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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Übersicht der Untersuchungsausschüsse

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LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/506 06.06.2011 Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses „Grube Reden“ zu dem Antrag der SPD-Landtagsfraktion auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses gemäß Art. 79 der Verfassung des Saarlandes Ausgegeben: 10.06.2011
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Drucksache 14/506 Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Gliederung A. Allgemeines I. Einsetzung II. Besetzung III. Formalien - - - B. Termine Beweisbeschlüsse Betroffene Vorgeschichte des Ausschusses I. Entwicklung der Infrastruktur Grube Reden II. Anlass der Prüfung und Kritik des Rechnungshofes C. Gang der Untersuchung und Ergebnis I. Vorgehensweise 1. 2. 3. 4. Anhörung Betroffener Beiziehung von Akten Vernehmung von Zeugen Sachverständigengutachten II. Schwerpunkte der Untersuchung 1. Förderung der Infrastruktur a. b. tatsächliche Feststellungen (1) Sachverständigengutachten (2) Anhörung von Zeugen Wertung (1) Wertung der Ausschussmehrheit (2) Wertung der Ausschussminderheit 2. Sanierung und Anmietung Verwaltungsgebäude a. tatsächliche Feststellungen (1) beigezogene Akten (2) Sachverständigengutachten (3) Anhörung der Betroffenen / Zeugen /Sachverständigen b. Wertung (1) Wertung der Ausschussmehrheit (2) Wertung der Ausschussminderheit -2-
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Drucksache 14/506 Landtag des Saarlandes 3. Darlehen a. tatsächliche Feststellungen (1) Beigezogene Akten (2) Sachverständigengutachten (3) Anhörung Betroffener /Zeugen b. Wertung (1) Wertung der Ausschussmehrheit (2) Wertung der Ausschussminderheit 4. Best of nature a. tatsächliche Feststellungen (1) beigezogene Akten (2) Anhörung Betroffener / Zeugen (3) Sachverständigengutachten b. Wertung (1) Wertung der Ausschussmehrheit (2) Wertung der Ausschussminderheit 5. Halle für Biodokumentation a. tatsächliche Feststellungen (1) Beigezogene Akten (2) Inaugenscheinnahme (3) Anhörung Betroffener / Zeugen (4) Sachverständigengutachten b. Wertung (1) Wertung der Ausschussmehrheit (2) Wertung der Ausschussminderheit 6. Errichtung und Förderung des Gondwana-Parks a. tatsächliche Feststellungen (1) Beigezogene Akten (2) Sachverständigengutachten (3) Anhörung Betroffener / Zeugen b. Wertung (1) Wertung der Ausschussmehrheit (2) Wertung der Ausschussminderheit 7. Zusammenfassende Wertung -3- - 14. Wahlperiode -
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Drucksache 14/506 Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - A. Allgemeines I. Einsetzung Der Landtag des Saarlandes hat in seiner 7. Sitzung vom 10. Februar 2010 gemäß Art.79 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 39 Abs. 2 des Gesetzes über den Landtag (LTG) die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschuss beschlos- sen. Der Landtag hat dabei dem Antrag der SPD – Landtagsfraktion – Drucksache 14/83 einstimmig angenommen. Zugestimmt haben die Abgeordneten der Fraktion von SPD und Die Linke. Die Koalitionsfraktionen haben sich der Stimme enthalten. Der Antrag lautet wie folgt: SPD Landtagsfraktion Drucksache 14/83 vom 10. Februar 2010 Antrag betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Art und Umstände der Planung und des Zustandekommens der Infrastrukturmaßnahmen auf dem Gelände der ehemaligen Grube Reden“ Der Landtag wolle beschließen: Mit Datum vom 13. Januar 2010 hat der Rechnungshof des Saarlandes einen Sonderbericht über die „Maßnahmen auf dem Gelände der ehemaligen Grube Reden“ veröffentlicht. Dieser erfolgte aufgrund der Erkenntnisse, welche der Rechnungshof im Rahmen seiner Prüfung der Infrastrukturmaßnahmen im Umfeld des „Gondwana Parks“, der Errichtung des „Gondwana-Parks“, der Sanierung, des Umbaus und der Vermietung des hiermit in Zusam- menhang stehenden Verwaltungsgebäudes erlangt hat. Im Einleitungsvermerk stellt der Rechnungshof des Weiteren auf die weitgehend lückenhafte Stellungnahme der Landesregierung ab und verweist zudem auf teilweise unzutreffende Sachverhaltsdarstellungen, auch unter Beteiligung der Staatskanzlei. Gemäß Artikel 79 der Verfassung des Saarlandes i.V.m. §§ 38 ff. des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes wird deshalb ein Untersuchungsausschuss eingesetzt. Der Ausschuss soll in diesem Zusammenhang insbesondere klären: A. die Umstände des Zustandekommens der Infrastrukturmaßnahmen im Umfeld des „Gondwana-Parks“ auf dem Gelände der ehemaligen Grube Reden B. die Umstände der Errichtung des „Gondwana-Parks“ C. die Umstände der Sanierung, des Umbaus und der Vermietung des Verwaltungsgebäu- des und anderer Gebäude auf dem Gelände der ehemaligen Grube Reden D. die Umstände der Investorensuche für Aktivitäten auf dem Gelände der ehemaligen Gru- be Reden -4-
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Drucksache 14/506 Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - E. die Umstände und die Inhalte der Vertragsgestaltung mit dem Investor des „Gondwana- Parks“ F. die Umstände der Durchführung der abgeschlossenen diesbezüglichen Verträge G. die Umstände der Verlagerung von landeseigenen öffentlichen Dienststellen nach Reden II. Besetzung des Ausschusses Der Landtag hat – ebenfalls in seiner 7. Sitzung vom 10. Februar 2010 – auch über die Be- setzung des Ausschusses entschieden. Der Landtag hat hierbei dem Antrag dem aller Land- tagsfraktionen 09.02.2010 - Drucksache 14/93 – einstimmig mit Zustimmung aller Abgeord- neten zugestimmt. Der Antrag lautet wie folgt: CDU-Landtagsfraktion, SPD-Landtagsfraktion, DIE LINKE.-Landtagsfraktion, FDP-Landtagsfraktion, B90/Grüne-Landtagsfraktion, Drucksache 14/93 vom 09.02.2010 Antrag betreffend die Bestimmung der Mitglieder des von der SPD-Landtagsfraktion bean- tragten Untersuchungsausschusses „Art und Umstände der Planung und des Zustande- kommens der Infrastrukturmaßnahmen auf dem Gelände der ehemaligen Grube Reden“ und deren Stellvertreter Der Landtag wolle beschließen: Mitglieder: Stellvertreter: CDU-Landtagsfraktion Thomas Schmitt (stellv. Vorsitzender) Helma Kuhn-Theis Bernd Wegner Tobias Hans SPD-Landtagsfraktion Anke Rehlinger (Vorsitzende) Eugen Roth Dr. Magnus Jung Gisela Kolb DIE LINKE.-Landtagsfraktion Barbara Spaniol Lothar Schnitzler FDP-Landtagsfraktion Christoph Kühn Karl-Josef Jochem B90/Grünefraktion Markus Schmitt Günter Heinrich (CDU) -5-
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Drucksache 14/506 Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Die Fraktionen haben folgende Obleute benannt: Für die CDU: Abgeordneter Thomas Schmitt. Für die SPD: Abgeordneter Dr. Magnus Jung. III. Formalien In der Sitzung vom 22.03.2010 wurde der Kurztitel „Grube Reden“ beschlossen. Der Untersuchungsausschuss ist in 19 Sitzungen zusammengetreten. Hier fand in 13 Sit- zungen eine Beweisaufnahme bzw. eine zusammenhängende Sachdarstellung der Betroffe- nen und in 6 Sitzungen ausschließlich Beratungen statt. Folgende Sitzungstermine wurden durchgeführt, wobei die konstituierende Sitzung am 22. März 2010 stattfand, die letzte Sitzung am 06. Juni 2011: 2010: 22.03, 03.05, 25.05, 07.06, 14.06, 21.06, 30.06, 06.09, 20.09, 27.09, 04.10, 08.11, 29.11, 14.12 2011: 08.02, 14.02, 21.02,01.03, 06.06 In der konstituierenden ersten Sitzung wurden am 22.03.2010 folgende Regierungsmitglieder bzw. Personen gemäß § 54 Abs. 1 und 2 LTG als Betroffene festgestellt: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Minister für Bundesangelegenheiten, Kultur und Chef der Staatskanzlei Karl Rauber Minister der Finanzen Peter Jakoby Minister im Ministerium für Wirtschaft a.D. Dr. Hanspeter Georgi Staatssekretär im Ministerium der Finanzen Gerhard Wack Staatsekretär im Ministerium für Wirtschaft a.D. Dr. Christian Ege Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft a.D. Albert Hettrich Geschäftsführer der Industriekultur Saar GmbH Karl Kleineberg Geschäftsführer der Industriekultur Saar GmbH Bernd Therre Matthias Michael Kuhl (Investor) Mit Beschlussfassung vom 06.09.2010 und 08.11.2010 ist für folgende Personen ergänzend der Betroffenheitsstatus festgestellt worden: 10. ehemaliger Geschäftsführer der Industriekultur Saar Hartmut Huber 11. Minister für Umwelt a.D. Stefan Mörsdorf Der Untersuchungsausschuss hat insgesamt 8 Beweisbeschlüsse gefasst, die Zeugenver- nehmungen, das Beiziehen von Akten und Beweisdokumenten und die Einholung von Sach- verständigengutachten beinhalten. Die Beweisbeschlüsse sind Gegenstand der Anlage I dieses Berichts. Am 22.03.2010 hat der Untersuchungsausschuss eine Geheimschutzordnung (GSO) für die Verfahrensweise des Untersuchungsausschusses „Grube Reden“ des Landtages des Saar- landes - 14. Wahlperiode – beschlossen. Die Wissenschaftlichen Mitarbeiter der Fraktionen wurden gemäß einer Verpflichtungserklärung zum Geheimnisschutz verpflichtet. Die GSO und auch ein Muster der Verpflichtungserklärung befinden sich in Anlage II dieses Berichtes. -6-
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Drucksache 14/506 Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Teile der Beweisaufnahme haben sich auf sogenannte Verschlusssachen im Sinne dieser Geheimschutzordnung bezogen und wurden nach § 5 GSO in den Geheimhaltungsgrade „Nur für den Dienstgebrauch und ‚geheim’ “ eingestuft. Nach § 4 der GSO sind Erörterungen über Verschlusssachen in Gegenwart Unbefugter und in der Öffentlichkeit zu unterlassen(§ 4 Abs. 4 GSO) Daher kann der Inhalt der von als Verschlusssachen eingestufter Beweisdoku- mente und nicht–öffentlich vorgenommener Zeugenaussagen nicht Gegenstand des öffentli- chen Teils des Abschlussberichtes sein. B. Vorgeschichte des Ausschusses I. Infrastrukturmaßnahmen auf dem Grubengelände Reden Seit dem Jahr 1995 erfolgte - zunächst unter Aufbau eines Verbundgrubenwerkes Reden – Göttelborn, die Stilllegung des Grubenstandortes Reden. Die restlichen Aktivitäten der RAG/DSK beschränkten sich auf die Wasserhaltung. Ein zwischenzeitlich geplanter teilwei- ser Abbruch scheiterte an dem durch die untere Denkmalschutzbehörde verweigerten Ein- vernehmen. Anfang des Jahres 2000 beauftragte die Landesregierung die sog. „Ganser – Kommission“ mit der Erarbeitung von Konzepten zur Entwicklung der Industriekultur Saar. Diese Kommission empfahl für den Standort Reden zunächst einmal eine auf 10 Jahre aus- gerichtete Bestandspflege für eine spätere Verwendung. Hierzu empfahl die Kommission die Gründung einer landeseigenen Gesellschaft. Auf der Basis dieser Empfehlung wurde 2001 die Industriekultur Saar GmbH (IKS) gegründet an der das Land 85%, der Regionalverband Saarbrücken, der Landkreis Neunkirchen und die Ge- meinde Quierschied jeweils 5% als Gesellschafter halten. Den Überlegungen über eine weitere Verwendung folgten im Jahr 2001 mehrere Beschlüsse der Ministerrates mit dem Ziel das heutige Landesdenkmalamt(LDA), das Zentrum für Biodo- kumentation(ZFB), ein Saarbergmuseum, das Institut für Landeskunde im Saarland (IfLiS)und die Tourismusförderung der Kreisverwaltung Neunkirchen sowie die Bergbehör- den in das Verwaltungsgebäude zu verlagern. Zur Umsetzung dieser Pläne wird zunächst erwogen die Sanierung des Gebäudes durch die IKS durchführen zu lassen und anschließend die Räumlichkeiten an das Land zu vermieten. Eine erste Schätzung der IKS beziffert den Kostenaufwand für die erforderlichen Umbau- maßnahmen am Verwaltungsgebäude auf 7,56 Mio. Euro. Der Aufsichtsrat der IKS berät hierzu im Jahr 2004. Parallel hierzu entstanden Kontakte zu privaten Investoren, die eine touristische Nutzung des Standortes planen, und die Idee, den Umbau des Verwaltungsgebäudes im Rahmen eines Private-Public-Partnership-Projektes vorzunehmen und ggf. beide Projekte zu verbinden. Zur Fortentwicklung dieser Idee gründeten die IKS mit Investoren die ARGE Reden, Entwick- lungsarbeitsgemeinschaft für den Zukunftsort Reden (ARGE Reden). Das Konzept einer touristischen Nutzung wird erarbeitet und durch die Unternehmensbera- tung Waschk in Form einer Projektskizze dargestellt. Das Konzept wird durch die Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft Price Waterhouse – Coopers geprüft. Im Hinblick auf Übertragung des Eigentums am Verwaltungsgebäude auf einen privaten In- vestor, die Sanierung und Anmietung erhalten wiederum die PWC Wirtschaftsprüfungsge- sellschaft und die GDW Revisions AG den Auftrag die Angemessenheit des Mietzinses zu begutachten. -7-
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Drucksache 14/506 Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Im Jahr 2006 gründet sich die Gondwana Invest GmbH. Mit dieser schlossen das Saarland und die IKS eine Rahmenvereinbarung. Hierin verpflichtet sich die IKS Infrastrukturmaßnah- men auf dem Gelände durchzuführen. Die Gondwana Invest erhielt das Eigentum an Grundstücken sowie Zusagen für die Förderung eines Gondwana Themenpark mit Unter- stützung aus der Tourismusförderung. Neben der Errichtung des Parks verpflichtet sich die Gondwana Invest zur Sanierung des Verwaltungsgebäudes. Das Land verpflichtet sich zur Anmietung des Verwaltungsgebäudes. Die Rahmenvereinbarung wird ausgefüllt durch eine Grundstückskaufvertrag, Darlehensver- träge und einen Mietvertrag. II. Anlass der Prüfung und Kritik des Rechnungshofes In Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtung und zur Ermöglichung der beab- sichtigten Nutzung begann die IKS die Infrastruktur auf dem Gelände zu erneuern. Diese Infrastrukturmaßnahmen waren im Jahr 2008 Anlass für den Rechnungshof des Saarlandes zunächst die geplanten Infrastrukturmaßnahmen und später das gesamte Projekt einer Prü- fung zu unterziehen und das Ergebnis der Prüfung im Januar 2009 der Landesregierung zur Stellungnahme zuzuleiten. Im August 2009 hat der Rechnungshof der Landesregierung sei- ne abschließende Entscheidung mitgeteilt. Er sah sich in der Folgezeit veranlasst, zur voll- ständigen und zeitnahen und zeitnahen Information des Parlaments einen Sonderbericht und auch eine Pressemitteilung zu veröffentlichen. Beide sind diesem Bericht beigefügt (An- lage III). In der Pressemitteilung fasst der Rechnungshof seine Kritik wie folgt zusammen: „Der Rechnungshof sieht grundsätzlich das Risiko eines defizitären Betriebes des Gondwanaparks bei Besucherzahlen, die niedriger als die in Wirtschaftlichkeitsbe- rechnungen zugrunde gelegte Zahl von 245.000 Besuchern pro Jahr liegen. Die aktuellen Zahlen aus dem Jahr 2009 bestätigen den Rechnungshof in seiner Einschätzung. Der Gondwanapark wurde mit 1,98 Mio. € vom Saarland und weiteren 1,72 Mio. € von der Industriekultur Saar, einer Beteiligungsgesellschaft des Landes, gefördert. Die Förderung der Maßnahme durch das Ministerium für Wirtschaft und Wissen- schaft liegt zwar über der heute zulässigen Förderquote, ist aber aufgrund einer damaligen, zwischenzeitlich geschlossenen Regelungslücke rechtlich nicht zu be- anstanden. Des Weiteren hat der Rechnungshof darauf hingewiesen, dass die vertraglichen Regelungen zu den Rücktritts- und Rückübertragungsrechten zum Teil unverständ- lich sind und nicht alle Grundstücke umfassen. Eine Halle im Wert von ca. 1,4 Mio. € wurde dem Investor zusammen mit dem zu- gehörigen Grundstück für 1 € überlassen, ohne dass dies in den Verträgen über- haupt erwähnt wurde. -8-
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Drucksache 14/506 Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Ganz erhebliche Bedenken hat der Rechnungshof im Zusammenhang mit der Nut- zung des ehemaligen Verwaltungsgebäudes, welches zunächst dem Investor über- tragen, von diesem gemäß Kostenschätzung für 8,7 Mio. € saniert und dann wie- derum vom Saarland für die Dauer von 25 Jahren angemietet wurde. Bei der zunächst geplanten Instandsetzung durch die IKS selbst wären einschließ- lich der Finanzierung Kosten von ca. 14,5 Mio. € zu erwarten gewesen, wohingegen das Saarland mit der letztlich gewählten Variante 30,2 Mio. € an Miete zahlen muss. Zu diesem Betrag kommen weitere 6,7 Mio. € in Form zu erwartender Mietsteige- rungen hinzu, so dass letztlich 36,9 Mio. € Miete zu zahlen sein werden. Der Rechnungshof hat grundsätzliche Bedenken gegen den Mietvertrag über 25 Jahre, da dieser dem Investor ein Kreditvolumen von 17,6 Mio. € erschließt, ob- wohl für die Gebäudeinstandsetzung lediglich 8,7 Mio. € hätten abgedeckt werden müssen. Die Landesregierung hat damit ein erhöhtes Risiko übernommen, ohne dass dies notwendig war. Demzufolge wurde letztlich nicht nur die Baumaßnahme sondern auch zusätzlich die Errichtung des Gondwanaparks indirekt gefördert. Nach Feststellung des Rechnungshofes hat das Land zudem auf alle denkbaren Einreden im Zusammenhang mit dem Mietvertrag verzichtet, unabhängig davon, ob das Mietverhältnis 25 Jahre bestehen bleibt, der Investor in Insolvenz geht, die ver- einbarten Rücktrittsrechte aktiviert werden oder das Gebäude unbewohnbar oder zerstört wird. Lediglich für den letzteren Fall wurde eine Gebäudeversicherung abgeschlossen. Auch bei der Berechnung der Höhe des Mietzinses hat der Rechnungshof erhebli- che Defizite festgestellt. 2 Die vom Saarland angemietete Gesamtfläche von ca. 13.000 m wird unabhängig 2 2 von ihrer Nutzung mit 8 €/m berechnet, obwohl lediglich ca. 3.000 m als reine Bü- 2 rofläche genutzt werden. Da 3.000 m als sogenannte Fehlfläche belegt sind, 2 2.500 m Foyer, Flure, Treppenhäuser und WC-Anlagen ausmachen und ca. 2 4.500 m für Archive, Lagerräume und Werkstätten genutzt werden, hätte eine ge- staffelte Miete zu einer erheblichen Einsparung geführt. Auch wurden Flächen bei der Berechnung der Miete berücksichtigt, die nach ein- schlägigen Vorschriften als „mietfrei“ einzustufen sind (Zwischenpodeste, Treppen- augen, Treppenläufe, Technikräume etc.). Der Rechnungshof geht davon aus, dass eine gestaffelte Miete zusammen mit ei- 2 ner Kürzung des ohnehin überhöhten Mietpreises von 8 €/m über 25 Jahre zu einer Reduzierung der Miete in zweistelliger Millionenhöhe geführt hätte. Weitere 2,1 Mio. € hätten alleine bei korrekter Mietflächenberechnung eingespart werden können. Auch wurde es versäumt, im Bereich der Außenanlagen erforderliche Sanierungs- arbeiten vom Vermieter zu verlangen, so dass hierdurch dem Saarland künftig wei- tere Kosten entstehen werden. -9-
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Drucksache 14/506 Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Ebenso wurden die Instandhaltungskosten für die Elektroinstallation und die Sani- täranlagen nicht dem Vermieter zugeordnet. Letztlich fehlt in dem zwischen dem Saarland und dem Investor abgeschlossenen Mietvertrag der Hinweis auf die unentgeltliche und lastenfreie Rückübertragung des Eigentums nach 25 Jahren, wie es in einer entsprechenden Rahmenvereinbarung ursprünglich vorgesehen war. Hier hat die Landesregierung zwar zugesagt, dem Hinweis des Rechnungshofs nachzugehen; die Erfolgsaussichten schätzt der Rechnungshof aber eher gering ein. Abschließend weist der Rechnungshof darauf hin, dass die Gesamtförderung der Maßnahme nicht im Einklang mit dem Grundgedanken des Rahmenplans der Ge- meinschaftaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur“ steht, demzu- folge der Antragsteller sich stets angemessen an der Finanzierung einer Investition zu beteiligen hat. Der Rechnungshof geht davon aus, dass die Investitionskosten des Investors im vorliegenden Fall gegen null tendieren. Obwohl eine exakte Betrachtung aller Einnahmen und Ausgaben einschließlich der Betriebskosten zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist, hält der Rech- nungshof den Umfang der Gesamtförderung weder durch die Zahl der geschaffe- nen Arbeitsplätze noch in anderer Hinsicht für gerechtfertigt. Das Saarland ist ein erhebliches finanzielles Risiko eingegangen und hat durch die Förderung des Gondwanaparks, durch die Beteiligung an den Kosten für Infrastruk- turmaßnahmen und letztlich durch Mietzahlungen in erheblichem Umfang den Grundstein für die Belastung des Haushaltes des Saarlandes in einer Größenord- nung von ca. 44 Mio. € gelegt. Der Rechnungshof hält ein Engagement in dieser Größenordnung nicht für vertret- bar.“ Der Sonderbericht war Anlass für Erörterungen im Unterausschuss zur Prüfung der Haus- haltsrechnung. In Sitzungen vom 22.01, 26.01. und 05.02.2010 wurde dieses Thema teilwei- se unter Anhörung der Geschäftführung der IKS, des Rechnungshofes und der Landesre- gierung erörtert. Im Anschluss hieran kam es am 10.02.2010 zur Einsetzung des Untersu- chungsausschusses. C. Gang der Untersuchung I. Vorgehensweise Der Untersuchungsausschuss „Grube Reden“ hat aus verfahrensökonomischen von einer Aufgliederung der Beweisaufnahme nach einzelnen Sachthemen abgesehen. Ein wiederhol- tes Erscheinen einiger Zeugen zu verschiedenen Sachthemen sollte vermieden werden. Stattdessen wurde mit der Mehrheit der Abgeordneten der Regierungsfraktionen die Reihen- folge der Zeugenvernehmung nach den Institutionen und Behörden gegliedert, denen die Zeugen angehören. - 10 -
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