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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Vertrag zu Vertrieb des Gemeinsamen Ministerialblatts (GMBl)

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Vergabeverfahren B 1.32 - 0199/08/VV : 1 Verlagsvertrag Zwischen der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium des Innern. dieses vertreten durch den Direktor des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern Sankt Augustiner Straße 86, 53225 Sonn -Konzessionsgebe rin- und der Firma: Weiters Kluwer Deutschland GmbH Luxemburger Str. 449 50939 Köln vertreten durch -Verlag- wird folgender Vertrag über Herstellung, Veröffentlichung und Vertrieb des Gemeinsamen Ministerialblattes (GMBI) für das Bundesministerium des Innern, Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin (in der Folge Herausgeber genannt), -Herausgeber- geschlossen: Seite 1 von 6 Seiten I) ' ' ' , ;vv..
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Vergabeverfahren B 1.32 - 0199/08/VV : 1 Verlagsvertrag Inhaltsverzeichnis § 1 Vertragsgegenstand ............................................................................................... 2 §2 Rechte § 3 A nzei gen ............................................................................................................... 3 § Bezu g, Bezugspreis ................................................................................................. 3 4 . . . . . . . .. .. . . ....... . . . . . . . .. . . ... . .. . . ......... . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . .. . ......... .. . . . .. . . . . . . . . .. . . . . ... . . . . . . . § 5 Freistücke, Sonderdrucke . § 6 Abrechnung mit dem Herausgeber § 7 § 8 . . . . . . .. . . . . . .. . . . . . . . . . .. . . . ... . . . . . . . ..... . . .. .. . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . .. . . . . . . . . . . . . .. . . . . .. . . 3 3 , ......................................................... 4 · Laufzeit des Vertrages, Kündigung. ......................................................................... 5 Fristlose Kündigung .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .... . . . . . .... . . .. . . . . . . . . .. . . . . . . . . ... . . . . . ... . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . 5 § 9 Abwicklung bei Vertragsende .................................................................................. 5 § 10 Sonstiges............................................................................................................... 6 § 1 (1) Vertragsgegenstand Dem Verlag wird eine Dienstleitu_ngskonzession für Herstellung, Veröffentlichung und Vertrieb des Ge me i nsa men Ministerialblattes (GMBI) erteilt. Bie Leistung des Verlages umfasst Redaktion, Lektorat, Druck, Versand, Online-Bereitstellung und Vertrieb des GMBI gemäß den Angaben der Anlagen "Leistungsbeschreibung" und "Preisliste". (2) Weder die Konzessionsgeberin noch das BMI garantieren b estimmte Mengen oder Au ftragsvolu mina. (3) Vertragsbestandteile sind, ergänzend zu diesen Bestimmungen, das Angebot vom 31.07.2009, mit der dazugehörigen Leistungsbeschreibung und Preisliste, das die Auftragnehmerio eingereicht hat. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern (AGB) sowie danach insbesondere auch die Verdingungsordnung für Leistungen Teil B, jeweils in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Fassung. (4) Im Fall v o n Widersprüchen g ilt folgende Reihenfolge: 1. Leistun gs b esch re ibu ng und Preisliste, 2. dieser Vertrag, 3. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern, Stand: 15. August 2007, (5) 4. Verdingungsordnung für Le is tunge n Teil B 5. das Angebot de s Ve rlages . Al lgemeine Geschäftsbedingungen des Verlages sind ausg eschl o ssen Seite 2. von 6 Seiten .
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Vergabeverfahren B 1.32 - 0199/08/VV : 1 Verlagsvertrag § 2 (1) Rechte Herausgeber des Gemeinsamen Ministerialblattes (GMBI) ist das Bundesministerium des Innern . (2) Der Herausgeber Ist alleiniger Inhaber aller Rechte an dem GMBI. Er räumt dem Verlag für die D au er d er Gül t i gke lt dieses Vertrages das ausschließliche Recht zur Vervie ifäl ti gun g und Verbreit ung für alle Auflagen und A u sgab en (ge dr u c kt e A u s ga ben und die dazugehörige Online-Version) ein. § 3 Anzeigen Stellenausschreibungen der Ministerien und Bundesbehörden werden in einer Beilage zu m Gemeinsamen Min ister ia lblatt veröffent licht. Anzeigen dürfen nicht in das GMBI aufgenommen werden. Der Verlag ist berechtigt , Prospekte seiner Verl agswerke auf seine Kosten beizufügen. §4 {1) Bezug, Bezugspreis Di e gedruckte Ausgabe des GMBI kann über den Buchhandel und über den Verlag bezogen werden. (2) Das GMBI wird vom Verlag in einer Online-Datenbank für j eder m ann ,z u gäng l i ch im Internet gegen Downloadgebühr bereitgestellt. Der Vertag stellt die Online-Version des GMBI den Nutzer n des Informations- und Bib liotheksportal des Bundes als Onllne­ Datenbank kostenfrei zur Ver fügung . (3) Der Bezugspreis bzw. die Downloadgebühr f ür das GMBI wird im gegenseiti gen Einvernehmen von Her ausg eber und Ver l ag festgesetzt. (4) Der Preis für den Verkauf von Einzelstücken wird im gegenseitigen Einvernehmen von Herausgeber und Ver l ag je nach Umfang der A u sgabe festgesetzt. Der Verlag ist berechtigt, nac h Abschluss jedes Jahrgangs, für den Verkauf älterer Jahrgänge und von Einzelstücken, die zum Zeitpunkt des Verkaufs aktuellen Preise zu berechnen. § 5 (1) Freistücke, Sonderdrucke Der Verlag stellt dem Herausgeber von jeder gedru ckten Ausgabe d es GMBI eine zu vereinbarende Anzahl (siehe Absatz 2) von Frei st üc ken , einschließlich der jährlichen Inhaltsverzeichnisse und Sachregister, nach Wahl des Herausgebers zur Verfügung. Der Verlag übernimmt auf seine Kosten nach Angabe des Herausgebers die Ve rse nd ung der Stücke, die im unentgeltlichen Zeitschriftenaustausch abgegeben werden müssen. Diese Stücke werden auf die zu liefernden Freistücke angerechnet. Seite 3 von 6 Seiten
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Vergabeverfahren B 1.32 - 0199/08/VV : 1 Verlagsvertrag (2) Die Anzahl der Freistücke beträgt zu Vertragsbeginn 500 Exemplare. Die jeweils erforderliche Anzahl wird in Abstimmung zwischen Herausgeber und Verlag festgelegt. ( 3) Der Herausgeber behält sich das Recht vor, Sonderausgaben des GMBI oder einzelner Teile davon drucken zu lassen, insbesondere, Einzelteile des GMBI als "Amtliche Ausgabe" durch den Verlag vertreiben zu lassen; hierüber sind von Fall zu Fall besondere Vereinbarungen z.u treffen. (4) Ferner ve rpf l i chte t sich der Ve r la g, für die vom H e ra u sg ebe r geforderte n Sonderdrucke von Teilen des GMBI, sofern der Satz unverändert Ve rwe n dung fi ndet die Druckvorlagen kostenfrei §6 (1) , zu liefern. Abrechnung mit dem Herausgeber Der Verlag übernimmt die Bezahlung aller Kosten für die Redaktion und Lektorat, die technische Herstellung und den Versand der gedruckten Ausgabe, die Bereitstellung, Verwaltung und Support der Online-Datenbank des GMBI einschließlich der damit zusammenhängenden Internet- und Postgebühren. (2) Die Kosten für die Online-Aufbereitung der bis 2009 erschienenen Ausgaben werden auf 60 Monate (Vertragslaufzeit) verteilt und mit dem Herausgeber quartalsweise mit 1/20 des Gesamtangebotspreises abgerechnet. (3) Von den Einnahmen aus Abonnements, den Einnahmen aus dem Verkauf von Einzelnummern und den Downloadgebühren stehen dem Verlag 25% für Verlagskosten (Werbung, Vertrieb, Gemeinkosten, Gewinn, Wagnis u.a.) zu. (4) Der Verlag legt dem Herausgeber vierteljährlich eine detaillierte Abrechnung vor, in der Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden. Überschüsse, die dem Verlag von den Gesamteinnahmen nach Abzug der Ausgaben nach Abs. 1, der Kosten für die Online-Aufbereitung nach Abs. 2 und von Verlagskosten nach Abs. 3 verbleiben, hat der Verlag zum Schluss eines Haushaltsjahres an den Herausgeber abzuführen. Sofern die Einnahmen nicht ausreichen, um die Ausgaben einschließlich Verlagskosten zu decken, darf das innerhalb eines Kalendervierteljahres entstandene Defizit mit den Überschüssen bis zum Ende des Haushaltsjahres vom Verlag verrechnet werden. Sofern ein solcher Ausgleich nicht möglich erscheint, ist der Verlag berechtigt, mit dem Herausgeber Verhandlungen über eine Erhöhung des Bezugspreises zu führen. (5) Die eingereichten Preislisten für Satz, Druck, Papier und Verarbeitung sind zunächst bis zum 31. März 2011 gültig. Danach kann der Auftragnehmer die Preise auf schriftlichen Antrag hin bis zu dem vom Bundesverband Druck e.V. für das jeweilige Jahr errechneten Prozentsatz für öffentliche Auftraggeber erhöhen. Eine entsprechende Erklärung muss spätestens 4 Wochen nach Bekanntgabe der Prozentsätze schriftlich erfolgen, andernfalls gelten die zuvor vereinbarten Preise weiter. Papierpreisänderungen können auf Nachwels (Vor lage der Pap i er rechnu n gen - alte und neue Rechnung des Papierlieferanten) ebenfalls frühestens nach dem 31. März 2011 angepasst werden. Seite 4 von 6 Seiten -{f.' I ·vl
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1 Verlagsvertrag Vergabeverfahren B 1. 32 - 0199/08/W (6) : Die Abwicklung der Stellenausschreibungen erfolgt zwischen dem Verlag und den Ministerien beziehungsweise nachgeordneten Stellen direkt. Insoweit stehen dem Verlag auch von diesen Einnahmen gemäß § 6 Abs. 3 25% für Verlagskosten (Werbung, Vertrieb, Gemeinkosten, Gewinn, Wagnis u.a.) zu. §7 (1) Laufzeit des Vertrages, Kündigun g Dieser Vertrag wird für die Veröffentlichung des GMBI in der Zeit vom 1. Januar 2010 bis zum 3 1. Dezember 2014 ges chl osse n . ( 2) Dieser Vertrag kann von belden Teilen mit halbjährlicher Frist zum Schluss eines Kalenderhalbjahres ohne Angabe von G rü n de n gekündigt werden. § 8 Fristlose K ündi g ung Die Konzessionsgeberin ist zur Kündigung des Vertrages jederzeit mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund berechtigt. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, w�nn a) der Vertrag unt-er Verletzung der Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbs­ besc hrän k u ngen oder des Geset zes gegen unla u teren Wettbewerb zustande gekommen ist, b) der Verlag Vertragspflichten einmal vorsätzlich oder grob fahrlässig oder trotz Abmahnung mehrmals Fahrlässig verletzt h at, c) über das Vermögen des Verlags ein Insolvenzverfahren eingeleitet Ist, ein entsprechender Eröffnungsantrag gestellt ist oder die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. d) der Verlag einer von ihm übernommenen vertragswesentlichen Verpflichtung (z�B. § 3, 4, 5, 6, 7 dieses Vertrages - insbesondere wenn in den einschlägigen Fällen keine Abstimmung erzielt werden kann) nicht rechtzeitig oder sonst nicht wie vereinbart nachkommt. § 9 (1) Abwicklun g bei Vertragsende Die Abonnenten-Adressen für die gedruckte Ausgabe des GMBI müssen bei Vertragsbeginn vom Verlag zum Stückpreis nlll••••r. gekauft werden ). Die Adressen gehen in das (voraussieht! Eigentum des Verlages über und der aktuelle Adressenbestand wird bei Vertragsende zum gleichen Stückpreis .an den nac hfo lge nden Ve rlag ver ka u ft . (2) Nac h Fertigstellung einer jeden Ausgabe des GMBI werden die Druckdaten für einen evtl. Nachdruck oder bis zum Abruf vom Verlag fachgerecht aufbewahrt. Nach Abruf - spätestens bei Vertragsende - werden diese Unterlagen vom Verlag fachgerecht Seite 5 von 6 Seiten
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Vergabeverfahren B 1.32 - 0199/08/VV : 1 Verlagsvertrag verpackt und frei Haus an die vom Herausgeber genannte Adresse angelief ert . Alle bei der Bearbeit_ung des Auftrages erstellten Daten gehen in das Eigentum des Herausgebers über. (3) Der Datenbestand der Online-Datenbank des GMBI (Online Versionen aller bisher erschienen GMBI) sowie die Adressdaten der Nutzer der Online-Datenbank (Abonnements und Einzelabrufe) gehen (4) we rde n auf g ee i gnete n Die Kosten für die in d as Eigentum des H eraus ge bers und Datentr�gern übergeben. Ü bergabe und Übereignung der Druckunterlagen, des Daten bestandes der Online-Datenbank sowie für On lin e- D a t en ba n k über die Adressdaten der werden durch die quartalsweise ab ger ech n et en Nutzer der Ver l agsko sten abg eg ol t en . § 10 (1) Sonstiges Än d er un gen dieses Vertrages so wie dieser Abrede bedürfen zu ihrer Rechtswi rk ­ samkeit der Schriftform und sind nur mit Zustimmung des Beschaffungsamtes des BMI zulässig. (2) Zur Be sei t ig u ng von er geben und die ggf. ist Pro blem st el lungen , die sich während der Auftragsabwicklung zu Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen fü h ren mit dem �eschaffungsamt des BMI Verbindung auf zu ne h me n . , Tel.: ........ (Kontakt: E-Mail: (3) -- -- -- - Gerichtsstand ist Bonn. Bonn, den Köln, den Der Direktor des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern Im ' . __ , Seite 6 von 6 Seiten können,
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