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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zu Corona vor dem 26.01.2020

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RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Kontaktpersonennachverfolgung bei r... 1 von 3 https://rki.preview.gsb.intranet.bund.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartige... Startseite Infektionskrankheiten A-Z Coronavirus SARS-CoV-2 Kontaktpersonennachverfolgung bei respiratorischen Erkrankungen durch das neuartige Coronavirus (2019-nCoV) Kontaktpersonennachverfolgung bei respiratorischen Erkrankungen durch das neuartige Coronavirus (2019-nCoV) Stand: 22.01.2020 Vorbemerkungen Umgang mit Kontaktpersonen wahrscheinlicher oder bestätigter Fälle von nCoV-2019 Kontaktpersonen der Kategorie I („höheres“ Infektionsrisiko): Kontaktpersonen der Kategorie II (geringeres Infektionsrisiko): Synopse Kategorie I und II Vorbemerkungen Grundsätzlich gilt die Einschätzung der individuellen Situation des Geschehens durch das lokal zuständige Gesundheitsamt Eine Kontaktpersonennachverfolgung sollte erfolgen bei Auftreten eines wahrscheinlichen oder bestätigten Falles mit 2019-nCoV-Infektion gemäß Falldefinition des RKI, einschließlich nach Flugreise eines wahrscheinlichen oder bestätigten Falles mit 2019-nCoV, der während des Fluges symptomatisch war, unabhängig von der Flugdauer und wenn der Flug nicht länger als 28 Tage zurück gelegen hat. Da potenzielle Ansteckungen ausgehend vom medizinischen Personal besonders relevant sind, empfiehlt das RKI, medizinisches Personal, unabhängig von verwendeter Schutzausrüstung, in die Kategorie I einzuordnen. Umgang mit Kontaktpersonen wahrscheinlicher oder bestätigter Fälle von nCoV-2019 Kontaktpersonen der Kategorie I („höheres“ Infektionsrisiko): Personen mit kumulativ mindestens 15-minütigem Gesichts- („face-to-face“) Kontakt, z.B. im Rahmen eines Gesprächs. Dazu gehören z.B. Personen aus Lebensgemeinschaften im selben Haushalt. Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten eines bestätigten 2019-nCoV-Falls, wie z.B. Küssen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund-Beatmung, Anhusten, Anniesen, etc. Medizinisches Personal mit Kontakt zum bestätigten 2019-nCoV-Fall im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung, unabhängig von verwendeter Schutzausrüstung. Kontaktpersonen eines bestätigten 2019-nCoV-Falles im Flugzeug: Passagiere, die in derselben Reihe wie der bestätigte 2019-nCoV-Patient oder in den zwei Reihen vor oder hinter diesem gesessen hatten, unabhängig von der Flugzeit. Crew-Mitglieder oder andere Passagiere, sofern eines der anderen Kriterien zutrifft (z.B. längeres Gespräch; o.ä.). Unter dem Ziel einer frühzeitigen Identifizierung infizierter Kontaktpersonen wird – abhängig von der Verfügbarkeit entsprechender Daten - empfohlen, eine Kontaktpersonennachverfolgung zu initiieren, wenn der Flug innerhalb der letzten 28 Tage stattgefunden hat (2 x maximale Dauer der Inkubationszeit). Empfohlenes Vorgehen für das Management von Kontaktpersonen der Kategorie I: Ermittlung, namentliche Registrierung sowie Mitteilung der Telefonnummer des Gesundheitsamtes. Information der Kontaktpersonen über das 2019-nCoV-Krankheitsbild, mögliche Krankheitsverläufe und Übertragungsrisiken. Keine häusliche Absonderung, solange keine Atemwegssymptomatik auftritt. Gesundheitsüberwachung bis zum 14. Tag nach dem letzten Kontakt mit dem 21.04.2020, 14:32
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RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Kontaktpersonennachverfolgung bei r... 2 von 3 https://rki.preview.gsb.intranet.bund.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartige... bestätigten 2019-nCoV-Fall auf folgende Weise: Zweimal täglich Messen der Körpertemperatur durch die Kontaktperson selbst. Führen eines Tagebuchs durch die Kontaktperson selbst bezüglich Symptomen, Körpertemperatur und allgemeinen Aktivitäten: Retrospektiv kumulativ oder, wenn möglich/erinnerlich, retrospektiv täglich (Beispiel eines „Tagebuchs“ auf den RKI-Seiten) Prospektiv täglich Hinweis des Gesundheitsamts an die Kontaktperson, dass beim Auftreten von Symptomen das GA sofort zu benachrichtigen ist. Nach Ablauf der 14 Tage nach dem letzten Kontakt Information des Gesundheitsamtes zum Gesundheitszustand, evtl. Übermittlung des „Tagebuches“ an das Gesundheitsamt. Medizinisches Personal: bei fortbestehender Exposition zum 2019-nCoV-Patienten zusätzlich tägliche Dokumentation verwendeter Schutzausrüstung (z.B. unterteilt in Kittel, Handschuhe, OP-Maske, FFP2-, FFP3-Maske, Schutzbrille). Wird eine Kontaktperson innerhalb von 14 Tagen nach Kontakt mit dem bestätigten 2019-nCoV-Fall symptomatisch und ist die Symptomatik vereinbar mit einer 2019-nCoV-Infektion, so gilt sie als krankheitsverdächtig und ist gemäß RKI- Falldefinition ein „Patient zur weiteren diagnostischen Abklärung“. Es sollte erfolgen: Kontaktaufnahme seitens des Patienten zur weiteren diagnostischen Abklärung mit dem Gesundheitsamt und Besprechung des weiteren Vorgehens. In Absprache mit Gesundheitsamt ärztliche Konsultation, inklusive Diagnostik mittels einer geeigneten Atemwegsprobe gemäß den Empfehlungen des RKI zur Labordiagnostik und ggf. Therapie. Kontaktreduktion nach Maßgabe des Gesundheitsamtes. Dies kann, gemäß § 31 IfSG, u.U. eine häusliche Absonderung der Kontaktperson beinhalten, insbesondere bei medizinischem Personal, aber auch die Betreuung in einem Krankenhaus. Sollte das betreuende Gesundheitsamt sich für eine häusliche Absonderung entscheiden, sollte dies einschließen: (i) Kein Verlassen der Wohnung/des Haushaltes; (ii) Beschränkung des Empfangs von Besuch auf das Notwendigste; (iii) (soweit möglich) räumliche Trennung von Mitbewohnern (z.B. getrennte Verwendung von Badezimmern, wenn zwei vorhanden sind); (iv) ansonsten keine besonderen Maßnahmen für Mitbewohner. Im „Tagebuch“ des Patienten: prospektive, zusätzliche Dokumentation der Personen mit mindestens 15-minütigem Gesichtskontakt (d.h. die Kontaktpersonen der jetzt zum „Patienten zur weiteren diagnostischen Abklärung“ gewordenen Kontaktperson). Übermittlung nach § 12 IfSG (Faxformular) Kontaktpersonen der Kategorie II (geringeres Infektionsrisiko): Beispielhafte Konstellationen: Personen, die sich im selben Raum wie ein bestätigter 2019-nCoV-Patient aufhielten, z.B. Klassenzimmer, Arbeitsplatz, jedoch keinen kumulativ mindestens 15-minütigen Gesichts- („face-to-face“) Kontakt mit dem 2019-nCoV-Fall hatten. Personen im selben Flugzeug wie ein bestätigter 2019-nCoV-Fall, die jedoch mehr als 2 Reihen vor oder hinter dem bestätigten 2019-nCoV-Fall gesessen hatten und keinen sonstigen, relevanten Kontakt hatten. Familienmitglieder, die keinen mindestens 15-minütigen Gesichts- (oder Sprach-) kontakt hatten. Laborpersonal, welches mit vermehrungsfähigen 2019-nCoV arbeitet, sofern adäquate Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Medizinisches Personal, welches sich im selben Raum wie der 2019-nCoV- Patient aufhielt, aber eine Distanz von 2 Metern nie unterschritten wurde. Empfohlenes Vorgehen für das Management von Kontaktpersonen der Kategorie II: Falls gemäß Risikoeinschätzung des Gesundheitsamtes als sinnvoll angesehen, sind optional möglich: Ermittlung und namentliche Registrierung, Information zu 2019-nCoV. Keine tägliche Symptomkontrolle; keine Meldung beim Gesundheitsamt nach Ablauf von 14 Tagen nach dem letzten Kontakt mit dem bestätigten Fall. Hinweis, dass sich die Kontaktperson bei eintretender Symptomatik, die mit einer 2019-nCoV-Infektion vereinbar ist (insbesondere Atemwegssymptome), sofort mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen soll zur Besprechung des weiteren Vorgehens. Auch diese Person gilt gemäß RKI-Falldefinition als „Patient zur weiteren diagnostischen Abklärung“. Es sollte erfolgen: Diagnostische Abklärung und Besprechung des weiteren Vorgehens. Kontaktreduktion nach Maßgabe des Gesundheitsamtes. Übermittlung nach § 12 IfSG (Faxformular) Synopse Kategorie I und II Art der Kontakt- person I II Person mit > 15 Min face-to-face Kontakt < 15 Min Direkter Kontakt zu Sekreten - 21.04.2020, 14:32
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RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Kontaktpersonennachverfolgung bei r... 3 von 3 I II Med. Personal < 2m, unabhängig von Schutzausrüstung Med. Personal, > 2m Flugzeug: >2 Reihen, Crew innerhalb 2 Reihen davor/dahinter https://rki.preview.gsb.intranet.bund.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartige... Crew, wenn eines der anderen Krite- rien greift Ermittlung, na- mentliche Re- gistrierung durch GA Ja Ja (optional) Info zu Krankheit, Übertragung Ja Ja (optional) Häusliche Abson- derung Nein, ohne Symptomatik Nein Gesundheitsüber- wachung 2x täglich Messung der Körpertempera- tur; Tagebuch zu Symptomen bzw. Schutzausrüstung (med. Personal) führen; Nein Nach 14 Tagen: Abmelden bei GA Nach 14 Tagen: keine Abmeldung bei GA ab Symptomatik: ab Symptomatik: Kontakt zu GA Kontakt zu GA Kontaktpersonen notieren Weitere Informationen Tagebuch und Kontaktpersonenliste RKI-Seite zu COVID-19, u.a. mit Hinweisen zu Diagnostik, Hygiene und Infektionskontrolle Stand: 22.01.2020 21.04.2020, 14:32
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