Microsoft Word - 891582_20090316STOB_Standard_.doc

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Standortbescheinigungen PLZ Gebiet 9X

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Standortbescheinigung Zum Nachweis der Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern. Nach den der Bundesnetzagentur vorgelegten Antragsdaten wurde der Standort: STOB-Nr: 891582 99310 Arnstadt, Gemarkung Arnstadt, Flur 047, Flurstück 508/66 (PLZ, Ort, Straße/Gemarkung, Haus Nr./Flur/Flurstück) nach den Regelungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) auf der Grundlage des § 12 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen vom 31. Januar 2001 (BGBl. I S. 170), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 6 des Gesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970), bewertet und diese Bescheinigung erteilt. Die Bewertung des Standortes (Standort im Sinne der BEMFV) erfolgte unter der Berücksichtigung aller am Standort installierten ortsfesten Funkanlagen sowie der am Standort bereits vorhandenen relevanten Feldstärken, die von umliegenden ortsfesten Funkanlagen ausgehen. Als Ergebnis dieser Bewertung wurde entsprechend den Regelungen der BEMFV der am Standort einzuhaltende standortbezogene Sicherheits- abstand festgelegt. Außerhalb dieses standortbezogenen Sicherheitsabstandes, der auf die Sendeantenne mit der niedrigsten Montagehöhe über Grund bezogen ist, werden die im § 3 der BEMFV festgelegten Grenzwerte eingehalten. Standortbezogene(r) Sicherheitsabstand bzw. –abstände: Hauptstrahlrichtung   vertikal (90°) Montagehöhe der Bezugs- Standort [Meter]            [Meter]     antenne über Grund [Meter] Standort 1                         6,89                1,27                20,50 Standort 2                         9,75                1,80                20,50 Entsprechend den Regelungen der BEMFV wird in dieser Standortbescheinigung zusätzlich für jede Sendeantenne, die bereits bei Festlegung des standortbezogenen Sicherheits- abstandes berücksichtigt wurde, ein systembezogener Sicherheitsabstand festgelegt. Die Anlage 1 weist den/die systembezogene(n) Sicherheitsabstand, bzw. -abstände zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern aus. Im Frequenzbereich von 9 Kilohertz (kHz) bis 50 Megahertz (MHz) sind beantragte Funkanlagen nach § 3, Satz 1, Nr. 3 BEMFV zu bewerten.
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STOB-Nr: 891582 Erteilungsdatum: 16.03.2009 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn oder bei einer sonstigen Dienststelle der Bundesnetzagentur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Es dient einer zügigen Bearbeitung Ihres Widerspruches, wenn er bei der Bundesnetzagentur, Außenstelle Leipzig, Dienstleistungszentrum 2, Zeppelinstr. 16, 99096 Erfurt eingelegt wird. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Bundesnetzagentur Außenstelle Leipzig Im Auftrag                                                     Anlage(n) Anlage 1 Regel                        (Dienstsiegel) Hinweise: -   Arbeitsschutzrechtliche Aspekte werden von dieser Standortbescheinigung nicht berührt. Für Arbeitnehmer, die im Umfeld von Sendeanlagen Arbeiten ausführen, gelten spezielle Grenzwerte, Nähere Informationen hierzu geben die Berufsgenossenschaften und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS). -   Für ein ganz oder teilweise erfolgloses Widerspruchsverfahren werden grundsätzlich Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Für die vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs wird grundsätzlich eine Gebühr bis zur Höhe der für die angefochtene Amtshandlung festgesetzten Gebühr erhoben. -   Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmen- bedingungen zu beachten. Die besonderen technischen Voraussetzungen sind unter www.bundesnetzagentur.de/enid/elektronische-kommunikation/ aufgeführt.
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Anlage 1, Blatt 1 Anlage zur Standortbescheinigung Standortbescheinigungsnummer: 891582 Erteilungsdatum: 16.03.2009 Am Senderstandort 99310 Arnstadt, Gemarkung Arnstadt, Flur 047, Flurstück 508/66 (PLZ, Ort, Straße/Gemarkung, Haus Nr./Flur/Flurstück) Standort: Standort 1 wurden folgende Funkanlagen hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte nach § 3 BEMFV betrachtet und entsprechende systembezogene Sicherheitsabstände festgelegt. Neu installierte Funkanlagen Hauptstrahl-                          vertikaler lfd.   Funkanlage 1 Sendeantennen-        Montagehöhe        richtung        Sicherheitsab-     Sicherheits- Nr.                                kennzeichnung 2      über Grund         (HSR)         stand in HSR         abstand in Meter         in Grad           in Meter          in Meter 1      GSM1800 (o2)                Tx/Rx                      20,50           120,00             5,49              1,03 2      UMTS (o2)                   ME                         20,50           120,00             4,16              0,74 Weitere am Standort befindliche Funkanlagen lfd.                                                                      Hauptstrahl-                          vertikaler Nr. Funkanlage       1 Sendeantennen-        Montagehöhe        richtung        Sicherheitsab-     Sicherheits- kennzeichnung     2     über  Grund        (HSR)         stand in HSR         abstand in Meter         in Grad           in Meter          in Meter Jeder der tabellarisch aufgelisteten Sicherheitsabstände ist auf eine am Standort installierte Sendeantenne bezogen. Bei der Festlegung des Sicherheitsabstandes wurde die beantragte maximal mögliche Anlagenauslastung zu Grunde gelegt. Die Emissionen der in der Standortbescheinigung berücksichtigten Sendeantennen sowie die von umliegenden ortsfesten Funkanlagen herrührenden relevanten Immissionen wurden bei der Festlegung des einzuhaltenden standortbezogenen Sicherheitsabstandes bzw. der einzuhaltenden Sicherheitsabstände (diese sind auf dem Deckblatt dieser Standortbescheinigung angegeben) berücksichtigt. Bundesnetzagentur Außenstelle Leipzig (Dienstsiegel) 1 Für Funkanlagen, die nicht den Zuständigen Stellen der Länder anzuzeigen sind, wird kein Sicherheitsabstand ausgewiesen. Die Feldstärken dieser Funkanlagen wurden jedoch bei der Festlegung des standortbezogenen Sicherheitsabstandes mit berücksichtigt. 2 Zusätzliche Kennzeichnung nach Betreiberangabe
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Anlage 1, Blatt 1 Anlage zur Standortbescheinigung Standortbescheinigungsnummer: 891582 Erteilungsdatum: 16.03.2009 Am Senderstandort 99310 Arnstadt, Gemarkung Arnstadt, Flur 047, Flurstück 508/66 (PLZ, Ort, Straße/Gemarkung, Haus Nr./Flur/Flurstück) Standort: Standort 2 wurden folgende Funkanlagen hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte nach § 3 BEMFV betrachtet und entsprechende systembezogene Sicherheitsabstände festgelegt. Neu installierte Funkanlagen Hauptstrahl-                          vertikaler lfd.   Funkanlage 1 Sendeantennen-        Montagehöhe        richtung        Sicherheitsab-     Sicherheits- Nr.                                kennzeichnung 2      über Grund         (HSR)         stand in HSR         abstand in Meter         in Grad           in Meter          in Meter 3      GSM1800 (o2)                Tx/Rx                      20,50           10,00              5,49              1,03 4      GSM1800 (o2)                Tx/Rx                      20,50           280,00             5,49              1,03 5      UMTS (o2)                   ME                         20,50           10,00              4,16              0,74 6      UMTS (o2)                   ME                         20,50           280,00             4,16              0,74 Weitere am Standort befindliche Funkanlagen lfd.                                                                      Hauptstrahl-                          vertikaler Sendeantennen- Montagehöhe                               Sicherheitsab- 1 Nr. Funkanlage                                                              richtung                           Sicherheits- kennzeichnung     2     über  Grund        (HSR)         stand in HSR         abstand in Meter         in Grad           in Meter          in Meter Jeder der tabellarisch aufgelisteten Sicherheitsabstände ist auf eine am Standort installierte Sendeantenne bezogen. Bei der Festlegung des Sicherheitsabstandes wurde die beantragte maximal mögliche Anlagenauslastung zu Grunde gelegt. Die Emissionen der in der Standortbescheinigung berücksichtigten Sendeantennen sowie die von umliegenden ortsfesten Funkanlagen herrührenden relevanten Immissionen wurden bei der Festlegung des einzuhaltenden standortbezogenen Sicherheitsabstandes bzw. der einzuhaltenden Sicherheitsabstände (diese sind auf dem Deckblatt dieser Standortbescheinigung angegeben) berücksichtigt. Bundesnetzagentur Außenstelle Leipzig (Dienstsiegel) 1 Für Funkanlagen, die nicht den Zuständigen Stellen der Länder anzuzeigen sind, wird kein Sicherheitsabstand ausgewiesen. Die Feldstärken dieser Funkanlagen wurden jedoch bei der Festlegung des standortbezogenen Sicherheitsabstandes mit berücksichtigt. 2 Zusätzliche Kennzeichnung nach Betreiberangabe
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