KRAP3.234-A5/A4/A3-C-20200817122325

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zur geplanten CO2-Regulierung

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- BT-Umweltausschuss zu CO>-Emissionsnormen für schwere
Nutzfahrzeuge

am 12.12.2018
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I A.A. ASWS-Uf

a Bei
Referat IGI6 Berlin, 6.12.2018

RefL: Hausruf:
Ref.:

Vorbericht zum EU-Umweltministerrat (am 20. Dezember in Brüssel) im
BT-Umweltausschuss am 12.12.2018
CO»-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge (Allgemeine Ausrichtung)

Hinweis: Die Verhandlungen zum Dossier laufen (AStV-Befassung am 7.12.), es
besteht kurzfristiger Aktualisierungsbedarf. RefL IG 16 begleitet die AfU-Sitzung.

A. Sprechpunkte

e Die Bundesregierung hat den Verordnungsvorschlag der Kommission zur
Einführung der CO>-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge intensiv
geprüft.

e Schwere Nutzfahrzeuge machen in Deutschland inzwischen rund ein Drittel der
verkehrsbedingten CO>-Emissionen aus, mit steigender Tendenz. Schwere
Nutzfahrzeuge tragen somit erheblich zu den ebenfalls insgesamt
zunehmenden Emissionen aus dem Verkehrssektor bei. Deswegen ist es
unverzichtbar, dass schnell eine wirksame Regelung zur Begrenzung
des CO»-Emissionsausstoßes im Bereich der schweren Nutzfahrzeuge

eingeführt wird. Nur so können wir diesem Trend entgegenwirken.

e Die EU ist in diesem Bereich Nachzügler. Unter anderem in JAP, den USA, CAN

und CHN bestehen teilweise bereits seit vielen Jahren solche Grenzwerte.

e Mit den Grenzwerten können bereits heute vorhandene, erhebliche

Effizienzpotenziale zur Anwendung kommen.

e Die Bundesregierung unterstützt den Kommissionsvorschlag und insbesondere
die vorgeschlagenen Minderungsziele für 2025 und 2030 gegenüber
dem Basisjahr 2019 (15% bis 2025, 30% bis 2030). Auch wenn die Studien
darüber hinaus gehende Minderungspotenziale im konventionellen Bereich

identifiziert haben, streben wir nicht an, darüber hinauszugehen.
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Die Bundesregierung unterstützt außerdem den Vorschlag des Super-Credit-
Systems der Kommission, d.h. die stärkere Anrechnung von Null- und
Niedrigemissionsfahrzeugen. Über die genaue Ausgestaltung des Systems wird

in der Bundesregierung noch beraten.

Auch wird von der Bundesregierung das SOQ. „Banking and Borrowing“-
System unterstützt. Minderungen und Mehremissionen gegenüber der

Regelentwicklung können so bis 2029 miteinander verrechnet werden.

Strafzahlungen sollen in einem nachvollziehbaren Verhältnis zu den
Grenzvermeidungskosten stehen. Die Bundesregierung hat hierzu die

Kommission um weitere Informationen zur Berechnungsgrundlage gebeten.

Eine Einigung zu dem Dossier im Rahmen der aktuellen Legislaturperiode ist
der Bundesregierung ausgesprochen wichtig. Das hat auch die

Umweltministerin beim letzten Umweltrat im Oktober deutlich gemacht.

B. Mögliche Nachfragen und Antworten

I. Fragen, die im breiteren Kontext für die MdB von Interesse sein könnten

Fehlt es nicht an der notwendigen Infrastruktur für alternative Antriebe?

Die Europäische Kommission hat die möglichen Fahrzeugtechnologien und
Kosten unter Beteiligung der Fahrzeugindustrie eingehend untersuchen lassen.
Für die Höhe der Zielwerte wurden die Potentiale konventioneller

Antriebstechnologien zugrunde gelegt.

Die Kommission geht davon aus, dass die Minderungen mit
Verbesserungen bei konventionellen Fahrzeugen erreichbar sind.
Emissionsfreie Antriebe sind aus Sicht der Kommission somit keine
Voraussetzung zur Erreichung der vorgeschlagenen Ziele. Das Vorhandensein

einer entsprechenden Infrastruktur somit auch nicht.

II. Fragen zu Hauptdiskussionspunkten und -argumenten; insbesondere

Begründung zentraler deutscher Positionen, die von anderen wichtigen
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Akteuren (z.B. KOM, Ratsmehrheit/wichtigen MS, EP, BTag, Bundesrat)
abweichen.

Zu welchen Punkten besteht noch keine Einigun im Ressortkreis?
ee este noch keine Einigung im Ressortkreis?

e ESsgibt noch keine abgestimmte Position zur Anrechenbarkeit von Fahrzeugen
der Kategorien M2 (Busse), M3 (Reisebusse) und von bestimmten Fahrzeugen
der Kategorie N (Kleinlastwagen inkl. Arbeitsfahrzeuge) im Anreizsystem für
Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge.

e Banking and Borrowing: Über die Höhe der Begrenzung der erlaubten
Emissionslastschriften in diesem System besteht noch keine Einigung
(Vorschlag der Kommission: 5 %).

e ESgibt noch keine Festlegung hinsichtlich der geeigneten Höhe der Pönale.

Wie bewertet die Bundesregierung das Ambitionsniveau bzw. das Ziel, Emissionen bis

2030 um 30 % zu mindern?
e Wie auch die BK’in bereits sagte: der Verkehrssektor ist beim

Klimaschutz das Sorgenkind. Hier muss generell dringend mehr passieren.

e Die Verkehrsprognosen gehen davon aus, dass bis 2030 der
Straßengüterverkehr weiter deutlich wächst.

e Wir betrachten den Vorschlag der Kommission als eine gute Grundlage. Wir
denken, dass es wichtig ist, dass der Vorschlag umweltpolitisch ambitioniert
ausgestaltet wird, aber gleichzeitig für die Industrie keine unnötigen
Strukturbrüche bewirkt. Die industriepolitischen und ökologischen Ziele

der Bundesregierung lassen sich mit dem Vorschlag gut vereinbaren.

Ist das Ambitionsniveau des KOM-Vorschlags für die Industrie überhaupt leistbar? Ist
ee rorschlags für die Industrie überhaupt leistbar? Ist

der Vorschlag nicht zu ambitioniert?

e Nein. Der Vorschlag der Europäischen Kommission stützt sich auf ein
umfassendes Impact Assessment der Europäischen Kommission, das mit
verschiedenen, sehr detaillierten Gutachten hinterlegt ist. In den Analysen
werden mögliche Fahrzeugtechnologien und Kosten unter Beteiligung der
Fahrzeugindustrie eingehend untersucht.
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e Wir können davon ausgehen, dass wir mit dem Vorschlag der Kommission ein
gutes Mittelmaß zwischen technischer Machbarkeit für die Hersteller

und ambitioniertem Klimaschutz wählen.

III. Sonstige Aspekte, die von Verbänden o.ä. problematisiert werden
könnten.

C. Hintergrund

Die Bundesregierung hat sich bereits zu dem Verordnungsvorschlag weitgehend
positioniert und unterstützt grundsätzlich den Vorschlag der Europäischen
Kommission - insbesondere hinsichtlich der vorgeschlagenen Minderungsziele.

Entscheidend wird sein, dass es eine allgemeine Ausrichtung beim Umweltrat gibt.
Auch mit einer solchen Ausrichtung wird es noch schwierig werden, mit dem EP bis
zur letzten Möglichkeit der Plenarabstimmung (März 2019) eine Einigung ZU erzielen.
Die neue Ratspräsidentschaft (ROU) befasst sich noch nicht intensiv mit dem Dossier.

Das größte Risiko besteht also darin, dass es keine Entscheidung mehr in dieser EP-
Wahlperiode gibt. Die Emissionsminderung durch eine Verschiebung in die nächste
EP-Wahlperiode würde sich allein für DEU um 2 bis 5 Mio. Tonnen CO2 verringern.

Anders als bei dem Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zur
Fortführung von Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ist der
Vorschlag zur Einführung von Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge
hinreichend ambitioniert - und auch qualitativ durchdachter.

Dies zeigt sich auch daran, dass die Forderungen des EPs und der ambitionierteren
Mitgliedstaaten gegenüber den weniger ambitionierten Staaten bezüglich des
Ambitionsniveaus nicht so weit auseinanderliegen, wie etwa bei dem Vorschlag für
Pkw. Eine Einigung scheint zu diesem Verordnungsvorschlag wesentlich leichter zu
erreichen, als zu dem Verordnungsvorschlag für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge.

Trotzdem besteht - auch innerhalb des Ressortkreises — weiterhin Dissens ZU
kleineren Punkten, wie der Anrechenbarkeit von zusätzlichen Fahrzeugen der
Kategorien M2 (Busse), M3 (Reisebusse) und von bestimmten Fahrzeugen der
Kategorie N (Kleinlastwagen inkl. Arbeitsfahrzeuge) im Rahmen des
Anreizmechanismus, oder der Höhe der Begrenzung der erlaubten
Emissionslastschriften im „Banking und Borrowing"-System (KOM-Vorschlag: 5 %).

Im Einzelnen:

 

Verordnungsvorschlags der KOM

e Wesentliche Eckpunkte des Verordnungsvorschlags der KOM (Mai 2018) für
schwere Nutzfahrzeuge:

e Ambitionsniveau als prozentuale Reduktion für schwere Nutzfahrzeuge
o Ab 2025: CO>-Minderung von 15 % ggü. 2019
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o Ab 2030: CO»-Minderung von mind. 30 % ggü. 2019 (ggf. Anpassung
des Ziels nach Review)
Begünstigungssystem (Super-Credits) für Null- und
Niedrigemissionsfahrzeugen (ZLEV) vorgesehen, die eine Erleichterung um bis
zu 3 % der herstellerspezifischen Zielwerte bewirken können.

Early-Credits: Hersteller können vorzeitige Minderungen ab 2020 auf ihre
künftigen Zielwerte anrechnen lassen.

Review-Mechanismus: Ein Review im Jahr 2022 soll den 2030-Zielwert und
weitere Elemente der Regulierung überprüfen.

Position des Europäischen Parlaments

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat am 18. Oktober 2018
einen Bericht vorgestellt, in dem eine Steigerung des Ambitionsniveaus
unterstützt wird.

Am 14. November 2018 wurde im Plenum des Europäischen Parlaments über
den Vorschlag abgestimmt. Das EP hat sich für eine Steigerung des
Ambitionsniveaus auf 20 % für das Jahr 2025 und auf 35 % für das Jahr 2030
ausgesprochen, wobei auch das 2030-Ziel verbindlich sein soll.

Das EP hat sich außerdem für ein Benchmark System (wie bei CO2 Pkw)
anstatt für ein Super-Credit-System (KOM-Vorschlag) beim
Anreizmechanismus für Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge ausgesprochen.

Stand der Verhandlungen

Umweltratssitzung vom 9. Oktober 2018:
e Erste allgemeine Aussprache der Mitgliedsstaaten zu dem Dossier

Die letzte Ratsarbeitsgruppe fand am 26. November 2018 statt,
Kernstreitpunkte zwischen den Mitgliedstaaten sind:

e Ambitionsniveaus für die Jahre 2025 und 2030 (ambitionierte Staaten
wollen Erhöhung um jeweils 5 %) und die Art des 2030-Ziels (indikativ
wie im KOM-Vorschlag oder verbindlich)

e Anrechenbarkeit von Bussen und kleinen Lkw im Anreizmechanismus für
Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge

e Benchmark anstatt Super-Credit-System (KOM-Vorschlag) für den
Anreizmechanismus für Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge

Die Ratspräsidentschaft strebt eine allgemeine Ausrichtung für die
Umweltratssitzung am 20. Dezember 2018 und einen Abschluss der
Verhandlungen zu dem Dossier in dieser Legislaturperiode an. Auf Grundlage
eines neuen Textvorschlags der Präsidentschaft fand am 7.12. eine Befassung
im AStV 1 statt.
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Deutscher Bundestag

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit

19. Wahlperiode

 

Mitteilung Berlin, den 6. Dezember 2018

Die 25. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sekretariat

Naturschutz und nukleare Sicherheit Telefon: +49 30 227-37245
Fax: +49 30 227-36250

findet statt am

Mittwoch, dem 12. Dezember 2018, 9:30 Uhr Sitzungssaal

10117 Berlin, Konrad-Adenauer-Straße 1 Telefon: +49 30 227-30298

Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal: 4.300 Fax: +49 30 227-36298

Tagesordnung -
nichtöffentliche Ausschussberatung

Tagesordnungspunkt 1

Beschlussfassung über die Durchführung einer
öffentlichen Anhörung
zu dem

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

BT-Drs. 19/...

am Mittwoch, 30. Januar 2019
Selbstbefassung 19(16)SB-53

 

19. Wahlperiode Seite 1 von 11
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Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit

 

Tagesordnungspunkt 2

Beschlussfassung über die Durchführung eines
öffentlichen Fachgesprächs

anlässlich des Jahrestages der Nuklearkatastrophe
von Fukushima im Jahre 2011

mit Vertreterinnen und Vertretern von

e Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE),

e Bundesamt für kerntechnische
Entsorgungssicherheit (BfE),

e Nationales Begleitgremium (NBG)

am Mittwoch, 13. März 2019
Selbstbefassung 19(16)SB-54

Folgende Tagesordnungspunkte - Mitberatungen

Tagesordnungspunkt 3

Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Federführend:
Parlamentarischen Versammlung der OSZE Auswärtiger Ausschuss

g Mitberatend:
27. Jahrestagung der Parlamentarischen Verteidigungsausschuss

Versammlung der OSZE vom 7. bis 11. Juli 2018 in Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare

Berlin, Deutschland Sicherheit
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
BT-Drucksache 19/5285 Hilfe
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung

Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union

Frist für die Abgabe der Voten: 12.12.2018
Tagesordnungspunkt 4

Unterrichtung durch die Delegation des Deutschen Federführend:
Bundestages in der Ostseeparlamentarierkonferenz Auswärtiger Ausschuss

Mitberatend:
27. Jahrestagung der ö Verteidigungsausschuss
Ostseeparlamentarierkonferenz vom 26. bis 28. Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
August 2018 in Mariehamn, Äland-Inseln Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit
BT-Drucksache 19/5949 Ausschuss für Tourismus

Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union
Frist für die Abgabe der Voten: 12.12.2018

19. Wahlperiode Tagesordnung Seite 2 von 11
25. Sitzung
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