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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Wahl zum LEB und REB

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Arbeitshilfe: Wahl der Wahlvertreterinnen und Wahlvertreter der öffentlichen Grundschulen Checkliste der Koordinationsstelle für Elternarbeit im Bildungsministerium Rechtsgrundlage:             Schulgesetz (SchulG) und Schulwahlordnung (SchulWO) abrufbar: www.eltern.bildung-rp.de unter „Rechtsgrundla- gen“ Zeitpunkt der Wahl:          spätestens 10 Wochen vor Ablauf der Amtszeit der amtie- renden Regionalelternbeiräte (§ 21 Abs. 6 SchulWO) Wahlleitung:                 Frau Schons, ADD Trier Wahlleitung der Wahlversammlung:             wird von der ADD berufen (§ 21 Abs. 2 SchulWO) Materialien:                 Schulgesetz (Auszug)                                       ☐ Schulwahlordnung (Auszug)                                  ☐ Anwesenheitsliste                                          ☐ Formular für Niederschrift                                 ☐ Stimmzettel, ggfls. Wahlurne                               ☐ Zu wählen sind gemäß § 21 SchulWO:  In jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt 3 Wahlvertreterinnen oder Wahlvertreter sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter (§ 21 Abs. 1, S. 2 SchulWO i. V. m. § 49 Abs. 4 S. 1 SchulG).  Die Wahlvertreterinnen und Wahlvertreter sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter werden in einem Wahlgang in der Reihenfolge der für sie abgege- benen Stimmen gewählt (§ 21 Abs. 5 SchulWO). Wahlberechtigt:  die Schulelternsprecherinnen/Schulelternsprecher - sofern verhindert, der/die Stellvertreter/in (§ 21 Abs. 4 S. 4 i.V.m. § 20 Abs. 4 S. 2 SchulWO) - oder falls diese/r verhindert, ein anderes Mitglied des Schulelternbeirates, wel- ches vom Schulelternbeirat hierzu gewählt worden ist (§ 21 Abs. 4 S. 4 i. V. m. §20 Abs. 4S. 2 SchulWO). (Als Nachweis gilt die Einladung der ADD an die Schulelternsprecherin bzw. den Schulelternsprecher) Wählbar:  jedes anwesende ordentliche Mitglied eines Schulelternbeirats der öffentlichen Grundschulen  abwesende Wahlberechtigte sind nur dann wählbar, wenn der Wahlleitung ihre schriftliche Zustimmung zur Kandidatur in der Wahlversammlung vorliegt (§ 2 Abs. 2 SchulWO).
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Am Wahlabend: 1. Vorbereitende Handlungen:  Vorbereiten der Anwesenheitsliste (Name und Anschrift s. § 22 Abs. 2 Nr. 1 SchulWO)                                                                       ☐  Vorbereiten der Niederschrift (§ 3 SchulWO)                                     ☐  Auslage der Reisekostenformulare                                                ☐ 2. Vorbereitung der Wahl  Eintragen aller (aktiv und passiv) Wahlberechtigten in die Anwesenheitsliste   ☐  Feststellen der Beschlussfähigkeit (mindestens 3 Wahlberechtigte)              ☐  Bestimmung der Schriftführerin oder des Schriftführers (aus der Mitte der Wahlberechtigten) durch die Wahlleitung (§ 12 Abs. 1 S. 3 HS. 1 SchulWO analog). Sie oder er bleibt wahlberechtigt und wählbar.                       ☐  Erläuterung des Wahlverfahrens                                                 ☐ Die Wahlvertreterinnen und Wahlvertreter sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter werden in einem Wahlgang in der Reihenfolge der für sie abgege- benen Stimmen gewählt (§ 21 Abs. 5 SchulWO). Vor der Wahl muss die Wahlversammlung entscheiden, ob die Wahl offen          ☐ oder geheim erfolgen soll (§ 2 Abs. 5 SchulWO). Auf Antrag von mindestens drei Wahlberechtigten, kann die Wahl offen erfolgen. Eine offene Wahl kann nur stattfinden, wenn alle Anwesenden Wahlberechtigten einstimmig zustimmen (§ 2 Abs. 6 SchulWO). Ohne Antrag sind die Wahlen geheim.  Entgegennahme der Wahlvorschläge, Prüfung der Wählbarkeit und der              ☐ Bereitschaft zur Kandidatur  Ausgabe der Stimmzettel                                                        ☐ 3. Durchführung der Wahl  Abgabe der Stimmzettel                                                          ☐ Auf dem Stimmzettel können höchstens 6 Kandidatinnen und Kandidaten eingetragen werden. Stimmzettel, die mehr als 6 Kandidatinnen/Kandidaten bezeichnen, sind ungültig Stimmzettel, die keine Kandidatin/keinen Kandidaten bezeichnen, gelten als Ent- haltung.  Auszählung der Stimmen                                                          ☐
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 Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl, danach ein Losentscheid     ☐ 4. Nach der Wahl  Bekanntgabe des Wahlergebnisses                                           ☐  Erklärung der Gewählten, dass sie die Wahl annehmen                       ☐  Einsammeln der Reisekostenformulare, Zeichnung der sachlichen Richtigkeit ☐  Übersendung aller Wahlunterlagen im Original an die Wahlleitung (Frau Schons/ Herrn Zeimentz) spätestens am folgenden Tag                ☐  Übersendung der Niederschrift (mit den Wahlergebnissen) und der Anwe- senheitsliste vorab per E-Mail an Herrn Zeimentz                         ☐
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