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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zur geplanten CO2-Regulierung“
BERRRRREER 1... 234 3 032383 Eh ont Dmtuaaen ol nor eben Von: Gesendet: Dienstag, 27. November 2018 16:44 An: ob nwi.Dund.de oo mwi.bund.de'; 'ib3 @bmf.bund.de'; 'BUERO-IVD3@bmwi.bund.de'; 'Ref-G20@bmvi.bund.de'; 'ref-stv23@bmvi.bund.de'; 'ref321@bk.bund.de ook. bund.de‘; © bK.bund.de‘; bmvi.bund.de‘; Bob mvi.bund.de' bmvi.bund.de'; BEE © br vi.bunc. ie EEE TER 577 Dun. EEE br Dun. de bmjv.bund.de' Cc: IG 16, IGI5 Betreff: Bitte um Prüfung und Mitzeichnung: Antwortschreiben der Bundesregierung an Daimler zu CO2-HDV Liebe Kolleginnen und Kollegen, anliegend ein Antwortentwurf auf ein Schreiben der Fa. Daimler zu CO2-HDV, das Ihre Häuser in dieser Form ebenfalls erhalten haben sollten (s. anbei). Die Beantwortung sollte (auch auf Bitte BK’in) im Namen der gesamten Bundesregierung erfolgen. Wir bitten daher um Ihre Anmerkungen und Mitzeichnung bis morgen, 12 Uhr. Antwort BReg Anschreiben zur Daimler.docx europäischen C... Für einen ähnlichen AE zu anliegendem, z.T. wortgleichem Schreiben der Fa. MAN werden wir dann nochmal zeitnah auf Grundlage der ressortabgestimmten Antwort für Daimler zukommen. Schreiben MAN.pdf Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag IG 16 Technik der Luftreinhaltung im Verkehr und bei Brenn- und Treibstoffen; Biokraftstoffe Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn Telefon +49 (0)228 99 305 E-Mail ob u.Dund.de Internet www.bmu.bund.de Facebook www .facebook.de/bmu Twitter twitter.com/bmu Instagram www.instagram.com/bmu/
Herm Leiter Mercedes-Benz LKW Daimler AG 70546 Stuttgart Herrn Leiter Global Powertrain, E-Mobility und Produktionsplanung Daimler Trucks Herrn Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Daimler AG Herrn Betriebsratsvorsitzender Mercedes-Benz und EvoBus Werk Mannheim Herrn Betriebsratsvorsitzender Mercedes-Benz Werk Kassel Herrn etriebsratsvorsitzender Mercedes-Benz Werk Wörth/GLC Germersheim Berlin, Sehr geehrte Herren, vielen Dank für Ihre Schreiben vom 1. November 2018, in dem Sie Ihre Sorge hinsichtlich der Auswirkungen der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen CO;>-Flottenziele für Lkw auf Ihr Unternehmen zum Ausdruck bringen. Deutsche Hersteller und Zulieferer sind im Sektor der Nutzfahrzeuge technisch führend und ihre Produkte international gefragt. Das ist eine wichtige Voraussetzung für den Beitrag zu Beschäftigung und wirtschaftlichem Wohlstand, den Ihre Branche in der Bundesrepublik leistet. Ihre Anmerkungen zum Vorschlag, insbesondere zur Höhe der Zielwerte, zur Anrechnung von Null- und Niedrigemissionsfahrzeugen durch Supercredits, zu den zeitlichen Flexibilisierungsoptionen durch Emissionsgutschriften und Lastschriften sowie zu den Strafzahlungen haben wir daher aufmerksam zur Kenntnis genommen und möchte die Gelegenheit nutzen, um Ihnen unsere vorläufige Sicht auf den Vorschlag mitzuteilen.
Der Verkehrssektor ist beim Klimaschutz das Sorgenkind - hier sind die CO2-Emissionen noch über dem Niveau von 1990, während in anderen Bereichen die Emissionen bereits deutlich zurückgegangen sind. Unter anderem sind Emissionen durch den Lkw-Verkehr in den letzten Jahrzehnten, getrieben durch die wachsende Verkehrsleistung, angestiegen und machen nun knapp ein Viertel der gesamten CO>-Emissionen des Verkehrs aus. Um unsere rechtsverbindlichen Klimaziele einhalten zu können, müssen jedoch nach Auffassung der Bundesregierung die CO>-Emissionen aus dem Verkehrssektor bis 2030 um mindestens 40% sinken. Hier besteht also großer Handlungsbedarf. Die vorhandenen technischen Potentiale zur Verringerung der Emissionen und des Energieverbrauchs von Lkw müssen wir daher unbedingt nutzen. Deswegen setzt sich die Bundesregierung grundsätzlich für eine unter diesem Gesichtspunkt hinreichend ambitionierte Ausgestaltung der Regulierung ein. Wir sind der Auffassung, dass solche ambitionierten CO>-Ziele für Fahrzeuge und die Sicherung von Wertschöpfung und guten Arbeitsplätzen nicht im Widerspruch stehen, sondern gehen miteinander einhergehen. Deswegen unterstützen wir grundsätzlich den Kommissionsvorschlag und insbesondere die vorgeschlagenen Minderungsziele für 2025 und 2030 gegenüber dem Basisjahr 2019. Wir sind der Auffassung, dass nicht über diese Ziele hinausgegangen werden sollte. Zu mehreren spezifischen Regelungsinhalten, insbesondere zum auch von Ihnen hervorgehobenen Anreizmechanismus für Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge haben wir allerdings noch Prüfbedarf. Wir sprechen uns zudem für die kontinuierliche Fortentwicklung von VECTO aus. Es sollte möglichst verbindlich festgeschrieben werden, dass VECTO mindestens alle zwei Jahre aktualisiert bzw. erweitert wird. Zu Ihrer Sorge zu überproportional hohen Strafzahlungen sind wir der Auffassung, dass sichergestellt sein muss, dass die Strafzahlungen deutlich oberhalb, aber in einem nachvollziehbaren Verhältnis zu den Grenzvermeidungskosten liegen. In diesem Zusammenhang möchten wir der Darstellung aus Ihrem Schreiben widersprechen, dass Hersteller „die Vermeidung von Strafen nur zum Teil beeinflussen können“. Vielmehr bestimmen ausschließlich die Hersteller unter der von der Kommission vorgeschlagenen Ausgestaltung die als Bemessungsgrundlage für die Flottenziele dienenden Emissionsdaten. Eine Gefahr, dass durch Maßnahmen von Aufbau- oder Anhängerherstellern Strafzahlungen für OEMs fällig werden könnten, besteht nach Auffassung der Bundesregierung nicht.
Der Bundesregierung ist, wie auch eingangs hervorgehoben, eine erfolgreiche und wettbewerbsfähige Nutzfahrzeugindustrie in Deutschland und in Europa sehr wichtig. Deswegen werden wir Sorge dafür tragen, dass sachliche begründete Bedenken Ihrerseits in unserem Engagement für eine ambitionierte Regulierung weiterhin Berücksichtigung finden werden. Mit freundlichen Grüßen
0.025.00.F B20.900.0: DAIMIER An die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Frau Svenja Schulze Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Stresemannstraße 128-130 10117 Berlin 1. November 2018 Sehr geehrte Frau Bundesministerin, seit über 120 Jahren steht die Marke Mercedes-Benz für die Produktion von Lkw in Deutschland. Mit mehr als 30.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Deutschland produzieren wir erfolgreich in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg. Unsere Lkw stehen im internationalen Vergleich an der Spitze, wenn es um Wirtschaftlichkeit, Zuverlässigkeit, Sicherheit und Nachhaltigkeit geht. Wir setzen alles daran, dass dies auch in Zukunft so bleibt. Deshalb möchten wir Sie heute über unsere Sorgen hinsichtlich der geplanten europäischen CO2-Regulierung für schwere Nutzfahrzeuge informieren. Bestmögliche CO2-Effizienz war und ist für unser Unternehmen ein selbstverständliches Ziel. In den vergangenen Jahrzehnten ist es uns neben der Umsetzung von insgesamt 6 Euro-Emissionsstufen gelungen, die Kraftstoff- und somit CO2-Effizienz unserer am meisten verkauften Fahrzeuge kontinuierlich zu verbessern, konkret um 22 Prozent in 20 Jahren. Damit leisten wir bereits jetzt einen Beitrag zum Klimaschutz, der auch unseren Kunden nutzt und unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessert. Der jetzt in Brüssel diskutierte Regulierungsvorschlag geht jedoch so weit über das aus unserer Sicht technisch und ökonomisch Leistbare hinaus, dass wir es für erforderlich halten, Sie über mögliche Auswirkungen auf unsere Standorte in Wörth, Mannheim, Gaggenau und Kassel zu informieren. Die EU-Kommission hat am 17. Mai 2018 vorgeschlagen, die CO2-Emissionen um 15 Prozent bis 2025 sowie um 30 Prozent bis 2030 zu mindern (bezogen jeweils auf das Basisjahr 2019). Dies entspricht einer Verdrei- bis Vervierfachung der bislang durchschnittlich pro Jahr erreichten kontinuierlichen Reduktion von Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen. Mit der Abstimmung im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments am 17. Oktober 2018 wurde das Minderungsziel für das Jahr 2025 noch einmal auf 20 Prozent und für das Jahr 2030 auf 35 Prozent erhöht. Wenn die Ausgangsposition für diese Reduktion voraussichtlich erst Ende 2020 bekannt wird, verbleiben uns bis zum Zwischenziel 2025 vier Jahre, um dieses Ziel zu erreichen. Offen bleibt dabei die Frage, wie in dieser kurzen Frist ein von Politik und Wirtschaft gemeinsam getragener realistischer Umsetzungspfad für eine erfolgreiche Transformation aussehen kann, der gleichermaßen ökologische, ökonomische und soziale Aspekte berücksichtigt. Dies erfordert eine realistische Positionsbestimmung, wo unsere Industrie gegenwärtig steht: Die mit höchsten Anstrengungen betriebene Optimierung der Dieseltechnologie stößt trotz weiterer Effizienzgewinne zunehmend an ihre physikalischen und technischen Grenzen. Ambitioniert aber noch realistisch ist eine weitere Verbesserung der CO2-Reduktion um ca. 50% auf ca. 1,5% jährlich in den nächsten 10 Jahren. Daimler AG Sitz und Registergericht/Domicile and Daimler AG, Stuttgart, Germany Court of Registry: Stuttgart Vorstand/Board of Management: Dieter Zetsche, Vorsitzender/Chairman; HRB-Nr./Commercial Register No.: 19360 Martin Daum, Renata Jungo Brüngger, Ola Källenius, Wilfried Porth Vorsitzender des Aufsichtsrats/Chairman Britta Seeger, Hubertus Troska, Bodo Uebber of the Supervisoty Board: Manfred Bischoff
-2- Selbstverständlich arbeiten unsere Techniker mit Hochdruck daran, so schnell wie möglich die erforderlichen alternativen Antriebe auf den Weg zu bringen. Einen konkreten Einblick, was bereits erreicht ist, konnten Fachbesucher, Politik und Öffentlichkeit zuletzt auf der Internationalen Automobil Ausstellung (lAA) in Hannover erhalten. Dennoch ist das Ziel bei Technologie, Infrastruktur, Kundenakzeptanz und Kosteneffizienz noch lange nicht erreicht. So gibt es derzeit auch keine verlässlichen Prognosen, wann kosteneffiziente alternative Antriebe und die dafür notwendige eigenständige Infrastruktur für den Lkw-Verkehr im erforderlichen Leistungsumfang bereitstehen und von den Kunden angenommen werden. Sicher scheint dagegen, dass sich die Elektromobilität zuerst im urbanen Raum und erst später im Fernverkehr, der die meisten Transportleistungen erbringt, durchsetzen wird. Das bedeutet, dass diese Technologien erst mittel- bis langfristig ihren Beitrag zur CO2-Reduktion leisten, den die EU bei den aktuell vorgeschlagenen Grenzwerten schon für heute unterstellt. Ein erfolgreicher Transformationsprozess würde vor allem von geeigneten Anreizmechanismen profitieren. Deshalb bedauern wir, dass der Regulierungsvorschlag eine Mehrfachanrechnung für Zero- und Low-Emission-Vehicles (ZEV/LEV) lediglich mit einem maximalen Faktor von zwei vorsieht und damit unberücksichtigt lässt, ob die Reichweite eines elektrischen LKW im Einsatz 50km oder 400km beträgt. Dies steht im Widerspruch zu der Tatsache, dass elektrische Antriebe um den Faktor vier bis fünf Mal teurer sind als konventionelle Antriebe. Ein positives Modell ist dagegen die in den USA bestehende Praxis, bei der batteriebetriebene Fahrzeuge mit dem Faktor 4,5 und Brennstoffzellenfahrzeuge sogar mit dem Faktor 5,5 angerechnet werden. Wir halten eine solche Anrechnung abhängig von der Reichweite der ZEV für sinnvoll, also mit dem Faktor 5 (Reichweite größer 400 km), Faktor 4 (Reichweite größer 200 km) und Faktor 3 (Reichweite größer 100 km) sowie linear sinkend auf 1,5 für Fahrzeuge mit mindestens 35 Prozent weniger CO2 gegenüber dem Basisjahr 2019. Eine Begrenzung solcher Anrechnungsfaktoren sollte mit Blick auf eine realistische Anlaufzeit nicht vor dem Jahr 2030 und dann mit 10 Prozent statt 3 Prozent greifen. Auch das sogenannte „Banking and Borrowing System“ sollte praxisnah angelegt werden. Sogenannte Credits sollten im gesamten Zeitraum (2019-2030) gelten. Den Herstellern sollte es erlaubt sein, diese innerhalb von fünf Jahren zu nutzen, wobei ein Ausgleich von Überschreitungen innerhalb von drei Jahren erfolgen kann. Eine Übererfüllung der Grenzwerte sollte ebenfalls analog der Regelung in den USA zu Credits führen. Nicht zuletzt besorgt uns die überproportionale Höhe der Strafen bei Grenzwertüberschreitungen, die beim Lkw mit 6.800 Euro je g/tkm etwa 30-mal höher ist als bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen. Dabei ist aus unserer Sicht auch zu berücksichtigen, dass die Hersteller der Zugmaschine nur einen Teil des Gesamtsystems verantworten und damit die Vermeidung von Strafen nur zum Teil beeinflussen können. Die geplante Regulierung erfolgt zu einem Zeitpunkt, wo die Hersteller von schweren Nutzfahrzeugen mit stagnierenden, zum Teil sogar deutlich sinkenden Zulassungszahlen in Europa konfrontiert sind. Mit der Umsetzung aus unserer Sicht unrealistischer Ziele und insbesondere im Fall der genannten Strafzahlungen kämen auf Hersteller massive finanzielle Belastungen zu, die zu Lasten der Investitionen und damit der Zukunftsfähigkeit gehen.
-3- Die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments in der Woche vom 12. November und die Positionierung der Bundesregierung im Europäischen Rat markieren wichtige Meilensteine für einen ökologisch, ökonomisch und sozial ausgewogenen Transformationsprozess. Wir wären Ihnen deshalb sehr dankbar, wenn Sie unsere diesbezüglichen Argumente und ernsthaften Sorgen nachvollziehen und sich für realistische und umsetzbare Ziele einsetzen Gern stehen wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern für ein Gespräch und weitere Erläuterungen zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen ae Vereza LKW Leiter Global Powertrain, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates E-Mobility & Produktionsplanung Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender Daimler Trucks Daimler AG Betriebsratsvorsitzender Mercedes-Benz und EvoBus Werk Mannheim Betriebsratsvorsitzender Mercedes-Benz Werk Kassel Betriebsratsvorsitzender Mercedes-Benz Werk Wörth/GLC Germersheim
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