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Bescheid mit Ablehnungsbegründung.

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Übermittlung der Alarm- und Einsatzpläne im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz

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aD LANDKrEIs SCHMALKALDEN-MEININGEN Knekiieticl, Seortticl Landratsamt Schmalkalden-Meiningen -Obertshduser Platz 1-98617MeiningenFachbereich Ordnung undSicherheit Postfach 100154-98601MeiningenFachdienstBrand-,Katastrophenschutz und Rettungsdienst ███ IhrZeichen: █████████████ Ihre Nachricht vom: 05.08.2019 ██████████ █ Unser Zeichen: ██ ████ █████ ██ ██ (BeiRiickantwort bitte stets dasZeichen angeben.) UnsereNachricht vom: Bearbeiter. ███████████ Telefon: 03693-485████ Telefax: 03693 - 485 ████ E-Mail: Datum: █████████@Ira-sm.de , 04.09.2019 Ubermittlung derAlarm-und Einsatzplane im Brandschutz, inderAllgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz; Anfragenach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Anfragenach dem ThiringerInformationsfreiheitsgesetz (ThiirIFG); Anfragenach dem Umweltinformationsgesetz Thiiringen (ThiirUIG); IhrAntragvom 05.08.2019 Sehr geehrterHerr██████, das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Fachdienst Brand-, Katastrophenschutz und Rettungs- dienst, erlasst folgenden Bescheid: 1. Ihrem Antragvom 05.08.2019nach dem VIG/ThirIFG/ThurvuIG wird durch unsereBehdrde nichtentsprochen. IhrAntragwirdabgelehnt. 2. Dieser Bescheid ergehtkostenfrei. Griinde I. Mit E-Mailvom 05.08.2019 ginginunserer Behérde Ihr AntragaufAktenauskunft nach§ 4 Abs.1 desThiringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThUrlFG) sowie§ 3 Thiringer Umweltinformationsge- setz(ThUrUIG), soweitUmweltinformationenim Sinnedes § 2 Abs.3 ThurUIG betroffen sind,sowie Tel 03693485-0 Fax 03693485-8436 + www.lra-sm.de poststelle@Ira-sm.de (nureinfache Mitteilungen ohne Signatur) Bankverbindung Rh6n-Rennsteig-Sparkasse BLZ 840 50000 Konto 1305004 635 IBAN BIC AllgemeineOffnungszeiten: Montag, Dienstag,Freitag 8.30-12.00Uhr Donnerstag8.30- 12.00Uhrund 13.00—-17. 30Uhr und nachvorheriger Terminabsprache —_DE12 8405 0000 1305 0046 35 HELADEF1RRS Informationen zum Umgang mitIhrenDatenim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen und zu IhrenRechtennach derEU-Datenschutz- EERO Sie im Internetunterdem BereichDatenschutz (www.ira-sm.de).Auf Wunsch wird Ihnen eine PapierfassungUbersandt. finden
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SX § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), so- weit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind ein. Sie beantragten die Ubermittlung der Alarm- und Einsatzplane im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz nach §6 ThurBKG des Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Sie wurden davon ausgehen,dass die Auskunftserteilung gebiihrenfrei erfolgen wird. GemaB § 4 Abs. 1 ThirlFG hat jedermann Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, die bei Behdrden,Einrichtungen und ahnlichen offentlichen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1 ThurlIFG vorlie- gen. Die Priifung Ihres Antrags vom 05.08.2019 ergab, dass Ausschlussgriinde vorliegen. Der Antrag ist nach § 7 Abs.1 Ziffer 6 ThirlFG abzulehnen, da das Bekanntwerdender amtlichen In- formationen nachteilige Auswirkungen auf die offentliche Sicherheit, insbesondere fiir die Tatigkeit der sonstigen fur die Gefahrabwehr zustandigen Stellen, haben kann. Bei den Versagungsgriinden nach § 7 Abs. 1 und 2 ThirlFG handelt es sich um zwingende Griinde. Sofern die darin enthaltenen Voraussetzungen vorliegen, ist der Antrag abzulehnen. Dies aus dem Grund, da die aufgeftihrten Interessen von einer derartigen Bedeutung sind, dass bereits. per Gesetz eine Gewahrung desIn- formationszugangs unter keinem Gesichtspunkt in Betracht kommt. Ein Ermessen steht der Behor- de insoweit nicht zu. Der Begriff der Offentlichen Sicherheit ist weit zu verstehen und umfasst die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung, der staatlichen Einrichtungen sowie den Schutz zentraler Rechtsgiiter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum und Vermdgen der oder des Einzelnen. Umfasst hiervon sind auch der Bestand, die Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates oder sonstiger Trager von Ho- heitsgewalt. Dies schlieBt die Landkreise und kreisfreien Stadte als die unteren Katastrophen- schutzbehérden in den Anwendungsbereich des Gesetzes ein. Hierbei lasst die gesetzliche Rege- lung bereits nachteilige Auswirkungen ausreichen. Den tatsachlichen Eintritt eines Schadens, bedarf es nicht. GemaB § 31 Abs. 1 Nr. 4 ThirBKG haben die unteren Katastrophenschutzbehdrden zur Vorberei- tung auf eine wirksame Abwehr von Katastrophengefahren Alarm- und Einsatzplane aufzustellen und fortzuschreiben. Diese sind innerorganisatorische Regelungen zur wirksamen Abwehr von Ka- tastrophengefahren. Neben der Dislozierung von Einheiten des Katastrophenschutzes enthalten die Plane auch genaue Beschreibungen der eingesetzten Mittel und Krafte sowie Vorgehensszenarien beziiglich einer Katastrophe. Um ein wirksames VorgehenderEinsatzkrafte im Katastrophenschutz zu gewahrleisten und Behinderungen bzw.nachteilige Einwirkungen jeglicher Art mdglichst bereits praventiv zu unterbinden, sind die Alarm- und Einsatzplanevertraulich nur flr den Dienstgebrauch aufzubewahren. Eine Verdffentlichung dieser innerorganisatorischen Regelungen kénnte Dritten die Méglichkeit bieten, geeignete MaBnahmen zu ergreifen, um die Gefahrabwehr durchdie Be- hérden zu beeintrachtigen, zu st6ren sowie ggf. auch ganz zu verhindern. Damit besteht zugleich die Méglichkeit der erheblichen Beeintrachtigung dereffizienten Gefahrabwehr gegentiber der ge- schutzten wichtigen Gemeinschaftsgiiter fiir Leben und Gesundheit der Bevdlkerung oder auch gegentiber von Sachgitern sowie des strukturierten Vorgehens im Falle der notwendigen Rettung. Seite2
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DiesemdglicheBeeintrachtigung derGefahrabwehr istgeeignet, eineSchadenserweiterung sowohl inBezugauf Leibund Lebender Bevdlkerung alsauchvon Sachwerten zu verursachen. DieVer- traulichkeit derAlarm-und Einsatzplane fiir den Katastrophenschutz und diedarinenthaltenen In- formationen sinddaherUberragendwichtig, so dassdasInteresse an einerdiesbeztglichen Aus- kunftzurticksteht. Aus den vorgenannten Grtindenbesteht weder ganz noch teilweisezu einem spateren Zeitpunkt einInformationszugang (86 Abs.9 ThurlFG). Des Weiterenbesteht keinAnspruchnachdem Verbraucherinformationsgesetz. DerAnwendungs- bereich nach█ 1 VIG istnichterdffnet. Informationen UberErzeugnisse oderUberVerbraucherpro- dukteliegenim Zusammenhang mit den Alarm-und Einsatzplanen firden Katastrophenschutz nicht vor.EbensoistauchderAnwendungsbereich derThiringer Umweltinformationsgesetzes (§ 1 ThurUIG)nichterdffnet. Il. AufdieErhebungvon Kostenwirdverzichtet, vergleiche §7 Abs.1 Satz2 VIG und § 10Abs.1 Satz3 ThurlIFG. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesenBescheidkann innerhalb einesMonats nach BekanntgabeWiderspruchbeim LandratsamtSchmalkalden-Meiningen, ObertshauserPlatz1,98617 Meiningen,erhoben werden. Mitfreundlichen GruiBen Fachdienstleiter Hinweis: Ihrepersonenbezogenen Daten (Name, Vorname, Anschrift) werden durch unsere Behdrde erhoben,verarbeitet und gespeichert. Die Erhebungder personenbezogenen Datendient ausschlieBlich dem Zweck derBeantwortung Ihrer Anfragenachdem VIG/ThUrlFG/ThuruIG. EineWeitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht. Seite3
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