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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zu Corona vor dem 26.01.2020

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RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Vorläufige Hinweise zur Testung von ... 1 von 3 https://rki.preview.gsb.intranet.bund.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartige... Startseite Infektionskrankheiten A-Z Coronavirus SARS-CoV-2 Vorläufige Hinweise zur Testung von Patienten auf Infektion mit dem in Wuhan entdeckten neuartigen Coronavirus (2019- nCoV) Vorläufige Hinweise zur Testung von Patienten auf Infektion mit dem in Wuhan entdeckten neuartigen Coronavirus (2019-nCoV) Probenmaterial für die PCR-Diagnostik zum Erregernachweis Verpackung und Versand Empfehlungen zum Umgang mit Probenmaterial Erregernachweis durch RT-PCR Antikörpernachweise Ansprechpartner zu Fragen der Labordiagnostik und Referenzuntersuchungen: Vorgehen bei Patienten mit bestätigter 2019-nCoV-Infektion Stand: 24.1.2020 Probenmaterial für die PCR-Diagnostik zum Erregernachweis Wenn möglich, sollten Proben parallel aus den oberen und den tiefen Atemwegen entnommen werden. tiefe Atemwege: Bronchoalveoläre Lavage Sputum (nach Anweisung produziert bzw. induziert) Trachealsekret obere Atemwege Nasopharynx-Abstrich, -Spülung oder -Aspirat Oropharynx-Abstrich Bei Abstrichen ist zu beachten, dass für den Virusnachweis geeignete Tupfer verwendet werden ("Virustupfer" mit entsprechendem Transport-Medium (kein Agar-Tupfer); bei Nasopharynx-Abstrich ist ein flexibler Schaft des Tupfers erforderlich). Für Hinweise zur korrekten Durchführung der Probennahme wird auf das WHO-Dokument: "Collecting, preserving and shipping specimens for the diagnosis of avian influenza A(H5N1) virus infection" verwiesen. Werden Oro- und Nasopharynx abgestrichen, sollten die Tupfer in einem Medium- Röhrchen vereinigt werden, um die Viruslast zu erhöhen. Alle Proben sollten das Labor schnellstmöglich nach Entnahme erreichen. Erfolgt dies voraussichtlich innerhalb von 72 Stunden, kann die Probe bei 4°C gelagert und wenn möglich gekühlt versendet werden. Verpackung und Versand Klinische Proben von Verdachtsfällen zum Nachweis von 2019-nCoV sind als „Biologischer Stoff, Kategorie B“ der UN-Nr. 3373 zuzuordnen und nach Maßgabe der Verpackungsanweisung P650 zu verpacken. Der Versand sollte wenn möglich gekühlt erfolgen (s. Probenentnahme). Die Verpackung besteht aus 3 Komponenten und ist kommerziell erwerblich: 1. Primärverpackung = Probengefäß (z.B. Tupferröhrchen oder Monovette) 2. Sekundärverpackung = Schutzgefäß (flüssigkeitsdicht verschraubtes Plastikröhrchen, darin saugfähiges Material) 3. Umverpackung = Kistenförmige Verpackung Die verschlossenen Versandstücke sind als "Biologischer Stoff, Kategorie B" und "UN 3373" in Raute (Seitenlänge mind. 50 x 50 mm) sowie mit der Telefonnummer 21.04.2020, 14:27
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RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Vorläufige Hinweise zur Testung von ... 2 von 3 https://rki.preview.gsb.intranet.bund.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartige... einer verantwortlichen Person zu kennzeichnen. Außerdem ist ein Kennzeichen für die Bauartprüfung der Verpackung vorgeschrieben. Der Versand sollte über einen Paketdienst und nur nach Absprache mit dem untersuchenden Labor erfolgen. Empfehlungen zum Umgang mit Probenmaterial Der ABAS (Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe) hat 2019-nCoV noch nicht eingruppiert. Zum Umgang mit dem Probenmaterial verweisen wir auf die Informationen zum Thema "SARS": Empfehlungen zum Umgang mit Probenmaterial von Patienten mit Verdacht auf Schweres Akutes Atemwegssyndrom (SARS). Erregernachweis durch RT-PCR Für eine labordiagnostische Abklärung des Verdachts auf eine Infektion mit dem 2019-nCoV werden erste PCR-Nachweissysteme u.a. auch vom Konsiliarlabor für Coronaviren (Charité Berlin) entwickelt und vorläufig validiert, die über die Webseite der WHO zu Coronaviren verfügbar sind. Proben zur Untersuchung können an das Konsiliarlabor für Coronaviren verschickt werden. Ein negatives PCR-Ergebnis schließt die Möglichkeit einer Infektion mit 2019-nCoV nicht vollständig aus. Falsch-negative Ergebnisse können z.B. aufgrund schlechter Probenqualität, unsachgemäßem Transport, ungünstigem Zeitpunkt der Probenentnahme oder anderen Gründen (z.B. Virusmutation) nicht ausgeschlossen werden. Wenn ein Patient mit starkem Verdacht auf 2019-nCoV-Infektion in der initialen PCR negativ getestet wird, sollte mit dem Labor eine erneute Proben- entnahme und –untersuchung abgesprochen werden. Die alleinige Testung von Probenmaterial aus dem Oro- und Nasopharynx ist zum Ausschluss einer Infektion nicht geeignet. Die Proben sollten ebenfalls auf andere relevante respiratorische Erreger untersucht werden. Die vom Patienten gewonnenen Proben sollten asserviert werden, um im Zweifelsfall weitere Untersuchungen zu ermöglichen. Antikörpernachweise Antikörpernachweise sind bisher nicht beschrieben, jedoch können Serumproben in der Akutphase gesammelt und asserviert werden, um eine Serokonversion für 2019-nCoV mittels Paarung mit Konvaleszentenserum später zu überprüfen sobald serologische Teste verfügbar werden. Ansprechpartner zu Fragen der Labordiagnostik und Referenzuntersuchungen: Konsiliarlabor für Coronaviren C. Drosten (Leiter) Dr. Victor M. Corman (Stellv. Leiter) Institut für Virologie Prof. Dr. Campus Charité Mitte Charité Universitätsmedizin Berlin Adresse für Probeneinsendungen: Labor Berlin – Charité Vivantes GmbH Sylter Staße 2 13353 Berlin Einsendeschein: Formular auf der Homepage des Konsiliarlabors (PDF-Datei) Kontakt: Tel.: 030 - 450 525 092 Telefax: 030 - 450 525 907 E-Mail: christian.drosten[at]charite.de victor.corman[at]charite.de Homepage: https://virologie-ccm.charite.de/diagnostik/konsiliarlaboratorium_fuer_coronaviren/ Vorgehen bei Patienten mit bestätigter 2019-nCoV-Infektion Das RKI hat Empfehlungen für die Hygienemaßnahmen und Infektionskontrolle bei Patienten mit 21.04.2020, 14:27
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RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Vorläufige Hinweise zur Testung von ... 3 von 3 https://rki.preview.gsb.intranet.bund.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartige... Pneumonien verursacht durch ein neuartiges Coronavirus (nCoV) aus Wuhan, China, erarbeitet. Stand: 24.01.2020 21.04.2020, 14:27
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