EVB-ITberlassungsvertragTypB11755-WV40020337
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Vertrag über Landeslizenz für ESRI-Produkte“
. EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B Seite 1 von? Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 11755 - WV 40020357 1] Vertrag über die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware | N ‚Zwischen 5 Karlsruher Institut für Technologie Einkauf, Verkauf und Materialwirtschaft Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 76344 Eggenstein-Leopoldshafen — im Folgenden „Auftraggeber‘ genannt — Esri Deutschland GmbH Ringstaße? 85402 Kranzberg — im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt “wird folgender Vertrag geschlossen: } H Ei 1 Vertragsgegenstand und Vergütung 1 Zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware* gemäß Nummer 3 11.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. 1,3 Die Leistungen des Auftragnehmers werden gegen jährliche Vergütung gemaß Nummer 3.1 in Höhe von a] zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer vergütet. '2 Vertragsbestandteile „2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile: diesar Vertrag Esri ‚Vereinbarung für Bildungseinrichtungen G-604 (Anlage 1). Esri Lizenzvereinbarung (E204) und Nutzungsumfang (E300) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. (Anlage 2) Nutzungsberechtigte (Anlage 3) Einverständniserklärung Autorisierter Nutzungsberechtigter (Anlage 4) Ergänzende Vertragsbedingungen für die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware* (EVB-IT Überlassung B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung | 2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Überlassung Typ B definiert. u Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002
EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B Seile 2von? Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 11755 - WV 40020337 | 3 Zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware \ 3.1 Der Auftragnehmer überlässt zeitlich befristet dem Auftraggeber nachstehend aufgeführte Standard- software" gegen jährliche Vergütung: Überlassurigsdauer KNV Jährliche Vergülung netto i Ende Einzelpreis Summe Preis ''Lra.] Produktbezeichnung | Anzahl | Lieferzeit. 1 FT "Nr. | und beschreibung | raum’ rn Gesamtpreis (netto) EUR Produkt-Nr. -termin E LandeslizenzHoch- | gemäß | Zum Stich- schulen Anlage 3 | tag (siehe ‚Baginn‘) (Education Institutio- nalLicence) MVD KNV nu Mindestvertragsdauer*, gerechnet ab vereinbartem Beginn der Ünerlassungsdauer. } Keine Nacherfüllungsverpflichtung; die mit ‚x' gekennzeichnete Standardsoftware* Ist von der Verpflichtung zur Nach-erfül- lung gemäß Ziffer 7.68 EVB-IT Überlassung Typ B ausgenommen. Ansprüche auf Herabsetzung der Vergütung, Kündigung und ggf. Schadensersatz gemäß Ziffer 7.5.2 EVB-IT Überlassung Typ B bleiben unberührt, EXP = Die mit ‚x’ gekennzeichnete Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften gemäß Ziffer 4.3 EVB-IT Überlassung Typ B. 3.2 Rechnungsstellung | Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats) quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalsmonats) U | DO | X jährlich zu Beginn des Abrechnungsjahres, beginnend am 01.01.2020 j (zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang) D D m einmalig für das erste Vertragsjahr zum [Datum] (zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang) Abweichend von 3.1 beträgt der Gesamtpreis (netto) im _. Jahr EUR gemäß Anlage _ 13.3 Vergütungsvorbehalt H Es wird ein Vergütungsvorbehalt vereinbart [U] gemäß Ziffer 5.2 EVB-IT Überlassung Typ B DJ anderweitige Vereinbarung gemäß 15.3 3.4 Ergänzende Beschreibung des Vertragsgegenstandas Die Beschreibung der Standardsoftware* ergibt sich ergänzend aus U folgenden Teilen des Angebotes des Auftragnehmers vom A . Anlage{n) Nr. | D folgenden Teilen der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers vom j Anlage(n) Nr. A X] folgenden weiteren Dokumenten i Dokumentation der Standardsoftware https://doc.arcgi | Online-Doku- 8:c0m/de/ >> | | mentation Hilfe N Es gelten die Dokumente in Hi [] obiger Reihenfolge | D folgender Reihenfolge —— | DO Anderweitiga Vereinbarung gemäß Anlage Nr. n neue Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Überlassung Typ B definiert. “ Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002 ]
EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B Seite 3von 7 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 11755 - WV 40020337 '4 Zugesicherte Eigenschaften i DU] Folgende Eigenschaften werden vom Auftragnehmer zugesichert: D Ergänzends Vereinbarung gemäß Anlage Nr. f 5 Dokumentation 5.1 Sprache/Form (ergänzend/abweichend von Ziffer 2.2 EVB-IT Überlassung Typ B) Die Dokumentation für die Standardsoftware* unter Nummar 3.1 Ifd. Nr. 1 und 2 entspricht dem neuesten Stand und ist online verfügbar. Lediglich die Dokumentation einzeiner, spezieller Komponenten ist nur in englischer Sprachversion verfügbar. 5.2 Vervielfältigungsrecht [Ü] Die Dokumentation der Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 Ifd. Nr. kann fach vervielfältigt werden. ' Ü Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. 6 Lieferanschrift u Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Steinbuch Centre for Computing (Rechenzentrum) Zirkel 2 76128 Karlsruhe Erfüllungsort (falls abweichend von der Lieferanschrift) 17 Besondere Nutzungsvereinbarungen gemäß Ziffer 3.2 FVB-IT Überlassung Typ B 7,1 Mehrfachnutzung | U] Die Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 Ifd. Nr. darf bis zu fach gleichzeitig genutzt werden. Kl Ergänzende Vereinbarung gemäß Nr. 15.4 und Anlage 3. 17.2 Systemumgebung [ Die Standardsoftware" gemäß Nummer 3.1 Ifd. Nr. __ ; wird zur Nutzung in folgender Systemumgebung* freigegeben: DM] Die Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 Ifd. Nr. 12 wird zur Nutzung in einer beliebigen unterstützten Systemumgebung* freigegeben. H [U] Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. s 7.3 Anderweitige Nutzungsvereinbarungen Rl Gemäß Nr. 15.4. 8 Kopier- oder Nutzungssperren gemäß Ziffer 3.7 EVB-IT Überlassung Typ B X Die Standardsoftware" gemäß Nummer 3.1 Ifd. Nr. 1, 2 ist mit Kopier- oder Nutzungssperren in Form von Lizenzcodes/-dateien oder Registriernummern versehen. Einzelheiten siehe Online-Dokumentation. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Überlassung Typ B definiert. „u Fassung vom 01. April 2002, güllig ab 01. Mai 2002 |
EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B Seite 4 von 7 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 11755 - WV 40020337 if) 10 1 Kündigung (abweichend von Ziffer 4.1 EVB-IT Überlassung Typ B) D Es wird eine Kündigungsfrist von Monaten vereinbart. Kopie zu Prüf- und Archivierungszwecken bei Kündigung der Nutzungsrechte bzw. nach Ende der Über- lassungsdauer OD Der Auftraggeber ist berechtigt, nach dem Ende der Überlassungsdauer (wegen Zeitablauf, wegen Kündi- gung durch den Auftraggeber oder ordentlicher Kündigung durch den Auftragnehmer) eine Kopie der Stan- dardsoftware* einschließlich der Dokumentation zu Prüf- und Archivierungszwecken [] gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlags Nr. [] chne gesonderte Vergütung zu behalten. Der Auftraggeber ist berechtigt, nach dem Ende der Überlassungsdauer (wegen außerordentlicher Kündi- gung durch den Auftragnehmer) eine Kopie der Standardsoftware“ einschließlich der Dokumentation zu Prüf- und Archivierungszwecken U] gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlage Nr. DD) ohne gesonderte Vergütung zu behalten. Verantwortliche Ansprechpartner des Auftraggebers: des Auftragnehmers: BERN Esri Deutschland GmbH Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Einkauf, Verkauf und Materialwirtschaft Hermann-von-Helmholtz-Platz 1, 76344 Karlsruhe Te BE EV: Ringstraße 7, 85402 Kranzberg Te Ev Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Überlassung Typ B definiert. ® Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002 ]
EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B Seite 5 von 7 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 11755 - WV 40020337 ‚12 H121 ‚12.2 113 14 ‚1 15.1 Störungsmeldung und Nacherfüllung Adresse für Störungsmeldung gemäß Ziffer 7.4 EVB-IT Überlassung Typ B Die Störungsmeldung erfolgt an: Name/Firma: Esri Deutschland GmbH Organisationseinheit/Abteilung: Team Standard Services RX] Postanschrift: Ringstr. 7, 85402 Kranzberg Telefon: +49 (89) 207 005-3230 X] Email: support@esri.de &X] Web-Adresse: http://esri.de/support-de & Ticketing-System: https://my.esri.com >> Eigene Organisationen / En Annahme der Störungsmeldung, Ergänzende Vereinbarungen zu Bereitschafts- und Reaktionszeiten Die Störungsmeldung wird während folgender üblicher Geschäftszeit des Auftragnehmers angenommen: Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr [1] Ergänzende Vereinbarung zu Bereitschafts- und Reaktionszeiten gemäß Anlage Nr. Telefonische Unterstützung X] Telefonische Unterstützung des Auftraggebers (Standard Support) erfolgt gemäß http://esri.de/support-de. Demnach bekommt der Auftraggeber Zugriff auf die neuesten Software Versionen und Patches. Darüber hinaus kann er eine unbegrenzte Anzahl von Supportanfragen via Telefon, My Esri Portal oder Mail an den Technischen Support richten. Weitere Leistungen die zum Umfang des Standard Tech Supports zählen sind Online Ressourcen wie Produktdokumentationen, die Esri Knowledge Base, webbasierte Hilfen, Zu- gang zu User Foren und dem My Esri Portal. Die Kontaktinformationen der individuellen Supportberechtigten können über das My Esri Portal aktuali- siert werden. Die Anzahl der N (Autorisierter Kontakt für technischen Support) ist ent- Versicherung [J Der Auftragnehmer weist nach, dass die Haftungshöchstsummen gemäß Ziffer 9.2.1 EVB-IT Überlassung Typ B durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht. Sonstige Vereinbarungen Zu Nr. 1 (Vertragsgegenstand): Ziel dieses Vertrags („Education Institutional License‘) ist die Bereitstellung einer GIS-Infrastruktur für Stu- dierende und Mitarbeiter(innen) beim Lizenznehmer. Darüber hinaus ist die flexible Nutzung der Esri Pro- dukte sowie deren Wartung und Support möglich. Gestattet sind die Nutzung in der Lehre sowie der nicht- kommerziellen, universitären Forschung. DT Geltungsbereich (Nutzungsberechtigte) des Vertrags ist: & der Anlage 3 zu entnehmen. Der Vertrag kann in baidersaitigein Einverständnis hinsichtlich des Geltungsbereiches zur Aufnahme weite- rer Nutzungsberechtigter angepasst werden. . Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Überlassung Typ B definiert. ® Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002 "|
EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B | Seite 6 von 7 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 11755 - WV 40020337 15.2 15.3 Zu Nr. 3.1 (Softwareüberlassung): Der für diese Landeslizenz Hochschulen maßgebliche Produktumfang ergibt sich ausschließlich aus der An- lage 1, Anhang A (Übersicht der Bildungsprodukte und ihrer Nutzung). Die Überlassung der Standardsoftware umfasst auch die Software-Pflege (Bereitstellung von Updates, Upgra- des oder des Release-/Versions-Service sowie technischer Support) während der Vertragslaufzeit. Die Bereitstellung der Standardsoftware sowie von Updates, Upgrades oder des Release-/Versions-Service erfolgt i.d.R. als Download (https://my.esri.com — My Esri Portal). Gegenstand des technischen Süupports (Standard Support) ist die Bearbeitung von (vermeintlichen) Funktions- fehlern der Software. Der technische Support vermittelt kein Basis-Computerwissen und ersetzt auch nicht Be- ratung, Consulting oder Schulung. Änderungen und Anpassungen der Anlage 1, Anhang A sind jederzeit vorbehalten. Änderungen, die zu einer Anpassung der Vergütung führen, bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn ein oder mehrere der in Anlage 1, Anhang A geführten Produkte obsolet werden, nicht mehr zu’ Lehrzwecken angeboten werden oder aus sonstigen Gründen nicht mehr zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber darf weiterhin alle eingesetzten „Landeslizenz Hochschulen" Produkte nut- zen, jedoch sind Support und Upgrades für veraltete Komponenten möglicherweise nicht mehr verfügbar. Die Wartungsleistungen sowie die Verfügbarkeit der Produkte richten sich nach dem von der Lebensdauer eines Produktes abhängigen Supportstatus, der unter http://support.esri.com/other-resources/product-life-cycle über den zur betreffenden Produktübersicht führenden Link „Product Life Cycle“ einsehbar ist. Die Supportphasen und die Gesamtsupportübersicht können den unter http://help.arcgis.com/en/shared/product-life-cycle/Pro- ductLifeCycle.pdf aufrufbaren Richtlinien von Esri für den Support während der Lebensdauer eines Produkts entnommen werden. Zu Nr. 3.3 (Vergütungsvorbehalt): Es wird folgender Vergütungsvorbehalt auf die jährliche Vergütung vereinbart: Die jährliche Vergütung wird während der Mindestvertragslaufzeit nicht an einen sich ändernden Umfang hin- sichtlich genutzter Lizenzen und korrespondierendem Pflegeaufwand angepasst. Ausgenommen hiervon sind Änderungen des Geltungsbereiches (Nutzungsberechtigte). Anpassungen der Vergütung aufgrund von Änderungen der Nutzungsberechtigten, werden jeweils zum Be- ginn des darauffolgenden Vertragsjahres wirksam. Zu Nr. 7.1 (Mehrfachnutzung): - I Der Auftraggeber und Nutzungsberechtigte können die unter 3.1 Ifd. Nr. 1, Anlage 1, Anhang aufgeführten Soft- ware-Produkte in der angegebenen Anzahl während der Vertragslaufzeit einsetzen. Der Auftraggeber kann in begründeten Fällen die angegebene Anzahl erhöhen. Die Erhöhung wird von Esriin . | der Regel kostenfrei gewährt. Ausgeschlossen davon sind Produkte, die Software von Dritt-Anbietern beinhal- ten. i Zu Nr. 7.3 Anderweitige Nutzungsvereinbarungen: Rechtlich selbständige Nutzungsberechtigte erkennen die Bestimmungen dieses Vertrags durch Unterzeich- nung der Anlage 4 (Einverständniserklärung Autorisierter Nutzungsberechtigter) an. Der Auftraggeber versichert, den Einsatz der Software nur dort vorzunehmen, wo er die Einhaltung aller Bestim- mungen dieses Vertrags und der entsprechenden Lizenzbestimmungen gewährleisten kann. Vertragserneuerung Der Vertrag kann jeweils um drei weitere Jahre erneuert werden. Hierzu hat der Auftraggeber beim Auftragneh- mer spätestens sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform ein Angebot auf Basis des dann jeweils ermittelten Umfangs aktuell genutzter Softwareprodukte sowie der zukünftigen Bedarfsplanung anzufordern. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens 12 Wochen nach Zugang der Angebotsanfor- derung des Auftraggebers diesem ein unwiderrufliches und unbedingtes Angebot in Textform zur Vertragser- neuerung vorzulegen. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Überlassung Typ B definiert. : . Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002 ]
EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B Seite 7von 7 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 11755 - WV 40020337 15.6 15.7 Vertragsbeendigung Nutzungsberschtigte Hochschulen/Institute, die bereits über eine oder mehrere Lizenzen der unter diesen Ver- trag fallenden Programme verfügen, erhalten mit diesem Vertrag die Berechtigung, während seiner Laufzeit die zu diesen Programmen erscheinenden neuen Programmversionen für die bereits vorhandenen Lizenzen zu nutzen. Die bestehenden Softwarepflegescheine j s Karlsruher Institut für Technologie, Steinbuch Centre for Computing (Rachenzentrum) . Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Physische Geographie ° Universität Stuttgart Rechenzentrum . Fachhochschule Rottenburg, Hochschule für Forstwirtschaft vom 22.12.2009 . Hachschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Nürtingen werden mit Abschluss des vorliegenden EVB-IT Vertrags aufgehoben. Bei Beendigung dieses Vertrags sind diese Hochschuleni/Institute berechtigt, für die bereits vor Abschluss die- ses Vertrags vorhandenen Lizenzen die vor Beendigung zuletzt verfügbare Programmversion weiter zu nutzen. Diese Lizenzen unterliegen nach Auflösung dieses Vertrags den regulären Lizenz-, Wartungs- und/oder Up- datebestimmungen des Auftragnehmers. Nach Auflösung dieses Vertrags erlöschen alle Lizenzen, die während seiner Laufzeit bei den Nutzungsberschtigten zusätzlich eingesetzt wurden. Es ist zu beachten, dass eine Landeslizenz Hochschulen aufgrund der bestehenden Vertriebsautorisierung nur durch die Esri Deutschland GmbH aktiv angeboten werden kann. Koluı _ 41.12.2013 Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Auftraggeber Account Manager General Sales) Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der FVB-IT Überlassung Typ B definiert. - Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002 |