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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zu Corona vor dem 26.01.2020

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RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Falldefinition zur Fallfindung, Meldu... 1 von 3 https://rki.preview.gsb.intranet.bund.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartige... Startseite Infektionskrankheiten A-Z Coronavirus SARS-CoV-2 Falldefinition zur Fallfindung, Meldung und Übermittlung Falldefinition zur Fallfindung, Meldung und Über- mittlung Respiratorische Erkrankungen durch das neuartige Coronavirus (2019-nCoV) Hinweis: Im Text durch Kursivschrift gekennzeichnete Begriffe werden am Ende des Textes definiert und erläutert. Personen, die aufgrund ihrer Symptomatik und ihrer Exposition weiter im Hinblick auf eine Infektion durch 2019-nCoV diagnostisch abgeklärt werden müssen, sind in der Falldefinition unter "Personen zur weiteren diagnostischen Abklärung/ungeklärte Fälle" aufgeführt. Bei der Diagnostik und Therapie von Personen zur weiteren diagnostischen Abklärung bzw. wahrscheinlichen und bestätigten Fällen mit 2019-nCoV sollten Maßnahmen des Infektionsschutzes eingehalten werden, die im Dokument "Empfehlungen des RKI für die Hygienemaßnahmen und Infektionskontrolle bei Patienten mit Pneumonien verursacht durch ein neuartiges Coronavirus (nCoV) aus Wuhan, China" beschrieben sind. Generell sollte bei einer Häufung hospitalisierter Patienten mit schwerer akuter respiratorischer Symptomatik (z.B. Pneumonie) mittels eines geeigneten labordiagnostischen Verfahrens eine labordiagnostische Klärung der Erkrankungsursache erfolgen, bei der auch 2019-nCoV, MERS-CoV und aviäre Influenza berücksichtigt werden sollten. Dies gilt in gleicher Weise bei einer Häufung von medizinischem Personal mit schwerer akuter respiratorischer Symptomatik (z.B. Pneumonie), die in einem Versorgungsbereich arbeiten, wo Patienten mit schwerer akuter respiratorischer Symptomatik behandelt werden (z.B. Intensivstation). Identifikation von Personen zur weiteren diagnostischen Abklärung Eine spezifische Untersuchung auf eine Erkrankung durch 2019-nCoV muss durchgeführt werden bei 1. Personen mit respiratorischen Symptomen unabhängig von deren Schwere UND Kontakt mit einem bestätigten Fall mit 2019-nCoV 2. Personen mit erfülltem klinischen Bild UND Aufenthalt in einem Risikogebiet Diese Personen müssen mittels eines geeigneten labordiagnostischen Verfahrens abgeklärt und einer der vier Falldefinitionskategorien („Bestätigter Fall“, „Wahrscheinlicher Fall“, „Ungeklärter Fall“ oder „Ausgeschlossener Fall“) zugordnet werden. Kategorien der Falldefinition Bestätigter Fall Person mit labordiagnostischem Nachweis des 2019-nCoV. Wahrscheinlicher Fall Person, bei der kein Nachweis von 2019-nCoV durch ein geeignetes labordiagnostisches Verfahren durchgeführt wurde, aber mit erfülltem klinischen Bild UND Kontakt mit einem bestätigten Fall. Ungeklärter Fall Person unter weiterer diagnostischer Abklärung, bei der kein geeignetes labordiagnostisches Verfahren zum Nachweis von 2019-nCoV durchgeführt wurde 21.04.2020, 14:24
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RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Falldefinition zur Fallfindung, Meldu... 2 von 3 https://rki.preview.gsb.intranet.bund.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartige... und die die Kriterien eines wahrscheinlichen Falls nicht erfüllt. Ausgeschlossener Fall Person mit nur negativen Ergebnissen bei Einsatz eines geeigneten labordiagnostischen Verfahrens. Begriffsdefinitionen und Erläuterungen Klinisches Bild Person mit einem akuten respiratorischen Syndrom (mit oder ohne Fieber sowie mit oder ohne Husten), bei der basierend auf klinischen, radiologischen oder histopathologischen Hinweisen auf ein entzündliches Infiltrat der Verdacht besteht, dass die unteren Atemwege betroffen sind (z.B. Pneumonie oder Akutes Atemnotsyndrom). Labordiagnostischer Nachweis Positiver Befund mittels der im Dokument "Vorläufige Hinweise zur Testung von Patienten auf Infektion mit dem in Wuhan entdeckten neuartigen Coronavirus (2019-nCoV)" beschriebenen Methode(n). Geeignetes labordiagnostisches Verfahren Durchführung mindestens einer geeigneten Probenahme in der ersten Krankheitswoche, gefolgt von einem empfohlenen Labortest. Geeignete Probenahme: siehe Hinweise im Dokument "Vorläufige Hinweise zur Testung von Patienten auf Infektion mit dem in Wuhan entdeckten neuartigen Coronavirus (2019-nCoV)" Empfohlener Labortest: siehe Hinweise im Dokument "Vorläufige Hinweise zur Testung von Patienten auf Infektion mit dem in Wuhan entdeckten neuartigen Coronavirus (2019-nCoV)" Exposition Kontakt: Innerhalb der letzten 14 Tage vor Erkrankungsbeginn Versorgung bzw. Pflege einer Person, insbesondere durch medizinisches Personal oder Familienmitglieder ODER Aufenthalt am selben Ort (z.B. derselbe/dieselbe/dasselbe Klassenzimmer, Arbeitsplatz, Wohnung/Haushalt, erweiterte Familienkreis, Krankenhaus, andere Wohn-Einrichtung, Kaserne oder Ferienlager) wie eine Person, während diese symptomatisch war. Aufenthalt in Risikogebiet: Innerhalb der letzten 14 Tage vor Erkrankungsbeginn Reise oder Wohnort in einem betroffenen Gebiet. Häufung Zwei oder mehr Personen, mit Beginn der Symptome innerhalb desselben Zeitraums von zwei Wochen und mit örtlichem Zusammenhang, z.B. derselbe/dieselbe/dasselbe Klassenzimmer, Arbeitsplatz, Wohnung/Haushalt, erweiterte Familienkreis, Krankenhaus, andere Wohn-Einrichtung, Kaserne oder Ferienlager. Gesetzliche Grundlage Meldepflicht Dem Gesundheitsamt werden gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 IfSG das Auftreten einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit sowie gemäß § 7 Abs. 2 IfSG Nachweise von Krankheitserregern, wenn unter Berücksichtigung der Art der Krankheitserreger und der Häufigkeit ihres Nachweises Hinweise auf eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit bestehen, namentlich gemeldet. Übermittlung Das Gesundheitsamt übermittelt gemäß § 11 Abs. 1 IfSG an die zuständige Landesbehörde nur Erkrankungs- oder Todesfälle und Erregernachweise, die der Falldefinition entsprechen. Zusätzlich ist gemäß § 12 IfSG das Auftreten von respiratorischen Erkrankungen durch das neuartige Coronavirus (2019-nCoV) vom Gesundheitsamt unverzüglich an die zuständige Landesbehörde und von dieser unverzüglich dem RKI zu übermitteln. Der Begriff 'Auftreten' schließt neben der Infektion/Erkrankung und dem Tod auch Verdachtsfälle ohne labordiagnostischen Nachweis ein (dies entspricht ungeklärten, wahrscheinlichen und bestätigten Fällen). Stand: 24.01.2020 21.04.2020, 14:24
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