Anlage1-VereinbarungfrBildungseinrichtungen

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Vertrag über Landeslizenz für ESRI-Produkte

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LIZENZBEDINGUNGEN FÜR
BILDUNGSEINRICHTUNGEN

ARTIKEL 1 - DEFINITIONEN

Definitionen.Alle Definitionen in anderen Teilen der Bildungseinrichtungsvereinbarung haben die gleiche
Bedeutung wie die Definitionen in den allgemeinen Lizenzbedingungen für Bildungseinrichtungen. Zusätzlich
werden der Vereinbarung die folgenden Definitionen hinzugefügt.

G604

„Akademische Nutzung" bezeichnet die Verwendung von Bildungsprodukten für Lehr- und Lernzwecke
sowie für wissenschaftliche Tätigkeiten.

„Administrative Nutzung“ bezeichnet die Verwendung der Bildungsprodukten für den Betrieb der
Bildungseinrichtung. Die administrative Nutzung schließt Aktivitäten wie Anlagenkartierung,
Liegenschaftsverwaltung, demografische Analyse, Routing, Campussicherheit, Studentenrekrutierung,
Mittelbeschaffung und Erreichbarkeitsanalyse ein.

„Jahresgebühr" bezeichnet die jährliche, nicht erstattungsfähige Gebühr, die die Bildungseinrichtung für
das Nutzungsrecht der Bildungsprodukte sowie für den Erhalt von Ungteies und technischem Support
zahlen muss.

„Autorisierte Benutzer" bezeichnet eingeschriebene Schüler/Studenten sowie Lehrkräfte und
Verwaltungsmitarbeiter der Bildungseinrichtung.

„Case" bezeichnet eine Störung, die die Bildungseinrichtung dem Distributor gemäß dessen
Wartungsrichtlinien vorlegt.

„Consulting" bezeichnet Forschungsaktivitäten, die im Auftrag einer externen juristischen Person
ausgeführt und von dieser finanziert werden, und deren Liefergegenstand vorab vertraglich mit dieser

_ Juristischen Person vereinbart wurden. Die externe juristische Person ist unmittelbar Begünstigte des

Consultings.

„Kunde" bezeichnet die Bildungseinrichtung und autorisierte Benutzer.

„Einsetzen," „Einsatz," oder „Eingesetzt" bezeichnet die Weiterverteilung oder Gewährung von Zugriff auf
die Bildungsprodukte durch die Bildungseinrichtung zur Verwendung durch den Kunden.
„Bildungsprodukte" bezeichnet die in Anhang A aufgeführten Produkte für Bildungszwecke.
„Lizenzvereinbarung" bezeichnet die anwendbare Lizenzvereinbarung für Esri Produkte, die Bestandteil
dieser Vereinbarung ist und bei der es a um (i) die Click-Through- -Lizenzvereinbarung für Produkte
handelt, die unter http: 5 egal, anse abrufbar ist und im Installationsprozess
angezeigt wird, und die durch slektronische Bestätigung angenommen werden muss, oder um (ii) eine
unterzeichnete Lizenzvereinbarung, die eine elektronisch bestätigte Lizenzvereinbarung ersetzt.
„Primärer Ansprechpartner (Primary Contact)" bezeichnet den Mitarbeiter, der von der Einrichtung als
zentraler Ansprechpartner für den Kontakt zwischen der Bildungseinrichtung und Distributor benannt
wurde und dessen Pflichten unter anderem die Verwaltung, Bestellung und den Einsatz von
Bildungsprodukten, die Bestimmung von Tier 1 Help Desk Mitarbeitern und die Unterstützung der
autorisierten Benutzer im Bedarfsfall umfassen.

„Vorbestehende Produkte“ bezeichnet die Bildungsprodukte, die der Kunde vor dem Abschluss dieser

Vereinbarung erworben hat, für die derzeit ein kostenpflichtiger Wartungsvertrag existiert, und die in
dieser Vereinbarung eingeschlossen sind.

„Wissenschaftliche Tätigkeit" bezeichnet persönliche oder durch Drittmittel finanzierte Forschung, bei der
im Vorfeld kein bestimmtes Ergebnis spezifiziert wird. Vorrangig Begünstigte wissenschaftlicher Tätigkeit
sind Studenten, Lehrkräfte oder die Gesellschaft.

„Durch Drittmittel finanzierte Forschung" bezeichnet wissenschaftliche Tätigkeiten, die von externen
juristischen Personen finanziert, jedoch von der Bildungseinrichtung selbst verwaltet werden.
„Technischer Support" bedeutet die technische Unterstützung bei einer möglichen Lösung von Fällen
mittels Fehlerkorrektur, Patches, Hotfixes, Umarbeitungen, Neulieferungen oder jegliche sonstige Art von
Produktkorrekturen oder Anpassungen gemäß den jeweils aktuellen Software-Wartungsrichtlinien des
Distributors.

„Tier 1 Help Desk“ bedeutet ein Ansprechpartner der Bildungseinriehtung, von dem aus sämtlicher Tier 1
Support an die Organisation des Kunden erfolgt.

„Tier 1 Support“ bedeutet der Technische Support, der vom Tier 1 Help Desk als Hauptansprechpartner
für den Kunden in der versuchten Beilegung gemeldeter Fälle bereitgestellt wird.

 

 

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= „Tier 2 Support" bedeutet der an das Tier 1 Help Desk geleistete technische Support, wenn das Tier 1
Help Desk den Case nicht lösen kann. Der Tier 2 Support wird durch den Distributor geleistet.

ARTIKEL 2 - LIIZENZGEWÄHRUNG

Die Verwendung der Bildungsprodukte durch den Kunden unterliegt der Lizenzvereinbarung und allen
zusätzlichen hier enthaltenen Bedingungen. Die Bildungseinrichtung bleibt Esri gegenüber im Wesentlichen
verantwortlich für die Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung und der Lizenzvereinbarung durch
autorisierte Benutzer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle geltenden US-amerikanischen Exportgesetze
und -vorschriften. Die Verwendung der Bildungsprodukte für Consulting oder für sonstige andere Formen von
kommerziellen Aktivitäten, zur Gewinnerzielung oder zur persönlichen Bereicherung stellt eine ausdrückliche
Verletzung der Vereinbarung dar, die Esri zu gerichtlichem und außergerichtlichem Rechtsbehelf sowie zum
Anspruch auf vollständige Zahlung der Lizenzgebühren für kommerzielle Lizenzen berechtigt.

ARTIKEL 3 -— NUTZUNGSUMFANG

Die Abschnitte zu „Erlaubte Nutzung“ und „Nutzungsbeschränkungen“ in der Lizenzvereinbarung werden durch
die zusätzlichen Bestimmungen in den folgenden Abschnitten 3.1. und 3.2 modifiziert und ergänzt:

3.1 Weitere erlaubte Nutzung. Die folgende zusätzlich erlaubte Nutzung wird hiermit für Bildungsprodukte
gewährt:

a. Die Bildungseinrichtung kann die in Tabelle A-1 aufgeführten Bildungsprodukte bis zu der in Tabelle A-2
angegebenen Anzahl kopieren und einsetzen, die der Kategorie der Lizenz für Bildungseinrichtungen
entspricht, für die die entsprechende Jahresgebühr für eine ausschließliche akademische Verwendung
gezahlt wurde.

b. Die Bildungseinrichtung kann die in Tabelle A-3 aufgeführten Bildungsprodukte bis zu der in Tabelle A-4
angegebenen Anzahl kopieren und einsetzen, die der Kategorie der Lizenz für Bildungseinrichtungen
entspricht, für die die entsprechende Jahresgebühr für eine administrative Verwendung gezahlt wurde.

c. Vorausgesetzt, die Bildungseinrichtung ist eine anerkannte Volkshochschule, Fach- oder Berufsschule,
Hochschule, Fachhochschule oder Universität, kann sie autorisierten Benutzern erlauben, die
Bildungsprodukte auf einem persönlichen Gerät an jedem geografischen Ort zu verwenden, wo dies nicht
durch die zu diesem Zeitpunkt anwendbaren US-amerikanischen Exportgesetze und -vorschriften
verboten ist (derzeit die folgenden Gebiete: Iran, Sudan, Nordkorea, Syrien, Kuba und die Krimregion in
der Ukraine), jedoch beschränkt auf die ausschließliche akademische und administrative Nutzung gemäß
den Bedingungen dieser Vereinbarung.

d. Die Bildungseinrichtung kann Bildungsprodukte auf Geräten einsetzen, die Dritten in einer virtuellen oder
gehosteten Umgebung gehören, vorausgesetzt, dass der Zugang durch die Verwendung eines
Lizenzmanagers oder einer Benutzeridentität nur auf den Kunden begrenzt ist.

3.2 Zusätzliche Nutzungsbeschränkungen. Die folgenden zusätzlichen Nutzungsbeschränkungen finden auf
Bildungsprodukte Anwendung:

a. Die Bildungseinrichtung darf keine Bildungsprodukte für Consulting oder sonstige Formen gewerblicher
oder gewinnbringender Aktivitäten verwenden oder autorisierten Benutzern die Nutzung dieser
Bildungsprodukte zu solchen Zwecken erlauben.

b. Die Bildungseinrichtung darf die Bildungsprodukte nicht entgegen der Export Compliance-Vorschrift der
Lizenzvereinbarung verwenden; insbesondere ist nicht gestattet, Personen oder Körperschaften, die in
von den USA geführten Sanktionslisten verzeichnet sind, die Nutzung der Bildungsprodukte, den Zugriff
auf diese oder eine Übertragung zu ermöglichen.

c. Sofern nicht ausdrücklich gestattet, darf der Kunde ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Esri
keine Bildungsprodukte an Dritte übertragen, weiterverteilen oder abtreten. Ungeachtet dessen können
mehrwertige Anwendungen, die eine anonyme Nutzung erlauben, durch Dritte verwendet werden,
vorausgesetzt, dass diesen Dritten keine Named User-Zugangsdaten bereitgestellt werden und/oder kein
Bildungsprodukt auf einem Computer installiert wird, der einem Dritten gehört.

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ARTIKEL 4 - WARTUNG

4.1 Wartung. Wartung ist in der Jahresgebühr enthalten. Bildungsprodukte erhalten Wartung, vorausgesetzt,
dass für das jeweilige Produkt Standardwartungsleistungen angeboten werden. Die Wartung beinhaltet
Leistungen gemäß den jeweils gültigen Standard-Supportbedingungen des Distributors und nach Maßgabe der
Bestimmungen in diesem Abschnitt 4.1.

a.

Tier 1 Support durch die Bildungseinrichtung

(1) Das Tier 1 Help Desk bietet der Bildungseinrichtung und Benutzern Tier 1 Support.

(2) Das Tier 1 Help Desk setzt für den Support der Bildungsprodukte umfassend geschulte Analysten
ein.

(3) Der Tier 1 Support wird zumindest Aktivitäten beinhalten, die dem Nutzer dabei helfen, praktische
und funktionsbezogene Fragen sowie Fragen zur Installation und Fehleranalyse zu klären.

(4) Die Tier 1 Support-Analysten sind die ersten Ansprechpartner bei allen Fragen und Fällen. Die Tier 1
Support-Analysten erhalten von der Bildungseinrichtung eine umfassende Beschreibung aller

. gemeldeten Fälle sowie der Systemkonfiguration. Dies kann Anpassungen, Code-Beispiele oder
Daten im Zusammenhang mit dem Case enthalten. Um Fälle in zufriedenstellender Weise zu
beheben, kann der Analyst ferner alle weiteren Informationen und Datenbanken verwenden, die
möglicherweise entwickelt werden.

(5) Falls das Tier 1 Help Desk einen Case nicht beheben kann, kann ein entsprechend berechtigter
Mitarbeiter des Tier 1 Help Desk sich mit dem Distributor für den Tier 2 Support in Verbindung
setzen. Das Tier 1 Help Desk wird dergestalt Unterstützung leisten, dass Folgeanrufe auf ein
Mindestmaß beschränkt werden, und der Bildungseinrichtung Lösungen zur Verfügung stellen.

(6) Die Bildungseinrichtung darf Mitarbeiter für den Tier 1 Help Desk bis zu der in Anhang A aufgeführten
Anzahl benennen, die der Kategorie der Lizenz für Bildungseinrichtungen entspricht, für die die
entsprechende Gebühr gezahlt worden ist. Diese Mitarbeiter sind die einzigen Personen
(Supportberechtigte), die den Distributor direkt für Tier 2 Support kontaktieren dürfen.

Tier 2 Support des Distributors

(1) Der Distributor wird die von Mitarbeitern des Tier 1 Help Desk erhaltenen Anrufe aufzeichnen.

(2) Wenn Tier 2 Support erforderlich ist, wird der Distributor alle Informationen prüfen, die Mitarbeiter des
Tier 1 Help Desk erfasst haben und die dort eingegangen sind, einschließlich der vorläufigen
dokumentierten Fehleranalyse durch das Tier 1 Help Desk.

(3) Der Distributor kann verlangen, dass Mitarbeiter des Tier 1 Help Desk Informationen bestätigen,
weitere Informationen bereitstellen oder zusätzliche Fragen beantworten, um die vorläufige
Informationserhebung oder Fehleranalyse durch das Tier 1 Help Desk zu ergänzen.

(4) Der Distributor versucht, den durch das Tier 1 Help Desk übermittelten Case zu beheben, indem er
den Mitarbeitern des Tier 1 Help Desk hilft, nicht jedoch der Bildungseinrichtung.

(5) Wenn ein Case gelöst ist, gibt der Distributor die Information an Mitarbeiter des Tier 1 Help Desk
weiter.

(6) Esri kann in eigenem Ermessen Patches, Hotfixes oder Aktualisierungen zum Download auf seiner
oder der Website des Distributors bereitstellen oder sie auf Anforderung auf einem Datenträger zur
Verfügung stellen. :

ARTIKEL 5 - BESTELLUNGEN, LIEFERUNG UND ADMINISTRATIVE VERFAHREN

5.1 Bestellungen und Lieferung

a.

G604

Der Distributor kann der Bildungseinrichtung auch ohne Bestellung nach dem Inkrafttreten dieser
Vereinbarung und anschließend während der Vertragslaufzeit die jährlichen Gebühren in Rechnung
stellen. Die Bildungseinrichtung kann gemäß den eigenen Verfahrensanforderungen Bestellungen
ausstellen. Falls die Bildungseinrichtung Bestellungen ausstellt, sendet die Bildungseinrichtung die erste
Bestellung bei Abschluss dieser Vereinbarung und alle folgenden Bestellungen mindestens

 

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dreißig (30) Tage vor dem Jahrestag des Vertragsabschlusses ein. Rechnungen sind innerhalb von
dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig.

b. Der Distributor wird Autorisierungscodes bereitstellen, die der Bildungseinrichtung ermöglichen, die
Bildungsprodukte herunterzuladen, zu verwenden oder Zugriff auf diese zu gewähren. Die Bereitstellung
von Aktualisierungen bzw. neuen Versionen der Bildungsprodukte erfolgt auf dieselbe Weise.

c. Die Bildungseinrichtung kann weitere Sicherungsdatenträger zu den zum Kaufzeitpunkt gültigen Preisen
erwerben. Alle Lieferungen von Datenträgern erfolgen AB WERK (INCOTERMS 2000) von Redlands,
Kalifornien, an den Distributor. Der Distributor wird diese dann an die in Anhang B aufgeführte
Versandadresse der Bildungseinrichtung senden. Lieferung oder Erhalt von physischen Datenträgern
kann zur Erhebung von Umsatzsteuer auf frühere oder zukünftige Lizenzgebühren führen. Die
Bildungseinrichtung bestätigt, dass der Distributor das Recht hat, derartige Umsatzsteuern, die bei Bezug
von physischen Datenträgern anfallen, in Rechnung zu stellen und die Institution stimmt zu, diese zu
bezahlen.

d. Die Bildungseinrichtung bezahlt alle Mehrwertsteuern, Umsatzsteuern oder sonstigen Steuern, Zölle,
Abgaben, Frachtkosten, Versicherungen oder sonstige Gebühren oder Einbehaltungen, die derzeit oder
später erhoben werden, für alle gemäß dieser Vereinbarung erhaltenen und verwendeten
Schulungsprodukte. Wenn die Bildungseinrichtung jedoch von derartigen Steuern, Zöllen, Gebühren,
Einbehaltungen oder sonstigen Zahlungen befreit ist, legt die Bildungseinrichtung dem Distributor einen
Nachweis über die Befreiung von diesen Zahlungen vor.

5.2 Künftige Updates. Esri und der Distributor können die Liste mit Bildungsprodukten in Anhang A aktualisieren,
um der Bildungseinrichtung neue oder aktualisierte Produkte zur Verfügung zu stellen, wenn Esri neue oder
aktualisierte Produkte in das standardmäßige Programm für Bildungseinrichtungen aufnimmt. Eine Bestätigung
der Bildungseinrichtung ist zur Inkraftsetzung dieser Änderungen nicht erforderlich. Die Verwendung neuer oder
aktualisierter Produkte durch autorisierte Benutzer unterliegt der Lizenzvereinbarung und den darin enthaltenen
Nutzungsbedingungen. Esri behält sich das Recht vor, Bildungsprodukte nach angemessen frühzeitiger
schriftlicher Mitteilung gegenüber dem primären Ansprechpartner zu ändern bzw. zu entfernen, sollten
Verpflichtungen von Esri gegenüber Dritten in Bezug auf in Esri Produkten enthaltene lizenzierte Technologie
Dritter die Zahlung von Royalties erforderlich machen oder den Einsatz untersagen oder die
‚Weiterverbreitungsrechte an Esri Kunden einschränken. Alle anderen Änderungen dieser Lizenzbedingungen der
Bildungseinrichtung bedürfen der Schriftform.

5.3 Esri User Conference. Die Bildungseinrichtung erhält Registrierungen für die Esri User Conference (Esri UC)
und den Education Summit @ Esri UC in der in Tabelle A-5 in Anhang A aufgeführten Anzahl, die der Kategorie
der Lizenz für Bildungseinrichtungen entspricht, für die die entsprechende Jahresgebühr gezahlt worden ist. Dritte
dürfen die Bildungseinrichtung nicht bei der Esri User Conference oder dem Education Summit @ Esri UC
vertreten.

ARTIKEL 6 - LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

6.1 Laufzeit. Bei dieser Vereinbarung handelt es sich um eine befristete Lizenz mit jährlicher Laufzeit. Die

Laufzeit beginnt mit der Zahlung der Jahresgebühr und dauert ein (1) Jahr, sofern nicht zu einem früheren
Zeitpunkt eine Kündigung wie unten beschrieben erfolgt. Anschließend verlängert sich die Vereinbarung

automatisch mit der Zahlung der Jahresgebühr durch die Bildungseinrichtung vorausgesetzt, dass die Zahlung
vor Ablauf der aktuellen Laufzeit erfolgt.

6.2 Kündigung. Die Bildungseinrichtung kann diese Vereinbarung zu jeder Zeit mittels ordentlicher Kündigung
beenden. Esri oder der Distributor kann diese Vereinbarung kündigen, sollte die Bildungseinrichtung die von Esri
oder dem Distributor in Schriftform vorgelegten Änderungen zu dieser Vereinbarung ablehnen. Falls die
Vereinbarung von einer Partei ordentlich gekündigt wird, ist die Bildungseinrichtung nicht zu einer vollständigen
oder anteiligen Erstattung der bezahlten Jahresgebühr(en) berechtigt. Jede der Parteien kann diese
Vereinbarung aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzung der jeweils anderen Partei kündigen. Der
vertragsbrechenden Partei wird schriftlich eine Frist von dreißig (30) Tagen nach der schriftlichen Mitteilung zur
Behebung wesentlicher Vertragsverletzungen gesetzt. Bei Beendigung dieser Vereinbarung enden alle
bereitgestellten Lizenzen. Die Bildungseinrichtung verpflichtet sich bei Beendigung dieser Vereinbarung, (i) den
Zugriff auf und die Verwendung der Online Services einzustellen und auf Kundenseite alle Inhalte des

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Cachespeichers für Online Services-Daten zu löschen sowie (ii) sämtliche in jeglicher Form vorhandenen
vollständigen oder teilweisen Kopien, einschließlich geänderter Kopien der eingesetzten Bildungsprodukte, zu
deinstallieren, zu entfernen und zu vernichten (ausgenommen und mit vorheriger schriftlicher Genehmigung
durch Esri, die nicht ungebührlich vorenthalten werden darf, einer Kopie ausschließlich zu
Archivierungszwecken). Die Bildungseinrichtung erklärt schriftlich gegenüber Esri oder dem Distributor, dass
sämtliche Kopien vernichtet wurden. Die Bildungseinrichtung darf nach der Kündigüng dieser Vereinbarung die
vorbestehenden Produkte unter Einhaltung der Lizenzvereinbarung weiterhin verwenden, außer bei einer
Kündigung aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzung durch die Bildungseinrichtung.

6.3 Kündigung eines bestimmten autorisierten Benutzers. Die Bildungseinrichtung ist berechtigt, die
Lizenzrechte eines bestimmten Teilnehmers, der zur Organisation der Bildungseinrichtung gehört, ordentlich zu
kündigen. Für diesen Abschnitt bedeutet bestimmter Teilnehmer eine Volkshochschule, Fach- oder Berufsschule,
Hochschule, Fachhochschule oder Universität, einen Hochschulverbund, Schulbezirk, eine allgemeinbildende
Schule, öffentliche Bibliothek oder ein Museum, abhängig von der Art der Bildungseinrichtung. Die
Bildungseinrichtung, der Distributor oder Esri sind außerdem berechtigt, die Lizenzrechte eines bestimmten
Teilnehmers aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzung zu kündigen, ohne diese Vereinbarung mit der
Bildungseinrichtung oder anderen Teilnehmern zu kündigen. Dem vertragsbrechenden Teilnehmer wird schriftlich
eine Frist von dreißig (30) Tagen nach der schriftlichen Mitteilung zur Behebung wesentlicher
Vertragsverletzungen gesetzt. Bei Kündigung des Teilnehmers werden alle für diesen Teilnehmer bereitgestellten
und eingesetzten Lizenzen ebenfalls gekündigt. Die Bildungseinrichtung hat bei einer Kündigung eines
Teilnehmers aufgrund einer wesentlichen Verletzung dieser Vereinbarung in angemessener Weise mit Esri und
dem Distributor zu kooperieren, einschließlich der Durchsetzung der Vereinbarung in Bezug auf diesen

. Teilnehmer. Die ursprüngliche Gebühr oder die jeweilige Jahresgebühr wird nicht reduziert, wenn die Rechte
eines Teilnehmers gekündigt werden.

ARTIKEL 7 - VERANTWORTLICHKEITEN DER BILDUNGSEINRICHTUNG

In Erwägung des gewährten Rabatts auf Standardlizenzen und Gebühren für technischen Support verpflichtet
sich die Bildungseinrichtung zu Folgendem:

a. einen primären Ansprechpartner zu ernennen;

b. Tier 1 Help Desk-Mitarbeiter wie hier beschrieben zu ernennen;

c. die Verwendung von GIS durch alle Abteilungen innerhalb der Bildungseinrichtung in angebrachter Art
und Weise zu fördern;

d. ein hohes Niveau an Fachwissen in Bezug auf die Verwendung der Bildungsprodukte nach besten
Kräften bei den autorisierten Benutzern aufrechtzuerhalten, indem Kurse angeboten werden, die
Teilnahme am jährlichen Education Summit @ Esri UC und an der Esri International User Conference
gefördert wird und die von Esri angebotenen selbstbestimmten E-Learningkurse genutzt werden;

e. die autorisierten Benutzer zu informieren, dass ihre Nutzung der Bildungsprodukte den
Nutzungsbeschränkungen in dieser Vereinbarung und in den Lizenzbestimmungen der
Lizenzvereinbarung unterliegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle geltenden US-Exportgesetze
und -vorschriften;

f. angemessene Prozesse zu implementieren, die sicherstellen, dass autorisierte Benutzer bei Verlassen
der Bildungseinrichtung die Bildungsprodukte von ihren persönlichen Computern entfernen.

ARTIKEL 8 - RECHTLICHE MITTEILUNGEN

Mit Ausnahme der in Abschnitt 5.2 aufgeführten Bestimmungen gelten alle Mitteilungen, Berichte, Nachfragen
und sonstige Nachrichten als ordnungsgemäß erfolgt, wenn sie schriftlich in englischer Sprache abgefasst und
per Kurier, per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein per Luftpost versandt wurden oder per Fax oder
sonstige elektronische Übertragung erfolgten und durch Kurier oder durch Einschreiben oder Einschreiben mit
Rückschein per Luftpost bestätigt wurden, und zwar ordnungsgemäß adressiert an die entsprechende Partei
unter der oben festgelegten Anschrift, außer wenn diese durch schriftliche Mitteilung einer Vertragspartei
gegenüber der anderen Partei geändert wird. Bei Versand durch Kurier oder Luftpost wird die Mitteilung

sieben (7) Tage nach der Aufgabe beim Kurierdienst oder dem Postamt wirksam. Bei Versand per elektronischer

 

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Übertragung wird die Mitteilung bei Erhalt wirksam, vorausgesetzt, es erfolgt eine Bestätigung in der hier
angegebenen Form. Mitteilungen werden an die in Anhang b aufgeführten Anschriften zugestellt.

ARTIKEL 9 - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Liegt ein Widerspruch zwischen den Lizenzbedingungen in den verschiedenen Dokumenten vor, dann gelten die
Dokumente in dieser Reihenfolge: (1) Vereinbarung für Bildungseinrichtungen und (2) Lizenzvereinbarung.

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8

i ANHANG A
ÜBERSICHT DER BILDUNGSPRODUKTE UND IHRER NUTZUNG

Die Bildungseinrichtung kann die in Tabelle A-1 aufgeführten Bildungsprodukte bis zu der in Tabelle A-2
angegebenen Anzahl für akademische Zwecke kopieren und einsetzen.

Tabelle A-1
Nutzung für akademische Zwecke

ArcGIS Online Organizational Account
ArcGIS Online Level 2 Named User! mit 500 Credits pro Level 2 Named User
ArcGIS Premium Apps

ArcGIS Business Analyst Web App, ArcGIS Business Analyst Mobile App, ArcGIS Community Analyst,
GeoPlanner for ArcGIS (zur Verwendung mit ArcGIS Online und ArcGIS Enterprise), Insights for ArcGIS in
ArcGIS Online, Insights for ArcGIS in ArcGIS Enterprise

ArcGIS Enterprise

ArcGIS Enterprise Advanced, einschließlich der folgenden Erweiterungen: ArcGIS 3D Analyst, ArcGIS
Data Interoperability, ArcGIS Data Reviewer, ArcGIS Geostatistical Analyst, ArcGIS Network Analyst,
ArcGIS Schematics, ArcGIS Spatial Analyst, ArcGIS Workflow Manager, ArcGIS for Maritime: Server, Esri
Defense Mapping, Esri Production Mapping, Esri Roads and Highways, ArcGIS Utility Network
Management

ArcGIS Image Server, ArcGIS GeoEvent Server, ArcGIS GeoAnalytics Server
ArcGIS Enterprise — Level 1 und Level 2 Named User ! &
ArcGIS Desktop

ArcGIS Desktop - ArcGIS Pro Advanced, einschließlich der folgenden Erweiterungen: 3D Analyst, Data
Interoperability, Data Reviewer, Geostatistical Analyst, Network Analyst, Spatial Analyst, Workflow
Manager, ArcGIS Image Analyst, ArcGIS Publisher, ArcGIS for Aviation: Airports, Defense Mapping,
ArcGIS for Maritime: Charting, Production Mapping \
ArcGIS Desktop - ArcMap Advanced, einschließlich der folgenden Erweiterungen: 3D Analyst, Data
Interoperability, Data Reviewer, Geostatistical Analyst, Network Analyst, Publisher, Schematics, Spatial
Analyst, Tracking Analyst, Workflow Manager, Aviation: Airports, ArcGIS for Aviation: Charting, ArcGIS for
Maritime: Bathymetry, Maritime: Charting, Defense Mapping, Production Mapping, Roads and Highways

Zusätzliche Produkte

 
 
     
   
   
 
   

 
 

     
     
   
 
   

     
    
   
   
 
      

  

 
 
    

  

   
   
 
 
  

  

ArcGIS Hub i
ArcGIS Monitor

Esri CityEngine Advanced
ArcGIS Developer Subscription — Enterprise Plan?

 
 
 
  

Hinweise
1. Zugangsdaten für Named User für ArcGIS Online und für ArcGIS Enterprise, beinhalten den Zugriff auf
Web- und mobile Apps; siehe www.esri.com/software/apps/ für eine aktuelle Liste.

2. Anmeldung zum Esri Developer Summit nicht enthalten.

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9

Tabelle A-2
Anzahl zur akademischen Nutzung

Anzahl Lizenzen

    
   
      

  

Bildungsprodukte | _Klein | Mittel |
ArcGIS Online Level 2 Named User 1.000

 

ArcGIS Enterprise Level 2 Named User

ArcGIS Web und Mobile Apps

ArcGIS Premium Apps

ArcGIS Desktop

CityEngine

ArcPad'

ArcGIS Online Organizational Account?

ArcGIS Enterprise Advanced?

ArcGIS GIS Server Advanced, zusätzliche 4 Core-Lizenzen
ArcGIS Hub'*
ArcGIS Monitor®
Developer Subscription’

|__1000_ | 5000 |
1000 | 5000 |

 

 
 
 

1.000

 

1.000

0
500
500
500
500

500

| __ 1000 | 5000 |
| _ 1000 | 5000 |
1 | a |
1 | a | a1 |
0 | 20 | 0
Ta a a Ba aa
1 :
| a | 1 |

1 1
1 1
20
20
1 1 |
1 1

 

   
   

 

 

 

  

Hinweise

1. Auf Anfrage erhältlich.

2. Anzahl bei Erstlieferung. Der Kunde kann zusätzliche Subskriptionen anfordern und Zugangsdaten für
Named User innerhalb der Subskriptionen zuordnen.

3. Anzahl bei Erstlieferung. Der Kunde kann zusätzliche Lizenzen anfordern und Zugangsdaten für Named
User innerhalb von Portalen zuordnen.

4. ArcGIS Hub umfasst 10.000 Community-Nutzer und 10.000 Service-Credits zur gemeinschaftlichen
Nutzung.

5. Lizenziert zur Überwachung von bis zu 40 ArcGIS Server Cores für Vereinbarungen kleiner
Bildungseinrichtungen, 80 Cores für Vereinbarungen mittlerer Bildungseinrichtungen oder 160 Cores für
Vereinbarungen großer Bildungseinrichtungen.

 

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