Usa.Bericht_10-1840.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Übersicht der Untersuchungsausschüsse“
LANDTAG DES SAARLANDES 10. Wahlperiode Drucksache 10/1840 ur deren Abschlußbericht des Untersuchungsausschusses "Steuervollzug im Saarland" zu dem Antrag der CDU-Landtagsfraktion und der FDP-Landtagsfraktion auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses gemäß Art. 79 der Verfassung des Saarlandes Ausgegeben: 14.03.1994
Drucksache 10/1840 Landtag des Saarlandes - 10. Wahlperiode - A. Allgemeines Der Landtag des Saarlandes hat in seiner 24. Sitzung am 27. November 1991 ge- mäß Art. 79 der Verfassung des Saarlandes und den 5$ 38 ff des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes auf Antrag der CDU-Landtagsfraktion und der FDP- Landtagsfraktion die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschus- ses beschlossen, der sich mit Fragen des Steuervollzugs im Saarland befassen sollte. Gemäß Einsetzungsbeschluß (Drucksache 10/748) wurde folgender Unter- suchungsauftrag formuliert: "Gegenstand der Untersuchung sind folgende Fragen: 1. Ob und inwieweit Unternehmen im Saarland Steuerstundungen, Steuernach- lässe und/oder Steuerbefreiungen gewährt wurden und gewährt werden, die das in anderen Bundesländern übliche Maß überschreiten. 2. Ob bei der Gewährung von Steuerstundungen, Steuernachlässen und/oder Steuerbefreiungen der Gleichheitsgrundsatz oder die Bindung der vollziehenden Gewalt an das Gesetz beachtet wurden und werden? 3. Ob und in weichem Umfang die Gewährung von Steuerstundungen, Steuer- nachlässen und/oder Steuerbefreiungen durch die politische Führung der Fi- nanzverwaltung beeinflußt wurden? 4. Ob und in welchem Umfang Unternehmen über Möglichkeiten von Steuerstun- dungen, Steuerbefreiungen und Steuernachlässen beraten und verbindliche Auskünfte erteilt wurden, die das in anderen Bundesländern übliche Maß über- steigen? 5. Ob bei der Erteilung von Auskünften die üblichen Zuständigkeiten eingehalten wurden? 6. Ob und inwieweit im Zusammenhang mit der Verlegung des Sitzes einzelner Unternehmen in das Saarland Steuervorteile, Steuerbefreiungen oder eine be- stimmte steuerliche Behandlung gewährt oder zugesagt wurden? 7. Ob diese steuerliche Behandlung von der bisherigen steuerlichen Behandlung dieser Unternehmen und der gängigen Verwaltungspraxis anderer Bundesländer abweicht? 8. Ob Steuererstattungen an diese Unternehmen erfolgten und wer die damit ver- bundenen Aufwendungen getragen hat bzw. trägt? 9. Ob und inwieweit im Zusammenhang mit der Veriegung des Sitzes einzelner Unternehmen in das Saarland sonstige Beihilfen, Bürgschaften oder andere staatliche Leistungen gewährt wurden? 10. Wer auf die Gewährung dieser Leistungen Einfluß genommen hat?
Drucksache 10/1840 Landtag des Saarlande - 10. Wahlperiode - 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. Ob und inwieweit Mitglieder der Landesregierung oder einzelne Mitarbei- ter/innen der Steuerverwaltung zugleich im Interesse von Unternehmen, die eine Sitzverlegung in das Saarland betreiben oder betrieben haben, tätig wa- ren? Ob finanzielle Leistungen oder sonstige Vorteile an Mitglieder der Landesregie- rung oder Landesbedienstete gewährt wurden? Ob finanzielle Leistungen oder sonstige Vorteile mit Wissen bzw. im Interesse der Landesregierung an Dritte gewährt wurden? Ob und inwieweit Mitgliedern der Landesregierung sonstige persönliche Vor- teile durch Unternehmen im o.g. Sinne gewährt wurden? Ob und inwieweit Vorteile an Parteien des Landes flossen und ob die Gewäh- rung dieser Vorteile im Zusammenhang mit bestimmten steuerlichen Behand- lungen oder der Gewährung sonstiger staatlicher Leistungen für die o.g. Unter- nehmen standen? Ob und inwieweit Familienangehörige einzelner Regierungsmitglieder oder frü- here Mitarbeiter/innen der Landesverwaltung bei Unternehmen im 0.9. Sinne beschäftigt waren bzw. sind oder sonstige Vorteile erhalten haben? Ob Mitglieder der Landesregierung oder führende Ministerialbeamte an Unter- nehmen im o.g. Sinne oder deren Tochtergesellschaften beteiligt sind?” Von den Fraktionen des saarländischen Landtages wurden folgende Abgeordnete als Ausschußmitglieder benannt: SPD-Fraktion Mitglieder stellv. Mitglieder Dieter Gruschke Gerlinde Neumann Leo Stefan Schmitt Irmtraud Engeldinger Marlis Schwenk Horst Edig Karin Lawall Isolde Ries CDU-Fraktion Mitglieder stellv. Mitglieder Peter Müller Albrecht Feibel Alfons Vogtel Jürgen Schreier
Drucksache _ 10/1840 Landtag des Saarlandes - 10. Wahlperiode - FDP-Fraktion Mitglieder stellv. Mitglieder Joachim Kiefaber Norbert Wagner ! Der Abg. Dieter Gruschke wurde zum Vorsitzenden, der Abg. Peter Müller zum stellv. Vorsitzenden bestimmt. Der Untersuchungsausschuß ist zu insgesamt 53 Sitzungen zusammengetreten; hiervon dienten 44 der Beweisaufnahme bzw. der Anhörung des Betroffenen und 9 der Beratung. Wie bereits in dem dem Plenum am 15. Juli 1992 vorgelegten Zwischenbericht des Untersuchungsausschusses zu den Fällen Vibro-Ram W. B. Mulorz OHG und Fir- mengruppe GPT/AHG (Drucksache 10/1090) dargelegt wurde, hat der Unter- suchungsausschuß in seiner 1. Sitzung am 6. Dezember 1991 den Minister der Fi- nanzen, Hans Kasper, als Betroffenen gemäß 5 54 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes festgestellt. Ihm wurde zu Beginn des Untersuchungs- verfahrens Gelegenheit zu einer zusammenhängenden Sachdarstellung gegeben. In der gleichen Sitzung hat der Untersuchungsausschuß beschlossen, Akten beizu- ziehen, die mit dem Untersuchungsauftrag in Zusammenhang stehen. Dies waren im einzelnen: - Akten der Finanzbehörden betreffend die Unternehmensgruppe Johannesbad - Akten der Finanzbehörden betreffend die Unternehmensgruppe AHG/GPT - Akten der Staatsanwaltschaft Saarbrücken betreffend das Verfahren Vibro- Ram/Mulorz OHG - Akten des Rechnungshofs des Saarlandes betreffend die Feststellungen der TN 23, Ziffer 1 und 2 des Jahresberichts 1990 - Akten der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ? betreffend das Ermittiungsverfahren Hüller/Gian 1 Abg. Norbert Wagner legte am 29. Oktober 1992 sein Mandat als Abgeordneter des saarländischen Landtages nieder. Durch Beschluß des Plenums vom 26. Januar 1994 wurde Frau Abg. Brunhilde Müller als stellvertretendes Mitglied benannt. 2 Dieses Aktenvorlageersuchen wurde in der Sitzung am 8. Januar 1992 auf die Vorlage der staatsanwaltschaftlichen Einstellungsverfügung beschränkt. Vom gleichzeitig beschlossenen Vorbehalt, zu einem späteren Zeitpunkt die vollständigen Akten anzufordern, wurde kein Gebrauch gemacht.
Drucksache 10/1840 Landtag des Saarlandes - 10. Wahlperiode - Dieser erstmalige Aktenbeiziehungsbeschluß wurde im Verlauf des Untersuchungs- verfahrens wie folgt ergänzt: 12. Februar 1992: - die persönlichen Steuerakten von Wolfgang Glahn ab 1986 die bei der Finanzkasse geführten Unterlagen von Wolfgang Glahn ab 1986 19. Februar 1992: - Steuerakten in Sachen Architekt S. seit 1985 - Steuerakten in Sachen Z. seit 1985 ? - Steuerakten der Firma S. und persönliche Steuerakten von R. seit 1985 * als Materialien wurden foigende Drucksachen beigezogen: - Bundestagsdrucksache 12/1150, Ziffer 26 - Bundestagsdrucksache 12/1286, EP 60, zu Nr. 45 25. Februar 1992: - die persönlichen Steuerakten und die bei der Finanzkasse geführten Unterlagen des Dr. Johannes Zwick ® 10. März 1992: - Prüfmitteilung des Bundesrechnungshofes und der dazugehörigen Stellungnahme des Ministeriums der Finanzen in Sachen Johannesbad 31. März 1992: - Akten des Finanzministeriums in Sachen CSL GmbH und J. Wegener OHG 3 Gegen das Aktenvorlageersuchen wurde von seiten der Steuerpflichtigen Klage beim Finanzgericht des Saarlandes eingereicht, die erstinstanzlich zurückgewiesen wurde. Dem hiergegen eingelegten Widerspruch wurde durch Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 22.02.1993 stattgegeben. Dem saarländischen Finanzministerium wurde die Vorlage der Steuerakten an den Untersuchungsausschuß untersagt. 4 Mit Hinweis auf die Entscheidung des SBundesverfassungsgerichts vom 17. Juni 1984 (BvE 11/83 und 15/83) - sog. Flick-Urteil - und den hierin formulierten Grundsätzen, wonach Akten u.a. nur dann vorgelegt werden können, wenn sich aus ihnen Anhaltspunkte mit dem Untersuchungsgegenstand ergeben, verweigerte das Finanzministerium die Vorlage der angeforderten Firmenakten und begrenzte die Vorlage auf die persönlichen Steuerakten. 5 In der Sitzung am 2. Februar 1993 hat der Ausschuß beschlossen, die hiermit im Zusammenhang stehende Beweisaufnahme in Sachen Unternehmensgruppe Johannesbad bis zur endgültigen Klärung der steuerrechtlichen Fragen durch das Bundesfinarızministerium auszusetzen. -5-
Drucksache 10/1840 Landtag des Saarlandes - 10. Wahlperiode - 8. September 1992: - Steuerakten in Sachen Edelsteinhändler H. 30. August 1993: - Protokolle der staatsanwaltschaftlichen Vernehmungen im Ermittlungsverfahren R. Weitere Anträge auf Aktenbeiziehung wurden im Laufe des Verfahrens von den Antragstellern zurückgezogen. Am 8. Januar 1992 faßte der Untersuchungsausschuß folgende auf dem sog. Flick-Urteil des Bundesverfassungsgerichts beruhende Beschlüsse, die von der her- ausgebenden Stelle zur Voraussetzung für die Zustellung von Steuerakten gemacht wurden: - Über die dem Steuergeheimnis unterliegenden Verhältnisse wird nur in nicht-öf- fentlicher Sitzung beraten und Beweis erhoben, - alle Teile von Niederschriften und Berichten, die dem Steuergeheimnis unterlie- gende Angaben betreffen, sind geheimzuhalten, - alle Mitglieder des Untersuchungausschusses, dessen Mitarbeiter und etwaige Sachverständige verpflichten sich in strafrechtlich relevanter Form (8 353 b Abs. 2 Nr. 1 StGB) zur Geheimhaltung der dem Steuergeheimnis unter- liegenden Angaben. ® B. Die Vorgeschichte des Untersuchungsverfahrens Anlaß für das Untersuchungsverfahren waren insbesondere - die Ausstellung fehlerhafter und später korrigierter Gewerbesteuermeßbescheide der Johannesbad AG, eines Unternehmens der Zwick-Gruppe, für die Jahre 1983 bis 1989 - die Fernsehsendung "Die Abschöpfer”, ausgestrahlt im November 1991 in der ARD-Serie "Unter Deutschen Dächern", in der über angebliche personelle Ver- flechtungen zwischen Mitarbeitern des Ministeriums und der Allg. Hospitalge- sellschaft (AHG) bzw. der Johannesbad AG sowie über angeblich besonders günstige Ansiediungs- und Steuerkonditionen berichtet wurde 6 Als in der Saarbrücker Zeitung vom 27. Mai 1992 dem Steuergeheimnis unterliegende Aussagen von Zeugen veröffentlicht wurden, die diese tags zuvor in einer nicht-öffentlichen Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses gemacht hatten, wurde am 28. August 1992 vom Finanzministerium bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken Strafanzeige gegen Unbekannt wegen eines Vergehens nach $ 353 b Abs. 2 Nr. 1 StGB gestellt. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen die Mitglieder des Untersuchungsausschusses ein, die an dieser Sitzung vom 26. Mai 1992 teilgenommen hatten. Das Verfahren wurde eingestellt. -6-
Drucksache 10/1840 Landtag des Saarlandes - 10. Wahlperiode - - der Prüfbericht 1990 des Rechnungshofs des Saarlandes, in dem es u. a. heißt: "Entscheidungen der obersten Finanzbehörde haben Vorbildcharakter für die Fı- nanzämter in anderen Fällen. Der Rechnungshof sieht durch das Verhalten des Ministers der Finanzen die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und die Gesetz- mäßigkeit der Verwaltung in erheblichem Maße gefährdet. Die beispielhaft ange- führten Entscheidungen halten sich nicht mehr im Rahmen des ministeriellen Er- messens, weshalb sie als rechtlich unzulässig zu beanstanden waren." (Quelle: Prüfbericht 1990 des Rechnungshofs des Saarlandes, S. 76). Der Einsetzung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses vorausgegangen waren eine von der CDU-Landtagsfraktion beantragte Aussprache über den Haus- halts- und Steuervollzug im Saarland in der Landtagssitzung vom 4. September 1991 und eine Sondersitzung des Ausschusses für Haushalts- und Finanzfragen vom 27. Juni 1991, in der der Minister der Finanzen über die "Angelegenheit" Jo- hannesbad AG, Bad Füssing, berichtete. C. Die untersuchten Einzelfälle und ihre Ergebnisse Dieser Bericht schreibt die Fälle fort, die seit der Vorlage des Zwischenberichts an das Plenum {Drucksache 10/1090) in der Sitzung vom 15. Juli 1992 untersucht wurden: 1. Klos / Weyand In der Sitzung am 7. April 1992 verabschiedete der Untersuchungsausschuß fol- genden Beweisbeschluß: a) Es soll Beweis erhoben werden über folgende Fragen: 1. ob und in welcher Weise seitens des Finanzministeriums oder einzelner Be- diensteter des Finanzministeriums auf den Ablauf und das Ergebnis einzeiner Steuer-, Steuerstraf- oder Steuervolistreckungsverfahren Einfluß genommen wurde; 2. ob und inwieweit im Zusammenhang mit dem Steuerstrafverfahren Vibro Ram / Mulorz weitere Steuer-, Steuerstraf- oder sonstige Strafverfahren ein- geleitet wurden und zu welchem Ergebnis diese Verfahren führten; 3. weiche Umstände zur Versetzung des ehemaligen Leiters der Strafsachen- stelle der Finanzverwaltung beim Finanzamt Saarbrücken führten; 4. welche Weisungen dem Leiter der Strafsachenstelle seitens des ehemaligen Persönlichen Referenten des Finanzministers, Erich Müller, oder sonstiger Vertreter des Finanzministeriums erteilt wurden, inwieweit diese von früheren Weisungen des Finanzministers oder der Finanzverwaltung abwichen und weiche Konsequenzen dies für die Behandlung einzelner Steuer- bzw. Steuerstrafverfahren hatte;
Drucksache 10/1840 Landtag des Saarlandes - 10. Wahlperiode - 5, welche Weisungen dem Leiter der Steuerfahndung seitens des damaligen Per- sönlichen Referenten des Finanzministers, Erich Müller, oder sonstiger Vertre- ter des Finanzministeriums erteilt wurden, inwieweit diese von früheren Wei- sungen der Finanzverwaltung oder des Finanzministers abwichen und welche Konsequenzen dies für die Behandlung einzelner Steuerverfahren hatte; 6. welche Umstände zur Versetzung des ehemaligen Leiters der Steuerfahndung führten; . 7.ob und inwieweit im Vorfeld der Beweisaufnahme durch diesen Unter- suchungsausschuß vorbereitende Gespräche im Finanzministerium geführt wurden; b) durch die Vernehmung folgender Zeugen: - Staatsanwalt Raimund Weyand, zu 1 bis 4 - Regierungsoberrat Joachim Klos, zu 1, 2,5 bis 7 Anlaß für diesen von der CDU-Landtagsfraktion beantragten Beweisbeschluß waren entsprechende Ausführungen der beiden Zeugen anläßlich ihrer Vernehmung in Sachen Vibro Ram OHG. Zu den Beweisthemen 1, 4 und 5 Hierzu führten die Zeugen folgende Fälle an: Durchsuchung der Geschäftsstelle des 1. FC Saarbrücken Hierzu sagte der Zeuge Klos aus: 1985 fand auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Durchsuchung der Ge- schäftsräume des 1. FC Saarbrücken statt. Ausgelöst wurde die staatsanwalt- schaftliche Maßnahme durch das Ergebnis einer Lohnsteueraußenprüfung des zu- ständigen Finanzamts. Der Durchsuchungstermin, der bereits zweimal verschoben worden war, wurde auf Weisung der Staatsanwaltschaft den vorgesetzten Dienst- behörden nicht bekanntgegeben. Am Vormittag des Durchsuchungstages fand zeitgleich anläßlich des Wiederauf- stiegs des 1. FC Saarbrücken in die erste Bundesliga ein Empfang der Mannschaft in der Staatskanzlei statt. Der damalige Persönliche Referent des Betroffenen, Erich Müller, habe das Vorgehen wegen der zeitlichen Parallelität moniert und ihn und den Leiter der Strafsachenstelle, den Zeugen Weyand, angewiesen, neben der Un- terrichtung auf dem Dienstweg aufgrund der Anweisung für die Straf- und Bußgeld- verfahren vom 11.04.1985 künftig den Persönlichen Referenten über Vorgänge, die von öffentlichem Interesse sein könnten, unmittelbar zu unterrichten. Die un- mittelbare Berichtspflicht an den Persönlichen Referenten sei rechtlich nicht zu be- anstanden. Möglicher Grund für die Weisung seien gewisse Schwierigkeiten zur damaligen Zeit im Informationsfluß zwischen OFD und Ministerium gewesen. An diesem grundsätzlichen Informationsbedürfnis der politischen Führung sei nichts zu kritisieren.
Drucksache 10/1840 Landtag des Saarlandes - 10. Wahlperiode - Der Zeuge vertrat die Auffassung, es könne sich bei diesem Fall möglicherweise um einen Versuch der Einflußnahme gehandelt haben, insbesondere deswegen, weil der Fall an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden sei, und grundsätzlich das sachliche Weisungsrecht der Staatsanwaltschaft dem organisatorischen und personellen Weisungsrecht des Finanzministeriums vorgehe. Zum gleichen Fall erklärte der Zeuge Weyand, daß er bereits vor der Durchsuchung der Geschäftsräume des 1. FC Saarbrücken vom Persönlichen Referenten Erich Müller mit dem Begehren angerufen worden sei, den Durchsuchungstermin mit Blick auf den Empfang beim Ministerpräsidenten zu verschieben. Er bestätigte die Aussage Klos', daß dieser Fall möglicherweise der Auslöser für die Weisung des Persönlichen Referenten Müller war, ihn persönlich - neben der Unterrichtung auf dem Dienstweg - von Ereignissen von besonderer Bedeutung unmittelbar zu unter- richten. Eine Nachfrage bei einem der Amtsvorgänger von Erich Müller habe erge- ben, daß es nach dessen Wissen eine solche Weisung zuvor nicht gab. Strafanzeige Hüller gegen die AHG Ein weiterer Fall, der vom Zeugen Klos geschildert wurde, betraf eine bei der Steuerfahndung eingegangene Strafanzeige eines Herrn Hüller aus dem Jahre 1987, die u.a. auch an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gerichtet war. Ein Sach- gebietsleiter der Steuerfahndung habe den damaligen Persönlichen Referenten Erich Müller über diese Strafanzeige informiert, da es sich bei dem betroffenen Steuer- pflichtigen um ein Unternehmen gehandelt habe, das sich im Saarland ansiedeln wollte. Am gleichen Tag sei diese Anzeige per Bote vom Finanzministerium abge- holt worden und nicht mehr bei der Steuerfahndung aufgetaucht. Rückfragen über den Verbleib der Strafanzeige seien nicht notwendig gewesen, da sich später her- ausgestellt habe, daß auch bei anderen Behörden eine gleichlautende Anzeige vor- gelegen und die Staatsanwaltschaft Düsseldorf das Verfahren eingestellt habe. Unter strafrechtlichen Gesichtspunkten sei die Angelegenheit damit erledigt gewe- sen. Zusammengefaßt sei dies jedoch ein "sonderlicher Vorfall" gewesen, wenn eine Anzeige an die Steuerfahndung per Boten abgeholt werde und dann nicht mehr zu- rückkomme . Auf den Vorhalt des Abg. Schmitt, diese Anzeige sei nach Rück- sprache mit Erich Müller zur zuständigen Staatsanwaltschaft Düsseldorf weiterge- leitet worden, erklärte der Zeuge Klos, dies sei ihm nicht bekannt gewesen. zZ n Fragen n Hierzu führte der Zeuge Klos aus, die Sache Vibro Ram habe bei seiner Versetzung von der Steuerfahndung zur Oberfinanzdirektion keine Rolle gespielt. Die Ver- setzung, die sich mit seiner Zustimmung vollzogen habe, sei von ihm nicht als Strafaktion gesehen worden. Der Zeuge Weyand erklärte, er habe von Dritten gehört, daß er versetzt werden solle. Tatsächliche Umstände, die für seine Versetzung maßgeblich gewesen seien, kenne er nicht, da man ihm keine genannt habe.
Drucksache 10/1840 Landtag des Saarlandes - 10. Wahlperiode - Zu Frage 7 Hierzu erklärte der Zeuge Klos, der Dienstherr habe mit vollem Recht erfahren wol- len, worüber er aussage. Es gäbe nicht den leisesten Verdacht, daß seine Zeugen- aussage in eine bestimmte Richtung hätte gelenkt werden sollen. Im übrigen lasse er sich vom Ministerium in diesem Bereich nicht disziplinieren. Als Ergebnis der Beweisaufnahme wird festgestellt: Eine unzulässige Einflußnahme in den von den Zeugen geschilderten Fällen lag nicht vor. IV. CSL GmbH Hierzu verabschiedete der Untersuchungsausschuß in seiner Sitzung am 30. April 1992 folgenden Beweisbeschluß: a) Es soll Beweis erhoben werden über folgende Fragen: 1. ob und in welchem Umfang das o.g. Unternehmen über die Möglichkeit eines Steuererlasses beraten wurde; 2. welche Erkenntnisse und Feststellungen der Weisung des Finanzministers vom 28. August 1987 zugrunde lagen; 3. unter weichen Umständen die unter Ziffer 2 genannte Weisung zustande kam; 4. ob bei der unter Ziffer 2 genannten Weisung die Bindung der voliziehenden Gewalt an das Gesetz beachtet wurde; b) durch Vernehmung folgender Zeugen: Staatssekretär a. D. Rüdiger Furkel, zu den Nrn. 1 - 4 - Ministerialrat Dr. Dietmar Moench, zu den Nrn. 1-4 - Ministerialdirigent Gerhard Kropf, zu den Nrn. 1 - 4 - Vizepräsident des Finanzgerichts des Saarlandes Hansjürgen Schwarz, zu Nr. 3 und 4 - Herr Bohnenberger, CSL, zu den Nrn. 1 - 3 - Herr Kandler, zu den Nrn. 1 - 3 - Regierungsdirektor Wolfgang Sieberger, zu Nr. 4 - Regierungsdirektor Werner Gretscher, zu Nr. 4 - Ltd. Ministerialrat Erich Müller, zu den Nrn. 1 - 4 -10-