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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Übersicht der Untersuchungsausschüsse“
LANDTAG DES SAARLANDES 41. Wahlperiode Drucksache 11/2097 Schriftlicher Bericht des Untersuchungsausschusses „Zeithammer“ zu dem Antrag der CDU-Landtagsfraktion und der Bündnis 90/Die Grünen-Landtagsfraktion auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Zeithammer“ gemäß $ 59 Landtagsgesetz und Artikel 79 der Verfassung des Saarlandes A) Vorgeschichte des Untersuchungsverfahrens und Auftrag für den Untersuchungsausschuss l. Vorgeschichte des Untersuchungsverfahrens Nach Bekanntwerden des Rücktritts von Prof. Zeithammer von allen seinen Ämtern befassten sich der Ausschuss für Wirtschaft und der Ausschuss für Bildung, Kultur und Wissenschaft in ihren beiden gemeinsamen Sitzungen vom 19. Februar und 6. März 1998 mit den näheren Umständen der „Entlassung“ von Prof. Zeithammer, mit einer Bestandsaufnahme über denkbare Schäden und mit den Bewertungen, die die Tätigkeit von Prof. Zeithammer in seinen Funktionen bei der Stiftung Industriekultur und bei verschiedenen landesei- genen oder vom Land massgeblich bestimmten Gesellschaften des privaten Rechts nachträglich durch die Regierung des Saarlandes gefunden hat. Hierbei ging es den Oppositionsfraktionen namentlich um die politische Verantwortung des Finanz- und Wirtschaftsressorts auf der einen und des Ressorts für Bil- dung, Kultur und Wissenschaft auf der anderen Seite. In den Ausschusssit- zungen machten die Minister und Staatssekretäre beider Ressorts in teils als vertraulich klassifizierter Sitzung der Ausschüsse Angaben, die der CDU- Landtagsfraktion nicht ausreichten. Ausgegeben: 23.08.99
rucksache 11 7 an rlandes - 11. Wahlperiode - ii. Auftrag für den Untersuchungsausschuss Der Landtag des Saarlandes hat in seiner 54. Sitzung am 25. März 1998 auf Antrag der CDU-Landtagsfraktion und der Bündnis 90/Die Grünen-Landtags- fraktion gemäß Drucksache 11/1604 die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses beschlossen und die im interfraktionellen Antrag (Drucksache 11/1614) benannten Mitglieder berufen. Die Einsetzung erfoigte gemäß Artikel 79 der Verfassung des Saarlandes und der $$ 38 ff des Geset- zes über den Landtag des Saarlandes. Der Untersuchungsausschuss war im Einsetzungsbeschluss >Politische Verantwortung für eventuelle negative Auswirkungen auf Tourismuswirtschaft und Weltkulturerbe im Saarland im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Professor Zeithammer< bezeichnet. Diese „Langfassung“ ersetzte der Untersuchungsausschuss in seiner konsti- tuierenden Sitzung einvernehmlich durch die Kurzbezeichnung „Untersu- chungsausschuss Zeithammer”. In seinem Einsetzungsbeschluss hat der Landtag des Saarlandes folgenden Untersuchungsauftrag festgelegt: Die ungeklärten Fragen um Hintergründe, Abläufe, mögliche materielle und immaterielie Schäden und die Wahrnehmung von Kontrolifunktionen im Zu- sammenhang mit Bestellung, Tätigkeit und Ausscheiden von Prof. Zeitharnmer bedürfen im interesse des Landes umfassender und vollständiger Aufklärung. Gegenstand der Untersuchung soll sein: 1. Die Umstände des Wechsels von Prof. Zeithammer, seiner Bestellung, der Funk- tionsübertragung an ihn und die Aufgabenwahrnehmung durch ihn. 2. Inhalt, Alimentation und Ergebnis der Tätigkeit von Prof. Zeithammer für das Saarland und die Gesellschaften, in deren Auftrag er gehandelt hat. 3. Materielle und immaterielle Schäden und Einstandsverpflichtungen im Zu- sammenhang mit der Tätigkeit von Prof. Zeithammer: a) Konsequenzen für die Tourismuswirtschaft im Saarland und für die dort tätigen Organisationen b) Konsequenzen für die Vermarktung des Weltkulturerbes "Alte Völklinger Hütte" und die dort tätigen Organisationen c) Durchgeführte und geplante Ausstellungsprojekte d) Kongresswesen e) Darstellung des Saarlandes bei der ITB in Berlin und sonstigen Messeveranstaltungen f) Denkmalschutz 4. Reise-, Repräsentations- und Akquisitionstätigkeiten von Prof. Zeithammer und weiteren Personen und damit verbundene Kosten und Nutzen -2-
Drucksache 11/2097 Landtag des Saarlandes - 11. Wahlpenode - 5. 10. 11. 12. 13. B) . Umstände und Ergebnis von Aufträgen, Veranstaltungsdurchführungen und sonstigen Projekten und mögliche Begünstigung einzelner natürlicher oder ju- ristischer Personen - Umgang mit und Überschreitungen von Budgets und Wirtschaftsplänen der Gesellschaften, für die Prof. Zeithammer tätig war, und daraus sich ergebende Konsequenzen Einhaltung interner und externer Beschränkungen der Vertretungsmacht von Prof. Zeithammer und daraus sich ergebende Konsequenzen Einflussnahme, Unterstützung und Kontrolle der Tätigkeit von Prof. Zeithammer durch: a) die Verantwortlichen der Landesregierung b) die Aufsichtsgremien c) andere Beteiligte Maßnahmen zur Vermeidung von Kompetenzüberschreitungen und negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Prof. Zeithammer Mögliche Vermeidung negativer Auswirkungen durch eine anderweitige Or- ganisation oder durch Wahrnehmung der Kontrolimöglichkeit Umstände der Niederlegung der von Prof. Zeitnammer wahrgenommenen Äm- ter (Übergangsregeiungen und Abfindungen, Regressverzichte, Ver- schwiegenheitsvereinbarungen, usw.) Regressansprüche gegen Prof. Zeithammer oder sonstige Verantwortliche und deren Geltendmachung durch die Landesregierung oder andere Umstände der Informierung der Öffentlichkeit über die Gründe der Nieder- legung der Tätigkeit und über die Höhe des zu erwartenden Schadens. Ablauf des Untersuchungsverfahrens Einsetzung und Besetzung Von den Fraktionen des Landtages des Saarlandes wurden die in der Drucksa- che 11/ 1614 bezeichneten Abgeordneten als Ausschussmitglieder benannt und für den Vorsitz und stellvertretenden Vorsitz vorgeschlagen. Der Landtag bestimmte die Mitglieder und bestellte den Vorsitzenden und den stelivertre- tenden Vorsitzenden entsprechend diesem Antrag in seiner 54. Sitzung am 25. März 1998 wie folgt:
a 11 7 Saarlan Fraktion der SPD Mitglieder Leo Stefan Schmitt Hans Georg Stritter (stelivertretender Vorsitzender) Dr. Rainer Tabillion Roswitha Hollinger Stellvertreter Peter Freichel Imtraud Engeldinger Isolde Ries Rainer Braun Fraktion der CDU Mitglieder Alfons Vogtel (Vorsitzender) Albrecht Feibel Stellvertreter Monika Beck Gisela Rink Fraktion Bündnis 90/Die Grüne Mitglieder - 11. Wahlperiode - Dr. Andreas Pollak (bis zur 18. Sitzung vom 3. November 1998) Gabriele Bozok (ab der 20. Sitzung vom 1. Dezember 1998 gemäß Be- schluss des Landtages in seiner 63. Sitzung am 25. November 1998 (Landtagsdrucksache 11/1853) Stellvertreter Hubert Ulrich.
Drucksache 11/2097 Landtag des Saarlandes - 11. Wahlpenode - „ Der Untersuchungsausschuss konstituierte sich in seiner 1. Sitzung am 21. April 1998. In seiner 1. Sitzung bestimmte der Untersuchungsausschuss selbst, dass als ständige Mitarbeiter der drei Fraktionen folgende Fraktionsangestelite unbe- schränktes Anwesenheits- und den Mitgliedern gleichgestelltes Unterlagen- empfangsrecht haben: Jürgen Zimmer für die SPD-Landtagsfraktion Rüdiger Göttert für die CDU- Landtagsfraktion Dr. Christian Molitor für die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grüne. Der Rechnungshof des Saarlandes bestimmte als ständige Beobachter des Untersuchungsverfahrens und als Empfänger von Unterlagen: Direktor beim Rechnungshof K. Schmitt Oberrechnungsrat M. Harz. Die Landesregierung bestimmte als ständige Beobachter des Untersuchungs- verfahrens und als Empfänger von Unterlagen: Regierungsoberrätin Rita Gindorf-Wagner für das Ministerium für Wirt- schaft und Finanzen Ministerialrat Peter Arend für das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft. Die Leitung des Sekretariats des Untersuchungsausschusses wurde Ministeri- alrat Dr. Manfred Wachenhausen übertragen. H. ° Gang des Untersuchungsverfahrens 4. Niederschriften und Beweismaterialbekanntgabe in seiner konstituierenden Sitzung am 21. April 1998 verständigte sich der Aus- schuss einvernehmlich darauf, über alle Sitzungen, öffentliche Sitzungen wie nichtöffentliche, also auch für Beratungssitzungen, ein Wortprotokoll durch den Stenografischen Dienst des Landtages fertigen zu lassen und daneben auch ein Kurz- und Beschlussprotokoll des Sekretariats zu erstellen. Die beige- zogenen Unterlagen sollten allen Mitgliedern und allen steilvertretenden Mitgliedern in kopierter Form zugänglich gemacht werden, sofern der Umfang des Materials im Einzelfall diesem Verfahren nicht entgegensteht.
11 arkandes _ - 11. Wahipeniode - Bei umfänglichen Unterlagen, beispielsweise bei den Beiakten der Staatsan- waltschaft Saarbrücken, die im Ermittlungsverfahren gegen Herm Prof. Zeit- hammer neben der eigentlichen Ermittiungsakte geführt wersen, erhielten ne- ben dem Vorsitzenden die Obleute der drei Fraktionen und deren Fraktionsan- gestellte sowie das Ausschussekretariat je eine Ausfertigung der Unterlagen zum Verbleib. 2. Sitzungen Der Untersuchungsausschuss ist insgesamt zu 38 Sitzungen zusammengefre- ten, die nahezu ausnahmslos, nämlich ab der 5. Sitzung bis zur 32. Sitzung mit Ausnahme der 22. Sitzung immer zugleich Beratungssitzungen und Sitzungen für die Beweisaufnahme waren. Seit der 33. Sitzung vom 18. Mai 1999 gab es nur Beratungssitzungen. Die 36. Sitzung am 15. Juni 1999 schloss die Bewei- saufnahme förmlich ab. 3. Feststellung von Betroffenen Der für den Untersuchungsausschuss namensgebende Beteiligte Prof. Franz Zeithammer hatte mit Schreiben seines Rechtsanwalts vom 8. April 1998 früh- zeitig beantragt, ihm die Beiziehung eines Rechtsbeistandes auf Kosten des Landes zuzugestehen und damit mittelbar zum Ausdruck gebracht, dass er verfahrensrechtlich die Stellung eines Betroffenen im Sinne von $ 54 Absatz 1 Nr. 2 Landtagsgesetz zuerkannt haben wollte. Denn nur Betroffenen ist die Beiziehung eines Rechtsbeistandes durch einen Untersuchungsausschuss zuzugestehen, wie sich aus $ 54 Absatz 3 Satz 4, Halbsatz 2 Landtagsgesetz ergibt; für Zeugen kommt dies nicht in Betracht. Der Ausschuss hat vor, während und nach der Einvernahme des Beteiligten Prof. Franz Zeithammer als Zeuge in der 16. Sitzung am 6. Oktober 1998 keine Veranlassung gesehen, die vom Beteiligten gewünschte Stellung eines Betroffenen für ihn festzustel- len. Auch in Bezug auf andere Beteiligte, namentlich Mitglieder und leitende Beam- te der Landesregierung, hat der Untersuchungsausschuss den Status eines Betroffenen nicht festgesteilt.
Drucksache 11/2097 Landtag des Saarlandes - 11, Wahlpenode - 4. Beweisbeschlüsse und deren Ausführung Der Untersuchungsausschuss hat insgesamt 35 Beweisbeschlüsse erlassen. Auf der Grundlage dieser Beweisbeschlüsse hat der Untersuchungsausschuss ab seiner 5. Sitzung am 23. Juni 1998 bis zur 31. Sitzung am 4. Mai 1999 inS- gesamt 45 Zeugen vernommen, einzelne Zeugen mehrfach, die Zeugen Ober- bürgermeister Hans Netzer und Staatssekretär Dr. Rüdiger Pernice auch in einer Gegenüberstellung ihrer Aussagen zur Herbeiführung einer wahrheits- gemäßen Aussage über den Zeitpunkt, von dem ab der Zeuge Oberbürger- meister Hans Netzer Kenntnis von den finanziellen Schwierigkeiten der Stiftung Industriekultur und von den Kontenüberziehungen bei der Stadtsparkasse Völk- lingen hatte. Der Zeuge Oberbürgermeister Hans Netzer wurde auf Antrag der CDU-Land- tagsfraktion vereidigt. Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses hat den Zeugen Oberbür- germeister Hans Netzer nach der zweiten Vemehmung vor dem Untersu- chungsausschuss bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen des Ver- dachtes, in der Sitzung am 1. September 1998 einen Meineid geleistet zu ha- ben, angezeigt. Die Staatsanwaltschaft hat das daraufhin eingeleitete Ermitt- lungsverfahren inzwischen eingestellt. Die folgenden Zeugen Ministerin Christiane Krajewski, Fraktionsvorsitzender Reinhard Klimmt, Staatssekretär Dr. Thomas Christmann, Staatssekretär Dr. Rüdiger Pemice, Norbert Krewer, Reinhold Hans Jäger, Prof. Dr. Hubert Roh- de wurden mehrfach gehört. Um den Zeugen Prof. Franz Zeithammer als Zeugen hören zu können, der sich bei seiner Erstvernehmung am 23. Juni 1998 auf ein Aussageverweigerungs- recht nach $ 55 StPO berufen hatte, das hier den Umfang einer berechtigten Totaiverweigerung annehmen sollte, hat der Ausschuss die Erwirkung der Beu- gemittel nach $ 70 Absätze 1 und 2 StPO zur Erzwingung einer Zeugen- aussage beschlossen und im Verfahren 7 Gs 1269/98 vor dem Amtsgericht Saarbrücken durchzusetzen versucht. Der Ausschuss ist mit dem Antrag unter- legen. Der Beschluss vom 25. Juni 1998 führte hierzu u.a. aus: „Zwar gibt 8 55 StPO dem Zeugen grundsätzlich nur das Recht, die Auskunft auf ein- zeine Fragen zu verweigern. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die gesamte in Be- tracht kommende Aussage des Zeugen mit einem staatsanwaltschaftlichen Ermitt- lungsverfahren, das gegen ihn geführt wird - auch nur möglicherweise - in derart engem Zusammenhang steht, dass nichts übrig bleibt, was er ohne die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat aussagen könnte, sei es nur, dass er über Tatsachen Auskunft geben müsste, die einen Tatverdacht mittelbar begründen, zum Beispiel bei Fragen, die ein Teilstück in einem mosaikartigen Beweisgebäude betreffen. In sol- chen Fällen kommt das Auskunftsverweigerungsrecht im Ergebnis einem umfassen- den Zeugnisverweigerungsrecht gleich“. -7-
Bei seiner Vernehmung hat der Zeuge Prof. Franz Zeithammer eine persönli- che Erklärung abgegeben, die Teilaspekte des beweiserheblichen Sachver- halts, eine persönliche Bewertung der Zusammenarbeitsmöglichkeiten zwi- schen dem Zeugen und anderen Personen und Institutionen im Saarland ent- hielt und damit endete, dass der Zeuge angesichts der Ungewissheit, die für ihn das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren darstellte, keine Angaben zur Sache machte. Der Untersuchungsausschuss hat Rechtsanwalt Günter Jäcker als Leiter der Rechtsabteilung des Sparkassen- und Giroverbandes Saar für eine mündliche Erstattung seines Sachverständigengutachtens angehört über die Frage der debitorischen Kontoführung des Girokontos der Stiftung Industriekultur bei der Stadtsparkasse Völklingen. Der Zeuge Dr. Urs Rickenbacher konnte nicht gehört werden. Er ist als Zeuge staatsanwailtschaftlich einmal, aber nicht abschließend vernommen worden. Der 23. Beweisbeschluss vom 13. Oktober 1998 benennt den Zeugen Dr. Urs Riekenbacher zu dem Themenkomplex MCM und zu den konzentrierten Ge- schäftsbeziehungen, die der Zeuge Prof. Franz Zeithammer schon zu seiner Hamburger Zeit und fortgesetzt während seiner Funktionen im Saarland für wesentliche Aufträge zu bestimmten und begrenzten, immer zur Unterneh- mensgruppe MCM/Dr. Urs Rickenbacher im weitesten Sinne gehörenden Lei- stungserbringern und Rechnungsstellern unterhalten hat. Als Schweizer Staats- bürger war der Zeuge freiwillig einmal bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken erschienen und hatte ausgesagt. Auf erneute Ladungswünsche sowohl der Staatsanwaltschaft Saarbrücken als auch des Untersuchungsausschusses, die über seinen Rechtsanwalt in Hamburg vermittelt werden sollten, reagierte der Rechtsanwalt hinhaltend und mit dem Wunsch nach mehreren konkreten Ter- minvorschlägen, die sein Mandant mit seiner vielfältigen internationalen Re- isetätigkeit in Einklang zu bringen bemüht sein wollte und die dann letztendlich jeder für sich als vom Zeugen nicht genehm hingestelit worden sind. Darauf hat der Untersuchungsausschuss auf Vorschlag des Vorsitzenden davon abgese- hen, sich länger um eine Vernehmung des Zeugen Dr. Urs Rickenbacher zu bemühen. Der Untersuchungsausschuss hat umfangreiche Akten und die vorläufigen Prüfungsmitteilungen des Rechnungshofs des Saarlandes nebst dort zitierten Vermerken beigezogen. Auf der Grundlage des 28. Beweisbeschlusses wurde die Mittelstadt Völklin- gen als Durchlaufspendenstelle aufgefordert, die bei ihr durchgelaufenen und im Zeitraum vom 1. Januar 1996 bis zum 18. Februar 1998 an die Stiftung In- dustriekultur weitergereichten (ausbezahlten) Spenden für die Stiftung Indu- striekultur in einer Auflistung von Spendensumme und Tag des Ein- gangs/Weiterreichung an die Stiftung Industriekuftur zu erfassen und diese Auflistung an den Untersuchungsausschuss herauszugeben. Mit Schreiben vom 25. Februar 1999 an den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses weigerte sich der Oberbürgermeister der Mittelstadt Völklingen zur Heraus- -8-
Drucksache 11/2097 „Landtag des Saarlandes - 11, Wahlperiode -, gabe von Informationen über diese Durchlaufspenden und berief sich dabei in einer ausführlichen rechtlichen Begründung auf ein Urteil des Bundesfinanz- hofs, nach dem kommunale Gebietskörperschaften als Durchlaufspendenstelle über die ertragsteuerliche Wirkung von Spenden befinden und so zu einem Teil der Steuerverwaltung werden, die ihrerseits in jedweder Hinsicht dem Steu- ergeheimnis unterworfen sei und daher keine Auskünfte geben dürfe. Hierauf beauftragte der Untersuchungsausschuss das Justitiariat der Landtags- verwaltung mit der rechtsgutachterlichen Prüfung der Frage, ob das Steuer- geheimnis die kommunalen Gebietskörperschaften für ihre Tätigkeit als Durch- laufspendenstelle betreffe und ob es bejahendenfalis eine Ausnahme hiervon gäbe, die die Mittelstadt Völklingen zur Fertigung und Herausgabe der Aufli- stung zwingen ließe. Das am 15. März 1999 vorgelegte und in der Sitzung am 16. März 1999 vorgetragene Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass ein bestehendes Steuergeheimnis nachrangig gegenüber dem parlamentari- schen Aufklärungsbedürfnis sei, welches durch die Einsetzung des Untersu- chungsausschusses als Öffentliches Interesse im Sinne der Ausnahmen vom Steuergeheimnis nach $ 30 der Abgabenordnung festgeschrieben sei. Soweit die einzelnen Spender über den Schutz ihrer steuerlichen Verhältnisse vor Of- fenbarung hinaus ein Recht auf Schutz ihrer Privatsphäre haben - und dazu gehört unter anderem das Motiv eines Steuerbürgers, ohne Ansehen der steuerlichen Wirkungen einer Spende bei der Auswahl von Begünstigten eine bestimmte, wie jede andere auch den steuerlichen Spendenabzug ermögli- chende Einrichtungen überhaupt mit einer Spende zu bedenken - bedürfe es noch einer Geheimschutzordnung, die für den Landtag des Saarlandes nicht beschlossen sei, die sich aber der Untersuchungsausschuss für seinen Ge- schäftsbereich selbst geben könnte. Diesen Empfehlungen folgend hat der Untersuchungsausschuss in seiner 28. Sitzung am 16. März 1999 sich eine Geheimschutzordnung gegeben und mit Schreiben des Vorsitzenden vom 17. März 1999 dem Oberbürgermeister der Mittelstadt Völklingen mit der erneuten Aufforderung, die gewünschte Aufklärung zu leisten, bekanntgegeben. Der Untersuchungsausschuss erörterte am 23. März 1999 die Dringlichkeit der Aufklärung. Im Zuge der Unregeimäßigkeiten sei vorübergehend der auf einem Festgeidkonto angelegte Teil des Stiftungskapitais für den laufenden Ge- schäftsbetrieb herangezogen worden, weshalb die Möglichkeit zu prüfen sei, ob das Stiftungskapital im Vorfeld der parlamentarischen Befassung mit dem Komplex „Zeithammer“ zu Beginn des Jahres 1998 durch Spenden wieder bei- geschafft werden sollte oder wieder angeschafft worden ist. Auf Antrag der CDU-Landtagsfraktion und bei Enthaltung der SPD-Landtagsfraktion beschloss der Untersuchungsausschuss in seiner 29. Sitzung am 23. März 1999 ein- stimmig, den Vorsitzenden zu ermächtigen, bei schriftlicher Weigerung der Mittelstadt Völklingen oder bei Verschweigen bis zum 6. April 1999 beim Amts- gericht Völklingen gemäß $ 51 Absatz 4 des Landtagsgesetzes die Sicherstei- lung und Beschiagnahme der Spendenakten und deren Herausgabe an den Untersuchungsausschuss zu beantragen. Am 25. März 1999 legte die Mittel- stadt Völklingen alle im 28. Beweisbeschluss bezeichneten Spendenvorgänge dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses mit der Bitte vor, die auf- gedruckte Qualifizierung „VS-Geheim" zu beachten. -9-
cksache 11 7 ndta s Saarlandes - 11. Wahlperiode - Als Material des Untersuchungsausschusses „Zeithammer“ wurden ferner bei- gezogen: Anfrage der Abg. Monika Beck vom 17. März 1998 (Drucksache 11/1607) mit Antwort der Landesregierung vom 24. Juni 1998 (Drucksache 11/1729) Anfrage der Abg. Gabriele Bozok vom 17. Juni 1998 (Drucksache 11/1719) mit Antwort der Landesregierung vom 9. September 1998 (Drucksache 11/1788). 5. Tätigkeit des Rechnungshofs des Saarlandes Vertreter des Rechnungshofes des Saarlandes waren von Anfang an in den Sitzungen des Untersuchungsauschusses zugegen. Umabhängig vom Verfahren des Ausschusses hat der Rechnungshof aufgrund von Kollegiumsbeschlüssen vom 19. Mai 1998 und 25. Juni 1998 eine eigen- ständige Prüftätigkeit, den “Zeithammer-Kompiex” betreffend, entfaltet. Die vorläufigen Erkenntnisse haben in den beiden bislang vorliegenden Prüf- mitteilungen über die Betätigung des Landes als Gesellschafter bei der SBB und AVH bzw. über die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stiftung Indu- striekultur ihren Niederschlag gefunden. Die Prüfbefugnis ergibt sich im ersten Fall aus $ 92 Landeshaushaltsordnung (LHO) i.V.m. $ 54 Haushaltsgrund- sätzegesetz (HGrG) sowie $ 18 des Gesellschaftsvertrages SBB und $ 14 des Geselischaftsvertrages AVH, im zweiten aus $ 104 Abs. 1 Nr. 1 LHO i.V.m. $ 12 der Stiftungssatzung. Beiden geprüfte Stelien wurde unter dem 14. Mai 1999 die jeweils für sie bestimmte Mitteilung mit der Aufforderung zur Stel- Iungnahme binnen drei Monaten zugesandt. Das Veriangen des Untersuchungsauschusses, auch ihm baldmöglichst die Prüfungsergebnisse zugänglich zu machen, wurde vom Rechnungshof, ins- besondere im Hinblick auf den Schutz der Rechte Drittbetroffener sowie die Belange des Datenschutzes zunächst abschlägig beschieden. Nachdem das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen zuvor der Weitergabe der Prüfungs- mitteilungen zugestimmt hatte und der Forderung des Rechnungshofes, die Mitteilungen mit "VS — Nur für den Dienstgebrauch” zu klassifizieren und in nicht-öffentlicher Sitzung zu behandeln, Rechnung getragen wurde, hat der Rechnungshof beide Mitteilungen dem Untersuchungsausschuss am 27. Mai 1999 übermittelt. -0-