20181119
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zur geplanten CO2-Regulierung“
nn RRRENPBERBEREEBIE BE WIREETREEU IS EEG RE NEEFTR AREAL Von: Gesendet: Montag, 19. November 2018 17:07 An: unwi.und.de' Cc: IG 16; IG 15; 'ib3@bmf.bund.de'; 'BUERO-IVD3@bmwi.bund.de'; 'Ref-G20 @bmvi.bund.de'; 'ref-stv23@bmvi.bund.de'; 'ref321@bk.bund.de'; BEE «und. EEE. Dund.ce‘ ES ipio.ce‘; u bmwi.bund.de‘; lo bmvi.bund.de‘; oh mvi.bund.de‘; Bo mv i.Dund.de‘; u bnvi.bund.de'; TUE EEE 5 m .Dund.ce’; ES .bund.de' Betreff: AW: CO2-HDV: Weisungsentwurf Anlagen: Weisung - CO2-HDV - RAG Umwelt 20.11_BMWi_BMU.docx Lieber Herr Ihren Vorschlag können wir so nicht mittragen. Es gab eine Einigung zwischen St Flasbarth und BM Altmaier, bei den Zielen 2025 und 2030 den Kommissionsvorschlag zu unterstützen. In einer heutigen Rücksprache ist zudem bekannt geworden, dass auch BK’in den KOM-Vorschlag unterstützt. Für die Ratsarbeitsgruppe können wir uns daher nicht erlauben, hinter dem Bekenntnis zum KOM-Vorschlag grundsätzlich und insbesondere zu den Zielwerten 2025 und 2030 zurückzubleiben, Dabei ist weiterhin zu beachten, dass wir hier eine „direction of travel“ und keine endgültige Position verkünden. Ich bitte, auch die anderen betroffenen Ressorts, um Prüfung und Mitzeichnung des anliegenden Kompromissvorschlags bis spätestens heute, 18 Uhr. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag IG 16 Technik der Luftreinhaltung im Verkehr und bei Brenn- und Treibstoffen; Biokraftstoffe Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn Telefon +49 (0)228 99 305 E-Mail BEE Obmu.bund.de Internet www.bmu.bund.de Facebook www.facebook.de/bmu Twitter twitter.com/bmu Instagram www.instagram.com/bmu/ Von: bmwi.bund.de ob mwi.bund.de> Gesendet: Montag, 19. November 2018 15:18 Ar: u om u.bund.de> Cc: N O@ bimwi.bund.de; BUERO-IVD3@bmwi.bund.de; > rs buna.ce>; EEE © px. und.’ ek. bund.de' Betreff: Aw: CO2-HDV: Weisungsentwurf
Lieber Herr anbei die Anmerkungen von Seiten BMWi. Bitte beachten Sie, dass bis 17 Uhr noch Leitungsvorbehalt besteht. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Referat IVD3 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Hannoversche Straße 28-30, 10115 Berlin Tel:+49-(30)-18-615 E-Mail: 9 bmwi.bund.de Internet: http://www.bmwi.de Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMWi können Sie der Datenschutzerklärung auf www.bmwi.de/Datenschutzerklärung entnehmen. Von: mailto: @bmu.bund.de] Gesendet: Montag, 19. November 2018 10:37 Ar: | VD; EEE VD; bmvi.bund.de'; EEE bmvi.bund.de'; @bmvi.bund.de'; ) BO 7 .bund.de', obmf.bund.de'; bmf.bund.de Cc: IG 16; IG 15; 'ib3@bmf.bund.de'; BUERO-IVD3; 'Ref-G20@bmvi.bund.de'; 'ref-stv23@bmvi.bund.de'; 'ref321@bk.bund.de‘'; BERG DK.bund.ce'; BES burd.de’; 010. ie Betreff: CO2-HDV: Weisungsentwurf Liebe KukK, nochmal vielen Dank für Ihre Teilnahme an der Ressortrunde am Freitag. Anbei wie angekündigt der Weisungsentwurf für die morgige Ratsarbeitsgruppe auf Grundlage unserer Diskussion. Für Ihre Anmerkungen bis spätestens heute 13:30 wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag IG 16 Technik der Luftreinhaltung im Verkehr und bei Brenn- und Treibstoffen; Biokraftstoffe Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn Telefon +49 (0)228 99 305 Mil E-Mail ob mu.bund.de Internet www.bmu.bund.de Facebook www.facebook.de/bmu Twitter twitter.com/bmu Instagram www.instagram.com/bmu/
Weisung erstellt von BMU, abgestimmt mit BK B RAG Umwelt am 20. November 2018 Top Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über COz2-Zielwerte für neue schwere Nutzfahrzeuge Weisung 1. Ziel des Vorsitzes ° Vorstellung eines Kompromisspapiers der Ratspräsidentschaft [liegt noch nicht vor] e Rückmeldungen durch die Mitgliedsstaaten zu den Änderungsanträgen des EP 2. Deutsches Verhandlungsziel/ Weisungstenor e Erste Positionierung der Bundesregierung zum KOM-Vorschlag e Kenntnisnahme der Rückmeldungen und Positionierungen der anderen Mitgliedstaaten 3. Sprechpunkte e Zuden Änderungsanträgen des EP können wir uns weitgehend noch nicht äußern. e Allerdings ist Deutschland derzeit dabei, auf politischer Ebene eine Einschätzung zum KOM-Vorschlag zu entwickeln. Daher möchten wir unsere „Fahrtrichtung“ vermelden und Ihnen den derzeitigen Stand unserer Gedanken mitteilen: o In-derTenderz-unterstützt-Deutschland hält-der K oben tac-fürei Diskussiensgrundlageunterstützt grundsätzlich den Kommissionsvorschlag und; insbesondere die vorgeschlagenen Minderungsziele für 2025 und 2030 gegenüber dem Basisjahr 2019. Deutschland hat aber zu mehreren spezifischen " Regelungsinhalten noch Prüfbedarf. Insbesendere-die-von-der
Wichtig ist Deutschland-dabei, dass VECTO kontinuierlich fortentwickelt wird. VECTO stellt die Bemessungsgrundlage für die COz-Emissionen bei den schweren Nutzfahrzeugen dar. Es sollte daher möglichst verbindlich festgeschrieben werden, dass VECTO mindestens alle zwei Jahre aktualisiert bzw. erweitert wird. Diese Überlegung sollte in einem Erwägungsgrund aufgegriffen werden und bei künftigen Überarbeitungen der Zertifizierungsgesetzgebung Berücksichtigung finden. Zum Anreizsystem für Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge und insbesondere zur Anrechnung von Bussen und kleinen Lkw, können wir uns noch nicht näher äußern. Grundsätzlich halten wir Supercredits bis mindestens 2025 für ein adäquates Anreizsystem. Im Grundsatz unterstützen wir die vorgeschlagene Ausgestaltung des Banking und Borrowing. Derzeit dürfen die Emissionslastschriften den Zielwert 2025 um nicht mehr als 5% überschreiten. Derzeitsird-die-maximalGrundsätzlich halten wir eine Begrenzung der erlaubten Emissionslastschriften für notwendig; zur vorgeschlagenen Höhe der Begrenzung auf 5% -Begrerztkönnen wir uns noch nicht näher äußern. [Möglicherweise würden wir eine geringfügige-Ausweitung dieser Begrenzung der Emissionslastschriften unterstützen] Hinsichtlich der Wir begrüßen-den-Verstoß-des-EP die Strafzahlungen vorn 2025-515 2029-auf-8-909-€ pre-Sramm-pro Tonnenkilometer zu. begrenzen-Generell sollte jedoch-sichergestellt sein, dass die Strafzahlungen deutlich oberhalb, aber in einem nachvollziehbaren Verhältnis zu dern Grenzvermeidungskosten liegenwirksam-und-abschreskend-sind. DEU erbittet von KOM eine inhaltliche Erläuterung und schriftliche Darlegung zu der Frage des Verhältnisses zw. der vorgeschlagenen Strafhöhe und den erwarteten Grenzvermeidungskosten in den einzelnen regulierten Fahrzeugklasssenuntergruppen:.. Kommentiert [FTI1]: Falls Wort-Streichung nicht akzeptabel, ganzen Satz streichen. ..-- 1 Kommentiert [MW2]: Änderungen aufbauend auf dem vorläufigen Änderungsvorschlag des BMF.
o Generell-Wir unterstützen wir-aush-dieeine-vergesehlagere Ausgestaltung des Reviews 2022, die alle relevanten Parameter und Rahmenbedingungen für das Inverkehrbringen von emissionsarmen Fahrzeugtechnologien explizit nennt; in-diesem-Zusammerhang Kraftsteffen-adressiert-und das Minderungsziel ab 2030 in einer ergebnisoffenen Art und Weise auf seine Realisierbarkeit überprüft unterstützen wir eine Fortschreibung der Regulierung über 2030 hinaus im Rahmen des Reviews) 00200000000 er: o Auch-dDie beabsichtigte Erfassung der Realemissionsdaten Kommentiert [FK3]: Wenn nicht akzeptabel, bitte gesamten Punkt „Review“ streichen, weil wir hier nichts sagen, was über den ohnehin vorgesehenen Review-Inhalt hinausgeht -- der Punkt „erneuerbare Kraftstoffe“ ist für BMU nicht akzeptabel. Zum Punkt Fortschreibung nach 2030 gab es zudem in der Ressortrunde keinen Dissens. z begrüßen wir im Grundsatz, sofern damit keine erheblichen zusätzlichen Belastungen für die Fahrzeughersteller und die Fahrzeugbetreiber verbunden sind und die Daten in einer Art und Weise erhoben und bereitgestellt werden, dass sie keine Rückschlüsse auf die betroffenen individuellen Fahrzeugbetreiber zulassen. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass zunächst eine fundierte Methodik zur Messung, Aufzeichung, Verarbeitung und Veröffentlichung dieser Daten entwickelt wird.