KRAP3.234-A5/A4/A3-C-20200817122325
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zur geplanten CO2-Regulierung“
- BT-Umweltausschuss zu CO>-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge am 12.12.2018
I A.A. ASWS-Uf a Bei Referat IGI6 Berlin, 6.12.2018 RefL: Hausruf: Ref.: Vorbericht zum EU-Umweltministerrat (am 20. Dezember in Brüssel) im BT-Umweltausschuss am 12.12.2018 CO»-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge (Allgemeine Ausrichtung) Hinweis: Die Verhandlungen zum Dossier laufen (AStV-Befassung am 7.12.), es besteht kurzfristiger Aktualisierungsbedarf. RefL IG 16 begleitet die AfU-Sitzung. A. Sprechpunkte e Die Bundesregierung hat den Verordnungsvorschlag der Kommission zur Einführung der CO>-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge intensiv geprüft. e Schwere Nutzfahrzeuge machen in Deutschland inzwischen rund ein Drittel der verkehrsbedingten CO>-Emissionen aus, mit steigender Tendenz. Schwere Nutzfahrzeuge tragen somit erheblich zu den ebenfalls insgesamt zunehmenden Emissionen aus dem Verkehrssektor bei. Deswegen ist es unverzichtbar, dass schnell eine wirksame Regelung zur Begrenzung des CO»-Emissionsausstoßes im Bereich der schweren Nutzfahrzeuge eingeführt wird. Nur so können wir diesem Trend entgegenwirken. e Die EU ist in diesem Bereich Nachzügler. Unter anderem in JAP, den USA, CAN und CHN bestehen teilweise bereits seit vielen Jahren solche Grenzwerte. e Mit den Grenzwerten können bereits heute vorhandene, erhebliche Effizienzpotenziale zur Anwendung kommen. e Die Bundesregierung unterstützt den Kommissionsvorschlag und insbesondere die vorgeschlagenen Minderungsziele für 2025 und 2030 gegenüber dem Basisjahr 2019 (15% bis 2025, 30% bis 2030). Auch wenn die Studien darüber hinaus gehende Minderungspotenziale im konventionellen Bereich identifiziert haben, streben wir nicht an, darüber hinauszugehen.
Die Bundesregierung unterstützt außerdem den Vorschlag des Super-Credit- Systems der Kommission, d.h. die stärkere Anrechnung von Null- und Niedrigemissionsfahrzeugen. Über die genaue Ausgestaltung des Systems wird in der Bundesregierung noch beraten. Auch wird von der Bundesregierung das SOQ. „Banking and Borrowing“- System unterstützt. Minderungen und Mehremissionen gegenüber der Regelentwicklung können so bis 2029 miteinander verrechnet werden. Strafzahlungen sollen in einem nachvollziehbaren Verhältnis zu den Grenzvermeidungskosten stehen. Die Bundesregierung hat hierzu die Kommission um weitere Informationen zur Berechnungsgrundlage gebeten. Eine Einigung zu dem Dossier im Rahmen der aktuellen Legislaturperiode ist der Bundesregierung ausgesprochen wichtig. Das hat auch die Umweltministerin beim letzten Umweltrat im Oktober deutlich gemacht. B. Mögliche Nachfragen und Antworten I. Fragen, die im breiteren Kontext für die MdB von Interesse sein könnten Fehlt es nicht an der notwendigen Infrastruktur für alternative Antriebe? Die Europäische Kommission hat die möglichen Fahrzeugtechnologien und Kosten unter Beteiligung der Fahrzeugindustrie eingehend untersuchen lassen. Für die Höhe der Zielwerte wurden die Potentiale konventioneller Antriebstechnologien zugrunde gelegt. Die Kommission geht davon aus, dass die Minderungen mit Verbesserungen bei konventionellen Fahrzeugen erreichbar sind. Emissionsfreie Antriebe sind aus Sicht der Kommission somit keine Voraussetzung zur Erreichung der vorgeschlagenen Ziele. Das Vorhandensein einer entsprechenden Infrastruktur somit auch nicht. II. Fragen zu Hauptdiskussionspunkten und -argumenten; insbesondere Begründung zentraler deutscher Positionen, die von anderen wichtigen
Akteuren (z.B. KOM, Ratsmehrheit/wichtigen MS, EP, BTag, Bundesrat) abweichen. Zu welchen Punkten besteht noch keine Einigun im Ressortkreis? ee este noch keine Einigung im Ressortkreis? e ESsgibt noch keine abgestimmte Position zur Anrechenbarkeit von Fahrzeugen der Kategorien M2 (Busse), M3 (Reisebusse) und von bestimmten Fahrzeugen der Kategorie N (Kleinlastwagen inkl. Arbeitsfahrzeuge) im Anreizsystem für Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge. e Banking and Borrowing: Über die Höhe der Begrenzung der erlaubten Emissionslastschriften in diesem System besteht noch keine Einigung (Vorschlag der Kommission: 5 %). e ESgibt noch keine Festlegung hinsichtlich der geeigneten Höhe der Pönale. Wie bewertet die Bundesregierung das Ambitionsniveau bzw. das Ziel, Emissionen bis 2030 um 30 % zu mindern? e Wie auch die BK’in bereits sagte: der Verkehrssektor ist beim Klimaschutz das Sorgenkind. Hier muss generell dringend mehr passieren. e Die Verkehrsprognosen gehen davon aus, dass bis 2030 der Straßengüterverkehr weiter deutlich wächst. e Wir betrachten den Vorschlag der Kommission als eine gute Grundlage. Wir denken, dass es wichtig ist, dass der Vorschlag umweltpolitisch ambitioniert ausgestaltet wird, aber gleichzeitig für die Industrie keine unnötigen Strukturbrüche bewirkt. Die industriepolitischen und ökologischen Ziele der Bundesregierung lassen sich mit dem Vorschlag gut vereinbaren. Ist das Ambitionsniveau des KOM-Vorschlags für die Industrie überhaupt leistbar? Ist ee rorschlags für die Industrie überhaupt leistbar? Ist der Vorschlag nicht zu ambitioniert? e Nein. Der Vorschlag der Europäischen Kommission stützt sich auf ein umfassendes Impact Assessment der Europäischen Kommission, das mit verschiedenen, sehr detaillierten Gutachten hinterlegt ist. In den Analysen werden mögliche Fahrzeugtechnologien und Kosten unter Beteiligung der Fahrzeugindustrie eingehend untersucht.
e Wir können davon ausgehen, dass wir mit dem Vorschlag der Kommission ein gutes Mittelmaß zwischen technischer Machbarkeit für die Hersteller und ambitioniertem Klimaschutz wählen. III. Sonstige Aspekte, die von Verbänden o.ä. problematisiert werden könnten. C. Hintergrund Die Bundesregierung hat sich bereits zu dem Verordnungsvorschlag weitgehend positioniert und unterstützt grundsätzlich den Vorschlag der Europäischen Kommission - insbesondere hinsichtlich der vorgeschlagenen Minderungsziele. Entscheidend wird sein, dass es eine allgemeine Ausrichtung beim Umweltrat gibt. Auch mit einer solchen Ausrichtung wird es noch schwierig werden, mit dem EP bis zur letzten Möglichkeit der Plenarabstimmung (März 2019) eine Einigung ZU erzielen. Die neue Ratspräsidentschaft (ROU) befasst sich noch nicht intensiv mit dem Dossier. Das größte Risiko besteht also darin, dass es keine Entscheidung mehr in dieser EP- Wahlperiode gibt. Die Emissionsminderung durch eine Verschiebung in die nächste EP-Wahlperiode würde sich allein für DEU um 2 bis 5 Mio. Tonnen CO2 verringern. Anders als bei dem Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Fortführung von Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ist der Vorschlag zur Einführung von Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge hinreichend ambitioniert - und auch qualitativ durchdachter. Dies zeigt sich auch daran, dass die Forderungen des EPs und der ambitionierteren Mitgliedstaaten gegenüber den weniger ambitionierten Staaten bezüglich des Ambitionsniveaus nicht so weit auseinanderliegen, wie etwa bei dem Vorschlag für Pkw. Eine Einigung scheint zu diesem Verordnungsvorschlag wesentlich leichter zu erreichen, als zu dem Verordnungsvorschlag für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Trotzdem besteht - auch innerhalb des Ressortkreises — weiterhin Dissens ZU kleineren Punkten, wie der Anrechenbarkeit von zusätzlichen Fahrzeugen der Kategorien M2 (Busse), M3 (Reisebusse) und von bestimmten Fahrzeugen der Kategorie N (Kleinlastwagen inkl. Arbeitsfahrzeuge) im Rahmen des Anreizmechanismus, oder der Höhe der Begrenzung der erlaubten Emissionslastschriften im „Banking und Borrowing"-System (KOM-Vorschlag: 5 %). Im Einzelnen: Verordnungsvorschlags der KOM e Wesentliche Eckpunkte des Verordnungsvorschlags der KOM (Mai 2018) für schwere Nutzfahrzeuge: e Ambitionsniveau als prozentuale Reduktion für schwere Nutzfahrzeuge o Ab 2025: CO>-Minderung von 15 % ggü. 2019
o Ab 2030: CO»-Minderung von mind. 30 % ggü. 2019 (ggf. Anpassung des Ziels nach Review) Begünstigungssystem (Super-Credits) für Null- und Niedrigemissionsfahrzeugen (ZLEV) vorgesehen, die eine Erleichterung um bis zu 3 % der herstellerspezifischen Zielwerte bewirken können. Early-Credits: Hersteller können vorzeitige Minderungen ab 2020 auf ihre künftigen Zielwerte anrechnen lassen. Review-Mechanismus: Ein Review im Jahr 2022 soll den 2030-Zielwert und weitere Elemente der Regulierung überprüfen. Position des Europäischen Parlaments Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat am 18. Oktober 2018 einen Bericht vorgestellt, in dem eine Steigerung des Ambitionsniveaus unterstützt wird. Am 14. November 2018 wurde im Plenum des Europäischen Parlaments über den Vorschlag abgestimmt. Das EP hat sich für eine Steigerung des Ambitionsniveaus auf 20 % für das Jahr 2025 und auf 35 % für das Jahr 2030 ausgesprochen, wobei auch das 2030-Ziel verbindlich sein soll. Das EP hat sich außerdem für ein Benchmark System (wie bei CO2 Pkw) anstatt für ein Super-Credit-System (KOM-Vorschlag) beim Anreizmechanismus für Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge ausgesprochen. Stand der Verhandlungen Umweltratssitzung vom 9. Oktober 2018: e Erste allgemeine Aussprache der Mitgliedsstaaten zu dem Dossier Die letzte Ratsarbeitsgruppe fand am 26. November 2018 statt, Kernstreitpunkte zwischen den Mitgliedstaaten sind: e Ambitionsniveaus für die Jahre 2025 und 2030 (ambitionierte Staaten wollen Erhöhung um jeweils 5 %) und die Art des 2030-Ziels (indikativ wie im KOM-Vorschlag oder verbindlich) e Anrechenbarkeit von Bussen und kleinen Lkw im Anreizmechanismus für Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge e Benchmark anstatt Super-Credit-System (KOM-Vorschlag) für den Anreizmechanismus für Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge Die Ratspräsidentschaft strebt eine allgemeine Ausrichtung für die Umweltratssitzung am 20. Dezember 2018 und einen Abschluss der Verhandlungen zu dem Dossier in dieser Legislaturperiode an. Auf Grundlage eines neuen Textvorschlags der Präsidentschaft fand am 7.12. eine Befassung im AStV 1 statt.
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Deutscher Bundestag Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit 19. Wahlperiode Mitteilung Berlin, den 6. Dezember 2018 Die 25. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sekretariat Naturschutz und nukleare Sicherheit Telefon: +49 30 227-37245 Fax: +49 30 227-36250 findet statt am Mittwoch, dem 12. Dezember 2018, 9:30 Uhr Sitzungssaal 10117 Berlin, Konrad-Adenauer-Straße 1 Telefon: +49 30 227-30298 Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal: 4.300 Fax: +49 30 227-36298 Tagesordnung - nichtöffentliche Ausschussberatung Tagesordnungspunkt 1 Beschlussfassung über die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes BT-Drs. 19/... am Mittwoch, 30. Januar 2019 Selbstbefassung 19(16)SB-53 19. Wahlperiode Seite 1 von 11
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Tagesordnungspunkt 2 Beschlussfassung über die Durchführung eines öffentlichen Fachgesprächs anlässlich des Jahrestages der Nuklearkatastrophe von Fukushima im Jahre 2011 mit Vertreterinnen und Vertretern von e Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), e Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), e Nationales Begleitgremium (NBG) am Mittwoch, 13. März 2019 Selbstbefassung 19(16)SB-54 Folgende Tagesordnungspunkte - Mitberatungen Tagesordnungspunkt 3 Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Federführend: Parlamentarischen Versammlung der OSZE Auswärtiger Ausschuss g Mitberatend: 27. Jahrestagung der Parlamentarischen Verteidigungsausschuss Versammlung der OSZE vom 7. bis 11. Juli 2018 in Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Berlin, Deutschland Sicherheit Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre BT-Drucksache 19/5285 Hilfe Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Frist für die Abgabe der Voten: 12.12.2018 Tagesordnungspunkt 4 Unterrichtung durch die Delegation des Deutschen Federführend: Bundestages in der Ostseeparlamentarierkonferenz Auswärtiger Ausschuss Mitberatend: 27. Jahrestagung der ö Verteidigungsausschuss Ostseeparlamentarierkonferenz vom 26. bis 28. Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur August 2018 in Mariehamn, Äland-Inseln Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit BT-Drucksache 19/5949 Ausschuss für Tourismus Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Frist für die Abgabe der Voten: 12.12.2018 19. Wahlperiode Tagesordnung Seite 2 von 11 25. Sitzung