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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen

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Z-ID                                                                                      6. Oktober 2022 RUNDMAIL: Beginn der Heizperiode / Umsetzung kurzfristiger Energiesparmaßnahmen im BMWK Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Energieeinsparung ist eine wichtige Gemeinschaftsaufgabe: Jede eingesparte Kilowattstunde leistet einen wertvollen Beitrag zu unserer Versorgungssicherheit und spart dabei Energiekosten. Das BMWK ist maßgeblich für die Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen verantwortlich und sollte daher auch bei der Umsetzung der Maßnahmen mit gutem Beispiel vorangehen. Was bedeutet das für uns? Wir heizen die Büroräume auf 19 Grad Celsius Luft- / Raumtemperatur. Dies wird als Zieltemperatur durch die seit 1. September 2022 geltende Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) vorgegeben. Das ist 1 Grad weniger als der bisher vorgegebene Mindestwert von 20 Grad Celsius. Uns ist bewusst, dass das merklich kühler ist als die bislang gewohnte Raumtemperatur. Im Interesse einer gemeinschaftlichen Anstrengung zur Energieeinsparung in diesem Winter sollten wir aber versuchen, damit so gut wie möglich zurechtzukommen. Wir werden die Heizung also auf eine Zieltemperatur 19 Grad einstellen und das stichprobenartig mit Messungen überprüfen. Falls Sie den Eindruck haben, dass die Temperatur in Ihrem Büro nicht erreicht wird, lassen Sie uns das bitte wissen (Hotline Liegenschaft: Durchwahl          ). Wir werden außerdem entsprechend den Vorgaben der Verordnung die Räume, in denen man sich nicht regelmäßig aufhält, deutlich weniger beheizen (d.h.: lediglich frostfrei halten), also zum Beispiel Flure, Treppenhäuser und Foyers (wichtig daher: Türen zu den Fluren bitte geschlossen halten). Wie Sie vielleicht festgestellt haben, sind in den Sanitärräumen seit längerem auch die Warmwasserbereiter ausgeschaltet, soweit diese überwiegend zum Händewaschen vorgesehen waren – auch dies gehört zu den inzwischen durch die Verordnung vorgegebenen Maßnahmen. Wir werden in den nächsten Tagen schauen, wie sich das in der Praxis bewährt und auf dieser Basis prüfen, welche weiteren Maßnahmen ggf. möglich und nötig sind, um auch mit den Energiesparmaßnahmen gute Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Denn uns ist bewusst: Viele von Ihnen verbringen angesichts der hohen Arbeitsbelastung derzeit lange Stunden im Büro. Was tun, wenn Ihnen zu kalt ist im Büro?     In Absprache mit Ihren direkten Vorgesetzen können Sie unter Nutzung der weitreichenden Flexibilität, die die Dienstvereinbarung zu Arbeitszeit und -ort in § 25 Abs. 4 vorsieht, verstärkt ins Homeoffice wechseln. D.h. sie können dann auch mehr als die in der Dienstvereinbarung vorgesehenen 60 % der wöchentlichen Arbeitszeit mobil arbeiten. Insbesondere für Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen ist dies eine wichtige Möglichkeit.     Bewegung hilft! Wenn es Ihnen möglich ist, machen Sie kleine Bewegungspausen.     Nutzen Sie, soweit vorhanden, einen freien Büroraum in der Nähe, der ggf. z.B. wegen seiner Lage wärmer ist. In einigen Bereichen des Hauses sollte das angesichts der Auslastung der Büroräume gut möglich sein. Wie können Sie die Energiesparmaßnahmen unterstützen? Neben technischen Anpassungen, die derzeit durch die Liegenschaftsverwaltung bzw. das Gebäudemanagement geprüft und umgesetzt werden, kommt es für wirksames Energiesparen auf jede einzelne Beschäftigte und jeden einzelnen Beschäftigten an. Wir bitten Sie daher:
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