checklistereb-wahlen

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Wahl zum LEB und REB

/ 4
PDF herunterladen
Arbeitshilfe: Wahl der Regionalelternbeiräte Checkliste der Koordinationsstelle für Elternarbeit im BM Rechtsgrundlage:            Schulgesetz (SchulG) und Schulwahlordnung (SchulWO) Zeitpunkt der Wahl:         wird von der ADD bestimmt (§ 22 Abs. 1 SchulWO) Wahlleitung:                Frau Schons, ADD Trier Wahlleitung der Wahlversammlung:            wird von der ADD bestellt (§ 22 Abs. 1 SchulWO) Materialien:                Schulgesetz                                       ☐ Schulwahlordnung                                  ☐ Anwesenheitsliste                                 ☐ Formular für Niederschrift                        ☐ Stimmzettel, ggf. Wahlurne                        ☐ Reisekostenformulare                              ☐ Zu wählen sind gemäß § 44 Abs. 3 SchulG, § 20 Abs. 1 SchulWO:  Im Wahlbezirk Koblenz 13 Mitglieder: ☐ öffentliche Grundschulen: 3 ☐ öffentliche Realschulen plus: 3 ☐ öffentliche Gymnasien: 3 ☐ öffentliche Integrierten Gesamtschulen: 1 ☐ öffentliche berufsbildenden Schulen: 1 ☐ öffentliche Förderschulen: 1 ☐ staatlich genehmigte oder anerkannte Schulen in freier Trägerschaft: 1  Im Wahlbezirk Rheinhessen-Pfalz 14 Mitglieder: ☐ öffentliche Grundschulen: 3 ☐ öffentliche Realschulen plus: 3 ☐ öffentliche Gymnasien: 3 ☐ öffentliche Integrierten Gesamtschulen: 2 ☐ öffentliche berufsbildenden Schulen: 1 ☐ öffentliche Förderschulen: 1 ☐ staatlich genehmigte oder anerkannte Schulen in freier Trägerschaft: 1  Im Wahlbezirk Trier 10 Mitglieder: ☐ öffentliche Grundschulen: 2 ☐ öffentliche Realschulen plus: 2 ☐ öffentliche Gymnasien: 2 ☐ öffentliche Integrierten Gesamtschulen: 1 ☐ öffentliche berufsbildenden Schulen: 1 ☐ öffentliche Förderschulen: 1 ☐ staatlich genehmigte oder anerkannte Schulen in freier Trägerschaft: 1  Für jedes Mitglied werden jeweils zwei stellvertretende Mitglieder gewählt (§ 20 Abs. 3 S. 4 SchulWO i. V. m. § 49 Abs. 5 S. 2 SchulG).
1

Wahlberechtigt (§ 20 Abs. 3 und 4 SchulWO):  Die Schulelternsprecher/Schulelternsprecherinnen - sofern verhindert, der/die Stellvertreter/in - oder falls dieser verhindert, ein anderes Mitglied des Schulelternbeirates, wel- ches vom Schulelternbeirat hierzu gewählt worden ist.  Die gewählten Wahlvertreter (für den Bereich der öffentlichen Grundschulen) - sofern verhindert, ist die gewählte Stellvertreterin/der gewählte Stellvertreter wahlberechtigt. Als Nachweis für die Bestellung gilt die Einladung. Schulelternsprecherinnen und Schulelternsprecher, deren Kind zwischenzeitlich volljährig geworden ist, sind nicht wahlberechtigt, § 1 S. 1 SchulWO. Wählbar:  Jedes Mitglied eines Schulelternbeirats der jeweiligen Schulart, das - anwesend, - sorgeberechtigt (oder mit der Erziehung oder Pflege beauftragt) - keine Schulleiterin bzw. kein Schulleiter ist (§ 20 Abs. 3 S. 2 SchulWO) und - nicht bereits in einer anderen Wahlversammlung zum REB gewählt worden ist.  Abwesende Wahlberechtigte sind nur dann wählbar, wenn der Wahlleitung ihre schriftliche Zustimmung zur Kandidatur in der Wahlversammlung vorliegt (§ 2 Abs. 2 SchulWO). Die v. g. Voraussetzungen (zum aktiven und passiven Wahlrecht) sollten vor Durchführung der Wahl erfragt werden. Am Wahlabend: 1. Vorbereitende Handlungen:  Vorbereiten der Stimmzettel                                                         ☐ Die Wahlberechtigten haben eine Stimme (§ 2 Abs. 1 S.1 SchulWO).  Vorbereiten einer Anwesenheitsliste                                                 ☐  Vorbereiten der Niederschrift (§ 3 SchulWO)                                         ☐  Auslage der Reisekostenformulare                                                    ☐ 2. Vorbereitung der Wahl:  Eintragen aller Wahlberechtigten in die Anwesenheitsliste Vorname, Zuname gem. § 22 Abs. 5 i. V. m. § 12 Abs. 1 S. 2 SchulWO, Adresse und als freiwillige Angabe die E-Mail-Adresse)                                                         ☐  Feststellen der Beschlussfähigkeit (mindestens 3 Wahlberechtigte,                   ☐ § 22 Abs. 4 S. 1 SchulWO)  Bestimmung der Schriftführerin oder des Schriftführers (aus der Mitte der Wahlberechtigten) durch die Wahlleitung (§ 22 Abs. 5 i. V. m. § 12 Abs. 1 S. 3 SchulWO). Sie oder er bleibt wahlberechtigt und wählbar                            ☐
2

 Erläuterung des Wahlverfahrens Vor der Wahl muss die Wahlversammlung entscheiden, ob die Mitglieder des Regionalbeirates sowie die Stellvertreterinnen und Stellvertreter in getrennten oder in einem Wahlgang gewählt werden sollen (§ 12 Abs. 4 S. 1 und 5 SchulWO).                                                                     ☐  Auf Antrag von mindestens drei Wahlberechtigten, ob die Wahl offen               ☐ oder geheim erfolgen soll. Ohne Antrag sind die Wahlen geheim. Eine offene Wahl kann nur stattfinden, wenn alle anwesenden Wahlberechtigten einstimmig zustimmen (§ 2 Abs. 5 und 6 SchulWO).  Hinweis auf wünschenswerte repräsentative Vertretung von Männern                 ☐ und Frauen und von Eltern mit nicht deutscher Herkunftssprache (§ 2 Abs. 3 S. 2 SchulWO)  Gestattung eines Berichts einer Elternvertreterin oder eines Elternver-          ☐ treters über die Aufgaben und Funktionen des Regionalelternbeirats (§ 2 Abs. 4 SchulWO)  Entgegennahme der Wahlvorschläge, Prüfung der Wählbarkeit und der                ☐ Bereitschaft zur Kandidatur  Ausgabe der Stimmzettel                                                          ☐ 3. Durchführung der Wahl  Abgabe der Stimmzettel:                                                          ☐ Auf dem Stimmzettel sind höchstens so viele Kandidatinnen und Kandidaten einzutragen, wie insgesamt Personen in dem Wahlgang zu wählen sind, mindestens jedoch eine Person (§ 12 Abs. 4 S. 2 SchulWO). Alternativ bei offener Wahl: Zählen der Handzeichen  Auszählung der Stimmen:                                                          ☐ Die Kandidatinnen und Kandidaten sind in der Reihenfolge der für sie abgegebenen Stimmen zunächst zu Mitgliedern, dann zu stellvertretenden Mitgliedern gewählt (§ 12 Abs. 4 S. 4 SchulWO). Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl, danach Losentscheid.              ☐ 4. Nach der Wahl  Bekanntgabe des Wahlergebnisses                                                  ☐  Erklärung der Gewählten, dass sie die Wahl annehmen                              ☐  Einsammeln der Reisekostenformulare, Zeichnung der sachlichen Richtigkeit        ☐ und Weiterleitung an Herrn Zeimentz
3

 Übersendung aller Wahlunterlagen im Original an die Wahlleitung (Frau Schons/ Herrn Zeimentz) spätestens am folgenden Tag             ☐  Übersendung der Niederschrift (mit den Wahlergebnissen) und der Anwe- senheitsliste vorab per E-Mail an Herrn Zeimentz                      ☐
4