. Gesetzlicher Auftrag der Bundesstiftung Baukultur ist es Zweck der Stiftung ( ) die Qualität, Nachhaltigkeit und Leistungsfähigkeit des Pla- nungs- und Bauwesens in Deutschland national wie international herauszustellen und das Bewusstsein für gutes Planen, Bauen und Baukultur sowie den Wert der gebauten Umwelt als Kommunikationsplattform für alle relevanten Akteurinnen und Akteure des Planens und Bauens wahr, insbesondere auch im Bereich der Architektur, des Ingenieurwesens und der Denkmalpflege. Im Stiftungsrat sind neben der vorsitzenden Staatssekretärin aus dem jewei- ligen Bauressort (BMWSB) die Kulturstaatsministerin auf Verwaltungsebene strukturell ver- treten. Nach der geltenden Stiftungssatzung vom 25. Juni 2019, § 2 (2) Ziffer 2 und 3, geschieht - und Ingenieurwesens in Deutschland im In- und Ausland sowie im Einzelfall (durch) die Förderung von Vorhaben, die baukulturellen Bereich vorhandenen nationalen und internationalen öffentlichen und privaten Handlungsoption Die Gründung einer                                              durch den Deutschen Bundes- tag, ggf. per Bundesgesetz mit einem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren, und der an- schließende Aufbau der Organisation, nehmen erhebliche Zeit und Mittel in Anspruch, bevor die inhaltliche Arbeit der Stiftung beginnen kann. Der Bund verfügt allerdings bereits über zahlreiche bundesunmittelbare Stiftungen, die sich verschiedenen Themen und Schwerpunk- ten widmen. Mit der Schnittstelle zwischen Architektur, Ingenieurwesen und Denkmalschutz weist die Bundesstiftung Baukultur ideale Voraussetzungen auf, um auch das Thema Industriebaukul- tur noch umfassender zu bearbeiten. Bei der Integration des Themas in die vorhandene Stif- tung werden Doppelstrukturen einer zweiten Bundesstiftung vermieden. Aufgrund des guten
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Rufs der Bundesstiftung Baukultur und der vorhandenen engen Verbindung zu den sieben Welterbestätten dürfte auch den Belangen der Unterstützer einer eigenständigen Stiftungs- struktur in ausreichendem Maße Rechnung getragen werden. Die Bundesstiftung beschäftigt in Voll- und Teilzeit derzeit ca. 20 Mitarbeitende (Stand Au- gust 2022) und zwei Vorstände. Im Haushaltsgesetz 2023 / Titel 2501 werden der Stiftung für das Jahr 2023 Bundesmittel in Höhe von 1.917 Mio. Euro zugewiesen. Sollte der The- menbereich des industriellen Welterbes in die Bundesstiftung Baukultur integriert werden, wäre ein Aufstockung der personellen und finanziellen Ressourcen der Stiftung erforderlich und eine entsprechende Zweckergänzung in der Satzung vorzunehmen. Die innere Struktur und die Sichtbarkeit beider künftiger Geschäftsfelder würden ggf. eine Umorganisation erfor- derlich machen. Desweiteren ist die Bundesstiftung Baukultur in ihrer heutigen Form nicht als Förderstiftung mit entsprechenden Mitteln und Strukturen ausgestattet. Daher wäre vertiefend zu prüfen, ob und wie der Erhalt und die Entwicklung des industriellen Erbes als Zweig in die thematisch nahestehende Bundestiftung Baukultur mit Sitz in Pots- dam integriert werden kann. Es sollten vorhandene Strukturen effektiv genutzt, Aufgaben ge- bündelt, vorhandene Kompetenzen ausgebaut und eine zeitnahe Arbeitsaufnahme ermög- licht werden. Fazit Die Bundesstiftung Baukultur wäre aufgrund ihres gesetzlichen und satzungsgemäßen Auf- trages in der Lage                                                    erweiterten, integrierten Aufgabenschwerpunkt wahrzunehmen. Die operativen, organisatorischen und inhaltlichen Konsequenzen bedürfen einer Machbarkeitsuntersuchung mit Augenmaß, auch unter direk- ter Einbindung der Interessenvertreter des politischen Anliegens. Hierzu sollte die Bun- desstiftung Baukultur beauftragt werden, bis zur ersten Stiftungsratssitzung 2023 einen Lö- sungsvorschlag vorzulegen, ggf. mit Zwischenberichterstattung in der kommenden Sitzung des Stiftungsrats am 30. November 2022.
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