071611

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Standortbescheinigungen 070317, 070583, 071563, 071611

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Standortbescheinigung Zum Nachweis der Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern. Nach den der Bundesnetzagentur vorgelegten Antragsdaten wurde der Standort: STOB-Nr: 071611 44263 Dortmund, Steinkühlerweg 8 (PLZ, Ort, Straße/Gemarkung, Haus Nr./Flur/Flurstück) nach den Regelungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) auf der Grundlage des § 32 des Gesetzes über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt vom 27. Juni 2017 (BGBl. I 2017 S. 1947) bewertet und diese Bescheinigung erteilt. Die Bewertung des Standortes (Standort im Sinne der BEMFV) erfolgte unter der Berücksichtigung aller am Standort installierten ortsfesten Funkanlagen (Anlage 1) sowie der am Standort bereits vorhandenen relevanten Feldstärken, die von umliegenden ortsfesten Funkanlagen ausgehen auf der Basis der Grenzwerte nach § 3 der BEMFV. Bewertungsmethode: Die Erteilung der Standortbescheinigung erfolgte auf der Grundlage eines feldtheoretischen Verfahrens zur Bewertung des Personenschutzes. Die Anforderungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) werden an diesem Funkanlagenstandort eingehalten. Besonderer Hinweis Der Standort darf auch mit den der Standortbescheinigung Nr. 071611 vom 21.06.2017 zugrunde liegenden Standortdaten betrieben werden. Für diesen Betriebszustand gelten der/die standortbezogene/n Sicherheitsabstand/-abstände aus der vorstehend genannten Bescheinigung, die hier als Anlage beigefügt ist. Die darin enthaltenen Festlegungen zum standortbezogenen Sicherheitsabstand/zu den standortbezogenen Sicherheitsabständen und die in der dortigen Anlage 1 ausgewiesenen systembezogenen Sicherheitsabstände für die    dort    aufgeführten    Funkanlagen       werden      insoweit  Bestandteil    dieser Standortbescheinigung.
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STOB-Nr: 071611 Erteilungsdatum: 21.02.2022 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (bei Zustellung mittels Einschreibens: Zustellung) Widerspruch bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn oder bei einer sonstigen Dienststelle der Bundesnetzagentur erhoben werden. Es dient einer zügigen Bearbeitung Ihres Widerspruches, wenn er bei der Bundesnetzagentur, Außenstelle Dortmund, Dienstleistungszentrum 2, Hansaring 66, 48155 Münster eingelegt wird. Bundesnetzagentur Außenstelle Dortmund Diese Standortbescheinigung wurde maschinell                  Anlage(n) erstellt und ist ohne Unterschrift gültig                     Anlage 1 Hinweise: -   Arbeitsschutzrechtliche Aspekte werden von dieser Standortbescheinigung nicht berührt. Für Arbeitnehmer, die im Umfeld von Sendeanlagen Arbeiten ausführen, gelten spezielle Grenzwerte. Nähere Informationen hierzu geben die Berufsgenossenschaften und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS). -   Für ein ganz oder teilweise erfolgloses Widerspruchsverfahren werden grundsätzlich Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Für die vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs wird grundsätzlich eine Gebühr bis zur Höhe der für die angefochtene Amtshandlung festgesetzten Gebühr erhoben.
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Anlage 1, Blatt 1 Anlage zur Standortbescheinigung Standortbescheinigungsnummer: 071611 Erteilungsdatum: 21.02.2022 Am Senderstandort 44263 Dortmund, Steinkühlerweg 8 (PLZ, Ort, Straße/Gemarkung, Haus Nr./Flur/Flurstück) Standort: Gesamtstandort wurden folgende Funkanlagen hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte nach § 3 BEMFV betrachtet und entsprechende systembezogene Sicherheitsabstände festgelegt. Neu installierte Funkanlagen 2 Hauptstrahl-                            vertikaler lfd.   Funkanlage       Sendeantennen-          Montagehöhe            richtung      Sicherheitsab-         Sicherheits- Nr.                     kennzeichnung1            über Grund            (HSR)         stand in HSR            abstand in Meter                                     2 in Grad          in Meter              in Meter 1      MB08_TEF         (700941585)S21                18,30               0,00          Fußnote2             Fußnote2 2      MB08_TEF         (700945044)S22                18,30             120,00          Fußnote2             Fußnote2 3      MB08_TEF         (700945045)S23                18,30             240,00          Fußnote2             Fußnote2 4      MB09_TEF         (700941588)S31                18,30               0,00          Fußnote2             Fußnote2 5      MB09_TEF         (700945046)S32                18,30             120,00          Fußnote2             Fußnote2 6      MB09_TEF         (700945047)S33                18,30             240,00          Fußnote2             Fußnote2 7      MB18_TEF         (700941591)S41                18,30               0,00          Fußnote2             Fußnote2 8      MB18_TEF         (700945048)S42                18,30             120,00          Fußnote2             Fußnote2 9      MB18_TEF         (700945049)S43                18,30             240,00          Fußnote2             Fußnote2 10     MB21_TEF         (700941597)S51                18,30               0,00          Fußnote2             Fußnote2 11     MB21_TEF         (700945050)S52                18,30             120,00          Fußnote2             Fußnote2 12     MB21_TEF         (700945051)S53                18,30             240,00          Fußnote2             Fußnote2 13     MB35_TEF         (700941603)S71                19,01               0,00          Fußnote2             Fußnote2 14     MB35_TEF         (700945052)S72                19,01             120,00          Fußnote2             Fußnote2 15     MB35_TEF         (700945053)S73                19,01             240,00          Fußnote2             Fußnote2 Weitere am Standort befindliche Funkanlagen lfd.                                                                 Hauptstrahl-                            vertikaler Nr. Funkanlage          Sendeantennen-          Montagehöhe            richtung      Sicherheitsab-         Sicherheits- kennzeichnung     1       über  Grund           (HSR)         stand in HSR            abstand in Meter           in Grad           in Meter             in Meter Die Emissionen der in der Standortbescheinigung berücksichtigten Sendeantennen sowie die von umliegenden ortsfesten Funkanlagen herrührenden relevanten Immissionen wurden bei der Festlegung des einzuhaltenden standortbezogenen Sicherheitsabstandes bzw. der einzuhaltenden Sicherheitsabstände (diese sind auf dem Deckblatt dieser Standortbescheinigung angegeben) berücksichtigt. 1 Zusätzliche Kennzeichnung nach Betreiberangabe 2 Die Bewertung des Standorts erfolgte mit Hilfe eines feldtheoretischen Berechnungsverfahrens. Mit diesem konnte nachgewiesen werden, dass die erforderlichen Schutzbereiche des Funkanlagenstandorts innerhalb des kontrollierbaren Bereichs liegen.
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Anlage 1, Blatt 2 Bundesnetzagentur Außenstelle Dortmund Diese Standortbescheinigung wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
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