1. Brief an Polizeibehörden

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Überprüfung von Gastrobetrieben auf Einhaltung von Corona-Auflagen

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MINISTERIUM FÜR SOZIALES, GESUNDHEIT UND INTEGRATION Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg ∙ Postfach 103443 ∙ 70029 Stuttgart Datum   15.10.2021 Name   Dinser/Gross An die                                                                                                Durchwahl   0711 123 - 3746 Ortspolizeibehörden Baden-Württemberg                                                              Aktenzeichen   51-1443.1 /1SARS-Cov2 (Bitte bei Antwort angeben) An den Städtetag Baden-Württemberg An den Gemeindetag Baden-Württemberg Nachrichtlich: An das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg An die Gesundheitsämter in den Stadt- und Landkreisen BW An das Landesgesundheitsamt BW An die Regierungspräsidien BW An den Landkreistag Baden- Württemberg Nur per Email Durchführung einer Schwerpunktaktion zur Überprüfung der Einhaltung der CoronaVO in den Gastronomiebetrieben Else-Josenhans-Str. 6 · 70173 Stuttgart · Telefon 0711 123-0 · Telefax 0711 123-3999 · poststelle@sm.bwl.de Stadtmitte · Charlottenplatz  🚌 Dorotheenstraße  www.sozialministerium-bw.de  www.service-bw.de Informationen zum Schutz personenbezogener Daten unter www.sozialministerium-bw.de/datenschutz Auf Wunsch werden Ihnen diese auch in Papierform zugesandt.
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-2- Sehr geehrte Damen und Herren, das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration wird zusammen mit dem Mi- nisterium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Schwerpunktaktion zur Überprüfung der Einhaltung der CoronaVO in den Gastronomiebetrieben durchfüh- ren. Unter Berücksichtigung der beiliegenden Durchführungshinweise (Anlage 2) werden die Ortspolizeibehörden gebeten, im Zeitraum vom 21. Oktober 2021 bis einschließlich 22. Oktober 2021 flächendeckend entsprechende Schwerpunktaktionen durchzuführen. Hierbei sollen so viele Gastronomiebetriebe wie möglich überprüft werden. Die Schwerpunktaktion soll durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit der Orts- polizeibehörden - möglichst auch im Vorfeld - intensiv begleitet werden. Der Polizeivollzugsdienst ist nur im Einzelfall und bei begründetem Bedarf zum Schutz der Bediensteten hinzuzuziehen. Da mit entsprechenden Pressenanfragen zu rechnen ist, bitten wir Sie die Kontrollak- tion anhand der Kriterien beigefügter Tabelle entsprechend zu dokumentieren. Darüber hinaus werden die Ortspolizeibehörden der Gemeinden, Stadtkreise und Städte -     Stuttgart -     Mannheim -     Karlsruhe -     Pforzheim -     Giengen an der Brenz -     Heidenheim -     Leonberg -     Bad Rappenau -     Lörrach -     Singen
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-3- -     Waldkirch -     Donaueschingen -     Albstadt -     Rottenburg am Neckar -     Bad Waldsee -     Mössingen -     Weinheim -     Bruchsal -     Rheinstetten -     Nagold -     Steinen (Baden) -     Brigachtal -     Loßburg -     Billigheim -     Bisingen -     Schemmerhofen -     Zaberfeld -     Ehningen gebeten, zeitnah - spätestens bis Montag, 25. Oktober, 12.00 Uhr – durch Rücksen- dung beigefügter Tabelle an folgende Adresse zu berichten: Julia.Gross@sm.bwl.de Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. ▊███ ▊████▎ █████ ▎ Ministerialdirigent
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