20181119

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zur geplanten CO2-Regulierung

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Von:
Gesendet: Montag, 19. November 2018 17:07
An: unwi.und.de'

Cc: IG 16; IG 15; 'ib3@bmf.bund.de'; 'BUERO-IVD3@bmwi.bund.de'; 'Ref-G20
@bmvi.bund.de'; 'ref-stv23@bmvi.bund.de'; 'ref321@bk.bund.de';

BEE «und. EEE. Dund.ce‘
ES ipio.ce‘; u bmwi.bund.de‘;

lo bmvi.bund.de‘; oh mvi.bund.de‘;
Bo mv i.Dund.de‘; u bnvi.bund.de'; TUE
EEE 5 m .Dund.ce’; ES .bund.de'

Betreff: AW: CO2-HDV: Weisungsentwurf
Anlagen: Weisung - CO2-HDV - RAG Umwelt 20.11_BMWi_BMU.docx

 

   

  

 

Lieber Herr

Ihren Vorschlag können wir so nicht mittragen. Es gab eine Einigung zwischen St Flasbarth und BM Altmaier, bei den
Zielen 2025 und 2030 den Kommissionsvorschlag zu unterstützen. In einer heutigen Rücksprache ist zudem bekannt
geworden, dass auch BK’in den KOM-Vorschlag unterstützt.

Für die Ratsarbeitsgruppe können wir uns daher nicht erlauben, hinter dem Bekenntnis zum KOM-Vorschlag
grundsätzlich und insbesondere zu den Zielwerten 2025 und 2030 zurückzubleiben, Dabei ist weiterhin zu beachten,
dass wir hier eine „direction of travel“ und keine endgültige Position verkünden.

Ich bitte, auch die anderen betroffenen Ressorts, um Prüfung und Mitzeichnung des anliegenden
Kompromissvorschlags bis spätestens heute, 18 Uhr.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

IG 16
Technik der Luftreinhaltung im Verkehr und bei Brenn- und Treibstoffen; Biokraftstoffe

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit

Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn
Telefon +49 (0)228 99 305

E-Mail BEE Obmu.bund.de

Internet www.bmu.bund.de
Facebook www.facebook.de/bmu
Twitter twitter.com/bmu

Instagram www.instagram.com/bmu/

Von: bmwi.bund.de ob mwi.bund.de>

Gesendet: Montag, 19. November 2018 15:18

Ar: u om u.bund.de>

Cc: N O@ bimwi.bund.de; BUERO-IVD3@bmwi.bund.de; > rs buna.ce>;

EEE © px. und.’ ek. bund.de'

Betreff: Aw: CO2-HDV: Weisungsentwurf
1

Lieber Herr

anbei die Anmerkungen von Seiten BMWi.
Bitte beachten Sie, dass bis 17 Uhr noch Leitungsvorbehalt besteht.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Referat IVD3
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

 

Hannoversche Straße 28-30, 10115 Berlin
Tel:+49-(30)-18-615

E-Mail: 9 bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang
mit personenbezogenen Daten im BMWi können Sie der Datenschutzerklärung
auf www.bmwi.de/Datenschutzerklärung entnehmen.

 

 

Von: mailto: @bmu.bund.de]
Gesendet: Montag, 19. November 2018 10:37

Ar: | VD; EEE VD;  bmvi.bund.de'; EEE bmvi.bund.de';

@bmvi.bund.de'; ) BO 7 .bund.de', obmf.bund.de';
bmf.bund.de

Cc: IG 16; IG 15; 'ib3@bmf.bund.de'; BUERO-IVD3; 'Ref-G20@bmvi.bund.de'; 'ref-stv23@bmvi.bund.de';
'ref321@bk.bund.de‘';

BERG DK.bund.ce'; BES burd.de’; 010. ie
Betreff: CO2-HDV: Weisungsentwurf

   
 

Liebe KukK,

nochmal vielen Dank für Ihre Teilnahme an der Ressortrunde am Freitag. Anbei wie angekündigt der
Weisungsentwurf für die morgige Ratsarbeitsgruppe auf Grundlage unserer Diskussion. Für Ihre Anmerkungen bis
spätestens heute 13:30 wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

IG 16
Technik der Luftreinhaltung im Verkehr und bei Brenn- und Treibstoffen; Biokraftstoffe

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit

Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn
Telefon +49 (0)228 99 305 Mil
E-Mail ob mu.bund.de

Internet www.bmu.bund.de
Facebook www.facebook.de/bmu
Twitter twitter.com/bmu

Instagram www.instagram.com/bmu/
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Weisung erstellt von BMU,
abgestimmt mit BK B

RAG Umwelt am 20. November 2018

Top Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
UND DES RATES über COz2-Zielwerte für neue schwere Nutzfahrzeuge

Weisung

1. Ziel des Vorsitzes

° Vorstellung eines Kompromisspapiers der Ratspräsidentschaft [liegt noch
nicht vor]

e Rückmeldungen durch die Mitgliedsstaaten zu den Änderungsanträgen des
EP

2. Deutsches Verhandlungsziel/ Weisungstenor

e Erste Positionierung der Bundesregierung zum KOM-Vorschlag
e Kenntnisnahme der Rückmeldungen und Positionierungen der anderen
Mitgliedstaaten

3. Sprechpunkte

e Zuden Änderungsanträgen des EP können wir uns weitgehend noch nicht
äußern.

e Allerdings ist Deutschland derzeit dabei, auf politischer Ebene eine
Einschätzung zum KOM-Vorschlag zu entwickeln. Daher möchten wir
unsere „Fahrtrichtung“ vermelden und Ihnen den derzeitigen Stand unserer
Gedanken mitteilen:

o In-derTenderz-unterstützt-Deutschland hält-der

K oben tac-fürei
Diskussiensgrundlageunterstützt grundsätzlich den
Kommissionsvorschlag und; insbesondere die vorgeschlagenen
Minderungsziele für 2025 und 2030 gegenüber dem Basisjahr
2019. Deutschland hat aber zu mehreren spezifischen

" Regelungsinhalten noch Prüfbedarf. Insbesendere-die-von-der
3

Wichtig ist Deutschland-dabei, dass VECTO kontinuierlich
fortentwickelt wird. VECTO stellt die Bemessungsgrundlage für die

COz-Emissionen bei den schweren Nutzfahrzeugen dar. Es sollte
daher möglichst verbindlich festgeschrieben werden, dass VECTO
mindestens alle zwei Jahre aktualisiert bzw. erweitert wird. Diese
Überlegung sollte in einem Erwägungsgrund aufgegriffen werden
und bei künftigen Überarbeitungen der Zertifizierungsgesetzgebung
Berücksichtigung finden.

Zum Anreizsystem für Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge und
insbesondere zur Anrechnung von Bussen und kleinen Lkw, können
wir uns noch nicht näher äußern. Grundsätzlich halten wir
Supercredits bis mindestens 2025 für ein adäquates Anreizsystem.
Im Grundsatz unterstützen wir die vorgeschlagene Ausgestaltung
des Banking und Borrowing. Derzeit dürfen die
Emissionslastschriften den Zielwert 2025 um nicht mehr als 5%
überschreiten. Derzeitsird-die-maximalGrundsätzlich halten wir eine
Begrenzung der erlaubten Emissionslastschriften für notwendig; zur
vorgeschlagenen Höhe der Begrenzung auf 5% -Begrerztkönnen wir
uns noch nicht näher äußern. [Möglicherweise würden wir eine
geringfügige-Ausweitung dieser Begrenzung der
Emissionslastschriften unterstützen]

Hinsichtlich der Wir begrüßen-den-Verstoß-des-EP die
Strafzahlungen vorn 2025-515 2029-auf-8-909-€ pre-Sramm-pro
Tonnenkilometer zu. begrenzen-Generell sollte jedoch-sichergestellt
sein, dass die Strafzahlungen deutlich oberhalb, aber in einem
nachvollziehbaren Verhältnis zu dern Grenzvermeidungskosten
liegenwirksam-und-abschreskend-sind. DEU erbittet von KOM eine
inhaltliche Erläuterung und schriftliche Darlegung zu der Frage des
Verhältnisses zw. der vorgeschlagenen Strafhöhe und den
erwarteten Grenzvermeidungskosten in den einzelnen regulierten
Fahrzeugklasssenuntergruppen:..

Kommentiert [FTI1]: Falls Wort-Streichung nicht akzeptabel,
ganzen Satz streichen.

..-- 1 Kommentiert [MW2]: Änderungen aufbauend auf dem
vorläufigen Änderungsvorschlag des BMF.
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o Generell-Wir unterstützen wir-aush-dieeine-vergesehlagere
Ausgestaltung des Reviews 2022, die alle relevanten Parameter und
Rahmenbedingungen für das Inverkehrbringen von emissionsarmen
Fahrzeugtechnologien explizit nennt; in-diesem-Zusammerhang

 

 

Kraftsteffen-adressiert-und das Minderungsziel ab 2030 in einer
ergebnisoffenen Art und Weise auf seine Realisierbarkeit überprüft

 

unterstützen wir eine Fortschreibung der Regulierung über 2030
hinaus im Rahmen des Reviews) 00200000000 er:

o Auch-dDie beabsichtigte Erfassung der Realemissionsdaten

      

Kommentiert [FK3]: Wenn nicht akzeptabel, bitte gesamten
Punkt „Review“ streichen, weil wir hier nichts sagen, was über den
ohnehin vorgesehenen Review-Inhalt hinausgeht -- der Punkt
„erneuerbare Kraftstoffe“ ist für BMU nicht akzeptabel.

Zum Punkt Fortschreibung nach 2030 gab es zudem in der

Ressortrunde keinen Dissens. z

 
     
 

begrüßen wir im Grundsatz, sofern damit keine erheblichen
zusätzlichen Belastungen für die Fahrzeughersteller und die
Fahrzeugbetreiber verbunden sind und die Daten in einer Art und
Weise erhoben und bereitgestellt werden, dass sie keine

Rückschlüsse auf die betroffenen individuellen Fahrzeugbetreiber
zulassen. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass zunächst eine

 

    

fundierte Methodik zur Messung, Aufzeichung, Verarbeitung und
Veröffentlichung dieser Daten entwickelt wird.
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