Liste der diplomatischen Missionen

(Visastellen) und soweit vorhanden Außenstellen der Botschaften in Bonn Auswärtiges Amt 505-9-515 Allgemein

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Visafreiheit mit Dienstpass

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Berlin, 05.04.2022 AUSWÄRTIGES AMT 505-9-515 Allgemein LISTE der DIPLO                    M     A    T    I     S    C    H   E    N               MISSIONEN h an d en    A uß e n st e l l en     de r  Bo ts ch af te n in B on n (Visastellen) un          d    so we  it    v o  r und ihrer bei    am  tl ic h   ve r an la s s te n    R e i s e n e n  in P a s s a n g e l eg e n h ei t e n :                    Sammelruf 3040 Rückfrag a g e n in V i s aa n g e l e g e n he i t e n:                     Sammelruf 3247 Rückfr
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VORBEMERKUNGEN VN                        .     Verbalnote SV                             Visum (Sichtvermerk) erforderlich Kollision                      Pässe, die Visa oder Stempel der genannten Länder enthalten, werden nicht visiert. Bereits erteilte Visa sind ungültig. Bis zu (drei) Monaten          beinhaltet zugleich "keine Arbeitsaufnahme" HK                             Honorarkonsulat GK                             Generalkonsulat Bearbeitungszeit               Bearbeitungszeit von der Abgabe des Visaantrages bei der Botschaft bis zur Erteilung des Visums (Richtwerte; abweichende Bearbeitungszeiten sind in Einzelfällen möglich) Öffnungszeiten                  allgemein sind die jeweiligen Konsularabteilungen Montag bis Freitag von 09.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Abweichungen hiervon sind besonders vermerkt. Feiertage                      Staatsfeiertage und Nationaltage / *) = Datum jedes Jahr wechselnd Wichtig:        Die   Einreisebestimmungen          gelten   grundsätzlich     nur    für  deutsche Staatsangehörige         bei amtlich     veranlassten     Reisen    (Versetzungen, Wohnungsbesichtigungsreisen,               Abordnungen,       Dienstreisen).       Bei nichtdeutschen       Inhabern    amtlicher Pässe      (z. B. Ehepartner)       ist im Einzelfall    zu  erfragen,   ob   die   Regelungen      auch   dann     einschlägig sind. Bitte beachten Sie, dass amtliche Pässe -ausschließlich- zur Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben/Reisen zur Verfügung gestellt werden und für private Zwecke -nicht- genutzt werden dürfen. Durch die private Nutzung                   für Reisen in Länder, die mit dem deutschen        Reisepass     visumfrei bereist werden können, aber für Reisen mit dem amtlichen Pass visumpflichtig sind, ist es wiederholt zu Einreiseverweigerungen gekommen, wenn ein Visum am Flughafen nicht erteilt werden kann. Dies führte dann häufig auch zu entsprechender Erwähnung in den lokalen Medien („German diplomat deported‘). Pässe müssen       mindestens für die Dauer der Reise gültig sein. Besonderheiten zur Passgültigkeit sind jeweils vermerkt.       Sofern    Fotos verlangt werden,       müssen    echte,
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aktuelle     Farbfotos eingereicht     werden,     welche   nicht   älter   als   6 Monate     sind. Visaanträge müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Das Auswärtige Amt       ist bemüht,     die Liste auf dem     neuesten      Stand  zu halten.    Da nicht   alle   Änderungen    frühzeitig    mitgeteilt  werden,    sind    veraltete  Angaben      im Einzelfall nicht auszuschließen.       Für die Richtigkeit der Angaben          kann daher keine Gewähr übernommen werden. Aktuelle Gebühren für Reisepässe sind jeweils bei den Botschaften zu erfragen oder auf der jeweiligen Homepage der Botschaft einzusehen.
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Botschaft der Arabischen Republik Ägypten Stauffenbergstraße 6/7, 10785 Berlin-Tiergarten Tel.:     030/477 547 39 Fax:      030/4774000 E-Mail: consularsection@egyptian-embassy.de Öffnungszeiten:             Mo.-Fr.            9.30 - 12.00 Uhr    _ Fingerabdrücke             Mo. - Do.          12.00 — 13.00 Uhr (Terminvereinbarung ist empfehlenswert aber nicht zwingend) Feiertag:                  07. Januar, 23. Juli Für Inhaber amtlicher Pässe und Teilnehmer offizieller Delegationen mit Nationalpass kann bei Einreise am Flughafen kein Visum eingeholt werden                                                        : Alle Pässe:                SV mit VN und Doppel, 1 Antrag, 2 biometrische Passbilder mit.weissem Hintergrund und Kopie der Passdatenseite. Bei Versetzung ist in der Verbalnote immer der Name des Vorgängers anzugeben. Sollte es keinen Vorgänger geben, ist ein Zusatzformular mit Angaben zum neuen Posten einzureichen. Reisepässe:              “ Gebühr € 59,00. (Aktuelle Gebühren für Reisepässe sind jeweils bei den Botschaften zu erfragen oder auf der jeweiligen Homepage der Botschaft einzusehen). Inhaber von     Reisepässen benötigen ein Visum. Dieses kann entweder vor der Einreise bei der zuständigen Botschaft oder bei der Einreise am Flughafen (nur sofern die Reise einen touristischen Hintergrund hat) eingeholt werden. Es wird empfohlen, das Visum vor der Einreise zu beantragen. Visagültigkeit:    Einreise muss innerhalb von 3 Monaten ab Ausstellung des Visums erfolgen und nach Einreise ist es für max. 30 Tage Aufenthalt gültig. Falls längerer Aufenthalt geplant, ist innerhalb von 30 Tagen Einholung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlich. (siehe auch unten Hinweise zu Verfahren für Dienstpassinhaber) Passgültigkeit:            Mindestens 6 Monate bei Ankunft Bearbeitungszeit:          10 Arbeitstage nach Abgabe der Fingerabdrücke Für Dienstreisevisa ist grundsätzlich die Abgabe der Fingerabdrücke notwendig (nur bei EGY Botschaft in Berlin möglich). Ausnahmen:                 Gegenwärtige und frühere Staatsoberhäupter sowie deren Ehepartner, Lebenspartner und Kinder; Gegenwärtige Regierungsmitglieder sowie deren Ehepartner, Lebenspartner und Kinder, Gegenwärtige Bundesminister, Mitglieder von offiziellen Delegationen; Für Versetzungsvisa ist grundsätzlich die Abgabe         der Fingerabdrücke notwendig (nur bei EGY Botschaft in Berlin möglich). Ausnahmen:                 Der deutsche Botschafter in Kairo, Mitglieder der Botschaft, deren Angehörige und allgemein Kinder unter 16 Jahren. Die Speicherdauer der Fingerabdrücke beträgt 4 Jahre. Wenn diese bereits einmal abgegeben wurden, in VN darauf hinweisen. Für Referendare und Praktikanten gilt: Bei Abgabe von Fingerabdrücken ist die Visaerteilung kostenlos.                                                                                         ;
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Visum für WBR und VR kann nicht mehr zusammen beantragt werden. Abgabe der Fingerabdrücke für WBR erforderlich. Bei Nutzung des biometrischen Reisepasses für WBR Visum bei Einreise gebührenpflichtig! (Abgabe Fingerabdrücke entfällt für Versetzungsreise, sofern es sich um eine Versetzung an die Botschaft/Generalkonsulat handelt) Verfahren für Dienstpassinhaber bei beabsichtigtem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen: Unverzüglich nach Ankunft beantragt die Verwaltung der Organisation (Schule, DAI, Gl etc.) bei der zuständigen zentralen Meldebehörde („Mogamma‘) die Aufenthaltserlaubnis (i.d.R. 1 Jahr gültig). Bearbeitungsdauer ca. 2 Wochen. Bei langfristigen Arbeitsverträgen (ab 3 Jahren) wird die Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre erteilt. Bearbeitungsdauer hier mindestens 21 Tage (wegen erforderlicher Genehmigung durch Staatsicherheit meistens deutlich länger und nicht beeinflussbar). Bei Beantragung über das Auswärtige Amt wird Überweisung der Gebühren auf folgendes Konto erbeten: BB Bank Pass- und Visastelle des Auswärtigen Amtes IBAN: DE38 6609 0800 0008 0259 16 BIC (SWIFT-Code): GENODE61BBB
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Botschaft der Republik Äquatorialguinea Rohlfsstraße 17-19, 14195 Berlin Tel:      030/886 638 77 Fax:      030 / 886 638 79 E-Mail: botschaft@qguinea-ecuatorial.de Öffnungszeiten:             Mo., Di., Mi.   09.00 - 12.00 Uhr Do., Fr.        12.00 — 15.00 Uhr Feiertag:                  12. Oktober Alle Pässe:                SV mit VN, 2 Anträge und 2 Fotos Visumgebühr bei Reisepässen: 120,-- Euro in bar Passgültigkeit:            Mindestens 6 Monate bei Ankunft Bearbeitungszeit:          5 Arbeitstage Kinderausweise werden nicht anerkannt!
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Botschaft der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien Boothstraße 20 A, 12207 Berlin-Lichterfelde Tel:     03830/772060 030 / 77 20 615 Fax:     030/77 20 624 E-Mail: info.berlin@mfa.gov.et Öffnungszeiten:         Mo., Mi. u. Fr.   08.00 - 12.30 Uhr 13.30 - 16.00 Uhr Feiertag:               28. Mai Visa können auch online beantragt werden unter http://www.evisa.gov.et/ Gebührenpflichtig! Keine Erstattung von Gebühren mit Reisekostenabrechnung oder über die Pass- und Visastelle Aufgrund der derzeit angespannten Lage im Land sind alle Reisen z.Zt. visumpflichtig, auch Dienstreisen, die weniger als 30 Tage dauern (Stand 12/2021). Aufgrund von personellen Engpässen bei den deutschsprachigen Bediensteten bittet die Botschaft bis auf weiteres um Vorlage einer englischsprachigen Höflichkeitsübersetzung der Verbalnote (Stand 12/2021). Dienstreisen von mehr als 30 Tagen Dauer mit Diplomaten-/ Dienstpass visapflichtig Mitglieder von Delegationen, die jenseits der gewöhnlichen Passagierströme über den VIP-Teil des örtlichen Flughafens abgefertigt werden, benötigen - in jedem Fall - ein Visum zur Einreise nach Äthiopien. „Touristenvisa upon arrival“ können in solchen Fällen nicht ausgestellt werden! Verbalnote von 2014 ist inhaltlich noch korrekt (Stand: 12/2018). Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen benötigen bei Dienstreisen kein Visum zur Einreise nach ETH bei Dienstreisen bis max. 30 Tage und Einreise am Flughafen Bole International Airport in Addis Abeba. Wenn vorab aus zeitlichen Gründen kein Visum in Berlin eingeholt werden kann, muss die Note mitgeführt werden, da die Vorschrift nicht unbedingt jedem diensthabenden Immigration Officer im Einzelfall bekannt ist. Für den Notfall, dass bei Einreise trotzdem "visa on arrival" gefordert werden, müssen pro Person zusätzlich 50,-- US-$ mitgeführt werden. Bei ausreichendem zeitlichen Vorlauf wird deshalb geraten ein Visum vor der Einreise auch bei Dienstreisen bis max. 30 Tage einzuholen. Für Journalisten ist zusätzlich zu beachten: Visa an Journalisten werden durch die äthiopische Botschaft nur erteilt nach vorheriger Zustimmung dazu aus Addis Abeba. Die Botschaft Addis Abeba muss parallel dazu vor Ort einen Genehmigungsantrag bei den zuständigen Stellen stellen. Hierzu benötigt die Botschaft zu jedem Antrag eingescannt folgende Unterlagen: Visumsantrag Pass Liste aller mitgeführten Geräte (Akkus, Kameras, Typ und Seriennummern) Dienstreisen mit Reisepass sind visapflichtig. Ab 11/2018 muss für Reisen mit Reisepässen (z.B. Referendare, Techniker etc.) vorab eine Genehmigung beim ETH Immigration Office eingeholt werden; die Bearbeitungsdauer hierfür beträgt ca. 5 Tage. Die Anträge werden von der ETH Botschaft in Berlin erst akzeptiert, wenn die Genehmigung vorliegt. Botschaft Addis Abeba benötigt zur Einholung der Genehmigung eine Kopie des Reisepasses (Personendatenseite) sowie Reisedauer und -zweck (an Vw-10 in Addis).Kosten: 2               1 Monat/ eine Einreise          |    € 18,00 3 Monate / mehrere Einreisen          € 72,00 6 Monate / mehrere Einreisen          € 108,00
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(Aktuelle Gebühren für Reisepässe sind jeweils bei den Botschaften zu erfragen oder auf der jeweiligen Homepage der Botschaft einzusehen). Versetzungen/Dienstreisen/Delegationen: Alle Pässe:                 SV mit VN, 1 Antrag und 1 Foto Reisepässe:                 SV mit VN, 1 Antrag und 1 Foto Gebühren bei der Botschaft erfragen Visagültigkeit:             Visa werden erteilt gemäß Beantragung Passgültigkeit:             6 Monate bei Einreise Darauf achten, dass Anzahl der Einreisen in Antrag und VN übereinstimmen. Bearbeitungszeit:            10 Arbeitstage und länger (mit Stand 06/2019 mitgeteilte früheste Abgabefrist 4 \Wochen vor Reisetermin ist damit hinfällig) Bei Reisen von Minderjährigen ist Einverständnis der Erziehungsberechtigten          beizufügen  und  Kopie des Visums des zu Besuchenden. Im Notfall Visum bei Einreise: Bei Dienstreisen mit Reisepässen (insbesondere Referendare, Praktikanten, Techniker) besteht Visapflicht. Einfachster Weg gemäß mündlicher Empfehlung des Protokolls des MoFA vom 14.04.2005: Dieser Personenkreis sollte bei Ankunft auf dem Flughafen ein Touristenvisum beantragen und zwar je nach Aufenthaltsdauer entweder:                                                                                  ö - single entry für US-$ 50,00 (30 Tage), - multiple entry for three months für US-$ 80,00 oder - multiple entry for six months für US-$ 100,00 Als Aufenthaltszweck ist ausschließlich “visit of German Embassy” anzugeben
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Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan Taunusstraße 3, 14193 Berlin Konsulat Kronbergerstraße 5, 14193 Berlin Tel:      030/206 73 50 Fax:      030/229 15 10 E-Mail: visa@botschaft-afghanistan.de Öffnungszeiten:           Mo. -Do.         09.00 - 13.30 Uhr Generalkonsulat Liebfrauenweg 1a 53125 Bonn Tel:      0228/251927 Fax:      0228/2553 10 Feiertag:                19. August Visumeinholung erfolgt wieder per Verbalnote adressiert an die Botschaft von Afghanistan in Berlin. Amtliche Pässe:          SV mit VN, 1 Antrag, 1 Foto aufgeklebt in Feld auf Seite 2, Kopie der Datenseite des Passes (Passgültigkeit mindestens noch 6 Monate), Nur für Versetzungen sowie Dienstreisen mit Diplomatenpass: zusätzlich 1 Anlage zum Visaantrag mit 2 Fotos und Unterschrift Für Diplomatenpassinhaber werden Visa mit einer Gültigkeit von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum erteilt, AFG Botschaft hat angeregt, 3-Monatsvisa zu beantragen (es bleibt abzuwarten, ob dem tatsächlich nachgekommen wird). Dienstpassinhaber erhalten Visa mit Gültigkeit von 180 Tagen. Reisepässe:              SV mit VN, 1 Antrag, 1 Foto aufgeklebt in Feld auf Seite 2 Gebühr € 100,00 (Aktuelle Gebühren für Reisepässe sind jeweils bei den Botschaften zu erfragen oder auf der jeweiligen Homepage der Botschaft einzusehen). Commerzbank AG Berlin, IBAN: DE41 1208 0000 4050 3770 11 BIC (SWIFT-Code): DRESDEFF120 Vorerst nur eine Einreise mit Reisepässen, d. h. keine Jahresvisa! Inhaber von Reisepässen müssen bei Einreise 2 Passfotos für eine registration card vorlegen. Bearbeitungszeit:        15 Arbeitstage Versetzungsvisa für längerfristige Einsätze (ab 5 Monate) ca. 3-4 Wochen Kollision: Jemen       und Israel Journalisten müssen zusätzlich eine Kopie des Presseausweises und einen Brief vom Arbeitgeber einreichen.
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Botschaft der Republik Albanien Friedrichstraße 231 (6. ETG), 10969 Berlin Tel.:     030/259 30 40 (Botschaft) 030 / 259 304 51 (Konsularabteilung) Fax:      030/259 318 90 030 / 259 305 99 E-Mail:   embassy.berlin@mfa.gov.al Öffnungszeiten: Mo. - Fr..          10.00 - 13.00 Uhr Feiertag:                  28. November Für Albanien müssen jetzt für alle Passarten e-Visa über folgendes Portal beantragt werden: https:/le-visa.al/ Neben den e-Visa sind weiterhin die bisher erteilten Visa gültig. Alle Pässe: -             für Versetzungen Visum erforderlich; Im Online- Verfahren hochzuladen sind: - Passfoto 5 x 4 cm im .jpg-Format - Passkopie - Reisekrankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts (oder Gesundheitskarte der Versicherung) - für Kinder unter 18 Jahren: Bestätigung der Eltern/Sorgeberechtigten, dass der/die Minderjährige reisen darf - Verbalnote - Einladung der Gastinstitution, wenn erforderlich - Kopie der Aufenthaltserlaubnis mit mindestens 3 monatiger Gültigkeit für nicht-deutsche Staatsangehörige Aufforderung zur Gebührenzahlung für amtliche Pässe ignorieren. Für Dienstreisen mit allen Pässen besteht keine Visapflicht. Wenn der geplante Aufenthalt länger als 90 Tage im Halbjahr dauert, ist nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Bearbeitungszeit:           für neues Verfahren unbekannt
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