220713stellungnahmezurempfehlung03-2022-geschwrzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Stellungnahme und Prüfung zu Empfehlungen 2/2022 und 3/2022 der CUII

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03/2022 ‚122-3431-1 (03/2022) 14-1401 13.07.2022
oder 14-0.

Formlose Stellungnahme der BNetzA zur Empfehlung 03/2022

Schr sehr

nach summarischer Prüfung der übermittelten Empfehlung 03/2022 erscheint die DNS-Sperre
zur Durchsetzung eines Anspruchs nach $ 7 Absatz 4 TMG erforderlich und demnach gemäß
Art. 3 Abs. 3 UAbs. 3 a der Verordnung (EU) 2015/2120. gerechtfertigt.

Die Bundesnetzagentur behält sich die Einleitung etwaiger (Ex-Post) Verfahren gemäß 88 202,
228 TKG vor.

Mit freundlichen Grüßen

 

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