Anlage_10

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Überbrückungshilfe Studierende | Bearbeitungsgang

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_____________________________________________ Von: Schneider, Stephanie /414 <Stephanie.Schneider@bmbf.bund.de> Gesendet: Montag, 27. Juli 2020 15:53 An: TMWWDG                                      @tmwwdg.thueringen.de> Cc: Maxin, Falko /411 <Falko.Maxin@bmbf.bund.de>; Schepers, Andreas /414 <Andreas.Schepers@bmbf.bund.de>; Ludwig, Walter /414 <Walter.Ludwig@bmbf.bund.de>; Below von, Susanne /415 <Susanne.Below@bmbf.bund.de> Betreff: keine Rechtsmittel bei Überbrückungshilfe wie besprochen die Argumente zum Thema Rechtsmittel bei der Überbrückungshilfe. Die Mittel werden von BMBF als Zuwendung an das DSW vergeben. Die Studierendenwerke vergeben sodann in die Überbrückungshilfe in eigener Verantwortung. Ein Rechtsanspruch auf die Überbrückungshilfe besteht nicht. Siehe auch beigefügte Richtlinien zur Durchführung der Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen Nr. 1.3. https://www.bmbf.de/files/Richtlinien%20%c3%9cberbr%c3%bcckungshilfe%20Endfassung.pdf Wie bereits telefonisch besprochen geht es bei der Überbrückungshilfe um die kurzfristige Überbrückung einer akuten Notlage. Ein langwieriges Verwaltungsverfahren mit Rechtsmitteln wäre für diesen Zweck nicht geeignet. Viele Grüße Stephanie Schneider
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