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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Übersicht Anmeldezahlen Schuljahr 2018/2019 weiterführende Schulen

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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                               Drucksache  21/13334 21. Wahlperiode                                                                         03.07.18 Große Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus, Deniz Celik, Martin Dolzer, Dr. Carola Ensslen, Norbert Hackbusch, Stephan Jersch, Cansu Özdemir, Christiane Schneider und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 06.06.18 und   Antwort des Senats Betr.:   Zur Lage der Stadtteilschulen in Hamburg Auf der Homepage der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) ist Fol- gendes zu lesen: „Hamburgs Stadtteilschulen waren 2010 unter schwierigen Voraussetzungen an den Start gegangen: Die neue Schulform entstand im Windschatten der damaligen Primarschulreform aus den früheren Haupt- und Realschulen, Aufbaugymnasien sowie Kooperativen und Integrierten Gesamtschulen.“ Laut Hamburgischem Schulgesetz sollen beide Säulen, die eine, die Stadt- teilschule in 9, die andere, das Gymnasium nach 8 Jahren zum Abitur führen. In § 15, Absatz 2 steht zur Stadtteilschule: „Die Stadtteilschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine grundle- gende und vertiefte allgemeine Bildung und ermöglicht ihnen entsprechend ihren Leistungen und Neigungen eine Schwerpunktbildung, die sie befähigt, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg an einer Hochschule oder in berufsqualifizierenden Bildungsgängen fortzusetzen. Die Schulen ermögli- chen individuelles Lernen durch innere und äußere Differenzierung.“ Analog heißt es in §17, Absatz 2 zum Gymnasium: „Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine vertiefte allgemeine Bildung und ermöglicht ihnen entsprechend ihren Leistungen und Neigungen eine Schwerpunktbildung, die sie befähigt, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg an einer Hochschule oder in berufsqualifizie- renden Bildungsgängen fortzusetzen. Die Schulen ermöglichen individuelles Lernen durch innere und äußere Differenzierung.“ Einziger Unterschied im gesetzlichen Bildungsauftrag für beide weiterführen- den Schulformen ist das Postulat der grundlegenden Bildung an Stadtteil- schulen. Scheinbar wirkt dies aber nicht als vertrauensbildende Maßnahme in Form steigender Anmeldezahlen an den Stadtteilschulen. Im Gegenteil, der Trend zum Gymnasium hält ungebrochen an (entgegen den Prognosen im Schulentwicklungsplan von 2012). Dennoch gibt es viele Stadtteilschulen, die einen guten Ruf genießen und sich über Zuwächse nicht beklagen, ja freuen können.
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Drucksache 21/13334       Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Vor diesem Hintergrund ist es geboten, das sehr heterogene Darstellungsbild der Stadtteilschulen in Hamburg im Überblick darzustellen. Wir fragen den Senat: Die Weiterentwicklung der 2010 eingeführten Stadtteilschulen ist weiterhin zentrales Anliegen der Bildungspolitik des Hamburger Senats. Seit 2011 wurden zahlreiche Maßnahmen eingeleitet, um die Qualität dieser Schulen zu steigern und sie als zweite Säule des Hamburgischen weiterführenden Schulsystems zu etablieren. Die Maß- nahmen wirken, was folgende Fakten belegen. Die Stadtteilschulen haben die beste Personalausstattung der allgemeinen Schulen, ein Pädagoge beziehungsweise eine Pädagogin betreut hier durchschnittlich 10,8 Schülerinnen und Schüler. Damit haben Stadtteilschulen im Vergleich zu gleichgroßen Gymnasien knapp 40 Prozent mehr Personal. Stadtteilschulen haben in den Klassenstufen 5 bis 10 im Schnitt 23,4 Schülerinnen und Schüler pro Klasse. In den fünften Klassen liegt sie im Durchschnitt bei 22,4 Schülerinnen und Schüler pro Klasse und damit unter der schulgesetzlichen Sollober- grenze von 23 Schülerinnen und Schülern. Alle Stadtteilschulen haben eigene Oberstufen oder kooperieren in Oberstufenverbün- den. Die Anzahl der Abiturientinnen und Abiturienten an Stadtteilschulen hat von 1.845 (Schuljahr 2010/2011) auf 2.912 (Schuljahr 2016/2017) um 58 Prozent zugenommen. Bei den Neueinstellungen stieg die Quote der gymnasialen Lehrkräfte von 38 Prozent (2014) auf 50 Prozent (2017). Der Anteil der gymnasialen Lehrkräfte an Stadtteilschu- len lag 2017 bei insgesamt 43 Prozent. Alle 58 Stadtteilschulen haben Ganztagsangebote, um mehr Lernzeit und mehr Bil- dungsangebote zu ermöglichen, davon haben 46 Schulen ein gebundenes oder teil- gebundenes Angebot, zwölf ein offenes Angebot. Die Teilnahmequote am Ganztag in den Stadtteilschulen stieg von 53 Prozent im Schuljahr 2013/2014 auf fast 72 Prozent im Schuljahr 2017/2018. Ab dem Schuljahr 2018/2019 werden an den Stadtteilschulen zusätzliche Unterrichts- stunden zur Vertiefung und Übung in Deutsch und Mathematik gegeben, da diese Fächer Schlüsselqualifikationen für alle Bildungs- und Lebensbereiche sind. So sollen in den Klassenstufen 5 bis 10 künftig mindestens 26 Wochenstunden Deutsch (bisher mindestens 22 Stunden) und mindestens 26 Wochenstunden Mathematik (bisher min- destens 24 Stunden) erteilt werden. Zur Verbesserung des Raumangebotes und zur Sanierung des Bestands wurden zwi- schen 2013 und Juni 2017 an Stadtteilschulen fast 300 Millionen Euro in die Schulge- bäude investiert, davon rund 140 Millionen Euro in Neubauten, rund 100 Millionen Euro in Sanierungen und rund 54 Millionen Euro in Instandhaltung von Schulgebäu- den. Erweiterungen und Neugründungen sind aktuell in Planung, so der Ersatzbau in Altonas Neuer Mitte sowie Campusschulen mit mehreren Zügen für die Stadtteilschule im Bereich Süderelbe und in der HafenCity. In diesem Zeitraum sind zudem 43 neue Schulkantinen an Stadtteilschulen eingerich- tet worden. Außerdem wurde von der für Bildung zuständigen Behörde eine Informationskampag- ne über die Stadtteilschule initiiert, die mit Blick auf die Anmeldezahlen für das Schul- jahr 2018/2019 erste Wirkungen zu zeigen scheint. So haben sich an den Stadtteil- schulen in der Anmelderunde für das Schuljahr 2018/2019 insgesamt 565 Schülerin- nen und Schüler mehr als im vergangenen Schuljahr angemeldet; insgesamt stieg die Schülerzahl für beide weiterführenden Schulformen um 648 Schülerinnen und Schü- ler. Die Stadtteilschulen verzeichnen damit in diesem Jahr einen deutlich stärkeren Schülerzuwachs als die Gymnasien. Dies ist ein Indiz dafür, dass die Schulform Stadt- teilschule bei den Eltern an Akzeptanz gewinnt und sich das Zweisäulensystem in Hamburg etabliert hat. 2
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode      Drucksache 21/13334 Die Stadtteilschulen rechtfertigen das Vertrauen der Eltern und Kinder. So liegt die Übergangsquote in Berufsausbildung 2017 bei knapp 40 Prozent (2016: 36,3 Prozent, 2012: 25,2 Prozent), die Übergangsquote in die gymnasiale Oberstufe liegt ebenfalls bei rund 40 Prozent. Die erfolgreiche und stabile Entwicklung ist Folge einer ungemein engagierten Schulentwicklung an jedem einzelnen Standort, aber auch eines zwi- schen Schulleitungen und der für Bildung zuständigen Behörde abgestimmten Pro- zesses. Dieser Arbeitsprozess sah neben der Informationskampagne unter anderem vor, den Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule besser zu gestalten sowie positive systemische Wirkungen eines veränderten Aufnahmeverfah- rens auszuloten (siehe auch Antwort zu 33.). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1.  Wie viele und welche staatlichen Stadtteilschulen gibt es aktuell in Ham- burg (Stand 06.06.2018)? (Bitte mit Angabe von Standort, Bezirk und Sozialindex in einer Excel-Tabelle angeben.) Siehe Anlage 1. 2.  Welche der staatlichen Stadtteilschulen waren ehemals Gesamtschulen, welche waren Haupt- und Realschulen, welche waren Aufbaugymnasi- en? (Bitte mit Angabe von Standort, Bezirk und Sozialindex in einer Excel-Tabelle angeben.) Siehe Anlage 2. 3.  Welche staatlichen Stadtteilschulen haben mehrere Standorte und wo genau befinden sich diese? (Bitte mit Angabe von Haupt- und Neben- standort/en mit Bezirk und Sozialindex in einer Excel-Tabelle angeben.) 4.  Welche staatlichen Stadtteilschulen haben Grundschulabteilungen? (Bit- te mit Angabe von Standort, Bezirk und Sozialindex in einer Excel- Tabelle angeben.) Siehe Anlage 1. 5.  Welche Größe haben die staatlichen Stadtteilschulen in der Sekundar- stufe I im Einzelnen aktuell (Stand, 6.6.2018) bezogen auf die Zahl der Schüler/-innen insgesamt sowie pro Jahrgang und entsprechend auf die Größe der Kollegien (Lehrer/-innen der verschiedenen Lehrämter, päda- gogisches Personal der verschiedenen Professionen, Honorarkräfte) und in welcher Zügigkeit sind sie jeweils organisiert? (Bitte für jeden Standort mit Schüler-/-innenzahl Bezirk und Sozialindex in absoluten Zahlen in einer Excel-Tabelle angeben.) Für die Anzahl der Schülerinnen und Schüler und die Anzahl der Klassen pro Jahr- gangsstufe siehe Anlage 3, zur Zuweisung des pädagogischen Personals an den Stadtteilschulen siehe Anlage 4. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Lehrerstellen für den Grundbedarf differenziert nach Klassenstufen zugewiesen werden, die übrigen Sonderbedarfe jedoch regelhaft schulbezogen ermittelt werden. 6.  In welcher Form sind die Sekundarstufen I der staatlichen Stadtteilschu- len jeweils organisiert? An welchen Standorten gibt es jeweils Fach- oder Profilklassen, jahrgangsübergreifende Klassen, Unterricht in Epochen-, Projekt- oder Lernbereichsform? (Bitte für jeden Standort mit Bezirk und Sozialindex in einer Excel-Tabelle angeben.) 7.  An welchen staatlichen Stadtteilschulen wird aktuell (Stand 6.6.2018) in welchen Fächern und welchen Jahrgangsstufen mit äußerer, an welcher mit innerer Differenzierung gearbeitet? (Bitte für jeden Standort mit Bezirk und Sozialindex in einer Excel-Tabelle angeben.) Da die erfragten Daten nicht zentral erfasst werden, wurde eine Schulabfrage an den 58 staatlichen Stadtteilschulen durchgeführt, alle Stadtteilschulen haben geantwortet. Eine Qualitätssicherung war in der für die Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nur eingeschränkt möglich. Im Übrigen siehe Anlagen 5 und 6. 3
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Drucksache 21/13334       Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8.  Welche Größe haben die Oberstufen (Sekundarstufe II) der staatlichen Stadtteilschulstandorte im Einzelnen aktuell (Stand 6.6.2018) bezogen auf die Zahl der Schüler/-innen insgesamt sowie pro Jahrgang und ent- sprechend auf die Größe der Kollegien (Lehrer/-innen der verschiedenen Lehrämter, pädagogisches Personal der verschiedenen Professionen, Honorarkräfte) und in welcher Zügigkeit sind sie jeweils organisiert? (Bit- te für jeden Standort mit Schüler-/-innenzahl Bezirk und Sozialindex in absoluten Zahlen in einer Excel-Tabelle angeben.) Siehe Anlagen 3 und 4. 9.  Welche Profilzuschnitte haben die einzelnen staatlichen Stadtteilschulen in der Sekundarstufe II und welche besonderen Angebote gibt es an die- sen jeweils? (Bitte für jeden Standort mit Bezirk und Sozialindex in einer Excel-Tabelle angeben.) Siehe http://www.hamburg.de/contentblob/10445678/3526c0b831f2b28a6e017b7faa8478f4/ data/oberstufenprofile-gesamt.pdf. 10. Wie hat sich die Zügigkeit aufgrund des veränderten Anmeldeverhaltens seit 2015/2016 bis heute (Stand 6.6.2018) jeweils entwickelt? (Bitte, für alle staatlichen Stadtteilschulen unter Angabe des Bezirks und Sozialin- dex, die Entwicklung der Zügigkeit in Zu- und Abnahme in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) Siehe Drs. 21/3866, 21/4408, 21/8830. 11. Gibt es staatliche Stadtteilschulen, die sich konzeptionell auf eine bestimmte Zügigkeit als Voraussetzung für das Gelingen ihrer pädagogi- schen Arbeit festgelegt haben? Wenn ja, welche Schulen sind das und welche Zügigkeit wird von diesen jeweils zugrunde gelegt? (Bitte mit Standort, Bezirk und Sozialindex und Zügigkeit in absoluten Zahlen in einer Excel-Tabelle angeben.) 12. Wie viele und welche der staatlichen Stadtteilschulen, die sich konzepti- onell auf eine bestimmte Zügigkeit als Voraussetzung für das Gelingen ihrer pädagogischen Arbeit festgelegt haben, müssen nach der aktuellen Anmelderunde im kommenden Schuljahr 2018/2019 trotzdem eine höhe- re Zügigkeit realisieren? (Bitte mit Standort, Bezirk, Sozialindex und Zügigkeit nach Schulkonzept sowie zugewiesener Zügigkeit in 2018/ 2019 in absoluten Zahlen in einer Excel-Tabelle angeben.) a.   Mit welcher sachlichen und fachlichen Begründung haben der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde in diesen Fällen jeweils für eine Erhöhung der Zügigkeit entschieden? (Bitte jeweils im Einzelnen Stellung nehmen.) 13. Wie sind die bestehenden Raumkapazitäten an den staatlichen Stadtteil- schulen in Frage 12., die höhere Zuweisungen für das Schuljahr 2018/ 2019 als pädagogisch gewünscht, im Vergleich zu den Plangrößen im Schulentwicklungsplan 2012 (SEPL 2012), zur aktuellen Zügigkeit und zu der Erhöhung der Zügigkeit im kommenden Schuljahr 2018/2019? (Bitte für jeden Standort mit Bezirk und Sozialindex das Raumangebot zu den SEPL-Plänen, der aktuellen Zügigkeit und der höheren Zügigkeit in 2018/2019 im absoluten Quadratmeterzahlen in einer Excel-Tabelle angeben.) a.   Mit welcher sachlichen und fachlichen Begründung ist davon auszu- gehen, dass diese Raumkapazitäten für die Unterrichtung zusätzli- cher Schüler/-innen, über die pädagogisch konzeptionelle Arbeits- festlegung der jeweiligen Schulen hinaus, ohne Gefährdung der Lern- und Lehrqualität am Standort, angemessen sind? (Bitte für jede betreffende Stadtteilschule im Einzelnen erläutern.) 4
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode     Drucksache 21/13334 Vorrangige Aufgabe des Schulorganisationsprozesses ist die Aufnahme der für die jeweilige Schule angemeldeten Schülerinnen und Schüler einer Region. Hat eine Schule mehr Anmeldungen und verfügt noch über freie Klassenräume, muss sie auch zusätzliche Klassen aufnehmen. Im Rahmen ihrer Schul- und Unterrichtsentwicklung haben manche Stadtteilschulen zusätzliche Angebote geschaffen, die die Räumlichkeiten vor Ort in Gänze nutzen. Diese Angebote können andererseits nicht dazu führen, dass Schülerinnen und Schü- lern die Aufnahme verweigert wird, wenn diese Raumkapazitäten im Rahmen der regionalen Versorgung für Regelunterricht benötigt werden. Die Frage der regionalen Schülerversorgung wird im Rahmen der Schulorganisation zwischen Schulaufsichten und Schulleitungen erörtert, die Entscheidung liegt jedoch aufgrund der notwendigen Steuerung bei der für Bildung zuständigen Behörde. 14. Wie viele und welche der staatlichen Stadtteilschulen, an denen sowohl die notwendigen Raum und Personalkapazitäten vorhanden sind als auch der ausdrückliche Wusch besteht, mit einer höheren Zügigkeit zu arbeiten, müssen nach der aktuellen Anmelderunde im kommenden Schuljahr 2018/2019 mit einer geringeren Zügigkeit arbeiten? (Bitte mit Standort, Bezirk, Sozialindex und Zügigkeit nach Schulkonzept/-wunsch sowie zugewiesener Zügigkeit in 2018/2019 in absoluten Zahlen in einer Excel-Tabelle angeben.) a.   Mit welcher sachlichen und fachlichen Begründung haben der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde in diesen Fällen jeweils für eine Reduzierung der Zügigkeit entschieden? (Bitte jeweils im Einzelnen Stellung nehmen.) Die Einrichtung einer zusätzlichen Klasse oder die Nichteinrichtung einer Eingangs- klasse ist nicht gleichzusetzen mit einer Erhöhung oder Verringerung der Zügigkeit. Von einem Zug spricht man, wenn über alle Schulstufen hinweg jeweils eine gleiche Anzahl von Parallelklassen eingerichtet wird. Im Übrigen siehe Antwort zu 11. bis 13. a. 15. Wie viele und welche der im kommenden Schuljahr 2018/2019 „unterzü- gigen“ staatlichen Stadtteilschulen aus Frage 13. liegen in direkter Umgebung der in Frage 12. erfragten staatlichen Stadtteilschulen mit einer höheren Zügigkeitszuweisung als von diesen pädagogisch gewünscht? (Bitte jeweilige umgebende Standorte mit Entfernung in absoluten Kilometerzahlen in einer Excel-Tabelle angeben.) a.   Welche Schritte und Maßnahmen wurden von Senat beziehungs- weise zuständiger Fachbehörde ergriffen/geprüft, um eine ausglei- chende Umverteilung der Schüler/-innen zur besseren Umsetzung der am jeweiligen Standort optimalen Zügigkeit zu erreichen? (Bitte jeweils im Einzelnen Stellung nehmen.) b.   Welche Akteure waren in die Versuche/Planung dieser Umverteilung wie genau einbezogen? c.   Aus welchen jeweiligen Gründen haben die angestrebten Umvertei- lungen, so es diese gab, nicht zur Vermeidung der Erhöhung der Zügigkeit an den in Frage 12. genannten Stadtteilschulstandorten geführt? (Bitte für jeden betreffenden Standort im Einzelnen erläu- tern.) Entfällt, siehe Antwort zu 11. bis 13. a. 16. Wie sind die bestehenden Raumkapazitäten an den einzelnen staatli- chen Stadtteilschulen in Hamburg im Vergleich zu den Plangrößen im Schulentwicklungsplan 2012 (SEPL 2012), zur aktuellen Zügigkeit und zu der Erhöhung der Zügigkeit im kommenden Schuljahr 2018/2019? (Bitte für jeden Standort mit Bezirk und Sozialindex das Raumangebot zu den SEPL-Plänen, der aktuellen Zügigkeit und der höheren Zügigkeit in 2018/2019 im absoluten Quadratmeterzahlen in einer Excel-Tabelle angeben.) 5
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Drucksache 21/13334      Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Der Schulentwicklungsplan (SEPL) stellt gemäß § 86 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) die Möglichkeiten eines regionalen Schulstandortnetzes dar. Der SEPL ent- hält weder eine Bestandsaufnahme von Räumen noch eine konkrete Bauplanung einzelner Schulstandorte mit Plangrößen für Raumkapazitäten. Insofern lassen sich auch keine raumbezogenen Vergleichsdaten aus dem SEPL ableiten. Zu den im SEPL 2012 vorgesehenen Zügigkeiten siehe http://www.hamburg.de/schulentwicklungsplan/. Im Rahmen von Neubau- beziehungsweise Ausbaumaßnahmen wurde die Zügigkeit an folgenden Stadtteilschulen wie folgt verändert: Stadtteilschule Rissen von 2,5 auf drei Züge (mit zweizügiger Oberstufe), Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg von drei- zügiger Oberstufe auf vierzügige Oberstufe, Stadtteilschule Süderelbe von fünf auf sieben Züge (mit Anhebung Oberstufe von 1,5 auf drei Züge), Heinrich-Hertz-Schule von fünfzügiger Oberstufe auf sechszügige Oberstufe, Stadtteilschule Bergstedt von fünf Zügen auf sechs Züge (ab Klasse 7). Schwankungen in der Schulorganisation, bei denen temporär zur Deckung von Spit- zenbedarfen für einzelne Jahrgänge zusätzliche Klassen versorgt oder an anderer Stelle eine geringere Anzahl an Klassen eingerichtet werden, sind nicht gleichzuset- zen mit einer Anhebung oder einer Absenkung der Zügigkeit nach SEPL, siehe auch Antworten zu 31. bis 41. a. sowie Drs. 21/13165. 17. Welche Planungen bestehen angesichts der jährlich steigenden Schüler-/-innenzahlen für Neubauten von Stadtteilschulen und für umfangreiche Ausbauten von bestehenden Stadtteilschulen gegenwärtig (Stand 6.6.2018) in Perspektive bis 2020? (Bitte alle Neu- beziehungs- weise Ausbauprojekte mit Standort, Bezirk, Sozialindex und geplanter Kapazität an Raumfläche, Schüler-/-innenaufnahmevermögen und Kos- tenrahmen mit voraussichtlichem Fertigstellungs-/Inbetriebnahmezeit- punkt in einer Excel-Tabelle angeben.) Siehe Anlage 7. a.   Wie viele andere Schulen welcher Schulform befinden sich gegen- wärtig im Umkreis dieser Stadtteilschul-Neu- beziehungsweise -Ausbauten, wie viele Anmeldungen und welche Zügigkeit haben diese aktuell (Stand 6.6.2018)? (Bitte mit Schulform, Bezirk, Sozial- index und Entfernung zum Neu- beziehungsweise -Ausbau in abso- luten Zahlen/Kilometern in der Tabelle zu 17. angeben.) Sorgeberechtigte können ihr Kind an jeder Schule in Hamburg anmelden, Gebietsvor- gaben für die Schulwahl gibt es nicht. Angaben zur Entfernung zwischen Wohnsitz der angemeldeten Schülerinnen und Schüler zur Schule sind daher nicht steuerungsrele- vant und werden nicht zentral vorgehalten. 18. Welche Frequenzen/Schüler-/-innenanzahlen weisen die Klassenstufen 5 bis 10 der staatlichen Stadtteilschulen in sämtlichen Zügen gegenwär- tig (Stand 6.6.2018) auf, welche werden diese im kommenden Schuljahr 2018/2019 aufweisen? (Bitte für jeden Standort, mit Angabe von Bezirk und Sozialindex in absoluten Zahlen in einer Excel-Tabelle angeben.) a.   Wie viele Lehrer/-innen der verschiedenen Lehrämter, wie viel pädagogisches Personal der verschiedenen Professionen und wie viele Honorarkräfte stehen am Standort jeweils pro Jahrgangsstufe und Zug zur Verfügung? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 18. angeben.) Siehe Anlage 8 sowie Anlage 9 für den Planungsstand zum Schuljahr 2018/2019. Im Übrigen siehe Antworten zu 5. und zu 8. 19. Wie hoch war die Anzahl der Schulformwechsler/-innen, die das Gymna- sium nach Klassenstufe 6 leistungsbedingt an die Stadtteilschulen ver- lassen mussten, seit 2015/2016 bis 2017/2018? (Bitte für jedes Schul- jahr einzeln in absoluten Zahlen und in Prozent zur Gymnasialschüler-/ -innenschaft des betreffenden Jahrgangs in einer Excel-Tabelle ange- ben.) 6
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode     Drucksache 21/13334 20. Welche konkreten Folgen hatten die in Frage 19. genannten Schulform- wechsel für die jeweiligen siebten Klassen der aufnehmenden Stadtteil- schulstandorte in den Schuljahren 2015/2016 bis 2017/2018? (Bitte pro Schuljahr gesondert, für die einzelnen Standorte mit Bezirk und Sozialin- dex, die Anzahl der aufgenommenen Schüler/-innen insgesamt und die dortig danach jeweils in Jahrgangsstufe 7 herrschenden Klassenfre- quenzen in absoluten Zahlen in einer Excel-Tabelle angeben.) Siehe Anlage 10. 21. Gab es seit 2015/2016 bis heute (Stand 6.6.2018) Stadtteilschulen, die ab Jahrgangsstufe 7 gesonderte Klassen für diejenigen Schüler/-innen bildeten, die als Schulformwechsler/-innen nach Klasse 6 leistungsbe- dingt vom Gymnasium an die betreffenden Schulen wechselten? Wenn ja, wie viele und welche Stadtteilschulen sind das und wie hoch war die jeweilige Klassenfrequenz dieser Klassen? (Bitte für jedes Schul- jahr einzeln mit Standort, Sozialindex und Bezirk in absoluten Zahlen in einer Excel-Tabelle angeben.) a.    Wurden für diese zusätzlichen Klassen auch zusätzliche Lehrkräfte, PTF und sonstiges schulisches Personal an den betreffenden Schu- len beschäftigt? Wenn ja, in welcher Höhe jeweils? (Bitte je Profession in absoluten Stellen/Vollzeitäquivalenten je Standort entsprechend in der Tabelle zu 22. angeben.) Siehe Anlage 11. Die Zuweisung von pädagogischem Personal erfolgt regelhaft schü- lerbezogen. Eine höhere Schülerzahl in einer Klassenstufe führt zu entsprechend erhöhten Zuweisungen (vergleiche Bedarfsgrundlagen im Lehrerstellenplan, Haus- haltsplan 2017/2018, Einzelplan 3.1., Anhang 2 zu Anlage 1). Im Übrigen siehe Ant- wort zu 19. und 20. 22. Wie hoch war die Anzahl der Schulformwechsler/-innen, die das Gymna- sium nach Klassenstufen 7 – 10 an die Stadtteilschulen verließen, seit 2015/2016 bis 2017/2018? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln, in absolu- ten Zahlen und in Prozent zur Gymnasialschüler-/-innenschaft des betreffenden Jahrgangs, in einer Excel-Tabelle angeben.) Siehe Anlage 12. 23. Welche konkreten Folgen hatten die in Frage 22. genannten Schulform- wechsel für die jeweiligen Klassenstufen 8 – 10 der aufnehmenden Stadtteilschulstandorte in den Schuljahren 2015/2016 bis 2017/2018? (Bitte pro Schuljahr gesondert, für die einzelnen Standorte mit Bezirk und Sozialindex, die Anzahl der aufgenommenen Schüler/-innen insgesamt und die dortig danach jeweils in Jahrgangsstufe 7 herrschenden Klas- senfrequenzen in absoluten Zahlen in einer Excel-Tabelle angeben.) Siehe Anlage 10. 24. Wie hoch waren die Quoten inklusiv zu beschulender Schüler/-innen an den staatlichen Stadtteilschulen seit 2015/2016 bis heute (Stand 6.6.2018) jeweils im Förderbedarf Lernen, Sprache, soziale/emotionale Entwicklung (LSE) und im Förderbedarf geistige und/oder körperlich- motorische Entwicklung (gkmE)? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln, mit Standort, Sozialindex und Bezirk in absoluten Zahlen und in Prozent zur Gesamtschüler-/-innenschaft, in einer Excel-Tabelle angeben.) Siehe Anlage 13. Im Übrigen siehe Drs. 21/12841. 25. Wie viele Alphabetisierungs- beziehungsweise Basisklassen gab es seit 2015/2016 bis heute (Stand 6.6.2018) an den einzelnen staatlichen Stadtteilschulen in Hamburg zu jeweils wie vielen Schülern/-innen? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln, mit Standort, Sozialindex und Bezirk in abso- luten Zahlen/ Schüler-/-innenzahlen, in einer Excel-Tabelle angeben.) 7
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Drucksache 21/13334       Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode a.   Wie viele Lehrer/-innen, PTF und Sprach- beziehungsweise Kultur- mittler/-innen standen in den betreffenden Alphabetisierungs- bezie- hungsweise Basisklassen dabei jeweils am Standort zur Verfügung? (Bitte jeweils entsprechend in der Tabelle zu 23. angeben.) Siehe Anlage 14. Zur Zuweisung der Lehrerstellen für Internationale Vorbereitungs- und Basisklassen an Stadtteilschulen siehe Anlage 15. Zusätzlich stehen den Schulen 2,85 Lehrerstellen für Sprach- und Kulturmittler in den Internationalen Vorbereitungs- klassen zur Verfügung. Aus diesen in Sachmittel umgewandelten Stellen können sich Schulen für eingesetzte Sprach- und Kulturmittler auf Antrag die Honorarkosten erstat- ten lassen. 26. Wie viele Internationale Vorbereitungsklassen (IVK) gab es seit 2015/ 2016 bis heute (Stand 6.6.2018) an den staatlichen Stadtteilschulen in Hamburg zu jeweils wie vielen Schülern/-innen? a.   Wie viele Lehrer/-innen, PTF und Sprach- beziehungsweise Kultur- mittler/-innen standen in den betreffenden Internationale Vorberei- tungsklassen dabei jeweils am Standort zur Verfügung? (Bitte jeweils entsprechend in der Tabelle zu 24. angeben.) Zum Bestand von Klassen und Schülerinnen und Schüler nach Schuljahresstatistik siehe Anlage 16. Aufgrund der unterjährigen Gründung von Vorbereitungsklassen und der laufenden Zuschulung in Internationale Vorbereitungsklassen und Basisklassen ergeben sich zum Teil starke Schwankungen, die sich in der Schuljahresstatistik nicht abbilden. So war zum Beispiel der Höchststand von Internationalen Vorbereitungsklassen und Basisklassen sowie Schülerinnen und Schülern im Juli 2017 mit insgesamt 337 Klas- sen und 4.331 Schülerinnen und Schülern. Zur Anzahl der IVK und Basisklassen sowie der Schülerinnen und Schüler siehe Drs. 21/2599, 21/5126, 21/7829, 21/10093 und 21/12038. Im Übrigen siehe Antwort zu 25. a. 27. Wie viele zuvor in Vorbereitungsklassen beschulte Schüler/-innen gingen seit 2015/2016 bis heute (Stand 6.6.2018) in Regelklassen welcher staatlichen Stadtteilschule über? a.   Wie viele davon besuchten eine IVK am selben Standort? b.   Wie viele davon besuchten eine IVK an einer anderen Stadtteilschu- le und welcher? c.   Wie viele davon besuchten eine IVK an einem Gymnasium und wel- chem? Siehe Anlage 17. 28. In einem Interview in der aktuellen Hamburger Lehrerzeitung (HLZ, Mai- Juni 5-6/2018) sagt der scheidende Leiter des Instituts für Bildungsmoni- toring und Qualitätsentwicklung (IfBQ), Herr Dr. N. Maritzen, dass im Pro-Kopf-Vergleich in der Sekundarstufe I Stadtteilschulen und Gymna- sien „ähnlich kostenintensiv“ seien. Diesbezüglich bitte jeweils am Bei- spiel einer fünften, sechsten, siebten, achten, neunten und zehnten Klasse an der Stadtteilschule sowie am Gymnasium rechnerisch mit exakter Kostenaufstellung und entsprechenden Unterschieden in absolu- ten Eurobeträgen und in Prozent darlegen. 29. Hinsichtlich der Sekundarstufe II wird von Herrn Dr. Maritzen im selben Artikel der HLZ (siehe Frage 28.) erklärt, dass es beim Vergleich der Sekundarstufe II Pro-Kopf-Kosten deutlichere Unterschiede gebe. Dies- bezüglich bitte jeweils am Beispiel einer elften, zwölften und 13. Klasse an der Stadtteilschule sowie einer elften und zwölften am Gymnasium rechnerisch mit exakter Kostenaufstellung und entsprechenden Unter- schieden in absoluten Eurobeträgen und in Prozent darlegen. 8
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode     Drucksache 21/13334 Die Ausführungen von Herrn Maritzen bezogen sich auf andere Fragen und standen in einem anderen Kontext. Im Sekundarbereich I ist die Zuweisung pädagogischen Bedarfs an Stadtteilschulen deutlich höher als an Gymnasien. So liegen beispielsweise die durchschnittlichen Kosten des pädagogischen Personals für eine Klasse der Jahrgangsstufe 7 mit 25 Schülerinnen und Schülern bei rund 200.000 Euro. An einem Gymnasium betragen die durchschnittlichen Personalkosten einer entsprechenden Klasse 147.000 Euro. Die mit der Personalzuweisung verbundenen Kosten sind an Stadtteilschulen somit um 36 Prozent höher als an Gymnasien. Für den Sekundarbereich II gilt, dass die Zuweisung der Lehrerstellen in Klassenstufe 11/12 an Gymnasien genau der Zuweisung in Klassenstufe 12/13 an Stadtteilschulen entspricht. Hinsichtlich der Unterschiede in der Sekundarstufe II ist zu bedenken, dass Schülerinnen und Schüler die Stadtteilschule in der Regel ein Schuljahr länger besu- chen als das Gymnasium, die entsprechenden Schülerjahreskosten an der Stadtteil- schule also für drei Jahre anfallen, während es am Gymnasium nur zwei Jahre sind; insofern ist der Ressourceneinsatz für die durchschnittlichen Stadtteilschüler wesent- lich höher als für die entsprechenden Gymnasiastinnen und Gymnasiasten. 30. Wie viele Schüler/-innen verließen die staatlichen Stadtteilschulen in Hamburg seit 2015/2016 bis heute (Stand 6.6.2018) jeweils mit Schulab- schlüssen welchen Niveaus? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln, mit Standort, Sozialindex und Bezirk, nach ohne Abschluss, erster allge- meinbildender Schulabschluss (ESA), mittlerer Schulabschluss (MSA) und Abitur in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) Siehe Anlage 18. 31. Wie viele Schüler/-innen in Hamburg wechselten seit 2015/2016 bis heu- te (Stand 6.6.2018) zu Beginn der Jahrgangsstufe 5 von der Stadtteil- schule ans Gymnasium und wie viele dieser Schüler/-innen hatten jeweils eine Gymnasialempfehlung? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln, nach Sozialindex und Bezirk aufgeschlüsselt, in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) 32. Wie viele Schüler/-innen wechselten seit 2015/2016 bis heute (Stand 6.6.2018) zu Beginn der Jahrgangsstufe 5 von den einzelnen staatlichen Stadtteilschulen an welches Gymnasium und wie viele dieser Schüler/ -innen hatten jeweils eine Gymnasialempfehlung? (Bitte für jedes Schul- jahr einzeln, mit Standort, Sozialindex und Bezirk, in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) Siehe Anlage 19. 33. In einem Positionspapier vom 17.06.2016 mahnten 51 Stadtteilschullei- tungen eine gründliche Debatte über die Zukunft ihrer Schulform an. Was genau ist bis heute dazu zwischen Senat beziehungsweise zustän- diger Fachbehörde und den Stadtteilschulleitungen geschehen? Wie vie- le Besprechungen/Treffen fanden bisher wann dazu statt, welche Akteu- re nahmen an diesen jeweils teil, welche konkrete Verabredungen wur- den dabei getroffen, welche Maßnahmen wurden bisher im Einzelnen vereinbart und wie und wann wurden beziehungsweise sollen sie umge- setzt werden? Im Arbeitsprozess zur Zukunft der Stadtteilschulen gab es mehrere Arbeitsvorhaben, die bereits vor dem Vorliegen des oben genannten Positionspapiers der Schulleitun- gen in Gang gesetzt wurden. Zu einigen Arbeitsprozessen wurden Arbeitsgruppen gebildet, die ihre Ergebnisse regelmäßig in die Schulleiterdienstbesprechungen und an die Behördenleitung der für Bildung zuständigen Behörde kommunizierten und in diesem Dialog Impulse zur Weiterarbeit aufnahmen. Für einen Überblick über die Maßnahmen ab November 2016 siehe Anlage 20. 34. Vor einigen Monaten wurde von Senat beziehungsweise zuständiger Fachbehörde eine Werbekampagne unter dem Slogan „für alle die mehr 9
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Drucksache 21/13334       Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode wollen“ zur Steigerung der Attraktivität der Stadtteilschulen betrieben. Welche Teile dieser Stadtteilschulwerbekampagne sollten dabei soge- nannte bildungsnahe Elternhäuser motivieren, ihre Kinder für die Jahr- gangsstufe 5 an Stadtteilschulen, statt an Gymnasien anzumelden? (Bit- te Inhalte und Bestandteile der Kampagne benennen und Ansatz der Motivation erläutern.) a.   Wie viele Kinder sogenannter bildungsnaher Elternhäuser wurden infolge der Kampagne in Jahr 1 für die fünften Klassen der Stadtteil- schulen für das kommende Schuljahr 2018/2019 nach gegenwärti- ger Kenntnis von Senat/zuständiger Fachbehörde angemeldet und welchem Zuwachs entspricht das im Vergleich zu 2017/2018? (Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent an den Gesamtanmeldungen angeben und den Zuwachs an Kindern aus sogenannten bildungs- nahen Haushalten im Vergleich zu 2017/2018 angeben.) 35. Laut Schulsenator zeigten die Anmeldungen für die fünften Klassen der Stadtteilschulen 2018/2019 einen Zugewinn für die Stadtteilschulen. Wo genau haben welche Stadtteilschulen bei den Anmeldungen im Vergleich zum Vorjahr in welcher Höhe Schüler/-innen hinzugewonnen, wo haben welche Stadtteilschulen Schüler/-innen verloren? (Bitte für jeden Stand- ort mit Sozialindex und Bezirk in absoluten Zahlen und in Prozent zur Anmelderunde 2017/2018 in einer Excel-Tabelle angeben.) 36. Welche Stadtteilschulen erleiden angesichts der Anmelderunde für das kommende Schuljahr 2018/2019 einen Verlust wegen „Unterzügigkeit“? (Bitte mit Standort, Sozialindex und Bezirk und in Grad der „Unterzügig- keit“ in absoluten Zahlen in einer Excel-Tabelle angeben.) 37. Welchen Gesamtzuwachs verzeichnen die Stadtteilschulen anhand der Anmeldezahlen für das kommende Schuljahr 2018/2019? (Bitte nach Bezirk und Sozialindex aufschlüsseln.) Siehe Drs. 21/3866, 21/4408 und 21/8830. 38. Durch welche Merkmale zeichnen sich die in der Anmelderunde für die fünften Klassen überdurchschnittlich angewählten Standorte aus? (Bitte pro Standort mit Bezirk und Sozialindex die betreffenden Merkmale ein- zeln benennen und erläutern.) 39. Durch welche Merkmale zeichnen sich die in der Anmelderunde für die fünften Klassen unterdurchschnittlich angewählten Standorte aus? (Bitte anhand der am schwächsten und schwach angewählten Standorte mit Bezirk und Sozialindex die betreffenden Merkmale einzeln benennen und erläutern.) Der Entscheidung der Sorgeberechtigten für eine Schule im Rahmen der freien Schulwahl in Hamburg geht eine hochindividuelle Abwägung verschiedener Faktoren voraus. Persönliche Vorlieben und thematische Neigungen der einzelnen Schülerin- nen und Schüler sind dabei ebenso maßgeblich wie die Beeinflussung durch Freunde und Nachbarn oder das Ganztagsangebot der Schule. Insoweit ist die Entscheidung der Sorgeberechtigten für einen Standort und damit gegen einen anderen Schulstand- ort ein unvorhersehbares Moment in der jährlichen Organisation. 40. Welche konkreten Auswirkungen hat die jeweils am Standort vorliegende Ganztagsschulform hinsichtlich des Anwahlverhaltens der Eltern für das kommende Schuljahr 2018/2019 an den Stadtteilschulen? (Bitte das Anwahlverhalten für die oGTS-, tlGTS- und gGTS-Standorte mit Bezirk und Sozialindex in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel- Tabelle angeben.) 41. Welche besonderen Kriterien der Ganztagsschulform sind nach Ansicht von Senat/zuständiger Fachbehörde für das in Frage 40. angegebene Anwahlverhalten für 2018/2019 als ausschlaggebend zu erachten? (Bitte Kriterien der jeweiligen GTS-Form nennen und Auswirkung erläutern.) 10
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