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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Verzeichnis von Umweltinformationen: Bleischrot auf Schießständen

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Umwelt Bundesamt Für Mensch & Umwelt Umweltbundesamt | Postfach 1406 ! 06813 Dessau-Roßlau Z 1.4 Justitiariat, Innerer Dienst, Registratur Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (UIG) Ihr Antrag vom 26.07.2019 Dessau-Roßlau, @. August 2019 Bearbeiter/in: N— auf Ihren Antrag vom 26.07.2019 auf Zugang zu Informationen erlässt das elefon: +49(0)340 21 03- 2134 Fax: +49(0)340 21 04- 2134 E-Mail: Geschäftszeichen: Just-3039-2019-VT Umweltbundesamt den folgenden Bescheid: 1. Ihr Antrag auf Informationszugang wird abgelehnt. 2. Kosten werden nicht erhoben. Umweltbundesamt Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-Roßlau Tel.: +49 (0)340 2103-0 Fax: +49 (0)340 2103-2285 www.uba.de Begründung: Dienstgebäude Bismarckplatz Bismarckplatz 1 14193 Berlin l. Dienstgebäude Corrensplatz Sie haben am 26.07.2019 über das Internetportal „fragdenstaat.de“ einen Corrensplatz 1 Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach 8 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie $ 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des $ 2 Absatz 3 UIG betroffen sind, sowie $ 1 des Gesetzes zur 14195 Berlin Dienstgebäude Marienfelde Schichauweg 58 12307 Berlin Dienstgebäude Bad Elster Heinrich-Heine-Str. 12 08645 Bad Elster Dienstgebäude Langen Paul-Ehrlich-Str. 29 63225 Langen Gedruckt aufRecvclingpapier aus 100%Altpapier mit dem Blauen Engel.
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Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des 8 1 Absatz 1 VIG betroffen sind, gestellt. Sie begehren den Zugang zu einem Verzeichnis von Umweltinformationen zum Thema Bleischrot auf Schießständen. ll. Ihr Antrag auf Zugänglichmachung der Informationen ist gemäß 83 2 Absatz 1Nr. 1, 3 Absatz 1 Satz 1 UIG zulässig. Nach 8 3 Abs. 1 UIG hat jede Person nach Maßgabe des UIG Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die die informationspflichtige Stelle verfügt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Informationen sind nach 8 2 Absatz 4 UIG verfügbar, wenn sie bei der informationspflichtigen Stelle vorhanden sind bzw. von einer nicht informationspflichtigen Stelle bereitgehalten werden und von der informationspflichtigen Stelle diesbezüglich ein Übermittlungsanspruch geltend gemacht werden kann. Gemäß $ 8 Absatz 2 Nr. 3 UIG ist ein Antrag abzulehnen, wenn er bei einer Stelle gestellt wird, die nicht über die Informationen verfügt. Ein Verzeichnis von Umweltinformationen zum Thema Bleischrot auf Schießständen liegt dem Umweltbundesamt nicht vor. Ihr Antrag auf Zugänglichmachung der Informationen wird somit gemäß 8 8 Absatz 2 Nr. 3 UIG abgelehnt. Das Umweltbundesamt selbst erhebt keine einschlägigen Daten und sammelt keine Informationen der Bundesländer. Es hat lediglich zu einem frühen Stadium im Rahmen des Umweltforschungsplans die Thematik
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bearbeiten lassen. Weitere Informationen können Sie folgender Publikation entnehmen: Crößmann, Gerd: Die Belastung der Böden auf Sportschießständen durch Bleischrot und Wurftauben, Berlin, 1989. Es besteht die Möglichkeit, diese Publikation in der Fachbibliothek des Umweltbundesamtes am Standort in Dessau-Roßlau sowie am Standort Berlin auszuleihen (https: //www.umweltbundesamt.de/das- uba/fachbibliothek-umwelt). Sie finden darüber hinaus unter folgendem Link einen Bericht zu Bodenbelastungen auf Schießplätzeen aus dem Jahr 1998: https: //www.schleswigholstein.de/DE/Fachinhalte/B/boden/Dow nloads/BerichtUMK.pdf? blob=publicationfile&v=1 Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Umweltbundesamt als obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit für die Erfüllung besonderer Sachaufgaben von bundesweiter Bedeutung und als Fachbehörde in Sachthemen mit bundesrelevanter Regelungskompetenzinvolviert ist. Die Befugnisse im Bereich des Vollzuges des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG), die hier Anwendung finden, liegen in der Zuständigkeit der Bundesländer. Stofflich sind in erster Linie Blei, Arsen und Antimon als Bestandteile der Schrote sowie die Stoffgruppe der polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK, PAH) aus den Wurfscheiben relevant. Eine
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seringere Bedeutung wird den unterschiedlichsten Zusätzen zu Zündmitteln und Schroten wie Kupfer, Nickel, Zink, Barium beigemessen. Die relevanten Stoffe flossen in die Ableitung entsprechender Prüfwerte nach Bundesbodenschutz und Altlastenverordnung ein und steuern damit die nachfolgenden Aktivitäten des Vollzuges in den Bundesländern. Durch den Einsatz von Bleischrot ergeben sich diverse Betreiberpflichten die auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen gesetzliche für die Grundlagen Errichtung und basieren. den An Betrieb von Schrotschießständen sind u. a. zu nennen: das Waffengesetz, das Bundes- Immissionsschutzgesetz, das Kreislaufwirtschaft- Abfallgesetz in und Bundes-Bodenschutzgesetz, Verbindung mit das den „Schießstandrichtlinien“ des Deutschen Schützenbundes sowie den entsprechenden Ländergesetzen und -Verordnungen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich für weitere Informationen an die jeweilige Landesbehörde zu wenden, da dort möglicherweise die von Ihnen angefragten Informationen vorliegen. Nach unseren Kenntnissen haben folgende Bundesländer weiterführende Quellen zu der von Ihnen angefragten Thematik verfügbar gemacht: Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein. Des Weiteren verfügen möglicherweise auch das Umweltbundesamt Österreich und das Schweizer Bundesamt für Umwelt (BAFU) über die von Ihnen angefragten Informationen. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrune:
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Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Umweltbundesamt mit Sitz in Dessau-Roßlau erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftra
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