EVB-ITberlassungsvertragTypB11755-WV40020337

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 11755 - WV 40020357

1] Vertrag über die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware |

N
‚Zwischen

5

Karlsruher Institut für Technologie
Einkauf, Verkauf und Materialwirtschaft

Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
— im Folgenden „Auftraggeber‘ genannt —

Esri Deutschland GmbH
Ringstaße?

85402 Kranzberg

— im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt

“wird folgender Vertrag geschlossen:

}
H
Ei

1 Vertragsgegenstand und Vergütung

1 Zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware* gemäß Nummer 3
11.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung.

1,3 Die Leistungen des Auftragnehmers werden

gegen jährliche Vergütung gemaß Nummer 3.1 in Höhe von a]
zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer vergütet.

'2 Vertragsbestandteile
„2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:

diesar Vertrag

Esri ‚Vereinbarung für Bildungseinrichtungen G-604 (Anlage 1).

Esri Lizenzvereinbarung (E204) und Nutzungsumfang (E300) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
(Anlage 2)

Nutzungsberechtigte (Anlage 3)
Einverständniserklärung Autorisierter Nutzungsberechtigter (Anlage 4)

Ergänzende Vertragsbedingungen für die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware* (EVB-IT
Überlassung B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung

| 2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Überlassung Typ B definiert. u
Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002
1

EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B Seile 2von?

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 11755 - WV 40020337

| 3 Zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware
\ 3.1 Der Auftragnehmer überlässt zeitlich befristet dem Auftraggeber nachstehend aufgeführte Standard-

software" gegen jährliche Vergütung:
Überlassurigsdauer KNV Jährliche Vergülung
netto
i Ende Einzelpreis Summe
Preis

''Lra.] Produktbezeichnung | Anzahl | Lieferzeit.
1 FT

"Nr. | und beschreibung | raum’
rn
Gesamtpreis (netto) EUR

  

 

         
     

Produkt-Nr. -termin
E LandeslizenzHoch- | gemäß | Zum Stich-

schulen Anlage 3 | tag (siehe
‚Baginn‘)

    

(Education Institutio-
nalLicence)

MVD
KNV

nu

Mindestvertragsdauer*, gerechnet ab vereinbartem Beginn der Ünerlassungsdauer. }
Keine Nacherfüllungsverpflichtung; die mit ‚x' gekennzeichnete Standardsoftware* Ist von der Verpflichtung zur Nach-erfül-

lung gemäß Ziffer 7.68 EVB-IT Überlassung Typ B ausgenommen. Ansprüche auf Herabsetzung der Vergütung, Kündigung

und ggf. Schadensersatz gemäß Ziffer 7.5.2 EVB-IT Überlassung Typ B bleiben unberührt,

EXP = Die mit ‚x’ gekennzeichnete Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften gemäß Ziffer 4.3

EVB-IT Überlassung Typ B.

3.2 Rechnungsstellung
| Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats)
quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalsmonats)

U
| DO
| X jährlich zu Beginn des Abrechnungsjahres, beginnend am 01.01.2020
j (zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang)

D

D

m

einmalig für das erste Vertragsjahr zum [Datum]
(zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang)

Abweichend von 3.1 beträgt der Gesamtpreis (netto) im _. Jahr
EUR

gemäß Anlage _

13.3 Vergütungsvorbehalt

H Es wird ein Vergütungsvorbehalt vereinbart
[U] gemäß Ziffer 5.2 EVB-IT Überlassung Typ B
DJ anderweitige Vereinbarung gemäß 15.3

3.4 Ergänzende Beschreibung des Vertragsgegenstandas

Die Beschreibung der Standardsoftware* ergibt sich ergänzend aus

U folgenden Teilen des Angebotes des Auftragnehmers vom

A . Anlage{n) Nr.

| D folgenden Teilen der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers vom

j Anlage(n) Nr.

A X] folgenden weiteren Dokumenten

i Dokumentation der Standardsoftware https://doc.arcgi
| Online-Doku- 8:c0m/de/ >> |
| mentation Hilfe
N Es gelten die Dokumente in

Hi [] obiger Reihenfolge

 

| D folgender Reihenfolge ——
| DO Anderweitiga Vereinbarung gemäß Anlage Nr. n

neue

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Überlassung Typ B definiert. “
Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002 ]
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 11755 - WV 40020337

'4 Zugesicherte Eigenschaften
i DU] Folgende Eigenschaften werden vom Auftragnehmer zugesichert:
D Ergänzends Vereinbarung gemäß Anlage Nr.

 

f 5 Dokumentation

5.1 Sprache/Form (ergänzend/abweichend von Ziffer 2.2 EVB-IT Überlassung Typ B)

Die Dokumentation für die Standardsoftware* unter Nummar 3.1 Ifd. Nr. 1 und 2 entspricht dem neuesten Stand
und ist online verfügbar. Lediglich die Dokumentation einzeiner, spezieller Komponenten ist nur in englischer
Sprachversion verfügbar.

5.2 Vervielfältigungsrecht

[Ü] Die Dokumentation der Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 Ifd. Nr.
kann fach vervielfältigt werden. '

Ü Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr.

 

6 Lieferanschrift

u Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Steinbuch Centre for Computing
(Rechenzentrum)

Zirkel 2
76128 Karlsruhe

Erfüllungsort (falls abweichend von der Lieferanschrift)

17 Besondere Nutzungsvereinbarungen gemäß Ziffer 3.2 FVB-IT Überlassung Typ B

7,1 Mehrfachnutzung
| U] Die Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 Ifd. Nr. darf bis zu fach
gleichzeitig genutzt werden.

Kl Ergänzende Vereinbarung gemäß Nr. 15.4 und Anlage 3.

17.2 Systemumgebung
[ Die Standardsoftware" gemäß Nummer 3.1 Ifd. Nr. __
; wird zur Nutzung in folgender Systemumgebung* freigegeben:

DM] Die Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 Ifd. Nr. 12
wird zur Nutzung in einer beliebigen unterstützten Systemumgebung* freigegeben.

H [U] Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. s

7.3 Anderweitige Nutzungsvereinbarungen
Rl Gemäß Nr. 15.4.

8 Kopier- oder Nutzungssperren gemäß Ziffer 3.7 EVB-IT Überlassung Typ B

X Die Standardsoftware" gemäß Nummer 3.1 Ifd. Nr. 1, 2 ist mit Kopier- oder Nutzungssperren in Form von
Lizenzcodes/-dateien oder Registriernummern versehen. Einzelheiten siehe Online-Dokumentation.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Überlassung Typ B definiert. „u
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Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 11755 - WV 40020337

if)

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1

Kündigung (abweichend von Ziffer 4.1 EVB-IT Überlassung Typ B)

D

Es wird eine Kündigungsfrist von Monaten vereinbart.

Kopie zu Prüf- und Archivierungszwecken bei Kündigung der Nutzungsrechte bzw. nach Ende der Über-
lassungsdauer

OD

Der Auftraggeber ist berechtigt, nach dem Ende der Überlassungsdauer (wegen Zeitablauf, wegen Kündi-

gung durch den Auftraggeber oder ordentlicher Kündigung durch den Auftragnehmer) eine Kopie der Stan-
dardsoftware* einschließlich der Dokumentation zu Prüf- und Archivierungszwecken

[] gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlags Nr.

[] chne gesonderte Vergütung

zu behalten.

Der Auftraggeber ist berechtigt, nach dem Ende der Überlassungsdauer (wegen außerordentlicher Kündi-

gung durch den Auftragnehmer) eine Kopie der Standardsoftware“ einschließlich der Dokumentation zu
Prüf- und Archivierungszwecken

U] gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlage Nr.
DD) ohne gesonderte Vergütung
zu behalten.

Verantwortliche Ansprechpartner

des Auftraggebers:

des Auftragnehmers: BERN
Esri Deutschland GmbH

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Einkauf, Verkauf und Materialwirtschaft
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1, 76344 Karlsruhe

Te BE
EV:

 

Ringstraße 7, 85402 Kranzberg
Te
Ev

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Überlassung Typ B definiert. ®
Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002 ]
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Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 11755 - WV 40020337

‚12

H121

‚12.2

113

14

‚1

15.1

Störungsmeldung und Nacherfüllung

Adresse für Störungsmeldung gemäß Ziffer 7.4 EVB-IT Überlassung Typ B
Die Störungsmeldung erfolgt an:

 

Name/Firma: Esri Deutschland GmbH
Organisationseinheit/Abteilung: Team Standard Services

RX] Postanschrift: Ringstr. 7, 85402 Kranzberg

Telefon: +49 (89) 207 005-3230

X] Email: support@esri.de

&X] Web-Adresse: http://esri.de/support-de

& Ticketing-System: https://my.esri.com >> Eigene Organisationen / En

Annahme der Störungsmeldung, Ergänzende Vereinbarungen zu Bereitschafts- und Reaktionszeiten
Die Störungsmeldung wird während folgender üblicher Geschäftszeit des Auftragnehmers angenommen:
Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr

[1] Ergänzende Vereinbarung zu Bereitschafts- und Reaktionszeiten gemäß Anlage Nr.

Telefonische Unterstützung

X] Telefonische Unterstützung des Auftraggebers (Standard Support) erfolgt gemäß http://esri.de/support-de.
Demnach bekommt der Auftraggeber Zugriff auf die neuesten Software Versionen und Patches. Darüber
hinaus kann er eine unbegrenzte Anzahl von Supportanfragen via Telefon, My Esri Portal oder Mail an den
Technischen Support richten. Weitere Leistungen die zum Umfang des Standard Tech Supports zählen
sind Online Ressourcen wie Produktdokumentationen, die Esri Knowledge Base, webbasierte Hilfen, Zu-
gang zu User Foren und dem My Esri Portal.

Die Kontaktinformationen der individuellen Supportberechtigten können über das My Esri Portal aktuali-
siert werden. Die Anzahl der N (Autorisierter Kontakt für technischen Support) ist ent-

Versicherung

[J Der Auftragnehmer weist nach, dass die Haftungshöchstsummen gemäß Ziffer 9.2.1 EVB-IT Überlassung
Typ B durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen
deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem
Mitgliedsstaat der EU entspricht.

Sonstige Vereinbarungen

Zu Nr. 1 (Vertragsgegenstand):

Ziel dieses Vertrags („Education Institutional License‘) ist die Bereitstellung einer GIS-Infrastruktur für Stu-
dierende und Mitarbeiter(innen) beim Lizenznehmer. Darüber hinaus ist die flexible Nutzung der Esri Pro-
dukte sowie deren Wartung und Support möglich. Gestattet sind die Nutzung in der Lehre sowie der nicht-
kommerziellen, universitären Forschung.

DT Geltungsbereich (Nutzungsberechtigte) des Vertrags ist:

& der Anlage 3 zu entnehmen.

Der Vertrag kann in baidersaitigein Einverständnis hinsichtlich des Geltungsbereiches zur Aufnahme weite-
rer Nutzungsberechtigter angepasst werden. .

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Überlassung Typ B definiert. ®
Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002 "|
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 11755 - WV 40020337

15.2

15.3

Zu Nr. 3.1 (Softwareüberlassung):

Der für diese Landeslizenz Hochschulen maßgebliche Produktumfang ergibt sich ausschließlich aus der An-
lage 1, Anhang A (Übersicht der Bildungsprodukte und ihrer Nutzung).

Die Überlassung der Standardsoftware umfasst auch die Software-Pflege (Bereitstellung von Updates, Upgra-
des oder des Release-/Versions-Service sowie technischer Support) während der Vertragslaufzeit.

Die Bereitstellung der Standardsoftware sowie von Updates, Upgrades oder des Release-/Versions-Service
erfolgt i.d.R. als Download (https://my.esri.com — My Esri Portal).

Gegenstand des technischen Süupports (Standard Support) ist die Bearbeitung von (vermeintlichen) Funktions-
fehlern der Software. Der technische Support vermittelt kein Basis-Computerwissen und ersetzt auch nicht Be-
ratung, Consulting oder Schulung.

Änderungen und Anpassungen der Anlage 1, Anhang A sind jederzeit vorbehalten. Änderungen, die zu einer
Anpassung der Vergütung führen, bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.

Die Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn ein oder mehrere der in Anlage 1, Anhang A geführten Produkte
obsolet werden, nicht mehr zu’ Lehrzwecken angeboten werden oder aus sonstigen Gründen nicht mehr zur
Verfügung stehen. Der Auftraggeber darf weiterhin alle eingesetzten „Landeslizenz Hochschulen" Produkte nut-
zen, jedoch sind Support und Upgrades für veraltete Komponenten möglicherweise nicht mehr verfügbar. Die
Wartungsleistungen sowie die Verfügbarkeit der Produkte richten sich nach dem von der Lebensdauer eines
Produktes abhängigen Supportstatus, der unter http://support.esri.com/other-resources/product-life-cycle über
den zur betreffenden Produktübersicht führenden Link „Product Life Cycle“ einsehbar ist. Die Supportphasen
und die Gesamtsupportübersicht können den unter http://help.arcgis.com/en/shared/product-life-cycle/Pro-
ductLifeCycle.pdf aufrufbaren Richtlinien von Esri für den Support während der Lebensdauer eines Produkts
entnommen werden.

Zu Nr. 3.3 (Vergütungsvorbehalt):
Es wird folgender Vergütungsvorbehalt auf die jährliche Vergütung vereinbart:

Die jährliche Vergütung wird während der Mindestvertragslaufzeit nicht an einen sich ändernden Umfang hin-
sichtlich genutzter Lizenzen und korrespondierendem Pflegeaufwand angepasst.
Ausgenommen hiervon sind Änderungen des Geltungsbereiches (Nutzungsberechtigte).

Anpassungen der Vergütung aufgrund von Änderungen der Nutzungsberechtigten, werden jeweils zum Be-
ginn des darauffolgenden Vertragsjahres wirksam.

Zu Nr. 7.1 (Mehrfachnutzung): - I

Der Auftraggeber und Nutzungsberechtigte können die unter 3.1 Ifd. Nr. 1, Anlage 1, Anhang aufgeführten Soft-
ware-Produkte in der angegebenen Anzahl während der Vertragslaufzeit einsetzen.

Der Auftraggeber kann in begründeten Fällen die angegebene Anzahl erhöhen. Die Erhöhung wird von Esriin . |
der Regel kostenfrei gewährt. Ausgeschlossen davon sind Produkte, die Software von Dritt-Anbietern beinhal-
ten. i

Zu Nr. 7.3 Anderweitige Nutzungsvereinbarungen:
Rechtlich selbständige Nutzungsberechtigte erkennen die Bestimmungen dieses Vertrags durch Unterzeich-
nung der Anlage 4 (Einverständniserklärung Autorisierter Nutzungsberechtigter) an.

Der Auftraggeber versichert, den Einsatz der Software nur dort vorzunehmen, wo er die Einhaltung aller Bestim-
mungen dieses Vertrags und der entsprechenden Lizenzbestimmungen gewährleisten kann.

Vertragserneuerung

Der Vertrag kann jeweils um drei weitere Jahre erneuert werden. Hierzu hat der Auftraggeber beim Auftragneh-
mer spätestens sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform ein Angebot auf Basis des dann jeweils
ermittelten Umfangs aktuell genutzter Softwareprodukte sowie der zukünftigen Bedarfsplanung anzufordern.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens 12 Wochen nach Zugang der Angebotsanfor-
derung des Auftraggebers diesem ein unwiderrufliches und unbedingtes Angebot in Textform zur Vertragser-
neuerung vorzulegen.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Überlassung Typ B definiert. : .
Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002 ]
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Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 11755 - WV 40020337

15.6

15.7

Vertragsbeendigung

Nutzungsberschtigte Hochschulen/Institute, die bereits über eine oder mehrere Lizenzen der unter diesen Ver-
trag fallenden Programme verfügen, erhalten mit diesem Vertrag die Berechtigung, während seiner Laufzeit die
zu diesen Programmen erscheinenden neuen Programmversionen für die bereits vorhandenen Lizenzen zu
nutzen. Die bestehenden Softwarepflegescheine j

s Karlsruher Institut für Technologie, Steinbuch Centre for Computing (Rachenzentrum)

   
   
    

. Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Physische Geographie

° Universität Stuttgart Rechenzentrum

. Fachhochschule Rottenburg, Hochschule für Forstwirtschaft vom 22.12.2009
. Hachschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Nürtingen
werden mit Abschluss des vorliegenden EVB-IT Vertrags aufgehoben.

Bei Beendigung dieses Vertrags sind diese Hochschuleni/Institute berechtigt, für die bereits vor Abschluss die-
ses Vertrags vorhandenen Lizenzen die vor Beendigung zuletzt verfügbare Programmversion weiter zu nutzen.
Diese Lizenzen unterliegen nach Auflösung dieses Vertrags den regulären Lizenz-, Wartungs- und/oder Up-
datebestimmungen des Auftragnehmers. Nach Auflösung dieses Vertrags erlöschen alle Lizenzen, die während
seiner Laufzeit bei den Nutzungsberschtigten zusätzlich eingesetzt wurden.

Es ist zu beachten, dass eine Landeslizenz Hochschulen aufgrund der bestehenden Vertriebsautorisierung
nur durch die Esri Deutschland GmbH aktiv angeboten werden kann.

Koluı _ 41.12.2013

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

   

Auftraggeber

Account Manager General Sales)

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der FVB-IT Überlassung Typ B definiert. -
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