87010941_20200117STOB_Standard_.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Standortbescheinigungen 011217, 018148, 011921, 018397 und 87010941

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Standortbescheinigung Zum Nachweis der Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern. Nach den der Bundesnetzagentur vorgelegten Antragsdaten wurde der Standort: STOB-Nr: 87010941 16356 Ahrensfelde, Gewerbeparkstraße 18 (PLZ, Ort, Straße/Gemarkung, Haus Nr./Flur/Flurstück) nach den Regelungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) auf der Grundlage des § 12 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen vom 31. Januar 2001 (BGBl. I S. 170), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 20 des Gesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970), bewertet und diese Bescheinigung erteilt. Die rechnerische Bewertung des Standortes (Standort im Sinne der BEMFV) erfolgte unter der Berücksichtigung aller am Standort installierten ortsfesten Funkanlagen (Anlage 1) sowie der am Standort bereits vorhandenen relevanten Feldstärken, die von umliegenden ortsfesten Funkanlagen ausgehen auf der Basis der Grenzwerte nach § 3 der BEMFV. Standortbezogene(r) Sicherheitsabstand bzw. –abstände: Standort Gesamtstandort Hauptstrahlrichtung [Meter] vertikal (90°) [Meter] Montagehöhe der Bezugs- antenne über Grund [Meter] 22,41 7,01 32,70 Entsprechend den Regelungen der BEMFV wird in dieser Standortbescheinigung zusätzlich für jede Sendeantenne, die bereits bei Festlegung des standortbezogenen Sicherheits- abstandes berücksichtigt wurde, ein systembezogener Sicherheitsabstand festgelegt. Die Anlage 1 weist den/die systembezogene(n) Sicherheitsabstand, bzw. -abstände zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern aus.
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Besonderer Hinweis Der Standort darf auch mit den der Standortbescheinigung Nr. 87010941 vom 12.08.2014 zugrunde liegenden Standortdaten betrieben werden. Für diesen Betriebszustand gelten der/die standortbezogene/n Sicherheitsabstand/-abstände aus der vorstehend genannten Bescheinigung, die hier als Anlage beigefügt ist. Die darin enthaltenen Festlegungen zum standortbezogenen Sicherheitsabstand/zu den standortbezogenen Sicherheitsabständen und die in der dortigen Anlage 1 ausgewiesenen systembezogenen Sicherheitsabstände für die dort aufgeführten Funkanlagen werden insoweit Bestandteil dieser Standortbescheinigung. STOB-Nr: 87010941 Erteilungsdatum: 17.01.2020 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (bei Zustellung mittels Einschreibens: Zustellung) Widerspruch bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn oder bei einer sonstigen Dienststelle der Bundesnetzagentur erhoben werden. Es dient einer zügigen Bearbeitung Ihres Widerspruches, wenn er bei der Bundesnetzagentur, Außenstelle Nürnberg, , Breslauer Str. 396, 90471 Nürnberg eingelegt wird. Bundesnetzagentur Außenstelle Nürnberg Diese Standortbescheinigung wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig Anlage(n) Anlage 1 Hinweise: - Arbeitsschutzrechtliche Aspekte werden von dieser Standortbescheinigung nicht berührt. Für Arbeitnehmer, die im Umfeld von Sendeanlagen Arbeiten ausführen, gelten spezielle Grenzwerte. Nähere Informationen hierzu geben die Berufsgenossenschaften und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS). - Für ein ganz oder teilweise erfolgloses Widerspruchsverfahren werden grundsätzlich Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Für die vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs wird grundsätzlich eine Gebühr bis zur Höhe der für die angefochtene Amtshandlung festgesetzten Gebühr erhoben.
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Anlage 1, Blatt 1 Anlage zur Standortbescheinigung Standortbescheinigungsnummer: 87010941 Erteilungsdatum: 17.01.2020 Am Senderstandort 16356 Ahrensfelde, Gewerbeparkstraße 18 (PLZ, Ort, Straße/Gemarkung, Haus Nr./Flur/Flurstück) Standort: Gesamtstandort wurden folgende Funkanlagen hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte nach § 3 BEMFV betrachtet und entsprechende systembezogene Sicherheitsabstände festgelegt. Neu installierte Funkanlagen Fehler! Textmarke nicht definiert. Hauptstrahl- Montagehöhe lfd. Funkanlage Sendeantennen- richtung über Grund 1 Nr. (HSR) kennzeichnung in Meter in Grad 1 MB08_VF GUL08A1-C67 37,80 30,00 2 MB08_VF GUL08A2-C67 37,80 150,00 3 MB08_VF GUL08A3-C67 37,80 270,00 4 MB09_VF GUL09A1-C67 37,80 30,00 5 MB09_VF GUL09A2-C67 37,80 150,00 6 MB09_VF GUL09A3-C67 37,80 270,00 7 MB18_VF GULA1.1-C67 32,70 30,00 8 MB18_VF GULA2.1-C67 32,70 150,00 9 MB18_VF GULA3.1-C67 32,70 270,00 10 MB18_VF GULA1.2-C67 32,70 30,00 11 MB18_VF GULA2.2-C67 32,70 150,00 12 MB18_VF GULA3.2-C67 32,70 270,00 13 MB21_VF GUL21A1-C67 32,70 30,00 14 MB21_VF GUL21A2-C67 32,70 150,00 15 MB21_VF GUL21A3-C67 32,70 270,00 Weitere am Standort befindliche Funkanlagen lfd. Montagehöhe Nr. Funkanlage Sendeantennen- über Grund 1 kennzeichnung in Meter Hauptstrahl- richtung (HSR) in Grad 12,29 12,29 12,29 10,68 10,68 10,68 8,40 8,31 8,12 8,40 8,31 8,12 7,27 7,18 7,10 vertikaler Sicherheits- abstand in Meter 3,46 3,46 3,46 3,15 3,15 3,15 2,91 2,88 2,82 2,91 2,88 2,82 2,46 2,43 2,40 Sicherheitsab- stand in HSR in Meter vertikaler Sicherheits- abstand in Meter Sicherheitsab- stand in HSR in Meter Die Emissionen der in der Standortbescheinigung berücksichtigten Sendeantennen sowie die von umliegenden ortsfesten Funkanlagen herrührenden relevanten Immissionen wurden bei der Festlegung des einzuhaltenden standortbezogenen Sicherheitsabstandes bzw. der einzuhaltenden Sicherheitsabstände (diese sind auf dem Deckblatt dieser Standortbescheinigung angegeben) berücksichtigt. Bundesnetzagentur Außenstelle Nürnberg Diese Standortbescheinigung wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. 1 Zusätzliche Kennzeichnung nach Betreiberangabe
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