checklistegs-vorwahlen
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Wahl zum LEB und REB“
Arbeitshilfe: Wahl der Wahlvertreterinnen und Wahlvertreter der öffentlichen Grundschulen Checkliste der Koordinationsstelle für Elternarbeit im Bildungsministerium Rechtsgrundlage: Schulgesetz (SchulG) und Schulwahlordnung (SchulWO) abrufbar: www.eltern.bildung-rp.de unter „Rechtsgrundla- gen“ Zeitpunkt der Wahl: spätestens 10 Wochen vor Ablauf der Amtszeit der amtie- renden Regionalelternbeiräte (§ 21 Abs. 6 SchulWO) Wahlleitung: Frau Schons, ADD Trier Wahlleitung der Wahlversammlung: wird von der ADD berufen (§ 21 Abs. 2 SchulWO) Materialien: Schulgesetz (Auszug) ☐ Schulwahlordnung (Auszug) ☐ Anwesenheitsliste ☐ Formular für Niederschrift ☐ Stimmzettel, ggfls. Wahlurne ☐ Zu wählen sind gemäß § 21 SchulWO: In jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt 3 Wahlvertreterinnen oder Wahlvertreter sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter (§ 21 Abs. 1, S. 2 SchulWO i. V. m. § 49 Abs. 4 S. 1 SchulG). Die Wahlvertreterinnen und Wahlvertreter sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter werden in einem Wahlgang in der Reihenfolge der für sie abgege- benen Stimmen gewählt (§ 21 Abs. 5 SchulWO). Wahlberechtigt: die Schulelternsprecherinnen/Schulelternsprecher - sofern verhindert, der/die Stellvertreter/in (§ 21 Abs. 4 S. 4 i.V.m. § 20 Abs. 4 S. 2 SchulWO) - oder falls diese/r verhindert, ein anderes Mitglied des Schulelternbeirates, wel- ches vom Schulelternbeirat hierzu gewählt worden ist (§ 21 Abs. 4 S. 4 i. V. m. §20 Abs. 4S. 2 SchulWO). (Als Nachweis gilt die Einladung der ADD an die Schulelternsprecherin bzw. den Schulelternsprecher) Wählbar: jedes anwesende ordentliche Mitglied eines Schulelternbeirats der öffentlichen Grundschulen abwesende Wahlberechtigte sind nur dann wählbar, wenn der Wahlleitung ihre schriftliche Zustimmung zur Kandidatur in der Wahlversammlung vorliegt (§ 2 Abs. 2 SchulWO).
Am Wahlabend: 1. Vorbereitende Handlungen: Vorbereiten der Anwesenheitsliste (Name und Anschrift s. § 22 Abs. 2 Nr. 1 SchulWO) ☐ Vorbereiten der Niederschrift (§ 3 SchulWO) ☐ Auslage der Reisekostenformulare ☐ 2. Vorbereitung der Wahl Eintragen aller (aktiv und passiv) Wahlberechtigten in die Anwesenheitsliste ☐ Feststellen der Beschlussfähigkeit (mindestens 3 Wahlberechtigte) ☐ Bestimmung der Schriftführerin oder des Schriftführers (aus der Mitte der Wahlberechtigten) durch die Wahlleitung (§ 12 Abs. 1 S. 3 HS. 1 SchulWO analog). Sie oder er bleibt wahlberechtigt und wählbar. ☐ Erläuterung des Wahlverfahrens ☐ Die Wahlvertreterinnen und Wahlvertreter sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter werden in einem Wahlgang in der Reihenfolge der für sie abgege- benen Stimmen gewählt (§ 21 Abs. 5 SchulWO). Vor der Wahl muss die Wahlversammlung entscheiden, ob die Wahl offen ☐ oder geheim erfolgen soll (§ 2 Abs. 5 SchulWO). Auf Antrag von mindestens drei Wahlberechtigten, kann die Wahl offen erfolgen. Eine offene Wahl kann nur stattfinden, wenn alle Anwesenden Wahlberechtigten einstimmig zustimmen (§ 2 Abs. 6 SchulWO). Ohne Antrag sind die Wahlen geheim. Entgegennahme der Wahlvorschläge, Prüfung der Wählbarkeit und der ☐ Bereitschaft zur Kandidatur Ausgabe der Stimmzettel ☐ 3. Durchführung der Wahl Abgabe der Stimmzettel ☐ Auf dem Stimmzettel können höchstens 6 Kandidatinnen und Kandidaten eingetragen werden. Stimmzettel, die mehr als 6 Kandidatinnen/Kandidaten bezeichnen, sind ungültig Stimmzettel, die keine Kandidatin/keinen Kandidaten bezeichnen, gelten als Ent- haltung. Auszählung der Stimmen ☐
Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl, danach ein Losentscheid ☐ 4. Nach der Wahl Bekanntgabe des Wahlergebnisses ☐ Erklärung der Gewählten, dass sie die Wahl annehmen ☐ Einsammeln der Reisekostenformulare, Zeichnung der sachlichen Richtigkeit ☐ Übersendung aller Wahlunterlagen im Original an die Wahlleitung (Frau Schons/ Herrn Zeimentz) spätestens am folgenden Tag ☐ Übersendung der Niederschrift (mit den Wahlergebnissen) und der Anwe- senheitsliste vorab per E-Mail an Herrn Zeimentz ☐