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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Übersicht der Untersuchungsausschüsse

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LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/2107 07.03.2017 Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses „Meeresfischzucht Völklingen“ zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses gemäß Art. 79 der Verfassung des Saarlandes Ausgegeben: 08.03.2017
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Drucksache 15/2107 Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Gliederung A. Allgemeines I. Einsetzung und Untersuchungsauftrag II. Besetzung III. Formalien B. Die Untersuchungsergebnisse I. B1. Vorgehensweise Themenkomplex Kommunalaufsicht II. Tatsächliche Feststellungen III. Wertung 1. Wertung der Koalitionsfraktionen 2. Wertung der Oppositionsfraktionen B2. Themenkomplex Finanzierung Nach § 4 Abs. 4 der Geheimschutzordnung des Untersuchungsausschusses sind Erör- terungen über Verschlusssachen in Gegenwart Unbefugter und in der Öffentlichkeit zu unterlassen. Daher kann der Inhalt von als Verschlusssache eingestuften Beweisdo- kumenten und nichtöffentlich erfolgten Zeugenaussagen nicht Gegenstand des öffentli- chen Abschlussberichts sein. Sowohl die vollständigen beigezogenen Unterlagen zu Themenkomplex 2 als auch alle fallspezifischen Elemente der Zeugenaussagen sind als Verschlusssache aufgrund des Schutzes von Bank- und Geschäftsgeheimnissen eingestuft. Von einer Erstellung eines Abschlussberichts zu Komplex C2 wurde daher auf einstimmigen Beschluss des Ausschusses abgesehen, da eine Veröffentlichung im Rahmen der Landtagsdrucksache aus geheimschutzrechtlichen Gründen ausge- schlossen wäre. Anlagen: I. Beweisbeschlüsse II. Geheimschutzordnung -2-
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Drucksache 15/2107 Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - A. Allgemeines I. Einsetzung und Untersuchungsauftrag Der Landtag des Saarlandes hat in seiner 37. Sitzung am 20.05.2015 gemäß Art. 79 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes (SVerf) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 des Ge- setzes über den Landtag des Saarlandes (LTG) die Einsetzung eines parlamentari- schen Untersuchungsausschusses zur Meeresfischzucht Völklingen beschlossen. Der Landtag hat dabei den Antrag der DIE LINKE.-Landtagsfraktion (Drucksache 15/1384) einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, angenommen. Der Antrag lautete wie folgt: „DIE LINKE.-Landtagsfraktion betr.: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ‚Meeresfischzucht Völk- lingen‘ Der Landtag wolle beschließen: Das wirtschaftliche Desaster der Völklinger Meeresfischzuchtanlage hat bei der Anteilseignerin - den Völklinger Stadtwerken - erheblichen finanziellen Schaden angerichtet. Das Ausmaß ist derart gravierend, dass sogar die Existenz der ge- samten Völklinger Stadtwerke-Holding gefährdet ist und deren 240 Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter um ihre Arbeitsplätze bangen. Nachdem die Meeres- fischzuchtanlage immer mehr zur Gefahr für die Stadtwerke wurde, hat der Stadtrat im Februar den Verkauf der Meeresfischzuchtanlage beschlossen. Zurück bleibt nicht nur ein wirtschaftlicher Schaden ungeheuerlichen Ausma- ßes, sondern erneut die Frage, wie und unter wessen Verantwortung es soweit kommen konnte. Vor diesem Hintergrund bedürfen die ungeklärten Fragen um Hintergründe, Ab- läufe, Verantwortlichkeiten sowie die Wahrnehmung von Kontrollmöglichkeiten, Weisungs- und Anordnungsbefugnissen im Rahmen der Kommunal- und Rechtsaufsicht durch die Regierung bzw. zuständige Aufsichtsbehörde über die Gemeinde Völklingen, deren Beschlüsse und deren Handeln im Zusammen- hang mit der Meeresfischzuchtanlage im Interesse des Landes umfassender und vollständiger Aufklärung. Gemäß Artikel 79 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit §§ 38 ff. des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes wird deshalb ein Untersu- chungsausschuss eingesetzt. -3-
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Drucksache 15/2107 Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Gegenstand der Untersuchung soll insbesondere sein: I. Kommunalaufsicht Die Mittelstadt Völklingen hat mit Schreiben vom 23. Mai 2007 die Entschei- dung des Stadtrates vom 20. März 2007 über die mittelbare Beteiligung der Mit- telstadt an der zu gründenden Gesellschaft „Operative Fischzucht Völklingen GmbH“ dem Ministerium für Inneres und Sport als zu diesem Zeitpunkt zustän- diger Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 118 KSVG angezeigt. Auf eine Anfrage des LINKE.-Landtagsabgeordneten Prof. Dr. Heinz Bierbaum hin führt die Landesregierung aus, dass der damalige Staatssekretär Gerhard Müllenbach den Stadtratsbeschluss „in Kenntnis eines internen Vermerks des Innenministeriums vom 22.6.2007 angesichts rechtlicher Bedenken“ als rechts- widrig bezeichnet habe [Drucksache 15/1315 (15/1251)]. In ihrer Antwort führt die Landesregierung außerdem aus, dass die Thematik innerhalb des Innenmi- nisteriums eingehend diskutiert wurde. Trotz rechtlicher Bedenken kam man aber offensichtlich zu dem Ergebnis, nicht einzuschreiten. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach Pflichtverletzungen sowie nach Versäumnissen bei der Rechtsaufsicht durch die Regierung bzw. die zu- ständige Aufsichtsbehörde. Es soll daher der genaue Inhalt der Diskussion, deren Verlauf sowie die Vorge- hensweise des für die Kommunalaufsicht zuständigen Ministeriums aufgearbei- tet werden. Es sollen insbesondere folgende Fragen geklärt werden: - Welches genau waren die rechtlichen Bedenken? - Worauf genau beruhten die rechtlichen Bedenken? - Wer vertrat welche Position? - Wie genau rechtfertigt sich die Zurückstellung der rechtlichen Bedenken? - Wie kam es hierzu? Wer ordnete die Zurückstellung rechtlicher Bedenken an? Wer ist hierfür verantwortlich? - Welche Konsequenzen hatte die Zurückstellung der rechtlichen Bedenken? - Wäre das für die Kommunalaufsicht zuständige Ministerium nicht zum Ein- schreiten verpflichtet gewesen? - Welche kommunalaufsichtsrechtlichen Mittel hätten zur Verfügung gestan- den? - Wie wird der Verzicht auf ein Einschreiten gerechtfertigt, wenn es rechtliche Bedenken gab? -4-
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Drucksache 15/2107 Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - Wie wird der Verzicht vor dem Hintergrund gerechtfertigt, dass § 118 Abs. 2 KSVG als Ausnahmetatbestand zu den grundsätzlich geltenden Zulässig- keitsvoraussetzungen nach § 108 KSVG zum Zeitpunkt der Anzeige und Beginn des Vorhabens noch nicht in Kraft war? - Wer trägt die politische Verantwortung für das fehlende Einschreiten und die damit verbundenen Konsequenzen? II. Finanzierung Die SaarLB war von Anfang an Hauptfinanzier des Projektes. Es ist die Rede von zwei anfänglichen Projektfinanzierungskrediten, die sich auf 11,6 Mio. € be- laufen. In der Folgezeit soll ein weiterer Notkredit in Höhe von 4 Mio. € zur Ab- wendung der Insolvenz im November 2014 geleistet worden sein. Vor dem Hintergrund, dass bereits zu Beginn Zweifel an der Wirtschaftlichkeit und dem Finanzierungskonzept des Projektes bestanden und das Unternehmen der Meeresfischzucht über Jahre hinweg keine Jahresabschlüsse vorgelegt hat, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Kredite bewilligt wurden. In diesem Zusammenhang müssen die Umstände der Kreditvergabe aufgeklärt werden. Es soll insbesondere Auskunft darüber gegeben werden, in welchem Umfang die SaarLB Kredite bewilligt hat, wie hoch der eingeräumte Kreditrah- men bis heute ist und welche Sicherheiten dafür gegeben wurden.“ II. Besetzung des Ausschusses Die Besetzung des Untersuchungsausschusses wurde im Rahmen der Drucksache 15/1394 einstimmig beschlossen. Von den Fraktionen des saarländischen Landtages wurden folgende Abgeordnete als Ausschussmitglieder benannt: Mitglieder stellvertretende Mitglieder CDU-Landtagsfraktion: Roland Theis Dr. Frank Finkler (bis zum 30.09.2015) Ruth Meyer (ab dem 01.10.2015) Dagmar Heib Ruth Meyer (bis zum 30.09.2015) Hans-Gerhard Jene (ab dem 13.10.2015) SPD-Landtagsfraktion: Volker Schmidt Christiane Blatt Stefan Krutten Margriet Zieder-Ripplinger DIE LINKE.-Landtagsfraktion: Astrid Schramm Birgit Huonker PIRATEN-Landtagsfraktion: Andreas Augustin Michael Hilberer B90/Grüne-Landtagsfraktion: Klaus Kessler Michael Neyses -5-
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Drucksache 15/2107 Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Der Abgeordnete Roland Theis wurde zum Vorsitzenden, die Abgeordnete Astrid Schramm zur stellvertretenden Vorsitzenden bestimmt. Die Fraktionen haben folgende Obleute benannt: für die CDU-Landtagsfraktion: für die SPD-Landtagsfraktion: für DIE LINKE.-Landtagsfraktion: für die PIRATEN-Landtagsfraktion: für Bündnis 90/Grüne-Landtagsfraktion: Abg. Dr. Finkler (bis 30.9.2015) Abg. Meyer (ab 01.10.2015) Abg. Schmidt Abg. Schramm Abg. Augustin Abg. Neyses III. Formalien In der Sitzung vom 09.06.2015 wurde der Kurztitel „Meeresfischzucht Völklingen“ beschlossen. Der Untersuchungsausschuss ist zu 13 Sitzungen zusammengetreten; hiervon dienten sämtliche Sitzungen der Beratung und 3 Sitzungen auch der Beweisaufnahme bzw. zusammenhängenden Sachdarstellung der Betroffenen. Folgende Sitzungstermine wurde durchgeführt, wobei die konstituierende Sitzung am 09.06.2015 stattfand, die letzte Sitzung am 07.03.2017. 09.06.2015 26.06.2015 10.11.2015 22.03.2015 12.04.2016 28.04.2016 12.05.2016 09.06.2016 04.10.2016 03.11.2016 22.11.2016 (Beweisaufnahme: Betroffene/Zeugen Lorig, Meiser, Müllenbach, B. Mohr, Rupp, Weirich, Kiefer, Neumeyer, Gerstner, Hettrich) (Beweisaufnahme: Betroffene/Zeugen G. Mohr, Fuchs, Dr. Georgi) Kramp-Karrenbauer, Seel, (Beweisaufnahme: Zeugen Koebnick, Buchbinder, Schmidt, Kessler, Eloy, Severin) 24.02.2017 07.03.2017 In der konstituierenden ersten Sitzung des Ausschusses wurden folgende Personen gemäß § 54 Abs. 1 und 2 LTG als Betroffene festgestellt: Gerd Müllenbach Annegret Kramp-Karrenbauer Klaus Meiser Klaus Lorig Der Untersuchungsausschuss hat insgesamt 10 Beweisbeschlüsse erlassen (siehe Anlage I dieses Berichts), die Zeugeneinvernahmen und die Beiziehung von Akten und Beweisdokumenten zum Gegenstand haben. -6-
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Drucksache 15/2107 Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Am 09.06.2015 hat der Untersuchungsausschuss eine Geheimschutzordnung (GSO) für die Verfahrensweise des Untersuchungsausschusses „Meeresfischzucht Völklin- gen“ des Landtages des Saarlandes erlassen (Anlage II dieses Berichts). B. Die Untersuchungsergebnisse I. Vorgehensweise Der Untersuchungsausschuss „Meeresfischzucht Völklingen“ hat (a) Beweisdokumente beigezogen, (b) den Betroffenen Gelegenheit zur Sachdarstellung nach § 27 Abs. 3 Satz 1 LTG gegeben und (c) Zeugen vernommen. (a) Beiziehung von Beweisdokumenten Der Untersuchungsausschuss fasste umfangreiche Beschlüsse zur Beiziehung von Akten, u.a. Akten des Ministeriums für Inneres und Sport, des Wirtschaftsministeriums, des Umweltministeriums und der SaarLB. (aa) In seiner 1. Sitzung am 09.06.2015 erließ der Untersuchungsausschuss folgenden 1. und 2. Beweisbeschluss: „1. Beweisbeschluss Im Hinblick auf das Handeln der Kommunalaufsicht im Nachgang zur Anzeige des durch die Stadt Völklingen geplanten Projektes Fischzucht Völklingen, insbesondere zu der Entscheidungsgrundlage, der rechtlichen Bewertung und der Entscheidung, auf ein aufsichtsrechtliches Einschreiten zu verzichten, soll Beweis erhoben werden durch: - Beiziehung der vollständigen Verwaltungsunterlagen der Landesregie- rung, insbesondere des Ministeriums für Inneres und Sport, als zu diesem Zeitpunkt zuständiger Kommunalaufsichtsbehörde, zu der Thematik, ein- schließlich der durch die Stadt Völklingen eingereichten Prüfunterlagen.“ sowie „2. Beweisbeschluss Im Hinblick auf eine umfassende und vollständige Aufklärung über die Frage nach Pflichtverletzungen sowie nach Versäumnissen bei der Rechtsaufsicht durch die Regie- rung bzw. zuständige Aufsichtsbehörde über die Stadt Völklingen im Zusammenhang mit der Meeresfischzuchtanlage soll Beweis erhoben werden durch: -7-
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Drucksache 15/2107 - Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Beiziehung der vollständigen Unterlagen einschließlich sämtlicher Verwal- tungsakten, Ministerratsvorlagen und -Beschlüsse, internen Vermerke, Vorgänge, Korrespondenzen und Gesprächsnotizen der Landesregierung sowie ihrer nachgeordneten Behörden in Bezug auf das Projekt der Mee- resfischzuchtanlage Völklingen.“ In Ausführung der beiden Beweisbeschlüsse übermittelte das Ministerium für Inneres und Sport insgesamt 5 Aktenordner, die inhaltlich jeweils teilweise als VS-vertraulich eingestuft sind. Die überlassenen Akten wurden gemäß § 23 Abs. 2 LTG in das Verfahren eingeführt. Im Nachgang zur 5. Sitzung, am 12. April 2016, lieferte die Landesregierung auf Wunsch des Ausschusses weitere 17 Aktenordner aus den Bereichen des Ministeri- ums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (11), des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (4) sowie der Staatskanzlei (2). Weiterhin wurden 7 staatsanwaltli- che Ermittlungsakten durch das Ministerium der Justiz eingereicht. Die Regierung hob in ihrem Begleitschreiben vom 06. Juni 2016 hervor, dass sie diese Zulieferung als überobligatorisch und nicht zum Kernbereich der Beweisbeschlüsse gehörend ansehe. Die Unterlagen wurden durch Beschluss des Untersuchungsausschusses gemäß § 23 Abs.2 LTG in das Verfahren eingeführt. (bb) Der Untersuchungsausschuss beschloss in seiner 3. Sitzung am 10.11.2015 folgenden 5. und 6. Beweisbeschluss: „5. Beweisbeschluss Über die Umstände der drei im Einsetzungsbeschluss genannten Kredite der SaarLB im Zusammenhang mit der Meeresfischzuchtanlage Völklingen soll Beweis erhoben werden durch: Vorlage der jeweiligen Kreditbeschlüsse mit allen Anlagen, die den jeweiligen Kreditvergaben zu Grunde lagen.“ sowie „6. Beweisbeschluss Im Hinblick auf eine umfassende und vollständige Aufklärung über die Anzahl, Höhe und den Umfang der von der SaarLB im Zusammenhang mit der Meeresfischzuchtan- lage Völklingen geleisteten Kredite, den eingeräumten Kreditrahmen und die geleiste- ten Sicherheiten sowie über die Umstände dieser Kreditvereinbarungen soll Beweis erhoben werden durch: Beziehung der vollständigen Unterlagen in Bezug auf die Kreditvergaben der SaarLB im Zusammenhang mit der Meeresfischzuchtanlage Völklingen.“ -8-
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Drucksache 15/2107 Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - In Ausführung der beiden Beweisbeschlüsse lieferte die SaarLB am 14.06.2016 fünf Aktenordner ein, die von ihr insgesamt als VS-vertraulich eingestuft worden waren. (b) Betroffenenanhörung Den Betroffenen wurde mit Schreiben vom 10.06.2015 Gelegenheit gegeben, vor Ein- tritt in die Beweisaufnahme von ihrem Recht auf zusammenhängende Sachdarstellung gemäß § 27 Abs. 3 LTG Gebrauch zu machen. Alle Betroffenen haben jeweils vor ihren Zeugenaussagen von diesem Recht Gebrauch gemacht. (c) Zeugenvernehmung Die folgende Liste gibt einen Überblick über die vernommenen Zeugen in chronologi- scher Reihenfolge, das Datum ihrer Vernehmung und den zugrunde liegenden Be- weisbeschluss. Zeuge Beschäftigung Klaus Lorig Oberbürgermeister Datum der Zugrunde Vernehmung liegender Beweisbe- schluss 12.04.2016 3. Klaus Meiser Landtagspräsident 12.04.2016 3. Gerhard Müllenbach Staatssekretär a.D. 12.04.2016 3., 4. Berndt Mohr Früherer Referent im Ministerium für Inneres und Sport 12.04.2016 3., 4. Hans Josef Rupp Früherer Referatsleiter im Ministeri- um für Inneres und Sport 12.04.2016 3., 4. Rainer Weirich Früherer Abteilungsleiter im Ministe- rium für Inneres und Sport 12.04.2016 3., 4. Caroline Kiefer Referentin im Ministerium für Inneres 12.04.2016 und Sport 7. Helmut Neumeyer Referatsleiter im Ministerium für In- neres und Sport 12.04.2016 7. Klaus Gerstner Früherer Abteilungsleiter im Ministe- rium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr 12.04.2016 4. Albert Hettrich Staatssekretär a.D. 12.04.2016 4. -9-
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Drucksache 15/2107 Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Annegret Kramp- Karrenbauer Ministerpräsidentin 12.05.2016 3. Christian Seel Staatssekretär 12.05.2016 8. Gerhard Mohr Abteilungsleiter im Ministerium für Inneres und Sport 12.05.2016 7. Herbert Fuchs Früherer Referent im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Ver- kehr 12.05.2016 4. Dr. Hanspeter Georgi Minister a.D. 12.05.2016 9. Daniel Koebnick Mitarbeiter der SaarLB 22.11.2016 10. Thomas Chris- tian Buchbinder Ehemaliger Vorstand der SaarLB 22.11.2016 10. Hans-Jürgen Schmidt Mitarbeiter der SaarLB 22.11.2016 10. Susanne Kessler Mitarbeiterin der SaarLB 22.11.2016 10. Frank Eloy Vorstand der SaarLB 22.11.2016 10. Werner Severin Vorstand der SaarLB 22.11.2016 10. B1. Themenkomplex Kommunalaufsicht II. Tatsächliche Feststellungen Zu den von dem Einsetzungsbeschluss vorgegebenen Beweisfragen (Drucksache 15/1384) wurden in der Beweisaufnahme folgende Feststellungen getroffen: Im Zeitraum 2005/2006 hat die Stadt Völklingen nach Projekten gesucht, um die da- mals brachliegende Industriefläche Kokereigelände Völklingen-Fürstenhausen zu revi- talisieren. Konkret wurde der Bau einer Aqua-Kulturanlage und einer Biogasanlage ins Auge gefasst. Die Biogasanlage sollte mit der STEAG Saar Energie und der SIUS GmbH realisiert werden. Die Aquakulturanlage sollte mit der International Fish Farming Technology GmbH (IFFT) gebaut und betrieben werden. - 10 -
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