20181203 Entwurf Schreiben an MAN
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zur geplanten CO2-Regulierung“
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz <<ENTWURF>>> und nukleare Sicherheit Ref-/AG-Leiter/in: Ref./in: Sachb./in: Bürosachb;/in: C:\ User AppDatallocal\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\CKSS3497\Antwort BReg Rhrdesnirisietah td Ufmel, dtauıschldd uhRn RO $indrfed,711055 Berlin Svenja Schulze 1) Herm Bundesministerin Vorstandsvorsitzenden TEL +49 3018 305-2000 FAX +49 3018 305-2046 MAN Trucks & Bus AG maileingang@bmu.bund.de Postfach 50 06 20 www.bmu.de 80976 München Herrn Gesamtbetriebsratsvorsitzenden E MAN Trucks & Bus AG Postfach 50 06 20 80976 München Einführung von CO:-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge IG 16 — 45405-4/1 Berlin, Sehr geehrte Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 05. November 2018, in dem Sie Ihre Sorge hinsichtlich der Auswirkungen der von der Europäischen Kommis- sion vorgeschlagenen CO>-Flottenziele für Lkw auf Ihr Unternehmen zum Ausdruck bringen. Auch im Namen meiner Kollegen aus dem Bundesminis- terium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbrau- cherschutz und dem Bundesministerium der Finanzen möchte ich gern die Gelegenheit nutzen, um Ihnen unsere vorläufige Sicht auf den Kommissi- onsvorschlag mitzuteilen. Die hiesigen Hersteller und Zulieferer von Nutzfahrzeugen sind technisch führend und leisten daher einen wichtigen Beitrag zu Beschäftigung und Zustell- und Lieferadresse: Stresemannstraße 128-130, Zufahrt über Erna-Berger-Straße, 10117 Berlin Besucheradresse: Köthener Straße 2-3, 10963 Berlin Verkehrsanbindung: Haltestelle Potsdamer Platz, S-/U-Bahn: S1, S2, S25, S26, U2, Bus: 200, M41, M48, M85
MR Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz <<<ENTWURF>>> und nukleare Sicherheit Seite 2 wirtschaftlichem Wohlstand Deutschlands. Ihre Überlegungen zum Vor- schlag der Europäischen Kommission nehmen wir daher sehr aufmerksam zur Kenntnis und berücksichtigen sie bei der Einschätzung des Regulie- rungsvorschlags. Für einen wirksamen Klimaschutz besteht auch im Verkehrssektor erhebli- cher Handlungsbedarf. Die CO>-Emissionen dieses Sektors liegen derzeit über dem Niveau von 1990, während in anderen Bereichen die Emissionen bereits deutlich zurückgegangen sind. Die Emissionen des Lkw-Verkehrs machen nun knapp ein Viertel der gesamten CO>-Emissionen des Verkehrs aus. Nach dem Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung sollen die CO>- Emissionen des Verkehrsbereichs bis 2030 um 40 bis 42 Prozent sinken. Hintergrund sind rechtsverbindliche Klimaschutzziele des Pariser Klima- schutzübereinkommens und der EU-Zielverteilungsverordnung, die für die nicht vom Emissionshandel betroffenen Sektoren für Deutschland eine Min- derung der Emissionen um insgesamt 38 Prozent bis 2030 vorsieht. Die technischen Potentiale zur Verringerung der CO>-Emissionen und des Ener- gieverbrauchs müssen daher auch bei schweren Nutzfahrzeugen unbedingt genutzt werden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass ambitionierte CO;-Zielwerte und die Sicherung von Wertschöpfung und guten Arbeits- plätzen nicht im Widerspruch stehen müssen, sondern miteinander einherge- hen können. Die Bundesregierung unterstützt daher grundsätzlich den Kommissionsvor- schlag und insbesondere die von der Kommission vorgeschlagenen Minde- rungsziele für 2025 und 2030 (jeweils gegenüber dem Basisjahr 2019). Über
MR Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz S<ZENTWURF>> und nukleare Sicherheit Seite 3 diese Ziele sollte nach Auffassung der Bundesregierung nicht hinausgegan- gen werden. Zu einigen weiteren Regelungsinhalten, insbesondere zu dem auch von Ihnen hervorgehobenen Anreizmechanismus für Null- und Niedri- gemissionsfahrzeuge besteht allerdings noch Prüfbedarf. Die Bundesregierung spricht sich zudem für die kontinuierliche Fortent- wicklung des Simulationswerkzeugs VECTO aus, das der Regulierung zu Grunde liegt. Es sollte möglichst verbindlich festgeschrieben werden, dass VECTO mindestens alle zwei Jahre aktualisiert bzw. erweitert wird. Zu Ih- rer Sorge zu überproportional hohen Strafzahlungen muss nach hiesiger Auffassung für eine wirksame Regulierung sichergestellt sein, dass die Strafzahlungen deutlich oberhalb, aber in einem nachvollziehbaren Verhält- nis zu den Grenzvermeidungskosten liegen. Der Bundesregierung ist eine auch künftig erfolgreiche und wettbewerbsfä- hige Nutzfahrzeugindustrie in Deutschland und Europa sehr wichtig. Wir versichern Ihnen daher, dass sich die Bundesregierung bei ihrem Engage- ment für eine gute und zukunftssichere CO>-Regulierung sehr sorgfältig und ausführlich mit den Sachverhalten sowie den Belangen aller maßgeblichen Interessensgruppen auseinandersetzt und danken ausdrücklich für Hinweise und sachlich begründete Bedenken, die für die angestrebte ambitionierte und ausgewogene CO>-Regulierung hilfreich sind. Mit freundlichen Grüßen
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